NSU-ProzessTürkei fordert Plätze für türkische Politiker

Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.

Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."

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Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.

Kritik von der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.

Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

 
Leser-Kommentare
    • Moika
    • 31.03.2013 um 15:21 Uhr

    Wer zuerst kommt, malt zuerst. Ich bin überzeugt, dieses "Prinzip" gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Türkei.

    Alle größeren türkischen Medien sind in Deutschland mit großen Redaktionen vertreten - und die haben die Bewerbung um die Beobachterplätze im Gerichtssaal schlicht komplett "verpennt". Pech gehabt.

    Jetzt mit politischem Druck - nicht nur aus der Türkei - zu versuchen, hier Abhilfe zu schaffen, ist einfach eine Unverschämtheit. Ich hoffe nur, die Justiz beugt sich diesem Begehren nicht.

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    internationalen Medien, die amerikanischen usw. (nachzulesen hier
    http://www.spiegel.de/pan...)
    haben das auch alle verpennt??? Glaube ich nicht - anders als die Medien und Journalisten auf der Verteilerliste des OLG wurden sie nicht per mail informiert, sondern durften sich die Informationen auf der website des OLG selbst suchen; das macht schon einmal einen gewaltigen Unterschied aus, der angesichts verschiedener Zeitzonen noch verschärft wird.
    Das OLG hätte einen anderen Weg des Auswahlverfahrens finden können - in anderen Prozessen ging es ja auch. Da ist es kein Wunder, daß man anfängt, Verschwörungstheoretiker zu werden - bis auf zwei niederländische Medien sind ALLE anderen internationalen Medien außen vor.
    Lesen Sie selbst nach - und hören Sie auf, die türkischen Medien zu bashen.

    internationalen Medien, die amerikanischen usw. (nachzulesen hier
    http://www.spiegel.de/pan...)
    haben das auch alle verpennt??? Glaube ich nicht - anders als die Medien und Journalisten auf der Verteilerliste des OLG wurden sie nicht per mail informiert, sondern durften sich die Informationen auf der website des OLG selbst suchen; das macht schon einmal einen gewaltigen Unterschied aus, der angesichts verschiedener Zeitzonen noch verschärft wird.
    Das OLG hätte einen anderen Weg des Auswahlverfahrens finden können - in anderen Prozessen ging es ja auch. Da ist es kein Wunder, daß man anfängt, Verschwörungstheoretiker zu werden - bis auf zwei niederländische Medien sind ALLE anderen internationalen Medien außen vor.
    Lesen Sie selbst nach - und hören Sie auf, die türkischen Medien zu bashen.

    • grrzt
    • 31.03.2013 um 15:21 Uhr

    Es muss sich an Gesetze halten und ein (revisionssicheres) Urteil finden. Punkt. Was intersessiert da das Gekeife eines türkischen Ministers? Politiker haben sich aus der Rechtssprechung rauszuhalten. Wie sind ja schliesslich nicht in Ankara ;-) Kultursensible Rechtsprechung hatten wie auch schon genug. Btw, haben sich die türkischen Medien Medien gekümmert, als eine Familie "mit Migrationshintergrund" gemeinsam ihre Tochter der "Ehre" wegen ermordete?

    8 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Es ist zum Haareraufen"
    • okky
    • 31.03.2013 um 15:22 Uhr

    hat es eine enorme Bedeutung wenn sich ein türkischer Konsul oder gar der Außenminister für deren Belange einsetzt. Die deutschen Behörden haben das Vertrauen vieler türkischer Mitbürger verspielt!

    via ZEIT ONLINE plus App

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    Entscheidend ist, ob das vom OLG verwendete Verfahren - auch hinsichtlich seiner Durchführung - rechtens war oder nicht.

    Jetzt mal politisch unkorrekt: An einer Ausreise würde niemand gehindert werden.

    Es darf ein türkischer Außenminister aber nicht von einer deutschen Regierung verlangen in die Belange eines Gerichtes einzugreifen. Damit macht er sich nur lächerlich und gießt zusätzliches Öl ins Feuer.

