UN-VertragWaffenhandelsabkommen stärkt Rüstungskritiker

Die Umsetzung des UN-Vertrags über den globalen Waffenhandel wird Jahre dauern, und er lässt den Unterzeichnern Schlupflöcher. Ein Erfolg ist er trotzdem.

Chinesische Militärs auf einer Waffenmesse in Amman, Jordanien (Archiv)

Chinesische Militärs auf einer Waffenmesse in Amman, Jordanien (Archiv)

Erstmals regelt ein UN-Vertrag umfassend den globalen Waffenhandel. Zumindest könnte das am Dienstag mit großer Mehrheit verabschiedete Abkommen ein erster Schritt in diese Richtung sein. Wie üblich, wenn es um internationales Recht geht, kann es seine Wirkung aber nur entfalten, wenn alle bei der Durchsetzung mitziehen.

Die neuen Regeln gelten ohnehin nur für die Unterzeichner. Iran, Nordkorea und Syrien etwa, die gegen den Vertrag gestimmt haben, müssen sich nicht daran halten. Zudem haben sich 23 Nationen enthalten – Bahrain oder Myanmar und weitere Staaten, deren Achtung der Menschenrechte zumindest fragwürdig ist. Durchaus denkbar, dass deutsche Lieferungen an Saudi Arabien dann nicht mehr möglich wären.

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Genau auf solche Fälle zielt der Vertrag. Denn er soll die Achtung von Embargos stärken, aber vor allem den Verkauf konventioneller Waffen in Länder unterbinden, wo sie missbraucht werden könnten: für Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstöße gegen die Genfer Konventionen, Angriffe gegen Zivilisten, Menschenrechtsverletzungen. Gewalt gegen friedliche Demonstranten etwa würde klar dazugehören. Die Regeln sollen für alles gelten, von Kampfflugzeugen, Kriegsschiffen und Panzern bis hin zu Kleinwaffen sowie Munition und Bauteile.

Ratifizierung ist nur der erste Schritt

Der einfache Teil dürfte zunächst sein, die Vereinbarungen in Kraft zu setzen: Mindestens 50 Staaten müssen den Vertrag dazu ratifizieren. Das sollte in zwei bis drei Jahren zu schaffen sein, nachdem in New York 154 von 193 UN-Mitgliedstaaten zugestimmt haben – auch wenn es in den nationalen Parlamenten noch Überraschungen geben kann.

Etwa in den USA, wo die Waffenlobby eine beachtliche Zahl von Senatoren auf ihre Seite gebracht hat. Zwar stimmen die verbreiteten Befürchtungen nicht, der Vertrag könne die Waffenrechte der Amerikaner beschneiden. Aber ein Selbstläufer ist die Ratifizierung des Vertrags in keinem Fall.

Zum Vergleich: Das Verbot von Landminen aus dem Jahr 1999 haben inzwischen zwar mehr als 160 Staaten ratifiziert; nicht unterschrieben haben es die USA, Russland, China, Indien und Pakistan.

Schlupflöcher lassen großen Spielraum

Schwieriger wird es im nächsten Schritt: Die einzelnen Staaten müssen – wo es sie noch nicht gibt – eigene Gesetze verabschieden, um den Waffenexport regulieren und kontrollieren zu können. Der Vertrag sieht vor, nationale Kontrollsysteme aufzubauen, also alle genehmigten Verkäufe und Käufe detailliert aufzulisten und jährlich an ein UN-Sekretariat und die anderen Unterzeichnerstaaten zu berichten.

In Ländern, die es damit nicht ernst meinen, könnten schwache Vorgaben Schlupflöcher offenlassen, oder die Vorschriften würden kaum oder gar nicht durchgesetzt. Zumal der Vertrag ausdrücklich zulässt, Informationen nicht weiterzugeben, wenn sie die nationale Sicherheit betreffen oder wirtschaftliche Interessen gefährden. Er ermöglicht den exportierenden Staaten auch, Verkäufe an umstrittene Empfänger zu genehmigen, wenn sie glauben, das Risiko eindämmen zu können: etwa durch gemeinsame Programme mit dem Importland den Einsatz der Waffen zu kontrollieren.

