US-Wahl Das Gefängnis macht sie zu Bürgern ohne Stimmrecht
In den USA dürfen Millionen Häftlinge und ehemalige Insassen nicht wählen. In einigen Swing States würden ihre Stimmen den Ausgang wesentlich beeinflussen.
© Lucy Nicholson/Reuters

Häftlinge im Gefängnis Orange County in Santa Ana
Die Zeitungen in den USA sind derzeit voll mit Artikeln über die Folgen des Hurrikans Sandy. Zuvor berichteten die Medien noch regelmäßig darüber, wie Millionen potenzieller Wähler wegen der Registrierungsanforderungen unter Umständen vom Wahlprozess ausgeschlossen bleiben. Man schrieb über die verschärften Wahlgesetze in einigen Staaten, doch nur selten über jene US-Bürger, denen die Stimmabgabe grundsätzlich untersagt ist. Hierbei handelte es sich im Jahre 2010 um gut 5,85 Millionen Häftlinge und Freigelassene; rund 600.000 mehr als 2004. Dies sind Stimmen, die laut Experten die Wahlen wesentlich beeinflussen könnten.
In allen Staaten, außer Maine und Vermont, können Häftlinge nicht wählen. Doch auch gut 2,6 Millionen Ex-Insassen sind in elf Staaten ihre Bürgerrechte immer noch aberkannt, so eine aktuelle Studie der Organisation The Sentencing Project. Durchgeführt haben diese Jeff Manza, Professor an der New York University, sowie Christopher Uggen und Sarah Shannon von der University of Minnesota.
Wie es sich anfühlt, nicht als "vollzähliges Mitglieder der Gesellschaft angesehen zu werden", weiß Richard Walker. Der Amerikaner erhielt seine Rechte in diesem März zurück, nachdem er seit seiner Verurteilung 2004 für acht Jahre nicht wählen konnte. In Virginia wie auch in Florida und Iowa können Ex-Häftlinge nach einer bestimmten Anzahl Jahren beim Gouverneur einen Antrag für die Wiederherstellung ihrer Rechte stellen. Dennoch, einige können auch nach 30 Jahren seit ihrer Verurteilung nicht abstimmen. In Florida waren dies 2010 ungefähr 1,5 Millionen und in Virginia 451.000 Häftlinge und ehemalige Insassen.
Restriktionen als Teil der republikanischen Parteistrategie?
Als Rick Scott vor zwei Jahren sein Amt als Gouverneur Floridas annahm, machte er eine Reform seines Vorgängers rückgängig. Die Rechte der Entlassenen wurden nicht mehr automatisch hergestellt, sie mussten diese wieder direkt beim Gouverneur anfragen. Da die amerikanische Verfassung das Recht zu wählen nicht garantiert und es jedem Staat selbst überlassen ist, die Bürgerrechtssituation der (ehemaligen) Häftlinge zu bestimmen, können die einzelnen Gouverneure jene definieren. Dass er den Wiederherstellungsprozess verkompliziert hat, begründet Scott in einer offiziellen Erklärung damit, dass er "einen Anreiz schaffen möchte, um weitere kriminelle Aktivitäten der Entlassenen zu verhindern."
Richard Walker hingegen bezeichnet die Situation als "Teufelskreis". Da die Ex-Häftlinge nicht im Besitz ihrer Bürgerrechte sind, sehen sie sich mit vielen Vorurteilen konfrontiert, was die Eingliederung nach der Haft erschwert. "Die Ex-Insassen werden behandelt wie Bürger zweiter Klasse, aber nicht als produktive Mitglieder der Gesellschaft", sagt Walker. Er wundert sich auch über den Sinn der etlichen Vorbereitungskurse in den Gefängnissen, wenn diesen Menschen nachher aufgrund der Stigmatisierung niemand einen Job geben will. Um ihnen bei der Wiedererlangung ihrer Bürgerrechte zu helfen, hat Walker vor zwei Monaten seine Organisation Bridging the Gap in Virginia gegründet.