    • Oakham
    • 31.03.2013 um 15:50 Uhr

    "Für Türken in Deutschland hat es eine enorme Bedeutung wenn sich ein türkischer Konsul ... für deren Belange einsetzt...".
    Für eine jüngere Türkengeneration, hier aufgewachsen und sozialisiert, hat das nicht mehr eine allzu große Bedeutung. Dies bestätigen mir immer wieder die vielen jungen türkischen Mitarbeiter des Finanzdienstleistungs-Unternehmens, dem auch ich angehöre. (Die im Übrigen für das Unternehmen auch wirtschaftlich eine enorme Bereicherung darstellen.)

    "Die deutschen Behörden haben das Vertrauen vieler türkischer Mitbürger verspielt!"
    Türken in Deutschland haben und hatten noch nie ein großes Vertrauen in die Behörden. Misstrauen gegenüber Behörden - das sind Erfahrungswerte, die viele (ältere) Türken aus ihrer angestammten Heimat mitbringen. Deshalb vielleicht auch dieses sich zurückziehen in die eigene "community".
    Im Übrigen - und dies sei noch einmal erwähnt: Rund 2 Mio. Türken würden, trotz aller vielleicht ökonomischer Notwendigkeit, doch nicht in diesem Land leben, arbeiten und gute Geschäfte machen, wäre dies nur mit großem Unbehagen möglich.

    Entscheidend ist, ob das vom OLG verwendete Verfahren - auch hinsichtlich seiner Durchführung - rechtens war oder nicht.

    Jetzt mal politisch unkorrekt: An einer Ausreise würde niemand gehindert werden.

    Es darf ein türkischer Außenminister aber nicht von einer deutschen Regierung verlangen in die Belange eines Gerichtes einzugreifen. Damit macht er sich nur lächerlich und gießt zusätzliches Öl ins Feuer.

    • Oakham
    • 31.03.2013 um 15:50 Uhr

    "Für Türken in Deutschland hat es eine enorme Bedeutung wenn sich ein türkischer Konsul ... für deren Belange einsetzt...".
    Für eine jüngere Türkengeneration, hier aufgewachsen und sozialisiert, hat das nicht mehr eine allzu große Bedeutung. Dies bestätigen mir immer wieder die vielen jungen türkischen Mitarbeiter des Finanzdienstleistungs-Unternehmens, dem auch ich angehöre. (Die im Übrigen für das Unternehmen auch wirtschaftlich eine enorme Bereicherung darstellen.)

    "Die deutschen Behörden haben das Vertrauen vieler türkischer Mitbürger verspielt!"
    Türken in Deutschland haben und hatten noch nie ein großes Vertrauen in die Behörden. Misstrauen gegenüber Behörden - das sind Erfahrungswerte, die viele (ältere) Türken aus ihrer angestammten Heimat mitbringen. Deshalb vielleicht auch dieses sich zurückziehen in die eigene "community".
    Im Übrigen - und dies sei noch einmal erwähnt: Rund 2 Mio. Türken würden, trotz aller vielleicht ökonomischer Notwendigkeit, doch nicht in diesem Land leben, arbeiten und gute Geschäfte machen, wäre dies nur mit großem Unbehagen möglich.

  1. Die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik ist eines der Grundpfeiler unserer Verfassung.
    Dies zu verteidigen und dazu klar Stellung zu nehmen ist folglich Pflicht der Richter. Das hat mit engstirnig oder nicht-wollen gar nichts zu tun. Und 'Empathie' hat in keinem Justizverfahren irgend etwas zu suchen.

    Leider sind es wenige geworden, die sich so standhaft an ihre Pflicht erinnern. Ich hoffe, die bleiben dabei und: es werden endlich mehr. Früher - als es das noch gab - da nannte man das Zivicourage.

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    oder "standhaft ans Standgericht erinnern"?

    "Die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik ist eines der Grundpfeiler unserer Verfassung."

    sagt unter anderem jeder blutrünstige Diktator, der seinen Justiz-Apparat verteidigt.

    oder "standhaft ans Standgericht erinnern"?