Leser-Kommentare
    • va
    • 03.04.2013 um 20:44 Uhr

    betrachtet das Abkommen als gescheitert (RIA-NOVOSTI), weil es angeblich ungenaue Pargraphen gibt. Trotzdem es ist mehr als Nichts. Damit auf diesem Gebiet spürbare Erfolge erzielt werden, werden noch mindestens 2 Jahrzehnte ins Land gehen.

    Antwort auf "Bei Abkommen "
    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 21:28 Uhr

    "So kann jeder Regierung die Lieferung von Waffen an eine andere Regierung verboten werden, allerdings kann man an nichtstaatliche Akteure liefern was man will." (Grobkorn, Kommentar Nr. 1)

    Diese Aussage ist so nicht richtig. Die Beschränkungen und Bestimmungen beziehen sich nicht auf konkrete Empfänger, sondern auf im Vertrag definierte Transfers von ebenfalls im Vertrag definierten Gütern. Zum Beispiel heißt es in Artikel 6(3):

    "A State Party shall not authorize any transfer of conventional arms covered under Article2 (1) or of items covered under Article 3 or Article 4, if it has knowledge at the time of authorization that the arms or items would be used in the commission of genocide, crimes against humanity, grave breaches of the Geneva Conventions of 1949, attacks directed against civilian objects or civilians protected as such, or other war crimes as defined by international agreements to which it is a Party." (http://www.un.org/disarma...)

    Da kein Empfänger spezifiziert wird, bezieht es sich auf alle möglichen Empfänger (d.h. auch eventuelle nichtstaatl. Akteure). Die Nichtaufnahme der Rebellengruppen war lediglich Vorwand der erwähnten Staaten, das Abkommen nicht unterstützen zu müssen. Sie haben sich nämlich auch sonst immer gegen den ATT-Prozess gestellt.

    Antwort auf "Größtes Manko"
    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 21:42 Uhr

    "Wirklich was verhindern wird der Vertrag nicht, er wird lediglich demokratische Staaten blockieren, die Menschenrechte weltweit zu verbreiten." (v. Vollgas, Kommentar Nr.7)

    Wie der Vertrag das schaffen soll, ist mir sehr schleierhaft. Es geht darum, unverantwortliche Rüstungstransfers zu unterbinden, damit eben das Risiko von Menschenrechtsverletzungen gemindert wird (siehe z.B. Art. 7 des Vertrags). Man kann kritisieren, dass es zu viele Schlupflöcher gibt und deshalb wahrscheinlich nicht alle Transfers gestoppt werden. Aber man hat hier zum ersten Mal in der Geschichte einen Vertrag, der eine völkerrechtliche Grundlage für internationale Rüstungskontrolle liefert. Vorher gab es nichts. Das kann man nicht oft genug betonen.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Immun"
    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 21:55 Uhr

    "Wie sieht es eigentlich aus wenn man Waffen an nichtstaatliche Akteure verkauft, von denen man ausgehen kann das diese damit Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstöße gegen die Genfer Konventionen, Angriffe gegen Zivilisten, Menschenrechtsverletzungen begehen werden, drückt man dort mal ein Auge zu[1] ?" (Winstonsmith1984, Kommentar Nr.8)

    Solche Transfers sind nach dem Vertrag Art. 6(3) verboten. Die für solche Fälle zuständigen Artikel 6 und 7 unterscheiden nicht zwischen möglichen Empfängern. Entscheidend ist, ob es sich um einen Transfer (definiert in Art.2) von in Art.2 näher bestimmten Gütern handelt. Falls ja, dann gelten die Kriterien aus Art.6 und Art.7.

    Den Vertragstext kann man unter http://www.un.org/disarma... einsehen.

    Diese Sache mit den nichtstaatl. Akteuren waren m.E. Nebelkerzen, die von einigen wenigen Staaten gezündet wurden, damit sie den Vertrag in der März-Konferenz scheitern lassen konnten.

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    Gut ich muss ihnen recht geben der Vertrag unterscheidet nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.
    Es allerdings dürfte es, auch nach Ratifizierung der Abkommens, für die größten Waffenexporteure der Welt, kein Problem darstellen von Menschenrechtsverletzungen im Nachhinein nichts gewusst zu haben.
    Es gibt schließlich in Deutschland schon lange Waffenexportrichtlinien die permanent missachtet werden (Saudi Arabien).

