Neues Dekret: Jeder Ägypter ist jetzt Polizist
Ägyptens Generalstaatsanwalt hat ein drastisches Dekret erlassen: Künftig darf jeder jeden festnehmen. Die Armee spricht vom Ende des Rechtsstaats und droht einzugreifen.
© Asmaa Waguih/Reuters

Polizisten in Kairo
Es ist ein Erlass, der für Ägypten dramatische Folgen haben könnte: Am Wochenende hat Präsident Mursis neuer Generalstaatsanwalt Talaat Abdullah alle Bürger ermächtigt, andere auf eigene Faust vorläufig festzunehmen, wenn sie "öffentliches oder privates Eigentum beschädigen, den Verkehr blockieren oder andere Menschen terrorisieren".
Wahrlich ein weites Feld an potenziellen Vergehen, die künftig zu einer sofortigen Festnahme durch Privat-Polizisten führen können. Die liberalen Parteien und die demokratische Jugendbewegung lehnen die Verordnung des Obersten Anklägers deshalb einhellig ab. Zustimmung kommt indes von islamistischer Seite.
Politiker der Muslimbrüder erwägen, private Sicherheitsfirmen per Gesetz zuzulassen und ihnen Verhaftungen zu erlauben. Und die radikale Al-Gamaa Al-Islamiya stellt in Städten wie Assiut und Minia schon Listen mit Freiwilligen für sogenannte Bürgerkomitees zusammen. Man werde eine eigene islamische Polizei aufstellen, um endlich wieder Ruhe und Ordnung zu schaffen, sagte der Generalsekretär von Al-Gamaa Al-Islamiya, Alaa Abu El-Nasr, und sprach von einem ersten Schritt gegen die "systematische Gewalt" auf den Straßen.
Denn die reguläre Polizei im Land funktioniert nicht mehr. Zehntausende Beamte streiken, in knapp der Hälfte aller 29 Provinzen bleiben die Ordnungshüter derzeit zu Hause. Krawallmacher, Kriminelle und Schmuggler profitieren davon. Allein auf dem Sinai sind 8.000 Mann der Bereitschaftspolizei im Ausstand, das Gleiche gilt für Städte wie Alexandria, Ismailia, Assiut und Minia.
In der Hauptstadt Kairo dagegen haben die Beamten ihre Arbeit mittlerweile wieder aufgenommen – ohne ihre Forderungen aufzugeben: Sie verlangen mehr Waffen und eine bessere Ausrüstung. Von Innenminister Mohammed Ibrahim, der den Muslimbrüdern nahesteht, fühlen sie sich für politische Zwecke missbraucht. Und sie sehen die Polizei als Sündenbock für Fehler der Politik. "Wenn wir hart gegen Randalierer vorgehen, werden wir an den Pranger gestellt – tun wir nichts, hagelt es ebenfalls Kritik", sagt einer der Wortführer.
Was das neue Dekret für politische Gegner der Islamisten bedeuten könnte, bekam die Oppositon bereits im Dezember vor dem Kairoer Präsidentenpalast in Heliopolis zu spüren. Organisierte Greiftrupps der Muslimbrüder nahmen rund 70 Demonstranten fest, sperrten sie in einen provisorischen Arrestraum und versuchten, aus ihnen Geständnisse herauszuprügeln, sie seien vom Ausland bezahlte Spione.
Erst einen Tag später wurden die Misshandelten an die Justiz übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ließ alle sofort aus Mangel an Beweisen frei, wurde dafür jedoch noch am selben Tag von Generalstaatsanwalt Talaat Abdullah strafversetzt.
Ende des Rechtsstaats
Auch für Touristen könnten öffentlich ausgetragene Streitereien mit Händlern oder Kutschern künftig in Handschellen enden. Das zumindest befürchten die einheimischen Reiseveranstalter und Hoteliers. Entsprechend alarmiert reagierte Ehab Moussa, Vorsitzender des ägyptischen Verbandes zur Unterstützung des Tourismus. Eine "merkwürdige Entscheidung" sei dies, die der ganzen Branche schaden könnte, sagte er.
