NSU-Prozess: Türkei fordert Plätze für türkische Politiker
Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.
© Federico Gambarini/ dpa

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu
Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.
Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."
Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.
Kritik von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.
Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.








oder der Herkunft. Faschisten, Nationalisten, Rassisten usw. gibt es überall.
Es ist richtig, eine Mahnwache gegen Rechts zu machen, wenn der Angriff aus rein rassistischen Ressentiments erfolgte (und keine persönlichen Motive Vorrang hatten). Wir Deutschen haben das 'Rechts' nicht gepachtet, es gehört uns nicht. Die Schubladen müssen offenbar einfach neu sortiert werden.
Offensichtlich lässt sich unsere Justiz nicht dreinreden, wie es am Beispiel der Sitzverteilung für die Medien deutlich wird. Auch wenn einem das Ergebnis nicht passt, ist die Anwesenheitsberechtigung in einem Prozess nicht Sache der Öffentlichkeitsmeinung und der Politik. Die Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, die in den Wünschen der türkischen Regierung zum Ausdruck kommen, muss man freundlich aber bestimmt zurückweisen. Es ist ohnehin nicht zu verhindern, dass die türkische Regierung diesen Prozess benutzen wird, um nationalistische Ressentiments zu schüren. Da muss man nicht noch den Eindruck erwecken, die Justiz würde unter politischem Druck ihre Vorgehensweise ändern. Diesbezügliche Formfehler würden der Verteidigung der Mörder in die Hände spielen.
"...Diesbezügliche Formfehler würden der Verteidigung der Mörder in die Hände spielen...."
Wie denn?
"...Diesbezügliche Formfehler würden der Verteidigung der Mörder in die Hände spielen...."
Wie denn?
".... Auch wenn
die Entscheidung des OLG juristisch unklug, unsensibel und stümperhaft, ist es nicht in Ordnung, wenn das nun durch die Politik korrigiert wird.
Da geht es um ein Grundprinzip.
Wo wollen Sie denn sonst die Grenze ziehen?..."
... bedeutet noch lange nicht, dass sie sich Sonnenkönigen gleich gebaren können. Wenn sie sich fragwürdig verhalten und sich im gesellschaftspolitischen Diskurs hinter mehr als zweifelhaften Vorwänden verstecken, dabei gezielt desinformieren und die Öffentlichkeit mit Un- und Halbwahrheiten in die irre führen, hat nicht nur die Politik, sondern ausnahmslos jeder das Recht, wenn nicht gar die Pflicht, zu fragen, was da eigentlich Sache ist.
Würden Sie das bitte belegen, Details würden mich brennend interessieren.
warum haben sie das wichtigste adjektiv "rechtswidrig" ausgelassen
das OLG war nicht nur ohne fingerspitzengefühl, es hat rechtswidrig agiert und selbst ein revisionsgrund geliefert (siehe ksta artikel)
man muss sich fragen, ob das gewollt war oder nur dilettantisch und stümperhaft geplant
wählen sie zwischen pest und cholera
angesichts der ganzen geschehnisse der letzten 10 jahre und der fortführung dieses debakles der exekutiven und judukativen und der wortwahl "döner-morde", muss man sich ganz klar die frage stellen:
ist das nicht alles geplant worden, von mitgliedern eines tiefen deutschen staates, um eine atmosphärezu schaffe, welche menschen aus der türkei dazu veranlasst das land in massen zu verlassen?
statistiken besagen, dass bereits tausende, zu 95% gut ausgebildete, deutschtürken das land verlassen, weil sie sich hier gehasst und nicht gewollt fühlen
steckt also hinter diesen "pleiten, pech und pannen" der staatsorgane ein tiefer plan dahinter?
diese frage muss gestellt werden, angesichts der sonst so fähigen sicherheitsorgane (salafistenanschläge)
hier wurde auffällig oft eine (angebliche?!) straftat schom im vorfeld aufgedeckt (?!), während das völkische mordtrio, umgeben von v- und vs leuten, 10-15 jahre lang frei herumlaufen, morden und banken ausrauben konnte
was ist eigentlich in diesem land los? was passiert hier? deutschland hat ein enormes problem!
wer das noch nicht verstanden hat, sollte endlich die tomaten von den augen nehmen
"...das OLG war nicht nur ohne fingerspitzengefühl, es hat rechtswidrig agiert und selbst ein revisionsgrund geliefert (siehe ksta artikel)..."
... muss dabei nicht als der Weisheit letzter Schluss betrachtet werden, er ist aber allemal plausibler, als alles, was München an Vorwänden hinsichtlich Vermeidung von Revisiongründen zur Rechtfertigung seiner Haltung vorgebracht hat.
"...das OLG war nicht nur ohne fingerspitzengefühl, es hat rechtswidrig agiert und selbst ein revisionsgrund geliefert (siehe ksta artikel)..."
... muss dabei nicht als der Weisheit letzter Schluss betrachtet werden, er ist aber allemal plausibler, als alles, was München an Vorwänden hinsichtlich Vermeidung von Revisiongründen zur Rechtfertigung seiner Haltung vorgebracht hat.
... vermag ich darin kein Fehlverhalten zu erkennen. Ob nun Bitte oder Forderung, beides ist keine räuberische Erpressung.
Es ist überdies Aufgabe und Verpflichtung eines Außenministeriums und seiner Diplomaten, die (Schutz)Interessen ihrer Bürger im Ausland wahrzunehmen und durchzusetzen.
So eilte z.B. der zuständige Botschafter selbstverständlich zu jenem Schweizer Ehepaar, das in Indien kürzlich Opfer eines schlimmen Verbrechens wurde und forderte juristische Konsequenzen.
Wir können davon ausgehen, daß der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten s e h r unmißverständliche Worte finden wird, sollten die indischen Behörden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und die Ermittlungen verschleppen.
Das deutsche Außenministerium würde eine solche Angelegenheit auch nicht anders handhaben, ließe man einen ihrer Botschafter so unbotmäßig auflaufen, wie man es beim türkischen Botschafter tat, als der um einen Beobachterplatz ersuchte.
macht doch einmal die Augen zu und dann sehr ihr, was hier fordern könnt - richtig, NICHTS!
.... weil wir mit unseren Minderheiten machen können, was wir wollen. So scheint es wenigstens.
.... weil wir mit unseren Minderheiten machen können, was wir wollen. So scheint es wenigstens.
GG Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
GG Art 92
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Ich hoffe, dass diese Grundsätze auch weiter allgemeine Akzeptanz finden.
„ Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine ganz wichtige Prozessmaxime im Strafprozess. Grundsätzlich ist das Strafverfahren öffentlich. Wenn in einem Gerichtssaal nicht für alle Journalisten Platz ist, müssen die vorhandenen Plätze nach sachgerechten und objektiven Kriterien vergeben werden… Objektiv und nachvollziehbar ist das Kriterium, dass das OLG München nun gewählt hat.“ http://www.tagesschau.de/...