    Ich halte Dieses Waffenhandelsabkommen, nicht per se für sinnlos, allerdings vermute ich das es sich eher in Instrument zur Sicherung der moralischen Überlegenheit (des Zeigefingers) des Westens wandeln wird.

    Sollte Deutschland, und das würde es bei strenger Einhaltung des Abkommens, seinen Platz 3. der weltweiten Waffenexporte einbüßen,
    oder die USA, wäre dieses abkommen niemals zu Stande gekommen.

    Wir werden erst in 10 Jahren eventuelle Auswirkungen, anhand sinkender Kampfhandlungen und Kollateral Schäden weltweit, feststellen können Momentan sind sie allerdings auf dem höchsten stand seit 1945[1]
    obwohl dort drohen Angriffe seitens der USA nicht mal als Kampfhandlung eingestuft werden.

    Deswegen kann man dieses abkommen durchaus als guten Symbolischen schritt werten, dem Weltfrieden allerdings werden wir glaube ich dadurch nicht wirklich näher kommen, dazu stecken zu viel Geld und Geopolitische Interessen in Waffenexporten.

    1: http://www.zeit.de/politi...

    Gut ich muss ihnen recht geben der Vertrag unterscheidet nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.
    Es allerdings dürfte es, auch nach Ratifizierung der Abkommens, für die größten Waffenexporteure der Welt, kein Problem darstellen von Menschenrechtsverletzungen im Nachhinein nichts gewusst zu haben.
    Es gibt schließlich in Deutschland schon lange Waffenexportrichtlinien die permanent missachtet werden (Saudi Arabien).

    Ich halte Dieses Waffenhandelsabkommen, nicht per se für sinnlos, allerdings vermute ich das es sich eher in Instrument zur Sicherung der moralischen Überlegenheit (des Zeigefingers) des Westens wandeln wird.

    Sollte Deutschland, und das würde es bei strenger Einhaltung des Abkommens, seinen Platz 3. der weltweiten Waffenexporte einbüßen,
    oder die USA, wäre dieses abkommen niemals zu Stande gekommen.

    Wir werden erst in 10 Jahren eventuelle Auswirkungen, anhand sinkender Kampfhandlungen und Kollateral Schäden weltweit, feststellen können Momentan sind sie allerdings auf dem höchsten stand seit 1945[1]
    obwohl dort drohen Angriffe seitens der USA nicht mal als Kampfhandlung eingestuft werden.

    Deswegen kann man dieses abkommen durchaus als guten Symbolischen schritt werten, dem Weltfrieden allerdings werden wir glaube ich dadurch nicht wirklich näher kommen, dazu stecken zu viel Geld und Geopolitische Interessen in Waffenexporten.

    1: http://www.zeit.de/politi...

    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 22:30 Uhr

    Ich denke man sollte noch einmal betonen, welche wichtige Rolle die Zivilgesellschaft in diesem ganzen Prozess gespielt hat. Seit nun mehr als 10 Jahren werden bei vielen NGOs (u.a. Amnesty, Oxfam, IANSA) die wahnsinnig dicken Bretter der internationalen Diplomatie gebohrt. Wenn man sich die Töne der Staaten ganz zu Anfang der Kampagnen ins Gedächtnis ruft, ist es schon erstaunlich, was mittlerweile alles erreicht wurde. Obwohl der Vertrag längst nicht perfekt ist, so haben verschiedene globale Initiativen es doch geschafft, dass es jetzt eine völkerrechtliche Basis für internationale Rüstungskontrolle gibt.

    Die Rolle Deutschlands während der beiden Konferenzen (Juli 2012 und März 2013) war zwar sehr erfreulich. Auch hat Deutschland bekundet, den Vertrag schnell ratifizieren zu wollen. Allerdings steht die dt. Genehmigungspraxis vielem widersprüchlich gegenüber, was jetzt auf internationaler Ebene verabschiedet wurde. Beispielsweise die Genehmigungen (2011 und vorher) von Kleinwaffen und Munition an Ägypten, Saudi Arabien und andere Länder der arabischen und nordafrikanischen Region sind nicht nachvollziehbar, wenn man sich die katastrophale Menschenrechtslage dieser Länder vor Augen führt.
    Da wird es in Deutschland noch viel Bedarf für Kritik (mehr Transparenz, mehr Gewicht den Menschenrechten,...) geben. Auch hierbei wird die Zivilgesellschaft wohl eine herausragende Rolle spielen müssen.

