NSU-ProzessTürkei fordert Plätze für türkische Politiker

Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.

Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."

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Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.

Kritik von der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.

Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

 
Leser-Kommentare
  1. Ein Glück, dass die Verhandlung in Bayern angesetzt wurde. In anderen Gegenden Deutschlands wäre inzw. sicherlich auch ein türkischer Richter gleichberechtigt neben dem deutschen Richter vorgesehen. Dass das Gericht in München sich seine Unabhängigkeit, trotz des politischen Drucks, nicht nehmen läßt, ist gut, wirft allerdings auch ein miserables Bild auf die politische Klasse in diesem Land.

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  2. 162. [...]

    Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo.

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  3. 163. Sie irren

    Sechs türkische Staatsangehörige, ein Grieche und zwei türkischstämmige Deutsche waren die Opfer des NSU.

    (http://de.wikipedia.org/w...)

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    Antwort auf "Eben nicht!"
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    Hat deshalb der deutsche Innenminister Recht auf einen reservierten Sitzplatz?

    endlich bin ich in dieser Sache klar informiert. Ich habe das auch in der ZEIT mehrfach angemahnt. Unter diesen Voraussetzungen ist das Vorgehen des Gerichts, eine Berichterstattung von Seiten türkischer Medien nicht sicherzustellen, unverständlich. Ich korrigiere hiermit meine bisherigen Ausführungen und meine bisherige Auffassung zu dieser Sache.

    Hat deshalb der deutsche Innenminister Recht auf einen reservierten Sitzplatz?

    endlich bin ich in dieser Sache klar informiert. Ich habe das auch in der ZEIT mehrfach angemahnt. Unter diesen Voraussetzungen ist das Vorgehen des Gerichts, eine Berichterstattung von Seiten türkischer Medien nicht sicherzustellen, unverständlich. Ich korrigiere hiermit meine bisherigen Ausführungen und meine bisherige Auffassung zu dieser Sache.

  4. die haben ihre türkische Staatsbürgerschaft nicht ohne Grund abgelehnt, weil sie etwa vor politischer Verfolgung in ihrer ehemaligen Heimat geflohen sind. Wenn sich nun die türkische Regierung in einen Gerichtsprozess einmischt, in dem der Mord an ehemaligen türkische Staatsbürger, die inzwischen Deutsche geworden waren, verhandelt wird, so ist das keine Angelegenheit, die die Türkei tangiert. Jetzt will die türkische Regierung sich als Vormund dieser Opfer inszenieren. Das kann nicht hingenommen werden, vor allem auch deshalb nicht, weil ehemalige Türken mit deutschem Pass plötzlich wieder mit einem Staat zu tun bekämen, mit dem sie gar nichts mehr zu tun haben wollen.

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    Nochmals: Es waren sechs türkische Staatsangehörige, ein Grieche und zwei türkischstämmige Deutsche. (http://de.wikipedia.org/w...)

    Bitte unterlassen Sie Falschaussagen.

    Nochmals: Es waren sechs türkische Staatsangehörige, ein Grieche und zwei türkischstämmige Deutsche. (http://de.wikipedia.org/w...)

    Bitte unterlassen Sie Falschaussagen.

    • mick08
    • 31.03.2013 um 13:07 Uhr

    Die relative Unabhängigkeit der Justiz (so unabhängig ist sie ja gar nicht) ist natürlich zu wahren. Die (relative) Unabhängigkeit der Justiz wird aber nicht dadurch infrage gestellt, dass das OLG einen Fehler korrigiert und türkischen Medienvertretern einen gesichterten Platz zuweist.

    Das OLG hat ohne Not und ohne gute Begründung sich NICHT bemüht türkischen Medienvertertern einen Platz zuzusichern - obwohl das möglich wäre und sie verweigert die Übertragung in einen anderen Saal obwohl auch das legal ist und keinen Revisionsgrund darstellt. Diese Fehlentscheidungen muss man nicht akzeptieren und von daher begrüße ich, dass die Debatte weiter geht.

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    • Oakham
    • 31.03.2013 um 13:08 Uhr

    hin, starkes Stück her. Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass ein paar deutsche Stellen der Abteilung Horch&Schnüffel die Hände im Spiel hatten. Und da sich in diesen Behörden nicht gerade die Creme deutscher Leistungsträger tummelt - was vergelcihbar Z.B. in GB ganz anders ist - ist natürlich was durchgesickert.
    Von daher - keine Stimmungsmache; einfach mal der Realität ins (deutsche) Auge schauen.

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  5. Hat deshalb der deutsche Innenminister Recht auf einen reservierten Sitzplatz?

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    Antwort auf "Sie irren"
    • TDU
    • 31.03.2013 um 13:08 Uhr

    Angeklagt ist aber eine Person und nicht staatliches Verhalten. Und mit welcher Begründung sollte dem Platz abgeholfen werden? Hofbräuhaus, Stammheim oder in die Kölnarena? Die türkische Presse hats scheinbar verapsst oder auf Sonderbehandlung gehofft. Ganz abgesehen davon, dass auch in der türkischen Presse genau wie hierzulande genug abgeschrieben wird.

    Ich glaube, dass wenn die Türkei nach ihren Gesetzen handeln würde, würde sie mehr Verteidiger durch ihre Bürger erfahren. In der ganzenDiskussion ist auch typisch deutsches Moment: Selbstkritik bis zur Demontage eigener Grundsätze. Damit erreicht weder ein Land noch ein Mensch Respekt, schon gar nicht bei denen, die ihm nicht wohlgesonnen sind.

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