Moussa kennt die Zustände in manchen Andenkenshops und Basaren. "Wenn etwa ein Tourist einem Händler nichts abkaufen will, kann dieser ihn der Spionage bezichtigen und festnehmen", sagte er dem Onlineportal von Al-Ahram. "Diese Art von Bürgerpolizei wird zu Drangsalierung und Erpressung von Touristen führen", sagt Moussa – und das Ansehen Ägyptens als Feriennation weiter schädigen. Erst vergangene Woche platzierte das Weltwirtschaftsforum von Davos in seinem Index Schutz und Sicherheit von Touristen Ägypten auf den letzten Platz der 140 untersuchten Nationen, noch hinter Pakistan, Jemen und dem Tschad.
Und so ließ Ägyptens Armeeführung inzwischen lancieren, man betrachte das neue Dekret zur Bürgerpolizei als einen Versuch, private Milizen von Salafisten und Muslimbrüdern zu legalisieren. Dies bedeute das Ende des Rechtsstaats und führe Ägypten an den Rand eines Bürgerkriegs. Und dies "kann die Armeeführung zwingen einzugreifen", zitiert Al-Ahram einen nicht namentlich genannten Offizier.








"Es ist ein Erlass, der für Ägypten dramatische Folgen haben könnte"
Streiche könnte, setze wird.
So eifrig man sich am Ende der ägyptischen Regierung ergötzt hat, sie desinteressiert ist man nun, was aus dem Land wird. Danke EU!
die denn machen und woran merken Sie ihr Desinteresse?
die denn machen und woran merken Sie ihr Desinteresse?
..so etwas gibt es doch auch bei uns, § 127 StPO, wenn ich mich recht entsinne.
Sie müssen schon etwas mehr als die Überschrift lesen:
Als tatbestand reicht es schon "den Verkehr (zu) blockieren oder andere Menschen terrorisieren"
hab Ihren Kommentar vor dem Posten meines Kommentars nicht mehr gesehen. Mein Fehler.
......... gibt es das auch in Deutschland. Was genau steht in diesem von Ihnen angegebenen § und was ist jetzt in Ägypten möglich? Sie sollten beide Texte nochmal durchlesen, langsam und überlegt.
Sie müssen schon etwas mehr als die Überschrift lesen:
Als tatbestand reicht es schon "den Verkehr (zu) blockieren oder andere Menschen terrorisieren"
hab Ihren Kommentar vor dem Posten meines Kommentars nicht mehr gesehen. Mein Fehler.
......... gibt es das auch in Deutschland. Was genau steht in diesem von Ihnen angegebenen § und was ist jetzt in Ägypten möglich? Sie sollten beide Texte nochmal durchlesen, langsam und überlegt.
vor allem wenn man bedenkt, dass es hierzulande eigentlich nicht sooo drastisch anders ist.
'Jedermann-Festnahme:
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen'
Quelle: http://de.wikipedia.org/w...
Dafür gelten natürlich noch ein paar Voraussetzungen, und es gibt meines Wissens nach einen kleinen Unterschied, nämlich dass man den Betreffenden, sobald dieser glaubhaft seine Identität angibt (Ausweis), diesen wieder ziehen lassen muss.
Man könnte also fast behaupten, dass Ägypten auf dem Weg zum Rechtstaat wäre, wenn man es andersherum reißerisch formulieren möchte.
Bei uns besteht immer die Gefahr, wegen Freiheitsberaubung dann im Gegenug hinter Gitter zu kommen, wenn der Betroffene klagt. Jedermann wird es sich also zweimal überlegen, jemanden festzuhalten. Man hat hier auf beiden Seiten die Sicherheit eines funktionierenden Rechtssystems, insofern kann man das nicht vergleichen.
Nicht nur in Deutschland, in sehr vielen Ländern gibt es entsprechende Gesetze. Eine Übersicht auf Wikipedia:
http://en.wikipedia.org/wiki/Citizen's_arrest
Kann mich also nur anschliessen, finde den Artikel unnötig reisserisch und die Reaktion übertrieben. Es bleibt natürlich abzuwarten, wie die Umsetzung aussehen wird und wie mit unrechtmässigen "Festnahmen" und Verstösse gegen Grundrechte umgegangen wird... Gerade wenn die politische und gesellschaftliche Lage so angespannt und im Umbruch ist. Aber die reine Existenz eines solchen Gesetzes beschreit noch nicht das Ende der Rechtsstaatlichkeit.
