NSU-Prozess: Türkei fordert Plätze für türkische Politiker
Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.
© Federico Gambarini/ dpa

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu
Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.
Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."
Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.
Kritik von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.
Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.








> Getötete als Killer zu bezeichnen
> ist schrecklich.
Wie das? Weil sie tot sind? Sind das dann Märtyrer? Wie bezeichnen Sie denn z.B. getötete SS-Verbrecher?
> Mir bleibt Ihre Formulierung: "..islamistisch-
> propagandistische Aufbauschung" im
> Zusammenhang mit der Akkreditierung
> in Erinnerung...
Das stellt sich lediglich die Frage, WARUM ihnen diese Formulierung missfällt, lässt sich die Existenz islamistischer Propaganda ja kaum leugnen. Und die Antwort auf das Warum dürfte ja wohl auch klar sein.
> sowie der entlarvende Satz, das "Fehlverhalten
> der deutschen Justiz"(in der NSU-Affäre) hätte
> diese "unvorbereitet GETROFFEN".
> Das nenne ich Opferumkehr.
Sie verdrehen Sätze und Inhalte - ein Umstand, den man bei Menschen, die nicht die Wahrheit sagen, regelmäßig antrifft. Nicht ein "Fehlverhalten" hat die deutsche Justiz unvorbereitet getroffen, sondern eine derartige Mordserie aus dem rechtsextremistischen Umfeld, da damals wie heute normalerweise nur linke Faschisten zu über einen längeren Zeitraum geplanten "Aktionen" (bzw. überhaupt zur Planung) in der Lage sind. Diese NSU-Geschichte ist eine absolutes Unikum. Die Versuche, aus dem selbstverständlichen Umstand, dass zunächst nicht von einem gänzlich neuen rechtsextremistischen Hintergrund ausgegangen wurde, eine...
Mehr brauchen Sie eigentlich nicht zu sagen.
Wie Sie wissen, war es für die Opferfamilien selbstverständlich, dass in Richtung Rechtsextremismus ermittelt wird - aber das spielte keine Rolle.
"Es TRAF die deutsche Justiz UNVORBEREITET" - ja,ja - das ist der eigentliche Skandal Ihres Kommentars: Die deutsche Justiz wurde getroffen, nicht die Opfer.
Opfer/Täter-Umkehr eben.
dass Ermordete "Killer" genannt werden und dass solche hier anscheinend frei ihr Gedankengut verbreiten dürfen.
Die Welt außerhalb von Wirrköpfen sieht zum Glück anders aus. Netanjahu hat sich mittlerweile entschuldigt und Wiedergutmachung in Aussicht gestellt also schlussendlich doch gestanden und fleht um das Ende der Prozesse.
Das OLG in München wäre ebenso gut beraten aus dem Ganzen keinen Muslimhass zu machen, sondern ganz zivilisiert seine "Verfahrensweise" zu überdenken.
Mehr brauchen Sie eigentlich nicht zu sagen.
Wie Sie wissen, war es für die Opferfamilien selbstverständlich, dass in Richtung Rechtsextremismus ermittelt wird - aber das spielte keine Rolle.
"Es TRAF die deutsche Justiz UNVORBEREITET" - ja,ja - das ist der eigentliche Skandal Ihres Kommentars: Die deutsche Justiz wurde getroffen, nicht die Opfer.
Opfer/Täter-Umkehr eben.
dass Ermordete "Killer" genannt werden und dass solche hier anscheinend frei ihr Gedankengut verbreiten dürfen.
Die Welt außerhalb von Wirrköpfen sieht zum Glück anders aus. Netanjahu hat sich mittlerweile entschuldigt und Wiedergutmachung in Aussicht gestellt also schlussendlich doch gestanden und fleht um das Ende der Prozesse.
Das OLG in München wäre ebenso gut beraten aus dem Ganzen keinen Muslimhass zu machen, sondern ganz zivilisiert seine "Verfahrensweise" zu überdenken.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische und unsachliche Äußerungen, die als relativierend gelesen werden können. Die Redaktion/mak
Sie geben also zu, dass mit dem gewählten Verfahren also keine absolute Revisionssicherheit gegeben ist? Immerhin könnten die kritischen Stimmen ja Recht behalten. Was machen Sie dann?
Die Korintenkackerei bezüglich der zwingenden Notwendigkeit der Einhaltung des gewählten Verfahrens und der damit verbundenen angeblichen Rechtssicherheit entlarvt sich im übrigen schnell als hohle Phrase, die die Freude darüber, dass man dem türkischen Borschafter und den türkischen Medien keine würdevolle, angemessene und vor allem regelmäßige Teilnahme am und Berichterstattung über den Prozess ermöglichen will, kaum verbergen kann.
