NSU-Prozess: Türkei fordert Plätze für türkische Politiker
Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.
© Federico Gambarini/ dpa

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu
Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.
Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."
Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.
Kritik von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.
Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.








spricht nicht für Sie, geschweige denn, für Ihre 'Neutralität'.
Sie sollten besser nachlesen, welche Medien keinen festen Platz im Gerichtssaal haben (in Ihren Worten: 'VERPENNT haben') http://www.ksta.de/blob/v... darunter NZZ, NYT, BBC, FAS, Aftenposten, Der Standard, Al Jazeera, Associated Press, Agence France Press. Das schräge 'Windhundverfahren' benachteiligt nicht nur alle türkischen Medien, sondern die internationale Weltpresse.
Die Verwaltung des OLG, zuständig für Akkreditierung und Platzvergabe, verantwortet durch Richter Karl Huber, ist ganz offensichtlich bereits jetzt ein 'Tollhaus', da ihr nur die einfachste und ängstlichste Interpretation von §169 GVG gegeben scheint. Sollte sich herausstellen, daß Medien benachteiligt wurden, stellt auch das - Fehler in der Herstellung der Öffentlichkeit - nach § 338 Nr. 6 StPO einen absoluten Revisionsgrund dar. Über die bis jetzt bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Akkreditierung können Sie sich hier http://www.freitag.de/aut... informieren.
Das überflüssige Gehühnere um die Plätze hat aber zunächst nichts mit der kommenden Führung der Verhandlungen, in der Verantwortung von Richter Manfred Götzl zu tun. Es hat sehr gute Gründe, daß diese Verantwortlichkeiten beim OLG geteilt sind.
Informieren >>>nachdenken >>>dann erst schreiben.
Eben jene kann noch deutlich leichter angemeldet werden, sollten jetzt türkische Medien nachträglich einen Sonderplatz bekommen und die restliche von ihnen genannte Weltpresse nicht.
Soviel zu dem Argument des "Revisionsgrundes". Diese Klinge hat zwei Schneiden, meine Beste.
Sollten es die versammelten Gutmenschen am Ende schaffen, dass der Prozess tatsächlich in die Revision muss, dann wäre das ja beinahe zum Lachen- wenn es nicht so traurig wäre. Aber so ist es am Ende immer, oder? Wo sich politischer Profit schlagen lässt tritt, was eigentlich hauptsache sein sollte- ein schneller, sauberer und gerechter Prozess- in den Hintergrund, hm?
Eben jene kann noch deutlich leichter angemeldet werden, sollten jetzt türkische Medien nachträglich einen Sonderplatz bekommen und die restliche von ihnen genannte Weltpresse nicht.
Soviel zu dem Argument des "Revisionsgrundes". Diese Klinge hat zwei Schneiden, meine Beste.
Sollten es die versammelten Gutmenschen am Ende schaffen, dass der Prozess tatsächlich in die Revision muss, dann wäre das ja beinahe zum Lachen- wenn es nicht so traurig wäre. Aber so ist es am Ende immer, oder? Wo sich politischer Profit schlagen lässt tritt, was eigentlich hauptsache sein sollte- ein schneller, sauberer und gerechter Prozess- in den Hintergrund, hm?
Hier kam die Unzulänglichkeit der türkischen Gerichtsbarkeit zu Tage. Verschleppung und Vorverurteilung war hier gegeben. Bei unseren Gerichtsverfahren wird nichts verschleppt und nichts vertuscht. Da passen schon unsere Medien auf. Auch ist der Fall schon von einem Untersuchungsausschuss behandelt worden oder wird immer noch behandelt. Hier wird alles offen gelegt. Die türkischen Medien haben bei derAkkreditierung schlicht und einfach gepennt. Im Nachhinein wird eine Propagandamaschine auf höchster Ebene angeworfen. Westerwelle hätte dem Kollegen klar machen müssen: "Bis hier und nicht weiter." Wo kommen wir denn hin, wenn ein nationalistischer Staat uns die für ihn passende Gerichtsbarkeit vorschreibt.