Der Unterschied liegt in der Begründung einer Festnahme. "Jemanden terrorisieren" ist sehr vage und kann quasi auf alles angewandt werden. Bsp. Ein Ägypter geht an einem Marktstand vorbei, der Händler will ihm unbedingt etwas verkaufen der Passant fühlt sich bedrängt und nimmt den Händler fest da dieser ihn terrorisierte. Ein andere Passant sieht dies und nimmt den ersten Passant fest da dieser denn Händler terrorisiere. Alles Auslegungssache ähnlich dem Gesetzt in Florida man darf andere Menschen erschießen wen man sich bedroht fühlt.
Es gibt mehrere wesentliche Unterschiede zum § 127 StPO: Zum einen, das wurde hier schon angesprochen, muss man den Verdächtigen in Deutschland ziehen lassen, wenn er seine Identität offenlegt. Zum anderen wurden die möglichen Tatbestände durch den ägyptischen Generalstaatsanwalt so ausgelegt, dass damit alles gemeint sein kann. Was heißt zum Beispiel "Menschen terrorisieren?" Und was heißt es nicht? Drittens bedeutet "festnehmen" in Ägypten eben schnell auch "arrestieren", und zwar länger als nötig, wie die Vorfälle im Dezember zeigen. Und zuletzt sind diverse ägyptische Gruppierungen gerade dabei auf Basis des Erlasses organisierte Privatpolizeien zu gründen.
Grüße, Markus Horeld
Bei uns besteht immer die Gefahr, wegen Freiheitsberaubung dann im Gegenug hinter Gitter zu kommen, wenn der Betroffene klagt. Jedermann wird es sich also zweimal überlegen, jemanden festzuhalten. Man hat hier auf beiden Seiten die Sicherheit eines funktionierenden Rechtssystems, insofern kann man das nicht vergleichen.
Nicht nur in Deutschland, in sehr vielen Ländern gibt es entsprechende Gesetze. Eine Übersicht auf Wikipedia:
http://en.wikipedia.org/wiki/Citizen's_arrest
Kann mich also nur anschliessen, finde den Artikel unnötig reisserisch und die Reaktion übertrieben. Es bleibt natürlich abzuwarten, wie die Umsetzung aussehen wird und wie mit unrechtmässigen "Festnahmen" und Verstösse gegen Grundrechte umgegangen wird... Gerade wenn die politische und gesellschaftliche Lage so angespannt und im Umbruch ist. Aber die reine Existenz eines solchen Gesetzes beschreit noch nicht das Ende der Rechtsstaatlichkeit.
Der Unterschied liegt in der Begründung einer Festnahme. "Jemanden terrorisieren" ist sehr vage und kann quasi auf alles angewandt werden. Bsp. Ein Ägypter geht an einem Marktstand vorbei, der Händler will ihm unbedingt etwas verkaufen der Passant fühlt sich bedrängt und nimmt den Händler fest da dieser ihn terrorisierte. Ein andere Passant sieht dies und nimmt den ersten Passant fest da dieser denn Händler terrorisiere. Alles Auslegungssache ähnlich dem Gesetzt in Florida man darf andere Menschen erschießen wen man sich bedroht fühlt.
Es gibt mehrere wesentliche Unterschiede zum § 127 StPO: Zum einen, das wurde hier schon angesprochen, muss man den Verdächtigen in Deutschland ziehen lassen, wenn er seine Identität offenlegt. Zum anderen wurden die möglichen Tatbestände durch den ägyptischen Generalstaatsanwalt so ausgelegt, dass damit alles gemeint sein kann. Was heißt zum Beispiel "Menschen terrorisieren?" Und was heißt es nicht? Drittens bedeutet "festnehmen" in Ägypten eben schnell auch "arrestieren", und zwar länger als nötig, wie die Vorfälle im Dezember zeigen. Und zuletzt sind diverse ägyptische Gruppierungen gerade dabei auf Basis des Erlasses organisierte Privatpolizeien zu gründen.
