Russland: Putin für milde Strafen im Pussy-Riot-Prozess
Eine Kehrtwende? Der Präsident hat sich zum Prozess gegen die Band Pussy Riot geäußert, Milde sei angebracht. Prompt schwenkt auch die Kirche auf diesen Kurs ein.
© Maxim Shemetov/Reuters

Maria Alyokhina, Musikerin der Band Pussy Riot, in Moskau
Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich für ein mildes Urteil gegen die angeklagten Mitglieder der Punkband Pussy Riot ausgesprochen. "An dem, was sie getan haben, ist nichts Gutes dran", zitierten ihn russische Nachrichtenagenturen. "Ich denke dennoch nicht, dass sie allzu hart dafür bestraft werden sollten", fügte er hinzu. Zugleich betonte Putin, dass es Aufgabe des Gerichts sei, ein Urteil zu fällen.
Es war das erste Mal, dass Putin Stellung zu dem Verfahren bezog. Nach Gesprächen mit dem britischen Premierminister David Cameron sagte Putin in London, er hoffe, die drei Frauen würden "ihre eigenen Schlüsse ziehen" und aus ihren Fehlern lernen. Den seit März inhaftierten Sängerinnen drohen nach einer provokanten Protestaktion in einer Moskauer Kathedrale bis zu sieben Jahre Haft. Die Kirche hatte das Gebet für Putins politisches Ende als Gotteslästerung gebrandmarkt. Die Frauen stehen auch wegen Verletzung religiöser Gefühle vor Gericht.
Nach Putin schlug aber auch die russisch-orthodoxe Kirche unerwartet mildere Töne an. Die Protestaktion der Musikerinnen sei "sehr dumm und verletzend für die Gläubigen" gewesen, sagte der Chefideologe des Patriarchats, Wsewolod Tschaplin, der Agentur Itar-Tass. "Aber es ist auch eine Dummheit, darüber unendlich zu sprechen", sagte er. Tschaplin begrüßte Putins Worte. Zuvor hatte er eine "harte Bestrafung" für die Sängerinnen gefordert.
Die Band, zu der noch weitere Frauen gehören, hatte im Februar aus Protest gegen Putin, der damals noch Ministerpräsident war, in der russisch-orthodoxen Kirche ein sogenanntes Punk-Gebet gesungen. Maria Alechina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch stehen seit Montag in Moskau vor Gericht. Der Prozess wird international kritisiert und als politisch motiviert angesehen. Seit Tagen fordern Künstler und Politiker international die Freilassung der Musikerinnen.
Verteidigung sieht in Putins Aussage "Wendepunkt"
Auch vor Putins Besuch in London gab es Proteste gegen den Prozess, den Menschenrechtler als politisch gesteuertes Verfahren kritisieren. Die Vorwürfe gegen die Frauen seien absurd, schrieben Musiker wie Jarvis Cocker, Pete Townshend, Kate Nash und Martha Wainwright in der Zeitung The Times. "Eine andere Meinung zu haben, ist in jeder Demokratie ein Grundrecht."
Der Anwalt der Künstlerinnen wertete die Äußerungen Putins als Konzession an den Westen, der für Milde plädiert hatte. Das könne auf einen Wendepunkt hindeuten. Zwar kritisieren Kremlgegner immer wieder die politische Einmischung in laufende Verfahren in Russland. Putins Wortmeldung aber könne ein positives Signal sein, sagte Verteidiger Nikolai Polosow. Die Verteidigung werde am Ende nur einen Freispruch akzeptieren. Er erwarte nun, dass die Staatsanwaltschaft ihre Position mildere.
Die jungen Frauen, die im Gericht in einem Kasten aus Plexiglas ausharren müssen, beschweren sich seit dem Prozessbeginn am Montag über zu wenig Schlaf und Essen sowie fehlende Pausen. Russische Anwälte veröffentlichten eine Resolution, in der sie den Prozess als Justizskandal bezeichneten, der die Rechtsgrundlagen des Staates zerstören könne.