"Auch ist der Fall schon von einem Untersuchungsausschuss behandelt worden oder wird immer noch behandelt. Hier wird alles offen gelegt."
Da haben, wie Sie immerhin bemerkt haben, unsere Medien bislang aufgepaßt, und Sie haben trotzdem nicht mitbekommen, daß gerade nicht "alles offen gelegt" wurde, sondern nur das, was nicht geschreddert wurde. Oder geschwärzt. Oder zurückgehalten.
"Auch ist der Fall schon von einem Untersuchungsausschuss behandelt worden oder wird immer noch behandelt. Hier wird alles offen gelegt."
Da haben, wie Sie immerhin bemerkt haben, unsere Medien bislang aufgepaßt, und Sie haben trotzdem nicht mitbekommen, daß gerade nicht "alles offen gelegt" wurde, sondern nur das, was nicht geschreddert wurde. Oder geschwärzt. Oder zurückgehalten.
Bei der Hektik geht leider unter, das unter den Türken auch mehrere Kurden sind, auch 1 kurdische Zeitung zuzulassen wäre fähr, wenn sie nicht
mal wieder von den Türken verboten sind.
es geht um eine jahrelange Mordserie, bei der die Opfer allein
nach Ihrer Nationalität ausgesucht wurden.
Dies ist eine terroristische/politische Mordserie auf deutschem
Boden an ausländischen Mitbürgern.
Bei der erschwerend hinzukommt, dass Geheimdienste
(ausländisch/inländisch) involviert waren, in welcher
Form/welchem Ausmaß ist nicht bekannt, Akten geschreddert
wurden und insgesamt jahrelang auf denkbar "dilettantische"
Weise von den Behörden ermittelt wurde.
Dass nun, neben türkischen, auch andere ausländische Medien
(BBC,NewYorkTimes etc) berichten wollen, das ist mehr als
verständlich.
Und dass sie wegen"Platzmangel" nicht akkreditiert wurden,
das ist armselig !
wie sich hier ein türkenfeindlicher und selbstgerechter Mob austobt.
Man kann an anderer Stelle unberechtigte Forderungen der türkischen Regierung und türkischer Interessenverbände zurückweisen, ohne berechtigte Forderungen nach einer angemessenen Zulassung türkischer Medien und Persönlichkeiten zu verunglimpfen.
Man kann an einer Stelle Recht und an anderer Stelle Unrecht haben und das gilt für jeden, und angesichts der Tatsache, dass die Geschichte, die zu diesem Prozess führt, nicht nur eine des , euphemistisch, Versagens, sondern der Kumpanei und deren Vertuschung staatlicher Stellen mit diesem Neonazi-Gesocks ist, haben wir allen Anlass, nicht derartig großspurig aufzutreten.
wie sie schreiben, wird hier nicht zu Gericht gesessen, sondern über die Taten der Angeklagten. Das andere Thema wird in einem Untersuchungsausschuss behandelt. Behandeln sie andere User, die nicht ihrer Meinung sind, nicht als Nazi-Mob. Was hier speziell behandelt wird, ist die Einmischung des türkischen Staates in die Angelegenheiten Deutschland. Eines Staates, der auf demokratischen Grundrechten aufgebaut ist. Sie wären vielleicht zufrieden, wenn wir die Gerichtsbarkeit an die Türkei abgeben würden? Dort gab es noch vor wenigen Jahren die Todesstrafe.
wie sie schreiben, wird hier nicht zu Gericht gesessen, sondern über die Taten der Angeklagten. Das andere Thema wird in einem Untersuchungsausschuss behandelt. Behandeln sie andere User, die nicht ihrer Meinung sind, nicht als Nazi-Mob. Was hier speziell behandelt wird, ist die Einmischung des türkischen Staates in die Angelegenheiten Deutschland. Eines Staates, der auf demokratischen Grundrechten aufgebaut ist. Sie wären vielleicht zufrieden, wenn wir die Gerichtsbarkeit an die Türkei abgeben würden? Dort gab es noch vor wenigen Jahren die Todesstrafe.
