NSU-ProzessTürkei fordert Plätze für türkische Politiker

Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.

Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."

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Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.

Kritik von der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.

Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

 
Leser-Kommentare
    • Tojoe
    • 31.03.2013 um 10:47 Uhr

    die "Unabhängigkeit", also weder Abhängigkeit, wie noch immer in der Türkei zu beobachten, noch die Unfehlbarkeit, gleichwohl auch hier, der Justiz!

    2 Leser-Empfehlungen
    • iGude
    • 31.03.2013 um 10:47 Uhr
    67. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf haltlose Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Der Umstand... "
    • Oakham
    • 31.03.2013 um 10:48 Uhr

    - rund 2 Mio. - dieses Land zu ihrer (zweiten) Heimat gewählt haben? (Nicht nur, weil sie hier Arbeit finden und gute Geschäfte machen können.) Sie finden hier die selben autoritären Verhältnisse, die sie von zu Hause her gewohnt sind. Sie begegnen auch hier einer bornierten Justiz, die keinen Millimeter von ihren Prinzipien abweicht. Dabei hätten etwas Flexibilität, ein klein wenig Bereitschaft zur Veränderung, etwa durch die Wahl eines größeren Gerichtssaals, die jetzt vorhandenen Probleme und Missstimmungen erst gar nicht entstehen lassen.
    Ganz offensichtlich sind wir, die Türken und die Deutschen, in vielem doch sehr ähnlich.

    2 Leser-Empfehlungen
    • Dr.Ing
    • 31.03.2013 um 10:48 Uhr

    Die türkische Regierung hat zu akzeptieren das die Justiz ind Deutschland unabhängig ist und muß damit aufhören zu versuchen über die deutsche Regierung auf das Gericht Druck ausüben zu wollen.
    Diese Herrschaften sollten eher versuchen ihre verschlafenen Medien zu aktivieren sich an deutsche Gepflogenheiten zu halten und früher anzumelden.

    8 Leser-Empfehlungen
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    Ihr Post ist inhaltlich bereits mehrfach widerlegt worden. Durch ständiges Wiederholen wird das Falsche nicht wahrer.

    Ihr Post ist inhaltlich bereits mehrfach widerlegt worden. Durch ständiges Wiederholen wird das Falsche nicht wahrer.

  1. War es nicht so, dass zuerst der türkische Botschafter in der Bundesrepublik beanstandet hat, dass für ihn kein Platz reserviert werden soll? Kamen nicht erst nach der Ablehnung dieses Ansinnens die Proteste der türkischen Medien?
    Und was kommt dann?
    Die Türkei fordert im selben Stil die Aufnahme in die EU?
    Und danach ...?

    [...]

    Wenn die Türkei die Neutralität der Münchner (deutschen) Richter infrage stellt: Muss man nicht auch die Aufklärungsabsichten der türkischen Richter im Fall Malatya infrage stellen?

    Gekürzt. Bitte beachten Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    8 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Realpolitik"
    • iGude
    • 31.03.2013 um 10:50 Uhr

    erfolgt immer über Pressemitteilung. Die Erwähnung im Internet ist ein zusätzlicher "Service" mit der üblichen Latenz.

    Außerdem ist in dem Bericht immer nur von "vom Gefühl her benachteiligt ..." die Rede.

    Toller "Beweis".

    11 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Beleg"
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    Hier geht es nicht um den zusätzlichen "Service" der Veröffentlichung im Internet, sondern hier geht es darum, dass etwas nur bzw. zeitlich vorgelager einem ausgesuchten Kreis gegenüber veröffentlicht wurde.

    Interessant auch: Ich sollte belegen, dass es einen Unterschied gab zwischen aktiv und passiv. Das habe ich belegt. Nun heben Sie auf etwas anderes ab... das ist doch eindeutig ein Zeichen dafür, dass es Ihnen gar nicht um die sachgerechte Beurteilung des Prozesses geht, sondern nur darum, dass Ihr Ergebnis: Das Gericht hat alles richtig gemacht und die Türken haben gepennt - bestätigt wird.

    Hier geht es nicht um den zusätzlichen "Service" der Veröffentlichung im Internet, sondern hier geht es darum, dass etwas nur bzw. zeitlich vorgelager einem ausgesuchten Kreis gegenüber veröffentlicht wurde.

    Interessant auch: Ich sollte belegen, dass es einen Unterschied gab zwischen aktiv und passiv. Das habe ich belegt. Nun heben Sie auf etwas anderes ab... das ist doch eindeutig ein Zeichen dafür, dass es Ihnen gar nicht um die sachgerechte Beurteilung des Prozesses geht, sondern nur darum, dass Ihr Ergebnis: Das Gericht hat alles richtig gemacht und die Türken haben gepennt - bestätigt wird.

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