Die Swing States Florida, Iowa und Virginia sind Teil jener Staaten, die die Ex-Häftlinge am restriktivsten behandeln. In allen dreien sind die Gouverneure Republikaner. Viele fragen sich deshalb, ob der Entzug der Bürgerrechte und vor allem der eingeschlagene konservative Kurs in Iowa und Florida nicht auch Teil der republikanischen Parteistrategie ist.
- Datum 01.11.2012 - 18:05 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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...jemand nicht vollständig resozialisiert ist, sollte er auch nicht wählen! Man stelle sich vor, ein rechter Bauernfänger geht mit Hafterleichterungen auf Stimmenfang im Knast!
mit solidarischem Gruß,
besorgter_mitbuerger
Schon Platon hat diskutiert, wozu Strafe eigentlich dient. Soll sie einen therapeutischen Effekt, soll sie der Wiedergutmachung dienen, oder dient sie der Vergeltung für die begangene Tat? Unserem heutigen Strafrechtsverständnis liegt letzteres zugrunde. Damit lassen wir sie aber auch genau diese Strafe absitzen. Die Forderung, dass sie erst therapiert sein müssten, bevor ihre Strafe als vollständig abgeleistet gelten darf, kann man nur voraussetzen, wenn der Strafvollzug der Therapie dienen würde. In jedem anderen Fall drücken Sie den Leuten eine zusätzliche Strafe auf - was dann nicht mehr verhältnismäßig zur Tat steht, also in unserem Rechtsverständnis Unrecht ist.
um Menschen, die entlassen wurden, und somit ihre Strafe abgesessen haben. Sie sollten nicht anders behandelt werden, als andere Menschen. Alles andere ist Willkür der Mehrheit. Ich halte das für undemokratisch. Die Aberkennung mancher Bürger- und Menschenrechte sollte nur im geringsten Maße als Nötig für die Strafe in Betracht kommen.
den Troll nicht fuettern.
Schon Platon hat diskutiert, wozu Strafe eigentlich dient. Soll sie einen therapeutischen Effekt, soll sie der Wiedergutmachung dienen, oder dient sie der Vergeltung für die begangene Tat? Unserem heutigen Strafrechtsverständnis liegt letzteres zugrunde. Damit lassen wir sie aber auch genau diese Strafe absitzen. Die Forderung, dass sie erst therapiert sein müssten, bevor ihre Strafe als vollständig abgeleistet gelten darf, kann man nur voraussetzen, wenn der Strafvollzug der Therapie dienen würde. In jedem anderen Fall drücken Sie den Leuten eine zusätzliche Strafe auf - was dann nicht mehr verhältnismäßig zur Tat steht, also in unserem Rechtsverständnis Unrecht ist.
um Menschen, die entlassen wurden, und somit ihre Strafe abgesessen haben. Sie sollten nicht anders behandelt werden, als andere Menschen. Alles andere ist Willkür der Mehrheit. Ich halte das für undemokratisch. Die Aberkennung mancher Bürger- und Menschenrechte sollte nur im geringsten Maße als Nötig für die Strafe in Betracht kommen.
den Troll nicht fuettern.
über das Geburtsland der bürgerlichen Rechte. Der Artikel liest sich "Wie man die Demokratie abschafft".
Habe ich ein Auto geklaut oder mit Drogen gedealt, bin ich also kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft und habe also das demokratische Stimmrecht verwirkt!? Unglaublich!
Wie sieht das in Deutschland aus??
"Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist, oder die sich in strafrechtlicher freiheitsentziehender Unterbringung (§ 63 Strafgesetzbuch) befinden." sagt die Wikipedia.
"Habe ich ein Auto geklaut oder mit Drogen gedealt, bin ich also kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft und habe also das demokratische Stimmrecht verwirkt!?"
Japp. Und das ist auch gut so.
"Habe ich ein Auto geklaut oder mit Drogen gedealt, bin ich also kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft und habe also das demokratische Stimmrecht verwirkt!? Unglaublich!"
Da kann man geteilter Meinung sein. Aber ich finde das schon richtig. Kriminelle sollen auch nicht wie vollwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachtet werden. Ich rede natürlich nicht von Kriminellen, die mit 16 eine Packung Zigaretten geklaut haben. Aber irgendwelche Drogendealer sollen auch bloß nicht wählen. Ich bin auch froh, dass die meinten von denen sowieso Nichtwähler sind.
wo ist das geburtsland der bürglichen rechte ?
