InitiativeUnternehmen drängen Regierung zu strengeren Korruptionsregeln

Deutschland hat immer noch nicht das UN-Abkommen gegen Korruption ratifiziert. Nun erhöht ein Wirtschaftsbündnis den Druck: Die Weigerung schade deutschen Unternehmen.

Nach den Dax-Vorstandschefs machen weitere Unternehmen und Verbände Druck auf die Bundesregierung, die Gesetze gegen Bestechung zu verschärfen. Der Bundestag müsse unverzüglich den Weg freimachen, um das UN-Abkommen gegen Korruption zu ratifizieren. Dies fordern 44 Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Beschluss.

Das bereits vor neun Jahren unterzeichnete und von über 160 Staaten ratifizierte UN-Abkommen verpflichtet Regierungen, gegen korrupte Amtsträger vorzugehen. In Deutschland müsste vor einem Inkrafttreten der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt werden. Union und FDP lehnen dies bislang ab, weil sie eine Einschränkung der freien Mandatsausübung befürchten.

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Deutschland stehe mit seiner fehlenden Ratifizierung im Kreis der G-20-Staaten damit "fast allein da", kritisierte das nationale CSR-Forum, das die Bundesregierung bei einer Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen berät. Diese Weigerung erschwere zunehmend die Glaubwürdigkeit deutscher Unternehmen im Ausland.

Deutschland hat bereits eine EU-Frist verpasst

Zu den Unterzeichnern der nun gestarteten Initiative gehören der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Bertelsmann-Stiftung sowie Firmen wie BASF und Henkel.

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) will im Oktober über mögliche Schritte gegen Deutschland beraten. Sie hatte Berlin eine Frist bis Ende Juni gesetzt, um die Regeln im Kampf gegen Bestechung sowie in der Parteienfinanzierung an international übliche Standards anzupassen. Von deutscher Seite wurde jedoch nichts unternommen.

 
Leserkommentare
  1. >> Union und FDP lehnen dies bislang ab, weil sie eine Einschränkung der freien Mandatsausübung befürchten. <<

    ... müsste es heißen:

    ..., weil sie eine Einschränkung dessen befürchten, was man bei Union und FDP unter Mandantsausübung versteht.

    Hier mal eine Freikarte, da mal ein Urlaub in einer Luxusvilla, Rabatte, zinsgünstige Kredite u.v.a.m. - Wulff hat es eindrucksvoll vorgeführt. Man fürchtet schlicht um die Attraktivität der eigenen Jobs.

    http://mediathek.daserste...

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  2. Kann doch sein, dass der Wirtschaft das
    "kleine Aufmerksamkeitgeld" ausgeht, da die Auftraege und der BIp rueckwaerts laufen. Kann doch sein oder??

  3. Anscheinend muss man davon ausgehen,daß sie es sind ,denn was steht dem Unterzeichnen des -UN-Abkommen gegen Korruption- entgegen,außer einer nichtendenden Vorteilsnahme,gegenüber den Rest der Bevölkerung.Wie scheinheilig ist die Begründung nicht zu unterzeichnen, weil -eine Einschränkung der Mandatsausübung befürchtet wird-? Für mich eine Ausrede die an Verdummung kaum noch zu toppen ist.

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    >> Für mich eine Ausrede die an Verdummung kaum noch zu toppen ist. <<

    ... aber "wir" (= die Wähler) wollen es nicht anders. Jeder schüttelt den Kopf über so viel Dreistigkeit, aber CDU und CSU werden trotzdem gewählt.

    Die FDP nicht, aber das hat andere Gründe.

    >> Für mich eine Ausrede die an Verdummung kaum noch zu toppen ist. <<

    ... aber "wir" (= die Wähler) wollen es nicht anders. Jeder schüttelt den Kopf über so viel Dreistigkeit, aber CDU und CSU werden trotzdem gewählt.

    Die FDP nicht, aber das hat andere Gründe.

    • Dösig
    • 16.09.2012 um 18:26 Uhr

    ...aber für mich, als juristischer Laie, erfüllt diese Weigerung den Straftatbestand: Strafvereitelung im Amt

  4. >> Für mich eine Ausrede die an Verdummung kaum noch zu toppen ist. <<

    ... aber "wir" (= die Wähler) wollen es nicht anders. Jeder schüttelt den Kopf über so viel Dreistigkeit, aber CDU und CSU werden trotzdem gewählt.

    Die FDP nicht, aber das hat andere Gründe.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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