    "Die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik ist eines der Grundpfeiler unserer Verfassung."

    sagt unter anderem jeder blutrünstige Diktator, der seinen Justiz-Apparat verteidigt.

  2. und zu widerlegen - weil Nutzer sich nicht informieren, bevor sie meinen, meinen zu müssen.

    Nein, weder die türkischen noch andere internationale Medien hatten die 'genau gleichen Chancen auf einen Platz' wie die Medien, die auf dem OLG-Verteiler standen, es gibt außerdem x Unregelmäßigkeiten bei Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungs-Bewerbung im Verhältnis zur Platzvergabe durch das OLG, mit Quellen nachzulesen hier https://www.freitag.de/au...

    Und: Meinungen wie Ihre werden auch in der gefühlt 500. Wiederholung nebst xxx Widerlegungen nicht wahrer.

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    • Wyrd
    • 31.03.2013 um 15:30 Uhr

    Der von ihnen genannte weg der Übertragung mittels standkamera ist keineswegs der unproblematische weg, den sie gerne hätten. Es mag richtig sein, dass die liveubertragung nur dann definitiv unzulässig ist, wenn sie nach außerhalb des Gebäudes stattfindet, ob eine Erweiterung zulässig ist, musste zuersteinmal festgestellt werden.

    Was eine verschleppung des relevanten Prozess zugunsten eines im Verhältnis banalen nebenschlachtfeldes zur Folge hätte- im besten Fall. Somit verbleiben immer noch genannte zwei schneiden. Ersparen sie sich übrigens bitte die Entrüstung was Unterstellungen betrifft.

    Und einfach nur weil es sie ärgert: meine beste.

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    • fse69
    • 31.03.2013 um 15:50 Uhr

    "...Der von ihnen genannte weg der Übertragung mittels standkamera ist keineswegs der unproblematische weg, den sie gerne hätten. Es mag richtig sein, dass die liveubertragung nur dann definitiv unzulässig ist, wenn sie nach außerhalb des Gebäudes stattfindet, ob eine Erweiterung zulässig ist, musste zuersteinmal festgestellt werden...."

    Selbst wenn die Rechtslage in dieser Frage nicht eindeutig ist und (wider Erwarten) nachträglich beanstandet würde, wäre dies allenfalls ein relativer Revisionsgrund nach §337 StPo. Die strafgerichtliche Rechtssprechung sieht in der rechtswidrigen Beschränkung von Öffentlichkeit einen absoluten Revisionsgrund §338 Nr. 6 StPo, nicht in einer etwaigen rechtswidrigen Erweiterung. Die Antragsteller müssten also schon begründen, dass ein angefochtenes Urteil auf der Verletzung eines Gesetzes beruht.

    Habe ich irgendwo behauptet, daß irgendetwas 'klar' ist oder der erweiterte Gerichtssaal der 'unproblematische weg, den sie (icke) gerne hätten' wäre?

    Nein, habe ich nicht, nirgendwo. 'Klar' ist gar nichts, 'unproblematisch' auch nicht, was ich 'gern hätte', spielt keine Rolle und Sie können Gift darauf nehmen, daß der NSU-Prozeß noch ein paar Schneiden mehr entwickeln wird als die von Ihnen angenommenen zwei verbleibenden. Er hat ja nicht mal angefangen.

    Sollte es aber wegen Fehlern in Sachen *Herstellung der Öffentlichkeit* gem. § 169 Satz 1 GVG zu einer Verzögerung des Prozeß-Beginns oder gar zu einer Revision gem. § 338 Nr. 6 StPO kommen, ist das allein in der Verantwortung der Verwaltung des OLG und nicht in der von 'Gutmenschen', wie Sie zu bemerken beliebten. Die Verwaltung, vertreten durch Richter Huber, hat scheinbar vorher nicht nachgedacht, war sich der internationalen Relevanz des Prozeß nicht bewußt und tritt darüber hinaus reichlich arrogant auf.

    Wagen Sie kurz folgenden Gedanken: Gewaltenteilung beinhaltet auch, daß das Fehlverhalten der Verwaltung eines Oberlandes-Gerichts nicht zu internationalen diplomatischen Verwicklungen führt.