Die Guardian-Korrespondentin Miriam Elder twittert aus dem Gerichtssaal.






Erst droht der Herrscher, dann gewährt er Gnade.
Absolutistisches Spektakel.
Wie unabhängig ist Russlands Justiz? Gerade dieser Gnadenakt macht deutlich, wie arm das System Putin ist.
Gebrauchen Sie das, was sich zwischen Ihren Ohren befindet und lesen Sie mal nach, was das DEUTSCHE Strafgesetzbuch zu solchen Fällen vorsieht! (§§ 90 ff SGB) Für Unwissende: dort sind Haftstrafen bis 5 Jahre angedroht. Der Unterschied zu Rußland besteht nur darin, daß es in Deutschland kein Offizialdelikt ist, der Beleidigte oder das betroffene Verfassungsorgan also Strafanzeige stellen muß, bvor die Justiz tätig wird. Also nachlesen und dann ernuet posten.
Es scheint mir doch eher so, dass das Urteil nicht so schlimm ausfallen wird, wie die deutschen Medien suggerieren wollten (7 Jahre), möglicherweise wird es sogar sehr milde ausfallen, da sich die Mädchen bei den beiden Anklägern entschuldigt haben. Da man jetzt aber nicht dumm dastehen will, wird schnell eine Meldung lanciert, dass Putin diese Gnade befohlen hat. Sonst würde es ja so aussehen, als wenn die Justiz doch unabhängig urteilen würde.
Wie durchsichtig ist das doch alles!
Wie unabhängig ist Russlands Justiz? Gerade dieser Gnadenakt macht deutlich, wie arm das System Putin ist.
Es ist schon erstaunlich. Erst mischt sich Putin nicht ein in den Prozess und trotzdem schreibt jede Zeitung, Putin höchstpersönlich steckt die drei Frauen zu 7 Jahren in den Kerker. Anhaltspunkte dafür? Null!
Dann äussert er sich und rechnet mit einer milden Strafe und man stellt es so hin, als kuscht Putin vor dem Druck des Westens.
Mensch, dieses Verfahren ist für Putin das reinste Desaster. Egal wie es endet. Und um genau das ging es die ganze Zeit. Möglichst flächendeckende Meinungsbildung, die suggerieren soll das Putin höchstpersönlich dieses Verfahren steuert.
Es ist auch völlig egal was er tut. Selbst wenn er sich garnicht dazu geäussert hätte, wären sich die Corporate Media Analysten sicher gewesen er zieht die Fäden.
Eine Armutzeugnis für die Berichterstattung ist das...meine Meinung.
Gebrauchen Sie das, was sich zwischen Ihren Ohren befindet und lesen Sie mal nach, was das DEUTSCHE Strafgesetzbuch zu solchen Fällen vorsieht! (§§ 90 ff SGB) Für Unwissende: dort sind Haftstrafen bis 5 Jahre angedroht. Der Unterschied zu Rußland besteht nur darin, daß es in Deutschland kein Offizialdelikt ist, der Beleidigte oder das betroffene Verfassungsorgan also Strafanzeige stellen muß, bvor die Justiz tätig wird. Also nachlesen und dann ernuet posten.
Es scheint mir doch eher so, dass das Urteil nicht so schlimm ausfallen wird, wie die deutschen Medien suggerieren wollten (7 Jahre), möglicherweise wird es sogar sehr milde ausfallen, da sich die Mädchen bei den beiden Anklägern entschuldigt haben. Da man jetzt aber nicht dumm dastehen will, wird schnell eine Meldung lanciert, dass Putin diese Gnade befohlen hat. Sonst würde es ja so aussehen, als wenn die Justiz doch unabhängig urteilen würde.
Wie durchsichtig ist das doch alles!
Wie unabhängig ist Russlands Justiz? Gerade dieser Gnadenakt macht deutlich, wie arm das System Putin ist.
Es ist schon erstaunlich. Erst mischt sich Putin nicht ein in den Prozess und trotzdem schreibt jede Zeitung, Putin höchstpersönlich steckt die drei Frauen zu 7 Jahren in den Kerker. Anhaltspunkte dafür? Null!