Meine Bitte an sibeur:
1.) Definieren Sie:
Krimineller: an welchem Punkt fängt ein Mensch an, ein Krimineller zu sein? Ist und bleibt er nicht zu allererst Mensch?
2.) Belegen Sie:
Wie kommen Sie zu der Annahme, dass Drogendealer per se Nichtwähler seien? M.W. gibt es keinerlei Erhebungen zu dem Thema! Bitte generalisieren Sie nicht!
3.) Erklären Sie:
Ein Krimineller sollte Ihrer Meinung nach also nicht als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft angesehen werden?
Ist Ihnen bewusst, dass gerade dies die Errungenschaft unserer Demokratie ist, nämlich dass ein jeder Mensch ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist, ungeachtet dessen, wer er ist, was er getan hat und wie er denkt? Auf ein Verbrechen muss die gerechte Strafe folgen, das ist nicht Thema dieser Diskussion; aber dass Sie bspw. einem Drogendealer sein Wahlrecht absprechen wollen finde ich äußerst bedenklich!
Ich wünsche uns, dass wir es alle nicht mehr erleben, dass irgendwer in unserem Land irgendwem aus irgendeinem fadenscheinigen Grund per Gesetz sein Wahlrecht nimmt!
Schönen Tag noch!
KONNTEN bis 1969 durch einen entsprechenden Urteilsspruch die "bürgerlichen Ehrenrechte", zu denen das aktive Wahlrecht gehört, bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aberkannt werden (Ehrverlust).
Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug des aktiven Wahlrechts (Urnengang) ist nur noch besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Wer aber
" (1)...wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Alles weitere sind Fall bezogene KANN - Bestimmungen
http://www.gesetze-im-int...
--------
Weswegen musste nochmal die einstige SPD-Justizministerin Däubler-Gmelin 2002 ihre politische Karriere beenden?
Weil sie u.a. den USA ein "lausiges Rechtssystem" bescheinigte...
Ob ein entsprechender Leserkommentar von der Redaktion heutzutage gelöscht werden würde, weiß ich nicht ...
"Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist, oder die sich in strafrechtlicher freiheitsentziehender Unterbringung (§ 63 Strafgesetzbuch) befinden." sagt die Wikipedia.
"Habe ich ein Auto geklaut oder mit Drogen gedealt, bin ich also kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft und habe also das demokratische Stimmrecht verwirkt!?"
Japp. Und das ist auch gut so.
"Habe ich ein Auto geklaut oder mit Drogen gedealt, bin ich also kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft und habe also das demokratische Stimmrecht verwirkt!? Unglaublich!"
Da kann man geteilter Meinung sein. Aber ich finde das schon richtig. Kriminelle sollen auch nicht wie vollwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachtet werden. Ich rede natürlich nicht von Kriminellen, die mit 16 eine Packung Zigaretten geklaut haben. Aber irgendwelche Drogendealer sollen auch bloß nicht wählen. Ich bin auch froh, dass die meinten von denen sowieso Nichtwähler sind.
wo ist das geburtsland der bürglichen rechte ?
Meine Bitte an sibeur:
1.) Definieren Sie:
Krimineller: an welchem Punkt fängt ein Mensch an, ein Krimineller zu sein? Ist und bleibt er nicht zu allererst Mensch?
2.) Belegen Sie:
Wie kommen Sie zu der Annahme, dass Drogendealer per se Nichtwähler seien? M.W. gibt es keinerlei Erhebungen zu dem Thema! Bitte generalisieren Sie nicht!
3.) Erklären Sie:
Ein Krimineller sollte Ihrer Meinung nach also nicht als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft angesehen werden?
Ist Ihnen bewusst, dass gerade dies die Errungenschaft unserer Demokratie ist, nämlich dass ein jeder Mensch ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist, ungeachtet dessen, wer er ist, was er getan hat und wie er denkt? Auf ein Verbrechen muss die gerechte Strafe folgen, das ist nicht Thema dieser Diskussion; aber dass Sie bspw. einem Drogendealer sein Wahlrecht absprechen wollen finde ich äußerst bedenklich!
