RusslandUrteil im Pussy-Riot-Prozess verschoben

Überraschung im Prozess gegen die russische Punkband: Eigentlich sollte heute das Urteil über die drei Aktivistinnen fallen. Doch die Richter verschoben ihren Spruch.

Die Mitglieder der Band Pussy Riot vor Gericht

Die Mitglieder der Band Pussy Riot vor Gericht

Das Urteil gegen die Mitglieder der regierungskritischen russischen Punkband Pussy Riot wird erst Ende kommender Woche fallen. Das Gericht setzte als Termin für die Urteilsverkündung den 17. August fest. Bislang war erwartet worden, dass das Gericht an diesem Mittwoch das Urteil spricht.

Die drei angeklagten Band-Mitglieder hatten im Februar mit einem Auftritt in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale kurz vor der Präsidentenwahl gegen Wladimir Putin und dessen Beziehungen zur mächtigen russisch-orthodoxen Kirche protestiert. Sie sind wegen Rowdytums angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Verfahren jeweils drei Jahre Haft für die Frauen gefordert.

Anzeige

Die Musikerinnen hatten vor Gericht noch einmal die Gelegenheit, sich zu ihrem Protest gegen Putin zu äußern. "Wir sind nicht schuldig. Die ganze Welt spricht darüber", sagte Maria Alechina nach Angaben der Journalistin Miriam Elder, die den Prozess vor Ort verfolgte. "Wenn wir Putin sagen, meinen wir nicht Wladimir Putin, sondern das System der vertikalen Macht, die nicht auf die Meinung des Volkes hört."

Madonna fordert Freiheit bei Konzert in Moskau

Angesichts der Kritik am Prozess im Ausland rechnet Verteidiger Nikolai Polosow mit einem milden Urteil: "Russland ist ein nach Westen orientiertes Land. Weil sich die Beziehungen durch ein scharfes Urteil gegen Pussy Riot verschlechtern dürften, erwarten wir einen milden Richterspruch."

Prominente und Politiker im Ausland bekunden seit Tagen ihre Unterstützung für die Frauen. US-Popstar Madonna hatte am Dienstagabend während ihres Konzerts in Moskau Freiheit für Pussy Riot gefordert. "Sie verdienen das Recht, frei zu sein", rief Madonna ihren Fans zu. "Ich bete für eure Freiheit."

Madonna soll am Mittwoch auch in St. Petersburg auftreten. Sie forderte bereits bei ihrer Ankunft auf dem Moskauer Flughafen milde Strafen für die Frauen. Dagegen wollen Unterstützer der russisch-orthodoxen Kirche Madonnas Konzert verbieten lassen.

 
Leserkommentare
  1. Putin wird immernoch in London weilen um den Ringern zu zeigen, was ein REAL MAN ist. Da müssen die Richter schon geduldig sein... :-)

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    wollte sich eigentlich zeit nehmen ,um sich für einen behinderten
    in usa einsetzen , damit dieser nicht hingerichtet wird.!

    Da sind natürlich die pussy girls arm dran!

    wollte sich eigentlich zeit nehmen ,um sich für einen behinderten
    in usa einsetzen , damit dieser nicht hingerichtet wird.!

    Da sind natürlich die pussy girls arm dran!

  2. Über das Strafmaß kann man gerne streiten, aber einen Freispruch für so eine gezielt provozierte Aktion ist unverhältnismäßig.

    Das sollten auch sog. selbstgekrönte Pop-Adelige einsehen, die weder geltendes Recht noch regionale Kulturen kennen, sondern einfach mal der medialen Masse hinterher schwimmen,

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    40 Sekunden politischer Krawallauftritt in einer Kirche rechtfertigen keinen solchen Strafprozeß.

    Künstlerische Freiheit erlaubt zwar nicht alles, aber diese Aktion - unabhängig vom Musikgeschmack - muß ein Land aushalten können, das sich "nach Westen orientiert"

    Außerdem ist ja noch nicht einmal klar, ob die drei angeklagten Frauen überhaupt dabei waren.

    Das ganze Verfahren ist ein Skandal und Putin hat seinen Rat an die Richter ja schon gegeben.

    k.