Dann äussert er sich und rechnet mit einer milden Strafe und man stellt es so hin, als kuscht Putin vor dem Druck des Westens.
Mensch, dieses Verfahren ist für Putin das reinste Desaster. Egal wie es endet. Und um genau das ging es die ganze Zeit. Möglichst flächendeckende Meinungsbildung, die suggerieren soll das Putin höchstpersönlich dieses Verfahren steuert.
Es ist auch völlig egal was er tut. Selbst wenn er sich garnicht dazu geäussert hätte, wären sich die Corporate Media Analysten sicher gewesen er zieht die Fäden.
Eine Armutzeugnis für die Berichterstattung ist das...meine Meinung.
Was für eine Farce!
Als ob in diesem kommunistischen, korrupten Polizeistaat die Justiz unabhängig wäre..
dass Russland kommunistisch ist.
*haha*
Ihre Definition von Kommunismus würde ich ja gern mal lesen.
dass Russland kommunistisch ist.
*haha*
Ihre Definition von Kommunismus würde ich ja gern mal lesen.
Das war jetzt nicht gerade klug. Sich öffentlich zu einem laufenden Verfahren zu äußern und dabei auf Milde zu drängen hätte er besser unterlassen.
Das es um die Unabhängigkeit der Justiz in Russland nicht eben um Besten steht, ist kein Geheimnis. Dass Putin dann mit dieser Aussage weiteren Stoff für Spekulationen liefert, macht die Sache nun nicht besser.
lets have a problem!
Es spielt sich vor allem in unserer "Phantasie" ab.....
was fürn Wahn - "die" da, "die Russen", "Putin, "die Amerikaner", "der Westen" -- ich und du, anders zurechtgemacht
derweil nimmt der 3 Weltkrieg Gestalt an
als Gotteslästerung gebrandmarkt." - Diese russ.orthodoxe Kirche mit Patriarch muß sich fragen lassen, wen sie denn als Gott bezeichnet? Etwa Putin? Oder steht sie auf diesem Standpunkt Putin zuliebe, um überhaupt einen Anklagegrund für diesen abstrusen Prozeß zu liefern? - Putin gibt vor: "Zwar sei deren (Pussy Riot) Protest nichts Gutes abzugewinnen, gleichwohl sei Milde angebracht." und "dass es Aufgabe des Gerichts sei, ein Urteil zu fällen." Nun weiß das Gericht wenigstens, welches Urteil es zu fällen hat. - Daß in dieser Situation "Russische Anwälte ... eine Resolution - veröffentlichten -, in der sie den Prozess als Justizskandal bezeichneten, der die Rechtsgrundlagen des Staates zerstören könne." ist stark und läßt hoffen, daß selbst Putin Grenzen gesetzt sind.
nicht in einer Kirche veranstalten sollen. Hier kommen wohl zwei Themen zusammen. Die Mädchen-Band hat aber diesen Ort wohlweislich ausgewählt und sicherlich zuvor auch die Gesetzeslage recherchiert. Wissen sie aus dem Stand, was für solche 'Vergehen' als Strafe vorgesehen ist? Die Riots wussten es bestimmt vorher.
Hier sollte auch geschaut werden, inwieweit Kunst aus politischer Ausdruck involviert ist. Ein echtes Gemengenlage aus verschiedenen Ebenen von Gesellschaft und Justiz. Ein einfaches Urteil, so finde ich, lässt sich nur fällen, wenn man zuvor schon eine eindeutige Position hatte und sich nur auf der moralischen Ebene bewegt.
nicht in einer Kirche veranstalten sollen. Hier kommen wohl zwei Themen zusammen. Die Mädchen-Band hat aber diesen Ort wohlweislich ausgewählt und sicherlich zuvor auch die Gesetzeslage recherchiert. Wissen sie aus dem Stand, was für solche 'Vergehen' als Strafe vorgesehen ist? Die Riots wussten es bestimmt vorher.