Ich wünsche uns, dass wir es alle nicht mehr erleben, dass irgendwer in unserem Land irgendwem aus irgendeinem fadenscheinigen Grund per Gesetz sein Wahlrecht nimmt!
Schönen Tag noch!
KONNTEN bis 1969 durch einen entsprechenden Urteilsspruch die "bürgerlichen Ehrenrechte", zu denen das aktive Wahlrecht gehört, bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aberkannt werden (Ehrverlust).
Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug des aktiven Wahlrechts (Urnengang) ist nur noch besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Wer aber
" (1)...wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Alles weitere sind Fall bezogene KANN - Bestimmungen
http://www.gesetze-im-int...
--------
Weswegen musste nochmal die einstige SPD-Justizministerin Däubler-Gmelin 2002 ihre politische Karriere beenden?
Weil sie u.a. den USA ein "lausiges Rechtssystem" bescheinigte...
Ob ein entsprechender Leserkommentar von der Redaktion heutzutage gelöscht werden würde, weiß ich nicht ...
also jemand der einen anderen tötet,sollte eigentlich nie mehr wählen dürfen,ebenso wie jemand der einen anderen so verletzt das er nie mehr politisch denken kann.
denn ansonsten bringe ich einfach 10 anhänger von partei A um und wähle dann partei B und habe so fein das wahlergebnis manipuliert.
bei anderen delikten kann man sicher darüber streiten,obwohl im einzelfall auch dort ansonsten manipulation möglich wären.(zb beeinflussung von mitgefangenen,verkauf von stimmen gegen geld im knast etcpp)
also finde ich es nur logisch,eine der Beweise das die USA nicht in allen Fragen rückständig sind.
im Gefängnis, ja. Aber mit welcher Begründung denn bitte für ehemalige Häftlinge (und kommen sie nicht mit Abschreckung....)?
Zunächst einmal:
Man sollte berücksichtigen, WOFÜR man in den USA ins Gefängnis kommt. Die Quote der Gefängnisinsassen ist in den USA sage und schreibe 7-mal höher als in D; darunter fallen sehr viele Leute, die für Delikte wie den Besitz relativ kleiner Mengen Drogen eingebuchtet wurden - sie stellen m.W. sogar die Mehrheit.
Das Gefängnissystem ist nur wieder einer der vielen Beweise, wie pervers das amerikanische System ist. Der Entzug des Wahlrechts *nach* abgesessener Strafe, besonders aber der durch harmlose Delikte (bei denen NIEMAND zu Schaden kommt) verursachte ist kaum zu rechtfertigen.
"also jemand der einen anderen tötet,sollte eigentlich nie mehr wählen dürfen.."
Jemand der das Töten befiehlt handelt moralisch nicht unbedingt besser.
http://www.guardian.co.uk...
",obwohl im einzelfall auch dort ansonsten manipulation möglich wären.(zb beeinflussung von mitgefangenen,verkauf von stimmen gegen geld im knast etcpp)"
Sorry, aber was ist denn das für ein Humbug?
Wahlrecht einschränken, weil ggf. jemand beinfluss/t/en (werden) kann?
Dann müsste man es ja sofort ganz abschaffen!
im Gefängnis, ja. Aber mit welcher Begründung denn bitte für ehemalige Häftlinge (und kommen sie nicht mit Abschreckung....)?
Zunächst einmal:
Man sollte berücksichtigen, WOFÜR man in den USA ins Gefängnis kommt. Die Quote der Gefängnisinsassen ist in den USA sage und schreibe 7-mal höher als in D; darunter fallen sehr viele Leute, die für Delikte wie den Besitz relativ kleiner Mengen Drogen eingebuchtet wurden - sie stellen m.W. sogar die Mehrheit.
Das Gefängnissystem ist nur wieder einer der vielen Beweise, wie pervers das amerikanische System ist. Der Entzug des Wahlrechts *nach* abgesessener Strafe, besonders aber der durch harmlose Delikte (bei denen NIEMAND zu Schaden kommt) verursachte ist kaum zu rechtfertigen.
