NSU-Prozess: Türkei fordert Plätze für türkische Politiker
Im Streit um die Plätze beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck: In einem Telefonat mit Westerwelle fordert der Außenminister Zugang für Abgeordnete.
© Federico Gambarini/ dpa

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu
Die Platzvergabe beim Prozess um die NSU-Mordserie hat nun die oberste diplomatische Leitungsebene erreicht. Wie die Bild am Sonntag berichtet, war der Prozess Thema bei einem Telefonat zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu und seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle. Dabei habe Davutoğlu nicht nur Zugang für Vertreter türkischer Medien verlangt, sondern auch für Abgeordnete des türkischen Parlaments.
Westerwelle, so schreibt die Zeitung, verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er zeigte aber Verständnis für den Wunsch und sagte im Gespräch mit Davutoğlu: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein." Aus dem Umfeld des Bundesaußenministers hieß es: "Es wäre mehr als schade, wenn diese Gelegenheit vertan würde."
Der Prozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll am 17. April in München beginnen. Zuletzt war das zuständige Oberlandesgericht unter massiven Druck geraten, weil es weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze im Gerichtssaal garantiert – obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkische Wurzeln hatten.
Kritik von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat deshalb bereits vor einigen Tagen den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum dem Prozess kritisiert. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Argument gerechtfertigt, die Plätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal lehnt das Gericht ab, da das gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße.
Die Bundesanwaltschaft legt dem NSU die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer deutschen Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Außerdem soll die Neonazi-Zelle 2001 und 2004 zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.








Danke dem OLG München! Durch diese im besten Fall Amateurhafte Art der Platzvergabe hat es berechtigten Anlass zur Kritik geboten und der deutschen Justiz und dem Ansehen Deutschlands in der Angelegenheit geschadet... und sich selbst damit in eine blöde Position gebracht, sich gegen solche überzogenen, unangemessenen Forderungen der türkischen Politik sauber und ohne Aber zu wehren.
Die Presseplätze hätten anders vergeben werden MÜSSEN! Das Gericht hätte, wenn es schon zu so einer vermeidbaren Panne kommt, anders reagieren MÜSSEN, anstatt sich Primadonnenhaft blasiert hinter dem Richterstuhl zu verstecken. Ich weiß nicht, ob es eine juristisch saubere Lösung gegeben hätte (noch gibt), jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Was allerdings auch ein Muss ist, dass diesem Geschwätz türkischer Politiker selbstverständlich NICHT nachgegeben werden darf. Die Anwesenheit des Botschafters hatte durchaus noch einen Sinn, weil es hier um die Wahrung von Interessen türkischer Staatsbürger geht. Aber eine Gerichtsverhandlung ist keine Wahl- oder Parteiveranstaltung! In seiner Funktion als Politiker hat dort auch kein deutscher etwas verloren!
Das OLG Hat die Akkreditierungen juristisch einwandfrei behandelt. Dieser Fall jedoch hat ganz offenkundig gesellschaftspolitische Dimensionen, vor denen man sich nicht hinter Formalismen verstecken kann. Denn mehr ist es nicht, wenn man hier lautstark "Unabhängigkeit der Justiz" "Nichteinmischung" ruft. In keinster Weise wird die Unabhängigkeit der Justiz auch nur im Ansatz tangiert. Dem OLG kann es nur noch darum gehen, nicht das Gesicht zu verlieren. Aber auch das ist nicht mehr möglich. Es hat die delikate Qualität seiner Akkreditierungsentscheidung völlig falsch eingeschätzt, ja, die Konsequenzen überhaupt nicht verstanden. Das OLG, bzw. die Entscheidungsträger waren und sind schlichtweg überfordert.
Im übrigen geht es hier nicht um einen Tankstellenüberfall in München, sondern um unglaubliche Morde in D, bei deren Planungsprozess ja wohl auch die Ermittlungsbehörden in nicht zu erahnender Weise zu 100% versagt haben.
Dieser Prozess wird auf der ganzen Welt sehr detailliert verfolgt werden. Bisher hat sich das OLG den Dilletanten angeschlossen.