Hier sollte auch geschaut werden, inwieweit Kunst aus politischer Ausdruck involviert ist. Ein echtes Gemengenlage aus verschiedenen Ebenen von Gesellschaft und Justiz. Ein einfaches Urteil, so finde ich, lässt sich nur fällen, wenn man zuvor schon eine eindeutige Position hatte und sich nur auf der moralischen Ebene bewegt.
"Eine Kehrtwende?"
Nee, keine Kehrtwende, denn dass auf Anordnung von Putin die Damen wohl zu bitterer Zwangsarbeit in Sibirien verurteilt werden müssen, war nur den gleichgeschalteten Medien zu entnehmen...
Putin musste sich real gar nicht drehen oder kehrtwenden, der ist kein Wendehals und übrigens auch nicht der Richter.
Gebrauchen Sie das, was sich zwischen Ihren Ohren befindet und lesen Sie mal nach, was das DEUTSCHE Strafgesetzbuch zu solchen Fällen vorsieht! (§§ 90 ff SGB) Für Unwissende: dort sind Haftstrafen bis 5 Jahre angedroht. Der Unterschied zu Rußland besteht nur darin, daß es in Deutschland kein Offizialdelikt ist, der Beleidigte oder das betroffene Verfassungsorgan also Strafanzeige stellen muß, bvor die Justiz tätig wird. Also nachlesen und dann ernuet posten.
" ... daß es in Deutschland kein Offizialdelikt ist," - die rusischen Anwälte scheinen mit ihrer Resolution sogar noch weit mehr zu befürchten, nämlich einen russischen Justizskandal mit Zerstörungspotential der Rechtsgrundlagen dieses Staates. -
...ich kann im SGB (Sozialgestzbuch) keine Bestimmung finden, die passt, ich finde auch nicht das richtige Sozialgesetzbuch, wegen der fehlenden römischen Ziffern, wer kann weiterhelfen ?
Wie dem Artikel zu entnehmen war, war Putin zum Zeitpunkt des "Gebetes" Ministerpräsident, also nicht Staatsoberhaupt. Der § 90 StGB zielt ja auf die Verunglimpfung des Staatsoberhauptes.
Zum anderen würde selbst im Fall einer Anzeige wohl kein Gericht in Deutschland die Pussy Riots nach § 90 StGB belangen. Wenn ich hier Schreiben würde, der liebe Gott möge uns von Herrn Gauck erlösen, würde ich wohl kaum unter den § 90 StGB fallen. Dazu müsste ich schon die Person Gauck derbe durch den Kakao ziehen und die Grenzen der Geschmacklosigkeit überschreiten.
Ein Auftritt in einer Kirche gegen deren Willen wäre ein Fall des § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Aber selbst diese Norm setzt beschimpfenden Unfug voraus. Sinn und Zweck dieser Norm ist aber nicht, dass Unfug in einem Gotteshaus unterbunden werden soll. Hier geht es um das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung. Die Beschimpfungen müssen also die Religion betreffen. Soweit der Text des Auftritts richtig wiedergegeben wurde, haben die Pussy Riots dort aber "gebetet". Man kann jetzt darüber streiten, wie ein Gebet aussehen muss und vor allem wie laut dies sein darf und welche Instrumente dabei verwendet werden dürfen. Aber dass die Religion beschimpft worden ist, scheint mir nicht so.
Die Instrumente, die verwendet worden sind, habe ich auch schon in Kirchen in Aktion gesehen. Nur wurde damit kein Punk gespielt.
Am Ende bleibt ggf. der Hausfriedensbruch. Einstellung des Verfahrens wegen Hausfriedensbruch.
Den "Majestätbeleidigungs-§" als Vergleich hinzuzuziehen, ist ein wenig gröblich.
a) Verunglimpft unerlaubte Punkmusik in einer Kirche nicht den Staat
b) Reicht es dafür bei weitem nicht zu singen "Heilige Mutter Gottes, tu den Gauck da mal wech".