"also jemand der einen anderen tötet,sollte eigentlich nie mehr wählen dürfen.."
Jemand der das Töten befiehlt handelt moralisch nicht unbedingt besser.
http://www.guardian.co.uk...
",obwohl im einzelfall auch dort ansonsten manipulation möglich wären.(zb beeinflussung von mitgefangenen,verkauf von stimmen gegen geld im knast etcpp)"
Sorry, aber was ist denn das für ein Humbug?
Wahlrecht einschränken, weil ggf. jemand beinfluss/t/en (werden) kann?
Dann müsste man es ja sofort ganz abschaffen!
z.B. GB. Und ist ja auch durchaus bedenkenswert. Der Unterton des Artikels ist mir zu einseitig und unterschwellig wieder mal anti-amerikanisch
Was soll denn das bedeuten, geschweige denn für ein Argument sein, dass der Artikel Ihrer Meinung nach 'anti-amerikanisch' sei?
Wenn es um das Wahlsystem der Vereinigten Staaten geht, erwarte ich eine kritische Berichterstattung. Wer sich als Paradies von Demokratie und Freiheit versteht und inszeniert, muss sich den kritischen Blick hinter die Kulissen gefallen lassen.
Obendrein wird das Ergebnis der Präsidentschaftswahl nicht nur maßgebliche Auswirkungen auf die US-Innenpolitik haben, sondern auf bedeutsame geopolitische Prozesse. Das wissen wir alle. Ich habe keine Ahnung, wie es Ihnen geht, aber ich bin während der vergangenen Jahre partout nicht den Eindruck losgeworden, dass die Prinzipien der Monroe-Doktrin (non-intervention, non-colonization) mutterseelenallein im Keller des Pentagons verstauben. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat mir der Artikel auch sehr gut gefallen. Ich empfinde das Verfahren mit (ehemaligen) Häftlingen als skandalös. Auch losgelöst davon, ob sich deren Stimmenanteil nennenswert auf den Ausgang der Wahl auswirken könnte.
Noch kurz zurück zu Ihrer "Kritik": Wenn man all jene Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten addiert (beispielhaft: Florida 2000, die Wahlmänner-Logik, die Inflexibilität des einfachen Mehrheitswahlrechts...), komme ich nicht umhin - was allein die politische Dimension betrifft - anti-amerikanische Tendenzen in meinem Körper zu spüren. Kann ja trotzdem noch Cola trinken und Super-Bowl gucken. Amerika ist eben vielfältig.
Was soll denn das bedeuten, geschweige denn für ein Argument sein, dass der Artikel Ihrer Meinung nach 'anti-amerikanisch' sei?
Wenn es um das Wahlsystem der Vereinigten Staaten geht, erwarte ich eine kritische Berichterstattung. Wer sich als Paradies von Demokratie und Freiheit versteht und inszeniert, muss sich den kritischen Blick hinter die Kulissen gefallen lassen.
Obendrein wird das Ergebnis der Präsidentschaftswahl nicht nur maßgebliche Auswirkungen auf die US-Innenpolitik haben, sondern auf bedeutsame geopolitische Prozesse. Das wissen wir alle. Ich habe keine Ahnung, wie es Ihnen geht, aber ich bin während der vergangenen Jahre partout nicht den Eindruck losgeworden, dass die Prinzipien der Monroe-Doktrin (non-intervention, non-colonization) mutterseelenallein im Keller des Pentagons verstauben. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat mir der Artikel auch sehr gut gefallen. Ich empfinde das Verfahren mit (ehemaligen) Häftlingen als skandalös. Auch losgelöst davon, ob sich deren Stimmenanteil nennenswert auf den Ausgang der Wahl auswirken könnte.
Noch kurz zurück zu Ihrer "Kritik": Wenn man all jene Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten addiert (beispielhaft: Florida 2000, die Wahlmänner-Logik, die Inflexibilität des einfachen Mehrheitswahlrechts...), komme ich nicht umhin - was allein die politische Dimension betrifft - anti-amerikanische Tendenzen in meinem Körper zu spüren. Kann ja trotzdem noch Cola trinken und Super-Bowl gucken. Amerika ist eben vielfältig.
"Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist, oder die sich in strafrechtlicher freiheitsentziehender Unterbringung (§ 63 Strafgesetzbuch) befinden." sagt die Wikipedia.
im Gefängnis, ja. Aber mit welcher Begründung denn bitte für ehemalige Häftlinge (und kommen sie nicht mit Abschreckung....)?
Schon Platon hat diskutiert, wozu Strafe eigentlich dient. Soll sie einen therapeutischen Effekt, soll sie der Wiedergutmachung dienen, oder dient sie der Vergeltung für die begangene Tat? Unserem heutigen Strafrechtsverständnis liegt letzteres zugrunde. Damit lassen wir sie aber auch genau diese Strafe absitzen. Die Forderung, dass sie erst therapiert sein müssten, bevor ihre Strafe als vollständig abgeleistet gelten darf, kann man nur voraussetzen, wenn der Strafvollzug der Therapie dienen würde. In jedem anderen Fall drücken Sie den Leuten eine zusätzliche Strafe auf - was dann nicht mehr verhältnismäßig zur Tat steht, also in unserem Rechtsverständnis Unrecht ist.
aber keine Ahnung haben. Das deutsche Strafrecht ist nicht auf Vergeltung fixiert (im Gegensatz zum amerikanischen). Hier geht es um Prävention und außer bei schwersten Straftaten vor allem darum, die Straftäter wieder in die Gesellschaft zurück zu bringen und fast jedem eine zweite Chance zu geben.
Auch, wenn die Länge der Strafe nichts mit Therapie zu tun hat, basiert der Großteil der Gefängnisarbeit (so ist es auf jeden Fall gedacht) auf Resozialisierungsversuchen, bzw. Prävention (z.B. bei Wirtschaftsverbrechen).
Deswegen kommt vielen Mitbürgern unser Rechtssystem zu lasch vor. DOch man sieht in den USA, was härtere Strafen bringen, die auf dem Prinzip der Vergeltung basieren: Nichts.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, Personen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu bestrafen. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:
mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).
---
Also alle, die bisher dazu "schlau" daher redeten liegen demnach mit ihren Teilaspekten völlig richtig ...
aber keine Ahnung haben. Das deutsche Strafrecht ist nicht auf Vergeltung fixiert (im Gegensatz zum amerikanischen). Hier geht es um Prävention und außer bei schwersten Straftaten vor allem darum, die Straftäter wieder in die Gesellschaft zurück zu bringen und fast jedem eine zweite Chance zu geben.
Auch, wenn die Länge der Strafe nichts mit Therapie zu tun hat, basiert der Großteil der Gefängnisarbeit (so ist es auf jeden Fall gedacht) auf Resozialisierungsversuchen, bzw. Prävention (z.B. bei Wirtschaftsverbrechen).
Deswegen kommt vielen Mitbürgern unser Rechtssystem zu lasch vor. DOch man sieht in den USA, was härtere Strafen bringen, die auf dem Prinzip der Vergeltung basieren: Nichts.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, Personen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu bestrafen. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:
mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).
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Also alle, die bisher dazu "schlau" daher redeten liegen demnach mit ihren Teilaspekten völlig richtig ...
Schockierender als den Inhalt des Artikels empfinde ich die ersten Kommentare.
Ignorieren Sie die ruhig, besorgter_mitbuerger ist höchstwahrscheinlich ein Troll. Sogar ein ganz erfolreicher, muss ich zugeben, aber nichtsdestotrotz eher nicht ernst zu nehmen.
Kommentare widerspiegel entgegengesetzte Meinungen. Welches versetzt sie nun in den 'Schock'zustand?
Ignorieren Sie die ruhig, besorgter_mitbuerger ist höchstwahrscheinlich ein Troll. Sogar ein ganz erfolreicher, muss ich zugeben, aber nichtsdestotrotz eher nicht ernst zu nehmen.
Kommentare widerspiegel entgegengesetzte Meinungen. Welches versetzt sie nun in den 'Schock'zustand?
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