    • fse69
    • 31.03.2013 um 15:50 Uhr

    "...Der von ihnen genannte weg der Übertragung mittels standkamera ist keineswegs der unproblematische weg, den sie gerne hätten. Es mag richtig sein, dass die liveubertragung nur dann definitiv unzulässig ist, wenn sie nach außerhalb des Gebäudes stattfindet, ob eine Erweiterung zulässig ist, musste zuersteinmal festgestellt werden...."

    Selbst wenn die Rechtslage in dieser Frage nicht eindeutig ist und (wider Erwarten) nachträglich beanstandet würde, wäre dies allenfalls ein relativer Revisionsgrund nach §337 StPo. Die strafgerichtliche Rechtssprechung sieht in der rechtswidrigen Beschränkung von Öffentlichkeit einen absoluten Revisionsgrund §338 Nr. 6 StPo, nicht in einer etwaigen rechtswidrigen Erweiterung. Die Antragsteller müssten also schon begründen, dass ein angefochtenes Urteil auf der Verletzung eines Gesetzes beruht.

    Habe ich irgendwo behauptet, daß irgendetwas 'klar' ist oder der erweiterte Gerichtssaal der 'unproblematische weg, den sie (icke) gerne hätten' wäre?

    Nein, habe ich nicht, nirgendwo. 'Klar' ist gar nichts, 'unproblematisch' auch nicht, was ich 'gern hätte', spielt keine Rolle und Sie können Gift darauf nehmen, daß der NSU-Prozeß noch ein paar Schneiden mehr entwickeln wird als die von Ihnen angenommenen zwei verbleibenden. Er hat ja nicht mal angefangen.

    Sollte es aber wegen Fehlern in Sachen *Herstellung der Öffentlichkeit* gem. § 169 Satz 1 GVG zu einer Verzögerung des Prozeß-Beginns oder gar zu einer Revision gem. § 338 Nr. 6 StPO kommen, ist das allein in der Verantwortung der Verwaltung des OLG und nicht in der von 'Gutmenschen', wie Sie zu bemerken beliebten. Die Verwaltung, vertreten durch Richter Huber, hat scheinbar vorher nicht nachgedacht, war sich der internationalen Relevanz des Prozeß nicht bewußt und tritt darüber hinaus reichlich arrogant auf.

    Wagen Sie kurz folgenden Gedanken: Gewaltenteilung beinhaltet auch, daß das Fehlverhalten der Verwaltung eines Oberlandes-Gerichts nicht zu internationalen diplomatischen Verwicklungen führt.

  3. oder "standhaft ans Standgericht erinnern"?

    "Die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik ist eines der Grundpfeiler unserer Verfassung."

    sagt unter anderem jeder blutrünstige Diktator, der seinen Justiz-Apparat verteidigt.

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    da kein Diktator unabhängige Justiz (mithin auch von ihm) wünscht.

    "jeder blutrünstige Diktator" hat sich "seine" Justiz abhängig gemacht.
    Genau das soll durch strikte Trennung verhindert werden.

    Und genau deshalb ist jede Einmischung - ob von Westerwelle oder wem auch immer, schon gar nicht von Fremdstaaten - absolut zu verhindern.

    Wo soll das denn hinführen, wenn jeder dem irgendwas nicht passt sich seinen Politiker ausschaut, der dann die Justiz fernsteuern kann.

    da kein Diktator unabhängige Justiz (mithin auch von ihm) wünscht.

    "jeder blutrünstige Diktator" hat sich "seine" Justiz abhängig gemacht.
    Genau das soll durch strikte Trennung verhindert werden.

    Und genau deshalb ist jede Einmischung - ob von Westerwelle oder wem auch immer, schon gar nicht von Fremdstaaten - absolut zu verhindern.

    Wo soll das denn hinführen, wenn jeder dem irgendwas nicht passt sich seinen Politiker ausschaut, der dann die Justiz fernsteuern kann.

  4. Entscheidend ist, ob das vom OLG verwendete Verfahren - auch hinsichtlich seiner Durchführung - rechtens war oder nicht.

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