NSU-Prozess: Türkei fordert Plätze für türkische Politiker
Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.
© Federico Gambarini/ dpa

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu
Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.
Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."
Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.
Kritik von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.
Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.








auf den ich antwortete.
dass Ermordete "Killer" genannt werden und dass solche hier anscheinend frei ihr Gedankengut verbreiten dürfen.
Die Welt außerhalb von Wirrköpfen sieht zum Glück anders aus. Netanjahu hat sich mittlerweile entschuldigt und Wiedergutmachung in Aussicht gestellt also schlussendlich doch gestanden und fleht um das Ende der Prozesse.
Das OLG in München wäre ebenso gut beraten aus dem Ganzen keinen Muslimhass zu machen, sondern ganz zivilisiert seine "Verfahrensweise" zu überdenken.
"...Schauprozessen unter militärischer Präsenz kennt um Minderheiten einzuschüchtern wird das rechtsstaatliche Abhalten von gerichtlicher Tataufarbeitung niemals anerkennen:..."
...ausgerechnet in Debatten um die Causa NSU Dritten gegenüber selbstbeweihräuchernde Vorhaltungen über Rechtsstaatlichkeit machen zu wollen.
die 584 empfohlen, von wegen Ausübung von Rechtsstaatlichkeit, auch von Gerichten.
Urteilsfindung unter Militärpräsenz ist mitnichten rechtsstaatlich - sondern Einschüchterung.
Den Einen stör's (mich) - der Andere nimmt's hin und guckt drüber (ich nicht).
die 584 empfohlen, von wegen Ausübung von Rechtsstaatlichkeit, auch von Gerichten.
Urteilsfindung unter Militärpräsenz ist mitnichten rechtsstaatlich - sondern Einschüchterung.
Den Einen stör's (mich) - der Andere nimmt's hin und guckt drüber (ich nicht).
... bitte keine Beleidigung von Faschingsvereinen. Ein solcher weiß in der Regel ganz genau, wann ein Rosenmontagszug beginnt. Ein "Rennen" zu starten, ohne klaren und unmissverständlichen "Startschuss", gepaart mit der Unfähigkeit, in etlichen Pressemitteilungen über Wochen hinweg klare und stringente Kriterien öffentlich zu machen, ist ein Maß an Inkompetenz, welches das OLG München exklusiv beanspruchen darf.
gepaart mit der Unfähigkeit, in etlichen Pressemitteilungen über Wochen hinweg klare und stringente Kriterien öffentlich zu machen, ist ein Maß an Inkompetenz, welches das OLG München exklusiv beanspruchen darf.
Das ist Ihre Sichtweise, die Sie hier völlig frei vertreten dürfen.
Die andere ist
Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte ist davon auszugehen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt ist, wenn der Zutritt der Öffentlichkeit zum Sitzungssaal nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnisse gewährleistet ist. Aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit folgt ferner, dass nicht mehr als die Hälfte der für die Öffentlichkeit hiernach zur Verfügung stehenden Sitzplätze für die Medien reserviert werden darf. Die Auswahl der Medien/Medienvertreter hat nach objektiven und überprüfbaren Kriterien zu erfolgen, wofür neben der Berücksichtigung der Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs, auch die Durchführung eines Losverfahrens von der Rechtsprechung als zulässig anerkannt ist. Bei dieser Sachlage hat sich der Senat in richterlicher Unabhängigkeit für das Prinzip der Berücksichtigung nach der Reihenfolge des Eingangs entschieden.
Quelle :http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03893/index.php
Das ist die andere Sichtweise, der ich mich vollumfänglich anschließe.
gepaart mit der Unfähigkeit, in etlichen Pressemitteilungen über Wochen hinweg klare und stringente Kriterien öffentlich zu machen, ist ein Maß an Inkompetenz, welches das OLG München exklusiv beanspruchen darf.
Das ist Ihre Sichtweise, die Sie hier völlig frei vertreten dürfen.
Die andere ist
Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte ist davon auszugehen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt ist, wenn der Zutritt der Öffentlichkeit zum Sitzungssaal nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnisse gewährleistet ist. Aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit folgt ferner, dass nicht mehr als die Hälfte der für die Öffentlichkeit hiernach zur Verfügung stehenden Sitzplätze für die Medien reserviert werden darf. Die Auswahl der Medien/Medienvertreter hat nach objektiven und überprüfbaren Kriterien zu erfolgen, wofür neben der Berücksichtigung der Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs, auch die Durchführung eines Losverfahrens von der Rechtsprechung als zulässig anerkannt ist. Bei dieser Sachlage hat sich der Senat in richterlicher Unabhängigkeit für das Prinzip der Berücksichtigung nach der Reihenfolge des Eingangs entschieden.
Quelle :http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03893/index.php
Das ist die andere Sichtweise, der ich mich vollumfänglich anschließe.
Der Kommentar auf den Sie sich beziehen wurde bereits entfernt. Danke, die Redaktion/mo.
Den Scherbenhaufen einsammeln vund die Zeche bezahlen muss ohnehin das Land Bayern und die dortigen Steuerzahler. Und das zu Recht: Die einen sind politisch verantwortlich für das OLG und die anderen für die gewählten Volksvertreter. Also: was soll's? Und die 70 % und 1 % sind doch vermutlich eher spekulativ. Für Annahmen dieser Art gibt es Kalkulationsgrundlagen: Welche haben Sie gewählt, welche Fakten haben Sie einbezogen, welche Scenarien durchgespielt und was wie gewichtet? Das würde mich jetzt einmal sehr interessieren. Oder ist das alles nur "heisse Luft"?
da werden wir keine qualifizierte Antwort erhalten, warum das gewählte Verfahren irgendwie 70mal revisionssicherer sein soll als die anderen bisher praktizierten, die auch nie beanstandet wurden.
Ich wäre auch echt gespannt, wie man diese Ratio begründen möchte.
da werden wir keine qualifizierte Antwort erhalten, warum das gewählte Verfahren irgendwie 70mal revisionssicherer sein soll als die anderen bisher praktizierten, die auch nie beanstandet wurden.
Ich wäre auch echt gespannt, wie man diese Ratio begründen möchte.
da werden wir keine qualifizierte Antwort erhalten, warum das gewählte Verfahren irgendwie 70mal revisionssicherer sein soll als die anderen bisher praktizierten, die auch nie beanstandet wurden.
Ich wäre auch echt gespannt, wie man diese Ratio begründen möchte.
Ein Deutscher steht in der Türkei vor Gericht, und ihn erwartet die Höchststrafe (muss ja nicht die Todesstrafe sein).
Und KEIN deutscher Journalist oder Politiker wäre zugelassen!
Wie empört wären wir denn hier?!
(Aber die Extrawürstchen die sich Politiker, besonders "stolze Osmanen" zu Hause wie im Ausland gerne braten, um in der Öffentlichkeit baden zu können, die sollen bitte wegbleiben.)