Da müßten Sie schon in der Öffentlichkeit mindestens die dt. Fahne verbrennen oder auf die Fahne pinkeln. Und selbst dann wird das Gericht sehr sorgfältig die Rechtsgüter abwägen (künstlerische Freiheit vs Verunglimpfung). Maximal gäbe es ein paar Tagessätze à ein paar Kröten.
Es käme in D lediglich Hausfriedensbruch wegen Besetzen einer Kirche oder Störung des Gottesdienstes in Frage. Derartige Fälle sind hinreichend bekannt, da klagt kein dt Pfarrer wegen "Verletzung religiöser Gefühle" oder anderen Käse. Es gibt eine knappe Anzeige wegen Hausfriedensbruch samt einer kleineren Geldstrafe) und möglicherweise ein Hausverbot.
Auf der anderen Seite kennt man ja noch den Fall des Rudi Dutschke in der Gedächtniskirche während des Weihnachtsgottesdienstes (Stichwort Protest gegen den Vietnamkrieg). Zahlreiche Pfarrer bekundeten öffentlich ihre Solidarität und äußerten, daß auch eine Kirche der richtige Platz für politischen Protest sei - selbst Heiligabend.
Sie meinten das StGB und nicht SGB. Es gibt nicht nur den Unterschied, dass es sich in Deutschland nicht um ein Offizialdelikt handelt und beispielsweise der Bundespräsident mit der Verfolgung einverstanden sein müsste. Eklatant unterschiedlich ist auch der Zeitraum der Untersuchungshaft. Derzeit würden die Angeklagten hier im schlimmsten Fall erst mal nach hause geschickt und dafür nicht monatelang in Untersuchungshaft sitzen. Es ist doch wahrscheinlicher, dass jemand ein kühles Handtuch zur Abregung reichen würde und eine Strafverfolgung bestenfalls diskutiert würde.
Zur unterschiedlichen Rechtslage, zu unterschiedlichen Rechtsausübungen und unterschiedlichen Zusammenhängen der Gewaltenteilung kommt vor allem auch ein gefühlsmäßig großer Unterschied im Umgang damit und der Bewertung hinzu.
" ... daß es in Deutschland kein Offizialdelikt ist," - die rusischen Anwälte scheinen mit ihrer Resolution sogar noch weit mehr zu befürchten, nämlich einen russischen Justizskandal mit Zerstörungspotential der Rechtsgrundlagen dieses Staates. -
...ich kann im SGB (Sozialgestzbuch) keine Bestimmung finden, die passt, ich finde auch nicht das richtige Sozialgesetzbuch, wegen der fehlenden römischen Ziffern, wer kann weiterhelfen ?
Wie dem Artikel zu entnehmen war, war Putin zum Zeitpunkt des "Gebetes" Ministerpräsident, also nicht Staatsoberhaupt. Der § 90 StGB zielt ja auf die Verunglimpfung des Staatsoberhauptes.
Zum anderen würde selbst im Fall einer Anzeige wohl kein Gericht in Deutschland die Pussy Riots nach § 90 StGB belangen. Wenn ich hier Schreiben würde, der liebe Gott möge uns von Herrn Gauck erlösen, würde ich wohl kaum unter den § 90 StGB fallen. Dazu müsste ich schon die Person Gauck derbe durch den Kakao ziehen und die Grenzen der Geschmacklosigkeit überschreiten.
Ein Auftritt in einer Kirche gegen deren Willen wäre ein Fall des § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Aber selbst diese Norm setzt beschimpfenden Unfug voraus. Sinn und Zweck dieser Norm ist aber nicht, dass Unfug in einem Gotteshaus unterbunden werden soll. Hier geht es um das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung. Die Beschimpfungen müssen also die Religion betreffen. Soweit der Text des Auftritts richtig wiedergegeben wurde, haben die Pussy Riots dort aber "gebetet". Man kann jetzt darüber streiten, wie ein Gebet aussehen muss und vor allem wie laut dies sein darf und welche Instrumente dabei verwendet werden dürfen. Aber dass die Religion beschimpft worden ist, scheint mir nicht so.
Die Instrumente, die verwendet worden sind, habe ich auch schon in Kirchen in Aktion gesehen. Nur wurde damit kein Punk gespielt.
