NSU-ProzessTürkei fordert Plätze für türkische Politiker

Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu

Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.

Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."

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Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.

Kritik von der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.

Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

 
Leser-Kommentare
  1. Die türkische Außenpolitik unterliegt dem Selbstverständnis, dass die Türkei nicht nur ein neuer regionaler sondern auch globaler Player wird/ist. Die AKP setzt sich dabei gut in Szene: der Fall der Entschuldigung Israels wurde in Ankara mit offiziellen Plakaten in der Stadt propagandistisch zur Schau gestellt. Das gleiche hier in diesem Fall, Ankara will Stärke demonstrieren.

    Zudem wurde das Wahlrecht verändert, in Zukunft ist es Auslandstürken erlaubt zu wählen, Ankara sendet also auch ein Signal an die Auslandstürken in der realpolitischen Ausgestaltung. Sie will Wähler mobilisieren.

    Glauben Sie wirklich, es geht der türkischen Politik hier fordergründig um 8 ermordete Türken? Es geht hier ganz klar um Partei- und Politikerinteressen, genauso wie in anderen Forderungen ggü. dem Ausland: wie der Kritik am westlichen Adoptionsrecht etc. Die Türkei hat selbst genug eigene Propbleme, wie die grassierende Frauenmordquote, häusliche Gewalt und Vergewaltigungen.

    11 Leser-Empfehlungen
  2. In der juristischen Prüfung sollte man begründen was rechtswidrig ist.

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    Das Gericht hätte dafür sorgen müssen, dass alle den gleichen Zugang zur Akkreditierung haben. Hierfür konnte es das Windhundprinzip anwenden: Platzvergabe nach Eingang, höchstrichterlich bestätigt. Was aber nicht bestätigt ist -so meine Kenntnis -, ist die spezielle Art der Veröffentlichung der Akkreditierungsbedingungen.

    In diesem Fall sind die Bedingungen veröffentlicht worden und GLEICHZEITIG lief die Akkreditierungsfrist. Man hätte auch beides trennen können, in dem man die Bedingungen veröffentlicht und das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt startet. Da man das nicht gemacht hat, sind die Bedingungen für die Veröffentlichung unmittelbar und folgenreich zu Bedingungen für das Akkreditierungsverfahren geworden!

    Wenn man das macht, hätte man für die Veröffentlichung einen Weg wählen müssen, der ALLEN einen GLEICHEN ZUGANG zu dieser Information verschafft. Man hat stattdessen die Info (zunächst) in einem Verteiler veröffentlcht, dann im Internet. Es wurden die, die im Verteiler standen passiv informiert, die anderen mussten sich, ohne Kenntnis, wann veröffentlicht wird, aktiv informieren. KEINE GLEICHBEHANDLUNG!

    Dieses Verfahren hat man gewählt in Kenntnis interessierter Journalisten, die vorher nachgefragt hatten, nicht im Verteiler stehen und nicht auf diesen hingewiesen wurden! Diese sind benachteiligt worden gegenüber uninteressierten Journalisten, die im Verteiler stehen.

    Möglicherweise hat das OLG keinen Revisionsgrund verhindert, sondern einen geschaffen!

    Das Gericht hätte dafür sorgen müssen, dass alle den gleichen Zugang zur Akkreditierung haben. Hierfür konnte es das Windhundprinzip anwenden: Platzvergabe nach Eingang, höchstrichterlich bestätigt. Was aber nicht bestätigt ist -so meine Kenntnis -, ist die spezielle Art der Veröffentlichung der Akkreditierungsbedingungen.

    In diesem Fall sind die Bedingungen veröffentlicht worden und GLEICHZEITIG lief die Akkreditierungsfrist. Man hätte auch beides trennen können, in dem man die Bedingungen veröffentlicht und das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt startet. Da man das nicht gemacht hat, sind die Bedingungen für die Veröffentlichung unmittelbar und folgenreich zu Bedingungen für das Akkreditierungsverfahren geworden!

    Wenn man das macht, hätte man für die Veröffentlichung einen Weg wählen müssen, der ALLEN einen GLEICHEN ZUGANG zu dieser Information verschafft. Man hat stattdessen die Info (zunächst) in einem Verteiler veröffentlcht, dann im Internet. Es wurden die, die im Verteiler standen passiv informiert, die anderen mussten sich, ohne Kenntnis, wann veröffentlicht wird, aktiv informieren. KEINE GLEICHBEHANDLUNG!

    Dieses Verfahren hat man gewählt in Kenntnis interessierter Journalisten, die vorher nachgefragt hatten, nicht im Verteiler stehen und nicht auf diesen hingewiesen wurden! Diese sind benachteiligt worden gegenüber uninteressierten Journalisten, die im Verteiler stehen.