Grüße, Markus Horeld
Sie müssen schon etwas mehr als die Überschrift lesen:
Als tatbestand reicht es schon "den Verkehr (zu) blockieren oder andere Menschen terrorisieren"
mir fehlt eine grundlegende juristische Ausbildung. Da ich auf die Schnelle keine andere Aussage finde, möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Jedermann-Festnahme nicht hinsichtlich des Tatbestandes eingeschränkt ist. Mithin MÜSSTE es auch in Deutschland reichen, wenn jemand die Rechte anderer einschränkt/verletzt. Eine mutmaßliche Störung des Verkehrs - so könnte ich mir vorstellen - zählt also genauso rein wie das "Terrorisieren" anderer - in Deutschland wohlgemerkt.
..werter Mitforist und Oberschlauberger, pardon, glauben Sie eine Sitzblockade kann kein Straftatbestand sein, § 240 StGB, Nötigung, für die Youngsters.
mir fehlt eine grundlegende juristische Ausbildung. Da ich auf die Schnelle keine andere Aussage finde, möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Jedermann-Festnahme nicht hinsichtlich des Tatbestandes eingeschränkt ist. Mithin MÜSSTE es auch in Deutschland reichen, wenn jemand die Rechte anderer einschränkt/verletzt. Eine mutmaßliche Störung des Verkehrs - so könnte ich mir vorstellen - zählt also genauso rein wie das "Terrorisieren" anderer - in Deutschland wohlgemerkt.
..werter Mitforist und Oberschlauberger, pardon, glauben Sie eine Sitzblockade kann kein Straftatbestand sein, § 240 StGB, Nötigung, für die Youngsters.
hab Ihren Kommentar vor dem Posten meines Kommentars nicht mehr gesehen. Mein Fehler.
mir fehlt eine grundlegende juristische Ausbildung. Da ich auf die Schnelle keine andere Aussage finde, möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Jedermann-Festnahme nicht hinsichtlich des Tatbestandes eingeschränkt ist. Mithin MÜSSTE es auch in Deutschland reichen, wenn jemand die Rechte anderer einschränkt/verletzt. Eine mutmaßliche Störung des Verkehrs - so könnte ich mir vorstellen - zählt also genauso rein wie das "Terrorisieren" anderer - in Deutschland wohlgemerkt.
1. § 127 Abs. 1 StPO betrifft lediglich das Festhalten an sich, jeder weitere Schritt, wie zum Beispiel Feststellen der Personalien oder ähnliches ist in weiteren Paragrafen geregelt und eindeutig nur durch Justizbeamte und Polizisten möglich. Und eine Bürgerwehr, Religionspolizei oder ähnliches ist durch diverse Paragrafen unterschiedlicher Gesetzesbücher unmöglich gemacht.
Ob dies alles durch den Erlass in Ägypten ebenfalls so erschöpfend geregelt ist wäre zwar eine Mutmaßung, ist aber eher unwahrscheinlich.
2. Diesen Erlass, was alleine schon eine andere Bedeutung hat als Geset, losgelöst von seiner juristischen Einbettung in ägyptisches Recht und der generellen Situation in Ägypten mit einem einzigen Paragrafen in einem anderen Land zu betrachten ist sinnlos. Dies hat zumindest in Verbindung zu den jeweiligen juristischen Bezügen zu geschehen.
3. Und zu letzt zwar eher weniger sachlich, aber die Situation in Deutschland ist wohl schwer mit Ägypten zu vergleichen. Die Gefahr, dass mich mein Bäcker verhaftet ist eher gering. Und davon abgesehen wäre man in Deutschland ja schon froh wenn zumindest mal jemand hinschaut wenn ein anderer drangsaliert wird, eventuell die Polizei ruft. Eingreifen ist wohl eher unwahrscheinlich; und dann wollen sie auch noch verhaften?