Am Ende bleibt ggf. der Hausfriedensbruch. Einstellung des Verfahrens wegen Hausfriedensbruch.
Den "Majestätbeleidigungs-§" als Vergleich hinzuzuziehen, ist ein wenig gröblich.
a) Verunglimpft unerlaubte Punkmusik in einer Kirche nicht den Staat
b) Reicht es dafür bei weitem nicht zu singen "Heilige Mutter Gottes, tu den Gauck da mal wech".
Da müßten Sie schon in der Öffentlichkeit mindestens die dt. Fahne verbrennen oder auf die Fahne pinkeln. Und selbst dann wird das Gericht sehr sorgfältig die Rechtsgüter abwägen (künstlerische Freiheit vs Verunglimpfung). Maximal gäbe es ein paar Tagessätze à ein paar Kröten.
Es käme in D lediglich Hausfriedensbruch wegen Besetzen einer Kirche oder Störung des Gottesdienstes in Frage. Derartige Fälle sind hinreichend bekannt, da klagt kein dt Pfarrer wegen "Verletzung religiöser Gefühle" oder anderen Käse. Es gibt eine knappe Anzeige wegen Hausfriedensbruch samt einer kleineren Geldstrafe) und möglicherweise ein Hausverbot.
Auf der anderen Seite kennt man ja noch den Fall des Rudi Dutschke in der Gedächtniskirche während des Weihnachtsgottesdienstes (Stichwort Protest gegen den Vietnamkrieg). Zahlreiche Pfarrer bekundeten öffentlich ihre Solidarität und äußerten, daß auch eine Kirche der richtige Platz für politischen Protest sei - selbst Heiligabend.
Sie meinten das StGB und nicht SGB. Es gibt nicht nur den Unterschied, dass es sich in Deutschland nicht um ein Offizialdelikt handelt und beispielsweise der Bundespräsident mit der Verfolgung einverstanden sein müsste. Eklatant unterschiedlich ist auch der Zeitraum der Untersuchungshaft. Derzeit würden die Angeklagten hier im schlimmsten Fall erst mal nach hause geschickt und dafür nicht monatelang in Untersuchungshaft sitzen. Es ist doch wahrscheinlicher, dass jemand ein kühles Handtuch zur Abregung reichen würde und eine Strafverfolgung bestenfalls diskutiert würde.
Zur unterschiedlichen Rechtslage, zu unterschiedlichen Rechtsausübungen und unterschiedlichen Zusammenhängen der Gewaltenteilung kommt vor allem auch ein gefühlsmäßig großer Unterschied im Umgang damit und der Bewertung hinzu.
Wer weiß, wer weiß - vielleicht erfüllt sich das Punk-Gebet noch.
Hallo Pünktchen,
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es ist schon merkwürdig: Früher kamen Russen nach Sibirien, wenn sie beteten, heute gibt's Strafen für "Gotteslästerung"!
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Früher hatten russische Musikgruppen Namen wie "Musikbataillon Nr. 118 zu Ehren Lenins", heute heißen sie "Mösenkrawall"!
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Früher konnte die Regierung den Leuten eintrichtern, dass Russland eine leuchtende Zukunft hat, und dass die westlichen Länder Orte der Finsternis sind. Heute könnte das schwierig werden!
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Die Flöhe sind aus dem Sack. Wer will sie wieder einsammeln?
Hallo Pünktchen,
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es ist schon merkwürdig: Früher kamen Russen nach Sibirien, wenn sie beteten, heute gibt's Strafen für "Gotteslästerung"!
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Früher hatten russische Musikgruppen Namen wie "Musikbataillon Nr. 118 zu Ehren Lenins", heute heißen sie "Mösenkrawall"!
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Früher konnte die Regierung den Leuten eintrichtern, dass Russland eine leuchtende Zukunft hat, und dass die westlichen Länder Orte der Finsternis sind. Heute könnte das schwierig werden!
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Die Flöhe sind aus dem Sack. Wer will sie wieder einsammeln?
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