Denjenigen, die hier ständig die Türkei kritisieren wegen einer angeblichen Einmischung in den NSU Prozess, würde ich mal empfehlen sich vorzustellen, wenn mehrfach deutsche Staatsbürger im Ausland durch Nationalisten ermordet werden und deutsche Medien hätten keine Möglichkeit dem Prozess beizuwohnen oder darüber angemessen zu berichten. Der Aufschrei wäre groß, vor allem bei den Leuten, die jetzt die türkische Regierung anprangern.
Darf ich auch mal an den Fall Marco Weiß erinnern? Die deutsche Regierung und die Medien haben sich so massiv für ihn eingesetzt und die Türkei wegen der Haftbedingungen kritisiert, so dass man dort ziemlich verstimmt war und sich eine Einmischung in die türkische Justiz verbat.
Ich glaube kaum, dass damals die Kommentare hier lauteten "Diese Deutschen mischen sich über all ein" oder "Die Justiz ist nicht ohne Grund unabhängig". Nein, jeder begrüßte wahrscheinlich das Vorgehen unserer Regierung.
Aber jetzt, wenn die Türkei dasselbe für ihre Staatsbürger macht, regt sich wieder jeder auf. Was für eine schöne Doppelmoral!
Die Einmischung ist aus Sicht der türkischen Regierung absolut verständlich, jede andere Regierung hätte in solch einem Fall ähnlich reagiert. Die Vergabe der Medienplätze ist jedoch weder Sache des türkischen Außenministers noch der Bundesregierung, sonder ausschließlich des Gerichts.
Dass den zuständigen Juristen jegliche für diesen Prozess nötige Sensibilität abgeht, zeigt die Geschichte mit den Akkreditierungen. Es hätte durchaus andere Möglichkeiten gegeben, die Medienplätze zu vergeben. So bietet der Ausschluss der türkischen Medien Grundlage für Verschwörungstheorien, der Sache ist damit überhaupt nicht gedient.
Dass das Gericht dieses Versäumnis nicht einmal im Nachhinein anerkennt und bereinigt, bestätigt einmal mehr den Prototypen des menschenfremden Juristen. Die Justiz zeichnet ein desolates Bild von sich selbst, dass im Ausland vermutlich aber auf das gesamte Deutschland projiziert wird.
"Das Oberlandesgericht, vor allen Dingen der Senat, der sich jetzt mit dem Fall beschäftigt, muss natürlich ganz streng nach den Rechtsregeln handeln", erläuterte Ströbele im Gespräch mit WDR 2 Moderator Uwe Schulz. Dies habe einen ganz einfachen Grund: "Wenn da was falsch gemacht wird, dann kann es passieren, dass eine Revision schon aus diesem Grunde - aus einem formalen Grund - Erfolg hat und dass dieser Prozess dann noch mal wiederholt werden muss."
"Das kann nicht von der Politik erzwungen werden"
Er rate "der Politik und auch meinen Kolleginnen und Kollegen Politikern dringend ab, sich weiter einzumischen", so der Bundestagsabgeordnete der Grünen weiter. Auch "so eine berechtigte Forderung" wie die Berücksichtigung von Journalisten türkischer Medien könne nicht von der Politik erzwungen werden. "Man kann manche Sachen auch nicht einfach reparieren", führte Ströbele weiter aus. "Gerichtsverfahren sollen unabhängig vonBeeinflussung der Politik" sein.
"Formale Rügen haben Erfolg"
Die Verteidigung werde ganz genau hingucken. Wenn es zu einer Verurteilung komme, werde sie gerade formale Gründe möglicherweise rügen. "Solche formalen Rügen haben Erfolg", so Ströbele. "Ich rate zur Zurückhaltung, und ich warne davor, Druck auszuüben auf das Gericht." Er hoffe, dass die Argumente und das Anliegen beim Gericht angekommen sind. "Dann werden die schon - davon gehe ich aus - versuchen, Wege zu finden, wie man das lösen kann." (http://www.wdr2.de/aktuel...)
http://www.bjv.de/news/ns...
Zitat: "Das Oberlandesgericht hatte am Morgen des 5. März für die Akkreditierung zunächst die in ihrem Presseverteiler enthaltenen Medien und Agenturen angeschrieben, in einem zweiten Schritt wurde der Hinweis auf die Akkreditierung für den OLG-Prozess ins Internet gestellt"
Und genau weil das so gelaufen ist und weil diejenigen, die im Verteiler drin standen und OHNE PUFFERFRIST die Akkreditierungsfrist sofort gelaufen ist, wage ich auch zu bezweifeln, dass man hier wirklich von Gleichbehandlung sprechen kann! M.E. gehört das juristisch geprüft.