    Der ATT liefert jedenfalls Auftrieb. Von daher schöner Artikel, vielen Dank dafür.

    Eine Leser-Empfehlung
  1. Gut ich muss ihnen recht geben der Vertrag unterscheidet nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.
    Es allerdings dürfte es, auch nach Ratifizierung der Abkommens, für die größten Waffenexporteure der Welt, kein Problem darstellen von Menschenrechtsverletzungen im Nachhinein nichts gewusst zu haben.
    Es gibt schließlich in Deutschland schon lange Waffenexportrichtlinien die permanent missachtet werden (Saudi Arabien).

    Ich halte Dieses Waffenhandelsabkommen, nicht per se für sinnlos, allerdings vermute ich das es sich eher in Instrument zur Sicherung der moralischen Überlegenheit (des Zeigefingers) des Westens wandeln wird.

    Sollte Deutschland, und das würde es bei strenger Einhaltung des Abkommens, seinen Platz 3. der weltweiten Waffenexporte einbüßen,
    oder die USA, wäre dieses abkommen niemals zu Stande gekommen.

    Wir werden erst in 10 Jahren eventuelle Auswirkungen, anhand sinkender Kampfhandlungen und Kollateral Schäden weltweit, feststellen können Momentan sind sie allerdings auf dem höchsten stand seit 1945[1]
    obwohl dort drohen Angriffe seitens der USA nicht mal als Kampfhandlung eingestuft werden.

    Deswegen kann man dieses abkommen durchaus als guten Symbolischen schritt werten, dem Weltfrieden allerdings werden wir glaube ich dadurch nicht wirklich näher kommen, dazu stecken zu viel Geld und Geopolitische Interessen in Waffenexporten.

    1: http://www.zeit.de/politi...

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    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 23:14 Uhr

    Ich würde die Auswirkungen des ATT nicht vorschnell als symbolisch abtun wollen. Dafür war einfach, wie oben schon einmal beschrieben, die Rolle der Zivilgesellschaft zu groß. Darüber hinaus wurde die Resolution von 155 Staaten angenommen (mittlerweile ist auch Angola bei den Befürwortern). Das ist eine breite Mehrheit. So dass ich auch nicht unbedingt vom "moralischen Zeigefinger des Westens" sprechen würde. Immerhin wurden viele Formulierungen hart ausgehandelt und mussten auch gegen den Widerstand einiger westlicher Länder (z.B. USA) ausgehandelt werden.

    Bei den deutschen Exportrichtlinien (den sog. politischen Grundsätzen) ist ja zunächst einmal das Problem, dass es nur unverbindliche Richtlinien sind, zu denen die jeweilige Regierung sich freiwillig bekundet. Sie sind keine Gesetze und verpflichten die Regierung damit nicht legal-verbindlich. Ein erster Schritt zur wirklichen Umsetzung des ATT wäre ein konsequentes Rüstungsexportgesetz, dass unter bestimmten Bedingungen Verbote auspricht und das Verhalten der Regierung auch einklagbar machen würde. Es gibt ja bereits Parteien, die so etwas fordern. Von daher bin ich nicht ganz so pessimistisch, was das angeht. Da kann noch was passieren und deswegen ist es wichtig, jetzt den öffentlichen Druck aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Sonst wird da vermutlich nicht viel passieren.

    Wie gesagt, der ATT ist jedenfalls eine Argumentationshilfe und ein Instrument mehr, die Staaten tatsächlich endlich zu verpflichten.

    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 23:14 Uhr

    Ich würde die Auswirkungen des ATT nicht vorschnell als symbolisch abtun wollen. Dafür war einfach, wie oben schon einmal beschrieben, die Rolle der Zivilgesellschaft zu groß. Darüber hinaus wurde die Resolution von 155 Staaten angenommen (mittlerweile ist auch Angola bei den Befürwortern). Das ist eine breite Mehrheit. So dass ich auch nicht unbedingt vom "moralischen Zeigefinger des Westens" sprechen würde. Immerhin wurden viele Formulierungen hart ausgehandelt und mussten auch gegen den Widerstand einiger westlicher Länder (z.B. USA) ausgehandelt werden.