Die Kritik an dem Gericht und ihren Entscheidungen ist darüber hinaus ein legitimer Akt. Natürlich ist es wichtig Gerichte und ihre Urteile zu kritisieren. Die sogenannten Demokraten, die sich hier aufspielen um die Unabhängigkeit von Gerichten gegen ausländische Mächte zu verteidigen, vergessen eines: Der einzige Grund warum diese Menschen ermordet wurden ist, weil sie Türken waren. Es ist schlichtweg grotesk, dass türkische Medien keinen einzigen festen Platz im Gericht haben. Nungut die Entscheidung ist gesetzeskonform. Ist sie deshalb gut und bedingungslos zu akzeptieren?
Mit der Legitimität ist es so eine Sache. Auch die Gerichte der in der NS waren formal unabhängig. Der Großteil der NS-Richter setzten ihre Karrieren unbehelligt in der BRD fort.
Die Befürchtung, dass gerade ein Münchner Gericht kein guter Ort für Rechtsprechung von Neonazis darstellt, ist angesichts des totalen Versagens bei der Aufklärung der Oktoberfestattentaten zumindest berechtigt.
Bis jetzt gehen alle Entscheidungen dieses Gerichts in eine gefährliche Richtung. Aber vielleicht ist es gut so, denn der Effekt, dass sich Deutschland mit diesem Prozess wieder als fleckenreiner Rechtsstaat profiliert, ist somit schon im Vorfeld verspielt. Es rundet somit nur das Bild ab, das deutsche Behörden im Untersuchungsausschuß abgeliefert haben.
... langsam, ob wir alle eigentlich auch das bekommen werden, was wir alle gerne sehen würden; und was im Interesse der Angehörigen wäre:
Die 100 %-Aufklärung der Straftaten....
Wenn es denn noch möglich ist, hoffe nur das die Strafverfolgung Ihren Job macht trotz des Kasperletheaters von Politikern, Regierungen, Experten und dem Shitstorm im Internet.
Fürchte allerdings das das ein Vorstellung ohne Ende wird, und jeder sich im Endeffekt rauspicken wird was Ihm gefällt.
Übrigens: Bewiesen ist ja eigentlich noch gar nischt, die gesamte Aufklärungs- und Verdächtigungsarie war bis jetzt sehr schwammig....
Unfähig erwiesen!!
"Wäre der Beginn des Windhundverfahrens mit angemessener Vorlaufzeit bekanntgemacht worden, so hätten sich alle – ob nationale oder internationale – Pressevertreter hierauf einstellen können und ihr Akkreditierungsgesuch per Mail, per Fax oder persönlich an den Start bringen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits mehrfach mit der Akkreditierung von Pressevertretern zu öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren zu befassen. In einem Beschluss aus dem Jahr 1993 hatte es den Beschwerdeführer auf den einfachen Rechtsweg verwiesen (Az.: 1 BvR 2436/09). Dieser stünde vorliegend jedoch gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts nicht zur Verfügung (vgl. § 304 Abs. 4 der Strafprozessordnung).
Pressevertreter, die in dem fehlerhaft durchgeführten Windhundverfahren keinen Sitzplatz erhalten haben, könnten deshalb unmittelbar einen Antrag auf Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellen. Das Bundesverfassungsgericht hielt es in dem Beschluss jedenfalls nicht für fernliegend, dass sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) in Verbindung mit der ebenfalls grundrechtlich garantierten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes) ein subjektives Recht der Medienunternehmen auf gleiche Teilnahme an den Berichterstattungsmöglichkeiten ableiten lasse. Hierzu gehört dann auch ein transparentes Auswahlverfahren"
http://www.ksta.de/politi...