    Es herrscht Meinungsfreiheit und jeder darf sagen, was er will. Aber ich finde es bedenklich, dass sie eine zugebenermaßen Provokation mit einer unverhältnismäßig harten Sanktion belegen wollen. Würde es eine Geldstrafe und sagen wir einmal vier Wochen Kirchendienst es auch nicht tun?
    Wo kommen wir hin, wenn wegen solcher "Nickligkeiten" Menschen in Gefängnissen landen? Und dass ist nicht nur aus säkularer Perspektive gemeint, sondern auch aus religiöser Sicht wünschenswerter, wenn solche Spinnereien medial nicht aufgebauscht werden.

    Aber sind gehören in der Syrien-Diskussion auch zu den glühendsten Assad-Befürwörtern. Deshalb vielleicht auch weniger überraschend...

    • RIL819
    • 08.08.2012 um 12:39 Uhr

    Wenn Sie das so genau wissen, dann nennen Sie uns bitte den Namen, § und Wortlaut in deutscher Übersetzung.

    Und selbst wenn ein klarer Rechtsverstoß vorläge, so rechtfertigt das nicht grundsätzlich jedes Strafmaß oder das Gesetz an sich. Es gibt und gab (wir sollten das wissen) reichlich Gesetze, die mit soetwas wie Menschenrechten unvereinbar sind.

    Nach deutschem Recht fällt mir nicht besonders viel ein, was die Damen verbrochen haben könnten.
    Hausfriedensbruch vermutlich nicht, denn sie hatten kein Hausverbot.
    Maximal sowas wie ein Verstoß gegen die Hausordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen...
    => Hausverbot, sonst nichts

    fordert selbst Madonna milde Strafen also keinen Freispruch:

    "Madonna soll am Mittwoch auch in St. Petersburg auftreten. Sie forderte bereits bei ihrer Ankunft auf dem Moskauer Flughafen milde Strafen für die Frauen. "

    Die darüber stehende Forderung nach Freiheit für P.R. seitens M. steht dazu nicht unbedingt im Widerspruch, weil ja z.B. die Zeit in der Untersuchungshaft schon angerechnet werden könnte und der Rest in Form von sozialen Stunden o.Ä. abgeleistet werden könnte.

    40 Sekunden politischer Krawallauftritt in einer Kirche rechtfertigen keinen solchen Strafprozeß.

    Künstlerische Freiheit erlaubt zwar nicht alles, aber diese Aktion - unabhängig vom Musikgeschmack - muß ein Land aushalten können, das sich "nach Westen orientiert"

    Außerdem ist ja noch nicht einmal klar, ob die drei angeklagten Frauen überhaupt dabei waren.

    Das ganze Verfahren ist ein Skandal und Putin hat seinen Rat an die Richter ja schon gegeben.

    k.

    Es herrscht Meinungsfreiheit und jeder darf sagen, was er will. Aber ich finde es bedenklich, dass sie eine zugebenermaßen Provokation mit einer unverhältnismäßig harten Sanktion belegen wollen. Würde es eine Geldstrafe und sagen wir einmal vier Wochen Kirchendienst es auch nicht tun?
    Wo kommen wir hin, wenn wegen solcher "Nickligkeiten" Menschen in Gefängnissen landen? Und dass ist nicht nur aus säkularer Perspektive gemeint, sondern auch aus religiöser Sicht wünschenswerter, wenn solche Spinnereien medial nicht aufgebauscht werden.

    Aber sind gehören in der Syrien-Diskussion auch zu den glühendsten Assad-Befürwörtern. Deshalb vielleicht auch weniger überraschend...

    • RIL819
    • 08.08.2012 um 12:39 Uhr

    Wenn Sie das so genau wissen, dann nennen Sie uns bitte den Namen, § und Wortlaut in deutscher Übersetzung.

    Und selbst wenn ein klarer Rechtsverstoß vorläge, so rechtfertigt das nicht grundsätzlich jedes Strafmaß oder das Gesetz an sich. Es gibt und gab (wir sollten das wissen) reichlich Gesetze, die mit soetwas wie Menschenrechten unvereinbar sind.