Wobei der Knackpunkt nicht das Windhundverfahren ist, sondern die Art der Veröffentlichung, in der eine Bevorzugung bestimmter Gruppen liegt. Dies gilt umso mehr, wenn das Gericht durch die zahlreichen Anfragen (ausländischer) Presse vom Interesse wusste, und während dieser Anfragen aber versäumt hat darauf hinzuweisen, dass man mit Aufnahme in den Verteiler am schnellsten informiert ist!
Das Gericht hatte faktisch schon vor der Veröffentlichung auf diesem Weg Kenntnis darüber, dass es Pressevertreter gibt, die Interesse haben, aber nicht im Verteiler stehen. Wie wollen Sie hier noch von Gleichbehandlung sprechen?
Und genau weil das so gelaufen ist und weil diejenigen, die im Verteiler drin standen und OHNE PUFFERFRIST die Akkreditierungsfrist sofort gelaufen ist, wage ich auch zu bezweifeln, dass man hier wirklich von Gleichbehandlung sprechen kann! M.E. gehört das juristisch geprüft.
Wobei der Knackpunkt nicht das Windhundverfahren ist, sondern die Art der Veröffentlichung, in der eine Bevorzugung bestimmter Gruppen liegt. Dies gilt umso mehr, wenn das Gericht durch die zahlreichen Anfragen (ausländischer) Presse vom Interesse wusste, und während dieser Anfragen aber versäumt hat darauf hinzuweisen, dass man mit Aufnahme in den Verteiler am schnellsten informiert ist!
Das Gericht hatte faktisch schon vor der Veröffentlichung auf diesem Weg Kenntnis darüber, dass es Pressevertreter gibt, die Interesse haben, aber nicht im Verteiler stehen. Wie wollen Sie hier noch von Gleichbehandlung sprechen?
Und genau weil das so gelaufen ist und weil diejenigen, die im Verteiler drin standen und OHNE PUFFERFRIST die Akkreditierungsfrist sofort gelaufen ist, wage ich auch zu bezweifeln, dass man hier wirklich von Gleichbehandlung sprechen kann! M.E. gehört das juristisch geprüft.
Wobei der Knackpunkt nicht das Windhundverfahren ist, sondern die Art der Veröffentlichung, in der eine Bevorzugung bestimmter Gruppen liegt. Dies gilt umso mehr, wenn das Gericht durch die zahlreichen Anfragen (ausländischer) Presse vom Interesse wusste, und während dieser Anfragen aber versäumt hat darauf hinzuweisen, dass man mit Aufnahme in den Verteiler am schnellsten informiert ist!
Das Gericht hatte faktisch schon vor der Veröffentlichung auf diesem Weg Kenntnis darüber, dass es Pressevertreter gibt, die Interesse haben, aber nicht im Verteiler stehen. Wie wollen Sie hier noch von Gleichbehandlung sprechen?
wenn.........genügend Zeit zwischen der Ankündigung des Rennens und dem Start des Rennens gelegen hätte; genau das war offensichtlich nicht der Fall. Pressevertreter anderer Nationen wurden außerdem vor Entscheidung über ein Verfahren darauf hingewiesen, sie würden rechtzeitig informiert und man bäte darum, vor Entscheidung über dieses Verfahren nicht mehr das OLG zu kontaktieren (wobei ich schon denke, daß dort dauernd die Telefone geklingelt haben, was man offensichtlich verhindern wollte).
Danach hat man das Windhundverfahren angekündigt, aber vor dem Start des Hunderennens wohl zu wenig Zeit gelassen, damit diese Ankündigung sich erst einmal verbreiten konnte. Es hätte ja die Möglichkeit gegeben, zwischen Ankündigung und Rennen eine Frist von 48 Stunden zu setzen - damit jeder, egal in welcher Zeitzone, sich darauf vorbereiten kann, zum Startzeitpunkt am PC zu sitzen und eine mail zu schreiben.
Ganz offensichtlich hat man hier so ziemlich das schlechteste Verfahren (gewollt?) gewählt, denn jede Menge internationaler Medien sind nun vom Prozeß ausgeschlossen.