    Möglicherweise hat das OLG keinen Revisionsgrund verhindert, sondern einen geschaffen!

    • TDU
    • 31.03.2013 um 11:30 Uhr

    Freislers Zustände würden dann drohen, wenn man die Sache gemäß Ihrer, von jeder Rechtskenntnis ungetrübten Auffassung regeln würde. Dann hätte man den Schauprozess, in dem die Angeklagte gar keine Rolle speilen würde.

    Also denken Sie noch mal nach und fragen sich, warum eigentlich nicht bei jedem Prozess gegen einen deutschen Täter, der einen ausländischen Bürger oder einen Bürger mit Migrationshintergrund in Mitleidenschaft zieht, die jeweiligen Interessen des anderen Landes in Betracht gezogen werden sollten.

    Was hat das mit dem Zusammenleben zu tun, wenn die Rechtsordnung hier eingehalten wird? Dann mögen sich die ausländischen Mitbürger kundiig machen. Oder wollen Sie die Todesstrafe einführen, weil sie im Land des Opfers existiert? Deutsches Gebiet, deutsches Recht und nicht z. B. türkisches, französisches amerikanisches, ägytisches chinesiches, japanisches oder russisches Recht.

    6 Leser-Empfehlungen
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    • conure
    • 31.03.2013 um 11:46 Uhr

    es geht um eine jahrelange Mordserie, bei der die Opfer allein
    nach Ihrer Nationalität ausgesucht wurden.

    Dies ist eine terroristische/politische Mordserie auf deutschem
    Boden an ausländischen Mitbürgern.

    Bei der erschwerend hinzukommt, dass Geheimdienste
    (ausländisch/inländisch) involviert waren, in welcher
    Form/welchem Ausmaß ist nicht bekannt, Akten geschreddert
    wurden und insgesamt jahrelang auf denkbar "dilettantische"
    Weise von den Behörden ermittelt wurde.

    Dass nun, neben türkischen, auch andere ausländische Medien
    (BBC,NewYorkTimes etc) berichten wollen, das ist mehr als
    verständlich.
    Und dass sie wegen"Platzmangel" nicht akkreditiert wurden,
    das ist armselig !

    • TDU
    • 31.03.2013 um 13:08 Uhr

    Angeklagt ist aber eine Person und nicht staatliches Verhalten. Und mit welcher Begründung sollte dem Platz abgeholfen werden? Hofbräuhaus, Stammheim oder in die Kölnarena? Die türkische Presse hats scheinbar verapsst oder auf Sonderbehandlung gehofft. Ganz abgesehen davon, dass auch in der türkischen Presse genau wie hierzulande genug abgeschrieben wird.

    Ich glaube, dass wenn die Türkei nach ihren Gesetzen handeln würde, würde sie mehr Verteidiger durch ihre Bürger erfahren. In der ganzenDiskussion ist auch typisch deutsches Moment: Selbstkritik bis zur Demontage eigener Grundsätze. Damit erreicht weder ein Land noch ein Mensch Respekt, schon gar nicht bei denen, die ihm nicht wohlgesonnen sind.

    • conure
    • 31.03.2013 um 11:46 Uhr

    es geht um eine jahrelange Mordserie, bei der die Opfer allein
    nach Ihrer Nationalität ausgesucht wurden.

    Dies ist eine terroristische/politische Mordserie auf deutschem
    Boden an ausländischen Mitbürgern.

    Bei der erschwerend hinzukommt, dass Geheimdienste
    (ausländisch/inländisch) involviert waren, in welcher
    Form/welchem Ausmaß ist nicht bekannt, Akten geschreddert
    wurden und insgesamt jahrelang auf denkbar "dilettantische"
    Weise von den Behörden ermittelt wurde.

    Dass nun, neben türkischen, auch andere ausländische Medien
    (BBC,NewYorkTimes etc) berichten wollen, das ist mehr als
    verständlich.
    Und dass sie wegen"Platzmangel" nicht akkreditiert wurden,
    das ist armselig !

    • TDU
    • 31.03.2013 um 13:08 Uhr

    Angeklagt ist aber eine Person und nicht staatliches Verhalten. Und mit welcher Begründung sollte dem Platz abgeholfen werden? Hofbräuhaus, Stammheim oder in die Kölnarena? Die türkische Presse hats scheinbar verapsst oder auf Sonderbehandlung gehofft. Ganz abgesehen davon, dass auch in der türkischen Presse genau wie hierzulande genug abgeschrieben wird.