    Nach deutschem Recht fällt mir nicht besonders viel ein, was die Damen verbrochen haben könnten.
    Hausfriedensbruch vermutlich nicht, denn sie hatten kein Hausverbot.
    Maximal sowas wie ein Verstoß gegen die Hausordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen...
    => Hausverbot, sonst nichts

    fordert selbst Madonna milde Strafen also keinen Freispruch:

    "Madonna soll am Mittwoch auch in St. Petersburg auftreten. Sie forderte bereits bei ihrer Ankunft auf dem Moskauer Flughafen milde Strafen für die Frauen. "

    Die darüber stehende Forderung nach Freiheit für P.R. seitens M. steht dazu nicht unbedingt im Widerspruch, weil ja z.B. die Zeit in der Untersuchungshaft schon angerechnet werden könnte und der Rest in Form von sozialen Stunden o.Ä. abgeleistet werden könnte.

  3. hat schon verloren. Daher: Freispruch!

    Bitte diskutieren Sie sachlich und konstruktiv. Danke, die Redaktion/mk

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Er verliert nicht, er hat nur irgendwann keine Lust mehr zu diskutieren.

    Zurück zur Sache:

    Es war für russische Verhältnisse geschmacklos, materieller Sachschaden ist nicht entstanden. Geldstrafe oder 0-2 Jahre auf Bewährung reichen. Die Damen hatten ihre wirksame PR und sind jetzt einschlägig bekannt. Mission accomplished.

    Er verliert nicht, er hat nur irgendwann keine Lust mehr zu diskutieren.

    Zurück zur Sache:

    Es war für russische Verhältnisse geschmacklos, materieller Sachschaden ist nicht entstanden. Geldstrafe oder 0-2 Jahre auf Bewährung reichen. Die Damen hatten ihre wirksame PR und sind jetzt einschlägig bekannt. Mission accomplished.

    • joG
    • 08.08.2012 um 12:29 Uhr

    ...etwas mittelalteriges an sich. Und das wilde Haar erinnert an Hexen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • lagara
    • 08.08.2012 um 12:56 Uhr

    es würde auch in D passen.

    • lagara
    • 08.08.2012 um 12:56 Uhr

    es würde auch in D passen.

  4. 40 Sekunden politischer Krawallauftritt in einer Kirche rechtfertigen keinen solchen Strafprozeß.

    Künstlerische Freiheit erlaubt zwar nicht alles, aber diese Aktion - unabhängig vom Musikgeschmack - muß ein Land aushalten können, das sich "nach Westen orientiert"

    Außerdem ist ja noch nicht einmal klar, ob die drei angeklagten Frauen überhaupt dabei waren.

    Das ganze Verfahren ist ein Skandal und Putin hat seinen Rat an die Richter ja schon gegeben.

    k.

    6 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Allein schon ein Hausfriedensbruch ist tatbestandlich erfüllt. Wenn man es ins deutsche Strafrecht übertragen möchte.

    ...sollte es vielleicht selbest bestimmen dürfen, oder?

    Das Gesetz gab es schon länger, in Deutschland gibt es für ähnlich gelagerte Fälle die §§ 166, 167 StGB. Die Damen hätten ihren Song gerne vor der Kirche draußen einsingen können. Da hätte es wohl weniger Leute gestört, aber wer eine religiöse Stätte mit einer solchen Absicht betritt, sollte auch belangt werden dürfen.

    Wie hoch die Strafe im Endeffekt ausfallen sollte, darüber kann man gerne Streiten. Hier wäre auch eine Geldbuße angemessen.

    Zu den §§ 166 ff wurde ja schon was gesagt.

    Man werfe mal einen Blick auf §90 StGB, bevor man wieder über den bösen Putin herzieht, der ja keine Kritik duldet:

    "§ 90
    Verunglimpfung des Bundespräsidenten

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    In Deutschland wäre es also kaum anders.

    Allein schon ein Hausfriedensbruch ist tatbestandlich erfüllt. Wenn man es ins deutsche Strafrecht übertragen möchte.

