NSU-ProzessTürkei fordert Plätze für türkische Politiker

Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.

Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."

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Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.

Kritik von der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.

Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

 
Leser-Kommentare
  1. 9. [...]

    Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    2 Leser-Empfehlungen
  2. es ist ja noch nicht einmal ersichtlich, ob das einfach nur Pech in wenigen Minuten einer Anmeldeflut oder möglicherweise eine geplante Zurückhaltung war!

    Im Falle einer gelungenen Akkreditierung ließe sich sicher kein so wohlvorbereitetes Polittheater aufführen, wie wir das nun erleben dürfen.

    Warum ausgerechnet bei diesem Fall das Bemühen der Kammer um Revisionsfestigkeit so in den Hintergrund "getreten wird" erschließt sich nicht.

    Peter

    12 Leser-Empfehlungen
  3. 11. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und Pauschalisierungen. Danke, die Redaktion/ls

    3 Leser-Empfehlungen
  4. Ich werde mir einen Ast lachen, wenn diese ganze mutwillig aufgebauschte NSU-Affäre ein völlig anderes Resultat hervorbringt.
    Auch wenn ich für den braunen Sumpf nichts übrig habe, aber hier müßte der Schuß nach hinten losgehen.

    10 Leser-Empfehlungen
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    Interessant, dass für Sie und diejenigen, welche Ihren Kommentar empfohlen haben, die Hinrichtung von zehn Menschen eine "mutwillig aufgebauschte NSU-Affäre" ist...

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf diese Seite nicht verlinken möchten. Vielen Danke, die Redaktion/mo.

    Interessant, dass für Sie und diejenigen, welche Ihren Kommentar empfohlen haben, die Hinrichtung von zehn Menschen eine "mutwillig aufgebauschte NSU-Affäre" ist...

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  5. 14. Unsinn

    Ihr Hinweis ist absoluter Unsinn! Die Besetzung der Medienplätze hat wieviel mit der von Ihnen angeführten Gewaltenteilung zu tun? Nichts! Eben!
    Es geht hier um einen reinen Verwaltungsakt, der vom Gericht in einer der Sache völlig unpassenden Instinktlosigkeit entschieden worden ist.
    Traurig, wie in der Debatte darum, niedere und dumpfe Emotionen geschürt werden. Dafür hat zwar das Gericht die Verantwortung, doch entbindet dies auch nicht solche Kommentaren wie Sie von ihrer persönlichen Verantwortung für solche Beiträge.

    21 Leser-Empfehlungen
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    Wieso reden sie über Medienplätze es geht im Artikel darum das Plätze für Politiker gefordert werden. Angehörige kann ich verstehen, PResse kann ich verstehen aber Politiker?

    Wieso reden sie über Medienplätze es geht im Artikel darum das Plätze für Politiker gefordert werden. Angehörige kann ich verstehen, PResse kann ich verstehen aber Politiker?

    • shtok
    • 31.03.2013 um 9:34 Uhr

    bitte sich mal mit der der Rechtsordnung auseinandersetzen, die Richter wollen nur Revisionsgründe vermeiden.
    Wenn türkische Journalisten des Deutschen nicht soweit mächtig sind, dass sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht schon im Vorfeld verstehen, wie wollen sie dann dem Verfahren folgen.

    @Thema
    [...]
    Jetzt wird es immer schwerer zurück zu rudern, da man auch nicht weiß, ob das Verahren so läuft wie, man sich das vorgestellt hat.

    DIe Richter sind nicht zu beneiden, und werden dem dt. Rechtssystem bzw. dessen vermeintlicher Unabhängikeit einen weiteren Sargnagel hinzufügen.

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/ls

    10 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Es ist zum Haareraufen"
  6. Sie scheinen ein sehr kurzes Gedächtnis zu haben. Können Sie sich an die Intervention deutscher Politik und deutscher Medien im Fall Marco erinnern? Dazu im Vergleich ist das hier Kinderkram.

    12 Leser-Empfehlungen
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    • TDU
    • 31.03.2013 um 11:02 Uhr

    Im Fall Marco ging es um einen deutschen Staatsbürger vor einem türkischen Gericht in der Türkei. Hier gehts um eine deutsche Staatsbürgerin vor einem deutschen Gericht.

    • TDU
    • 31.03.2013 um 11:02 Uhr

    Im Fall Marco ging es um einen deutschen Staatsbürger vor einem türkischen Gericht in der Türkei. Hier gehts um eine deutsche Staatsbürgerin vor einem deutschen Gericht.

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