Wäre die Angst vor der Revision der wahre Grund, so gebe ich zu bedenken: Noch nie hat ein Verfassungsgericht ein Urteil wegen zuviel Öffentlichkeit kassiert. Auch müsste ein Urteil, in dem die Schuld oder Unschuld der Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen wird, eine Aufhebung wegen solcher Formalitäten nicht ernsthaft und dauerhaft befürchten. Selbst eine Revision wäre insofern dem, was gerade passiert, vorzuziehen. Stellt doch der hier gewählte Weg eine Fortsetzung dessen dar, was der NSU erreichen wollte. Eben nur mit bürokratischen Mitteln. Kommuniziert wird - ob absichlich oder weil es an Anstand oder Einfühlungsvermögen mangelt - dass dem deutschen Staat die Befindlichkeiten seiner türkischen oder türkischstämmigen Bürger verdammt egal sind. Das ist nicht hinzunehmen. Auch wenn so mancher hier im Forum dies genau so sieht und verstanden wissen will.
" Immerhin könnten die kritischen Stimmen ja Recht behalten. Was machen Sie dann?"
Das ist eine Frage der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit. Wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Aufhebung nach §338 Nr.6 StPO in dem einen Fall bei 70% liegt und in dem anderen bei 1%, so wird sich das Gerciht vernünftigerweise für die letztere Variante entscheiden.
Das mutwillige Riskieren eines zweiten Durchganges ist weder dem Gericht zuzumuten noch dem bayerischen Steuerzahler, der dieses Verfahren mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe finanzieren "darf".
" Immerhin könnten die kritischen Stimmen ja Recht behalten. Was machen Sie dann?"
Das ist eine Frage der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit. Wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Aufhebung nach §338 Nr.6 StPO in dem einen Fall bei 70% liegt und in dem anderen bei 1%, so wird sich das Gerciht vernünftigerweise für die letztere Variante entscheiden.
Das mutwillige Riskieren eines zweiten Durchganges ist weder dem Gericht zuzumuten noch dem bayerischen Steuerzahler, der dieses Verfahren mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe finanzieren "darf".
Die Opfer von denen wir hier reden, wurden ermordet.
warum Opfer in Anführungszeichen?
Wollen Sie bestreiten, dass Migranten Opfer von Diskriminierung sind?
Oder wollen Sie diese damit rechtfertigen, dass ja auch Nicht-Migranten gelegentlich diskriminiert werden?
Opfer sind Opfer. Ohne relativierende "_"
und gehört zweifelsohne zum Salz in der Suppe unserer Presselandschaft.
Sie ist nach eignenem Bekunden allerdings auch ideologisch einseitig verortet und verbreitet gelegentlich auch recht skurrile Meinungen. Was zur Belebung des Diskussion auch nicht verwerflich ist.
In Urteilen des BGH und des Bundesverfassungsgerichts werden Beitrage aus dem Freitag freilich eher seltener zitiert.
Wann und wo wurde unter verleichbaren Umständen ein eindeutiges Urteil wegen eines Zuviels an Öffentlichkeit (Stichwort Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal oder Teilnahmegarantie für ausländische Medien oder Prozessbeobachter) erfolgreich angefochten oder gar am Ende aufgehoben.
Ich lass mich ja gerne belehren. Irre ich mich, oder hat bislang kein Strafrechtler in der Presse derartige Prozesse als mahnendes Beispiel erwähnt? Eher das Gegenteil geschieht doch: Es wurden viele Prozesse angeführt, wo die Zulassung größerer und auch ausgewählter Öffentlichkeit (Kachelmann) ausdrücklich nicht beanstandet wurde...
Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, dass Kachelmann der (ausländische) Angeklagte war. Es wäre kein bisschen anderes gelaufen, wäre er Opfer oder Kläger gewesen.
Den Hinweis auf die ideologische Ausrichtng des Freitags verstehe ich nicht.
Im fraglichen Text werden ja keine juristischen oder politischen Einschätzungen abgegeben, sondern nur Unstimmigkeiten aufgelistet. Diese sind entweder wahr oder falsch. (Können Sie's erklären?) Die Relevanz für den Prozess mögen Juristen beurteilen.
(Sind Sie einer? Können Sie's? Nur zu!)
Die These, selbst wenn es solche Unstimmigkeiten gegeben hätte, wären diese für das Verfahren völlig ohne Belang, finde ich angesichts der bislang geführten Debatte, in der das Hohe Lied der Revisionssicherheit durch formale Unanfechtbarkeit wie ein buddhistisches Mantra gesungen wird, etwas steil...Aber ich bin ja auch nur Laie...
Wann und wo wurde unter verleichbaren Umständen ein eindeutiges Urteil wegen eines Zuviels an Öffentlichkeit (Stichwort Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal oder Teilnahmegarantie für ausländische Medien oder Prozessbeobachter) erfolgreich angefochten oder gar am Ende aufgehoben.
Ich lass mich ja gerne belehren. Irre ich mich, oder hat bislang kein Strafrechtler in der Presse derartige Prozesse als mahnendes Beispiel erwähnt? Eher das Gegenteil geschieht doch: Es wurden viele Prozesse angeführt, wo die Zulassung größerer und auch ausgewählter Öffentlichkeit (Kachelmann) ausdrücklich nicht beanstandet wurde...
Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, dass Kachelmann der (ausländische) Angeklagte war. Es wäre kein bisschen anderes gelaufen, wäre er Opfer oder Kläger gewesen.
Den Hinweis auf die ideologische Ausrichtng des Freitags verstehe ich nicht.
Im fraglichen Text werden ja keine juristischen oder politischen Einschätzungen abgegeben, sondern nur Unstimmigkeiten aufgelistet. Diese sind entweder wahr oder falsch. (Können Sie's erklären?) Die Relevanz für den Prozess mögen Juristen beurteilen.
(Sind Sie einer? Können Sie's? Nur zu!)
Die These, selbst wenn es solche Unstimmigkeiten gegeben hätte, wären diese für das Verfahren völlig ohne Belang, finde ich angesichts der bislang geführten Debatte, in der das Hohe Lied der Revisionssicherheit durch formale Unanfechtbarkeit wie ein buddhistisches Mantra gesungen wird, etwas steil...Aber ich bin ja auch nur Laie...
Wenn alle Beweise vernichtet werden und zwischen VS, BND, MAD, und der deutschen Justiz systematisch versucht wird, die Aufklärung und dadurch die Findung der Wahrheit und Gerechtigkeit zu verhindern, dann ist zu sagen, dass wir ja in einer demokratischen Gesellschaft leben und wir dadurch alle gemeinsam die Verantwortung übernehmen müssen.
Wie soll denn da noch von einer "deutsch-türkischen Freundschaft" die Rede sein? Das kann man heutzutage keinem Türken mehr glaubhaft machen.
Erst Aufklärung: dann Freundschaft.
Die Verwaltung stiehlt sich aus der Veranwortung. Das Problem lösen sollen die Betroffenen an jedem Prozesstag aufs Neue? Teilnahme ohne Gewähr also. Und so soll ernsthaft seriöse Berichterstattung sicher gestellt werden?
Diese angebliche "Lösung" ist ein unwürdiger Taschenspielertrick des Münchner Gerichts und eine Ohrfeige für ausländische Prozessbeobachter, auf deren Teilnahme man offenbar meint, die Hymne pfeifen zu können. Ich kann hier keinen redlichen Willen erkennen, die Angelegenheit zu einem zufriedenstellenden Ende zu bringen.
Wäre ja auch noch schöner, wenn ein deutsches (sic!) Gericht den berechtigten Interessen ausländischer Medien und Botschaftern einen würdevollen Rahmen garantiert.
Das Gericht hat sich an Rechtsnormen zu orientieren und nicht daran was wer gefühlt für ein "zufriedenstellendes Ende" hält.
Wenn es eine Rechtsnorm gibt, in der "berechtigte Interessen ausländischer Medien und Botschafter" festgelegt sind und wie ein "würdevoller Rahmen" dabei auszusehen hat, den es für diese bereitzustellen hat, so steht es jedem frei, dem Gericht diese vorzutragen und wird dabei auf offene Ohren stoßen. Bislang ist davon nichts bekannt.
Wenn es keine solche Rechtnorm gibt und das Gericht ändert die getroffenen und veröffentlichte Entscheidung, entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Revisionsgrund oder zumindest ein Grund für berechtigte Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen das Gericht. Folge: Das Verfahren geht vom 6. an den 7. Strafsenat, der sich dann erst mal wieder 6 Monate in die Akten einarbeiten darf. Daraufhin wird die Verteidigung vermutlich beantragen, die Untersuchungshaft gegen ihren Mandanten wegen nicht von ihnen zu vertretender Prozeßverzögerung aufzuheben.
Sie arbeiten hier also nur der Verteidigung der mutmaßlichen Mittäter in die Hände, die sich selbige vemutlich angesichts dieser Diskussion schon reibt.
Das Gericht hat sich an Rechtsnormen zu orientieren und nicht daran was wer gefühlt für ein "zufriedenstellendes Ende" hält.
Wenn es eine Rechtsnorm gibt, in der "berechtigte Interessen ausländischer Medien und Botschafter" festgelegt sind und wie ein "würdevoller Rahmen" dabei auszusehen hat, den es für diese bereitzustellen hat, so steht es jedem frei, dem Gericht diese vorzutragen und wird dabei auf offene Ohren stoßen. Bislang ist davon nichts bekannt.
Wenn es keine solche Rechtnorm gibt und das Gericht ändert die getroffenen und veröffentlichte Entscheidung, entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Revisionsgrund oder zumindest ein Grund für berechtigte Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen das Gericht. Folge: Das Verfahren geht vom 6. an den 7. Strafsenat, der sich dann erst mal wieder 6 Monate in die Akten einarbeiten darf. Daraufhin wird die Verteidigung vermutlich beantragen, die Untersuchungshaft gegen ihren Mandanten wegen nicht von ihnen zu vertretender Prozeßverzögerung aufzuheben.
Sie arbeiten hier also nur der Verteidigung der mutmaßlichen Mittäter in die Hände, die sich selbige vemutlich angesichts dieser Diskussion schon reibt.