    Bei den deutschen Exportrichtlinien (den sog. politischen Grundsätzen) ist ja zunächst einmal das Problem, dass es nur unverbindliche Richtlinien sind, zu denen die jeweilige Regierung sich freiwillig bekundet. Sie sind keine Gesetze und verpflichten die Regierung damit nicht legal-verbindlich. Ein erster Schritt zur wirklichen Umsetzung des ATT wäre ein konsequentes Rüstungsexportgesetz, dass unter bestimmten Bedingungen Verbote auspricht und das Verhalten der Regierung auch einklagbar machen würde. Es gibt ja bereits Parteien, die so etwas fordern. Von daher bin ich nicht ganz so pessimistisch, was das angeht. Da kann noch was passieren und deswegen ist es wichtig, jetzt den öffentlichen Druck aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Sonst wird da vermutlich nicht viel passieren.

    Wie gesagt, der ATT ist jedenfalls eine Argumentationshilfe und ein Instrument mehr, die Staaten tatsächlich endlich zu verpflichten.

    • Ka.Ha.
    • 03.04.2013 um 23:14 Uhr

    Ich würde die Auswirkungen des ATT nicht vorschnell als symbolisch abtun wollen. Dafür war einfach, wie oben schon einmal beschrieben, die Rolle der Zivilgesellschaft zu groß. Darüber hinaus wurde die Resolution von 155 Staaten angenommen (mittlerweile ist auch Angola bei den Befürwortern). Das ist eine breite Mehrheit. So dass ich auch nicht unbedingt vom "moralischen Zeigefinger des Westens" sprechen würde. Immerhin wurden viele Formulierungen hart ausgehandelt und mussten auch gegen den Widerstand einiger westlicher Länder (z.B. USA) ausgehandelt werden.

    Bei den deutschen Exportrichtlinien (den sog. politischen Grundsätzen) ist ja zunächst einmal das Problem, dass es nur unverbindliche Richtlinien sind, zu denen die jeweilige Regierung sich freiwillig bekundet. Sie sind keine Gesetze und verpflichten die Regierung damit nicht legal-verbindlich. Ein erster Schritt zur wirklichen Umsetzung des ATT wäre ein konsequentes Rüstungsexportgesetz, dass unter bestimmten Bedingungen Verbote auspricht und das Verhalten der Regierung auch einklagbar machen würde. Es gibt ja bereits Parteien, die so etwas fordern. Von daher bin ich nicht ganz so pessimistisch, was das angeht. Da kann noch was passieren und deswegen ist es wichtig, jetzt den öffentlichen Druck aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Sonst wird da vermutlich nicht viel passieren.

    Wie gesagt, der ATT ist jedenfalls eine Argumentationshilfe und ein Instrument mehr, die Staaten tatsächlich endlich zu verpflichten.

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    Antwort auf "Symbolisch "
    • Ka.Ha.
    • 04.04.2013 um 0:16 Uhr

    "Es allerdings dürfte es, auch nach Ratifizierung der Abkommens, für die größten Waffenexporteure der Welt, kein Problem darstellen von Menschenrechtsverletzungen im Nachhinein nichts gewusst zu haben.
    Es gibt schließlich in Deutschland schon lange Waffenexportrichtlinien die permanent missachtet werden (Saudi Arabien)." (winstonsmith1984, Nr. 14)

    Das mit den Ausreden ist so einfach nicht. Deutschland kann sich beispielsweise im Falle Saudi Arabiens nicht darauf berufen, von Menschenrechtsverletzungen nichts gewusst zu haben, denn sie werden im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (http://www.auswaertiges-a...) selbst regelmäßig festgestellt. Darüber hinaus gibt es eben viele NGOs, die darüber zuverlässige Informationen sammeln (z.B. Amnesty).

    Dass die Exporte dann trotzdem genehmigt werden, hängt weniger mit Unwissen zusammen, als vielmehr damit, dass andere Kriterien (außen- und sicherheitspolitische Interessen) in die Abwägung miteinbezogen werden. Dabei verlieren im Regelfall die Menschenrechte. Um das zu vermeiden muss eben eine klare Exportgesetzgebung her.

    Ich denke daher schon, dass der ATT viel bewirken kann, wenn der öffentliche Druck weiterhin seine starke Umsetzung fordert und die Regierungen in die Pflicht nimmt.

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