1. § 127 Abs. 1 StPO betrifft lediglich das Festhalten an sich, jeder weitere Schritt, wie zum Beispiel Feststellen der Personalien oder ähnliches ist in weiteren Paragrafen geregelt und eindeutig nur durch Justizbeamte und Polizisten möglich. Und eine Bürgerwehr, Religionspolizei oder ähnliches ist durch diverse Paragrafen unterschiedlicher Gesetzesbücher unmöglich gemacht.
Ob dies alles durch den Erlass in Ägypten ebenfalls so erschöpfend geregelt ist wäre zwar eine Mutmaßung, ist aber eher unwahrscheinlich.
2. Diesen Erlass, was alleine schon eine andere Bedeutung hat als Geset, losgelöst von seiner juristischen Einbettung in ägyptisches Recht und der generellen Situation in Ägypten mit einem einzigen Paragrafen in einem anderen Land zu betrachten ist sinnlos. Dies hat zumindest in Verbindung zu den jeweiligen juristischen Bezügen zu geschehen.
3. Und zu letzt zwar eher weniger sachlich, aber die Situation in Deutschland ist wohl schwer mit Ägypten zu vergleichen. Die Gefahr, dass mich mein Bäcker verhaftet ist eher gering. Und davon abgesehen wäre man in Deutschland ja schon froh wenn zumindest mal jemand hinschaut wenn ein anderer drangsaliert wird, eventuell die Polizei ruft. Eingreifen ist wohl eher unwahrscheinlich; und dann wollen sie auch noch verhaften?
Bei uns besteht immer die Gefahr, wegen Freiheitsberaubung dann im Gegenug hinter Gitter zu kommen, wenn der Betroffene klagt. Jedermann wird es sich also zweimal überlegen, jemanden festzuhalten. Man hat hier auf beiden Seiten die Sicherheit eines funktionierenden Rechtssystems, insofern kann man das nicht vergleichen.
Jeder kann jeden festnehmen in Deutschland, wenn ein Straftats-Verdacht besteht, wenn:
a) der Geschnappte NICHT seinen Personalausweis oder ähnliches Dokument vorweisen kann oder will, und
b) sofort die Polizei gerufen wird, die dann den möglichen Täter übernimmt
Aber wenn in Ägypten die Polizei eh nicht arbeitet/ funktioniert, sehe ich schon "rechtschaffende" Lynchjustiz.
Jeder kann jeden festnehmen in Deutschland, wenn ein Straftats-Verdacht besteht, wenn:
a) der Geschnappte NICHT seinen Personalausweis oder ähnliches Dokument vorweisen kann oder will, und
b) sofort die Polizei gerufen wird, die dann den möglichen Täter übernimmt
Aber wenn in Ägypten die Polizei eh nicht arbeitet/ funktioniert, sehe ich schon "rechtschaffende" Lynchjustiz.
..werter Mitforist und Oberschlauberger, pardon, glauben Sie eine Sitzblockade kann kein Straftatbestand sein, § 240 StGB, Nötigung, für die Youngsters.
wenn Sie von der Juristerei keine Ahnung haben, enthalten Sie sich doch bitte solch sinnentleerter Kommentare.
Das Festnahmerechts aus § 127 StPO greift nur, wenn jemand der Flucht verdächtig ist. Bei einer Sitzblockade ist dieser Tatbestand regelmäßig nicht erfüllt.
Aber auch darüber hinaus wird dieses Festnahmerecht in Deutschland berechtigterweise so restriktiv gehandhabt, dass es nur höchst selten als Rechtfertigung herangezogen wird, jemanden festzuhalten.
wenn Sie von der Juristerei keine Ahnung haben, enthalten Sie sich doch bitte solch sinnentleerter Kommentare.
Das Festnahmerechts aus § 127 StPO greift nur, wenn jemand der Flucht verdächtig ist. Bei einer Sitzblockade ist dieser Tatbestand regelmäßig nicht erfüllt.
Aber auch darüber hinaus wird dieses Festnahmerecht in Deutschland berechtigterweise so restriktiv gehandhabt, dass es nur höchst selten als Rechtfertigung herangezogen wird, jemanden festzuhalten.
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