    ...sollte es vielleicht selbest bestimmen dürfen, oder?

    Das Gesetz gab es schon länger, in Deutschland gibt es für ähnlich gelagerte Fälle die §§ 166, 167 StGB. Die Damen hätten ihren Song gerne vor der Kirche draußen einsingen können. Da hätte es wohl weniger Leute gestört, aber wer eine religiöse Stätte mit einer solchen Absicht betritt, sollte auch belangt werden dürfen.

    Wie hoch die Strafe im Endeffekt ausfallen sollte, darüber kann man gerne Streiten. Hier wäre auch eine Geldbuße angemessen.

    Zu den §§ 166 ff wurde ja schon was gesagt.

    Man werfe mal einen Blick auf §90 StGB, bevor man wieder über den bösen Putin herzieht, der ja keine Kritik duldet:

    "§ 90
    Verunglimpfung des Bundespräsidenten

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    In Deutschland wäre es also kaum anders.

  5. Er verliert nicht, er hat nur irgendwann keine Lust mehr zu diskutieren.

    Zurück zur Sache:

    Es war für russische Verhältnisse geschmacklos, materieller Sachschaden ist nicht entstanden. Geldstrafe oder 0-2 Jahre auf Bewährung reichen. Die Damen hatten ihre wirksame PR und sind jetzt einschlägig bekannt. Mission accomplished.

    2 Leserempfehlungen
  6. Allein schon ein Hausfriedensbruch ist tatbestandlich erfüllt. Wenn man es ins deutsche Strafrecht übertragen möchte.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Mir ist nicht bekannt, dass Pussy Riot ein Verbannung erfahren hat und es ihnen verboten war Kirchen zu betreten.

    Mir ist nicht bekannt, dass Pussy Riot ein Verbannung erfahren hat und es ihnen verboten war Kirchen zu betreten.

  7. Es herrscht Meinungsfreiheit und jeder darf sagen, was er will. Aber ich finde es bedenklich, dass sie eine zugebenermaßen Provokation mit einer unverhältnismäßig harten Sanktion belegen wollen. Würde es eine Geldstrafe und sagen wir einmal vier Wochen Kirchendienst es auch nicht tun?
    Wo kommen wir hin, wenn wegen solcher "Nickligkeiten" Menschen in Gefängnissen landen? Und dass ist nicht nur aus säkularer Perspektive gemeint, sondern auch aus religiöser Sicht wünschenswerter, wenn solche Spinnereien medial nicht aufgebauscht werden.

    Aber sind gehören in der Syrien-Diskussion auch zu den glühendsten Assad-Befürwörtern. Deshalb vielleicht auch weniger überraschend...

    6 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Lesen Sie sich meinen Beitrag genau durch: über das Strafmaß kann man gerne streiten!

    Wir dürfen aber nicht mit DEUTSCHEN Maßstäben messen. Natürlich sollte hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben!

    Assad kann ich nicht besonders leiden... Nur kann ich die sog. FSA genauso wenig leiden.

    Sagen wir es mal so: Assad bietet den dortigen Minderheiten einen gewissen Schutz, den es bei Übernahme durch die FSA und Co. nicht geben wird. Syrien wird zu einem zweiten Irak. Auch wenn dann - hoffentlich - die Achse Iran, Syrien, Hisbollah/Hamas dann durchbrochen würde.

    Lesen Sie sich meinen Beitrag genau durch: über das Strafmaß kann man gerne streiten!

    Wir dürfen aber nicht mit DEUTSCHEN Maßstäben messen. Natürlich sollte hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben!

    Assad kann ich nicht besonders leiden... Nur kann ich die sog. FSA genauso wenig leiden.

    Sagen wir es mal so: Assad bietet den dortigen Minderheiten einen gewissen Schutz, den es bei Übernahme durch die FSA und Co. nicht geben wird. Syrien wird zu einem zweiten Irak. Auch wenn dann - hoffentlich - die Achse Iran, Syrien, Hisbollah/Hamas dann durchbrochen würde.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa
  • Kommentare 55
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Wladimir Putin | Russland | Beziehung | Flughafen | Gericht | Konzert
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service