    Ich glaube, dass wenn die Türkei nach ihren Gesetzen handeln würde, würde sie mehr Verteidiger durch ihre Bürger erfahren. In der ganzenDiskussion ist auch typisch deutsches Moment: Selbstkritik bis zur Demontage eigener Grundsätze. Damit erreicht weder ein Land noch ein Mensch Respekt, schon gar nicht bei denen, die ihm nicht wohlgesonnen sind.

    • Sotong
    • 31.03.2013 um 11:38 Uhr

    Das Rechtsverständnis der Türken ist grotesk. Gerade die Türkei hat keinen aber auch nicht den geringsten Anlass an der Gewaltentrennung in Deutschland zu zweifeln. Bevor solche Forderungen gestellt werden, sollte sich die Türkei gefälligst den Schmutz vor der eigenen Türe kehren. Es ist halt schon so, der relative wirtschaftliche und politische Erfolg in der Region macht die türkischen Politiker arrogant.

    3 Leser-Empfehlungen
    • stulle
    • 31.03.2013 um 11:39 Uhr

    Wieder einmal eine Beweis, dass die Türkei nicht in die EU gehört.
    Die einfachsten Dinge von Recht und Gesetz bzw. von Gewaltenteilung und Gerichtsverhandlungen werden zum politischen Thema missbraucht.
    Glauben die türkischen Politiker, das sie in einem Strafprozess Sonderrechte haben?
    Wollen sie etwa in der Verhandlung wie bei einer Abstimmung in einem politischen Parlament mitwirken?
    Glauben etwa türkische Medien, das man in der ersten Reihe im Gericht vom Strafprozess andere Inhalte erfährt, als im Nebenraum wo auf einer Videoleinwand der Prozess übertragen wird?

    4 Leser-Empfehlungen
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    Es wäre ja schön, wenn das Verfahren in einen Nebenraum übertragen würde. Damit wären alle Probleme gelöst. Die türkischen Medien könnten den Prozess verfolgen und auch für türkische Abgeordnete bliebe vielleicht noch ein Platz. Leider ist das Gericht stur und lehnt diese Lösung ab.
    Übrigens gibt es einen regelrechten Prozessbeobachtungstourismus, was fragwürdige Gerichtsprozesse in der Türkei angeht. Da nehmen deutsche Abgeordnete oder EU-Parlamentarier selbstverständlich die Rolle des kritischen Prouessbeobachters ein. Claudia Roth ist allgegenwärtig, wenn es um kritische Prozesse geht. Diese Einmischung Deutschlands und der EU in die inneren Angelegenheiten und die Justiz der Türkei ist durchaus positiv zu sehen.
    Jedoch sollte man auch der Türkei solche Rechte einräumen, wenn es um die systematische heimtückische Ermordung von 8 ihrer Staatsbürger geht, gerade nach dem Totalversagen der deutschen Behörden, die diese Morde hätten verhindern können.

    Es wäre ja schön, wenn das Verfahren in einen Nebenraum übertragen würde. Damit wären alle Probleme gelöst. Die türkischen Medien könnten den Prozess verfolgen und auch für türkische Abgeordnete bliebe vielleicht noch ein Platz. Leider ist das Gericht stur und lehnt diese Lösung ab.
    Übrigens gibt es einen regelrechten Prozessbeobachtungstourismus, was fragwürdige Gerichtsprozesse in der Türkei angeht. Da nehmen deutsche Abgeordnete oder EU-Parlamentarier selbstverständlich die Rolle des kritischen Prouessbeobachters ein. Claudia Roth ist allgegenwärtig, wenn es um kritische Prozesse geht. Diese Einmischung Deutschlands und der EU in die inneren Angelegenheiten und die Justiz der Türkei ist durchaus positiv zu sehen.
    Jedoch sollte man auch der Türkei solche Rechte einräumen, wenn es um die systematische heimtückische Ermordung von 8 ihrer Staatsbürger geht, gerade nach dem Totalversagen der deutschen Behörden, die diese Morde hätten verhindern können.

    • isback
    • 31.03.2013 um 11:39 Uhr

    ... doch den kleinen Gefallen.

    Die Strafe für diese Anmassung wird sein, dass sie sich zu Tode langweilen.

    2 Leser-Empfehlungen
    • okky
    • 31.03.2013 um 11:39 Uhr

    Staatsbürger ein. Das finde ich gut - gerade in diesem Zusammenhang.

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    3 Leser-Empfehlungen
    • TDU
    • 31.03.2013 um 11:41 Uhr

    Ich bin auch nicht glücklich mit der Entscheidung. Es hätte flexibler abgehen können, wie der Verfassungsrichter Hoffmann ausgelegt hat. Aber sie ist dennoch nach Gesetz und Recht abgelaufen und damit zu respektieren. Von deutscher und erst recht von ausländischer Politik.

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