Mordfall Buback "Wie kann eine Akte nach 27 Jahren geheimer werden?" Seite 3/3
Buback: Das Anliegen meiner Familie ist, verlässlich von offizieller Stelle zu erfahren, wer die beiden Personen waren, die von einem Motorrad aus den dreifachen Mord begingen, möglichst auch, wer von beiden geschossen hat. Dies würde uns nach der langen Zeit genügen. Eine eventuelle Verurteilung ist ja ohnehin Sache der Justiz.
ZEIT ONLINE: Schäuble argumentiert, dass bei Aktenfreigabe Mitglieder der Terrorszene dem Verfassungsschutz künftig keine Informationen mehr gäben. Halten Sie dieses Argument im Falle der Aufklärung der Morde für verhältnismäßig?
Buback: Ich verstehe dieses Argument. Nur muss es Grenzen geben für die Zusammenarbeit von Geheimdiensten mit Verbrechern. Wenn eine Kontaktperson Mittäterin bei der Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner Begleiter ist, kann ein Schutzversprechen nach meiner Ansicht nicht mehr aufrechterhalten werden, da hier die Geschäftsgrundlage einer eventuellen Kooperation massiv verletzt worden wäre. Es muss ja auch folgender Fall auszuschließen sein: Ein Mörder wendet sich an den Geheimdienst, beschuldigt eine andere Person und diese beiden Personen werden wegen eines generellen Schutzversprechens nicht belangt, sondern erhalten obendrein noch finanzielle Vergütung, Hafterleichterung und eine frühzeitige Begnadigung.
Das wäre ungeheuerlich und würde eine tiefgehende Beschädigung meines Rechtsempfindens bedeuten. Es muss also – auch für zukünftige Fälle – Kontrollmechanismen geben, damit sich solche albtraumartigen Situationen nicht ereignen können.
Die Fragen stellte Steffen Richter
- Datum 10.09.2009 - 13:07 Uhr
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Herrn Schäubles Argument der Rechtfertigung kann man, glaube ich, getrost vergessen.
Es hat etwas sehr unsympatisches, wenn einst ideogisch Gesonnene in die Mühlen der Justiz geraten und benutzt werden zur "Kooperation" mit der Seite, die sie einst bekämpften.
Auch die Argumentation des Herrn Buback, daß er "nur" wissen möchte, wer wirklich der Täter war, die Strafe ihn nicht interessiere, ist auch fraglich.
Herr Buback,
sie dürfen nicht vergessen das sie in einem Land leben das nicht Entnazifiziert worden ist!!!
In diesem Land dürfen weder ehemalige Richter davon sprechen noch V-Akten preisgegeben.
Die wenigen von der RAF die heute sprechen sind Komplizen der Staates gewesen…
Welchen Grund sonst gibt es für diese wenigen ihre Erfahrungen preiszugeben…
Unter Stalin würden solche Leute wahrscheinlich in den eigenen Reihen erschossen…
Von Ossis wissen wir das sie wussten das sie belaucht worden sind. Aber heute wissen sie nicht ob sie belaucht werden oder nicht? Was ist ihn lieber davon zu wissen oder nicht wissen?
Davon zu wissen kann Widerstand erzeugen. Aber davon nicht zu wissen: tote Erinnerungen!
Gruss
Trizmachine
Dass Herr Buback sich zu Wort meldet, war zu erwarten. Es ist auch logisch, dass er gerne befragt wird. Nur haben alle Bürger in der Sache der Aktenfreigabe wohl die selben Rechte und Interessen.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn vorhandenes Material, das zur Aufklärung eines vom Staat verfolgten Verbrechens dienlich sein kann, von diesem nicht zur unabhängigen Beurteilung an seine eigenen Richter übergeben wird.
"Dafür, dass sie am Tatort in Karlsruhe war oder womöglich selbst geschossen hat, gebe es laut Bundesanwaltschaft keine Anhaltspunkte."
Das sind klare Worte. Aber ein Urteil oder Freispruch kann doch wohl nur vor Gericht erfolgen. Oder ist es wieder soweit, dass Beamte Entscheidungen treffen, die in Schauprozessen vollzogen werden?
Dadurch, dass möglicherweise wichtige, prozessrelevante Informationen zurückgehalten werden, ist der Prozess gegen Frau Becker von vorne herein diskreditiert. Was wäre das für ein Richter, der sich traut oder sich gefallen liesse, ein Urteil zu fällen, wenn ihm bekannt ist, dass vorsätzlich Beweismittel vorenthalten werden? Selbst, wenn die Akten nur helfen, einen Eindruck von der Arbeit des Verfassungsschutzes in Bezug auf die RAF zun bekommen, sind sie wichtig.
Ein unpolitischer junger BRD-Polizist unterwandert von der Stasi erschiesst einen linken Studenten.
Eine politische RAF-Genossen unterwandert durch den nazifizierten BRD-Staat erschiesst einen politisch, bewussten Rechtsträger bzw. Generalbundesanwalt.
Gruss
Trizmachine
Hier haben mehr als nur irgendwelche "Zuträger", Zeugen oder Geheimdienstmitarbeiter ihre Hand im Spiel.
Aber warten wir es ab, irgendwann kommt alles ans Licht - wenn auch vielleicht erst nach der Wahl.
Es ist allerdings anzunehmen, dass die in diesen Akten vermerkten Informationen brisanter sind. Ich denke spontan an einen Prozess gegen Spitzenmitglieder einer rechtsradikalen Partei, der noch vor dem eiegntlichen beginn zu Ende war. Es stellte sich damals heraus, dass so viele der Beteiligten im Verfassungsschutzauftrag die Stimmung angeheizt hatten, dass sich die Grenzen zwischen Tätern und Mitläufern verwischten.
Nehmen wir einmal hypothetisch an, die Akten werden jetzt nicht vernichtet (Bundeskanzleramt/Helmut Kohl), verschwinden (eben da), sind im Originalzustand, vollständig und enthalten Informationen darüber, dass noch mehr RAF-Mitglieder mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet haben. Oder der Verfassungschutz, wissentlich oder unwissentlich, Unterstützung bei schweren Straftaten für die RAF oder ähnliche Organisationen geleistet hat. Welches Bild würde sich ergeben, wenn Baader, Meinhoff, Ensslin, Raspe etc. auf der Lohnliste des Verfassungsschutzes standen?
Alleine, um die Möglichkeit einer auf solchen Spekulationen beruhenden Legendenbildung auszuschließen, liegt es im Interesse des Staates in vollem Umfang mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Ich bin kein Jurist, aber mein Eindruck ist, dass die Verteidigung von Frau Becker sonst sehr einfach zu einem Freispruch kommen wird - eine Farce. Und der Staat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wieder einmal beschädigt hat.
Alles Gute
Kai Hamann
Robert Ludlum ist ja leider schon tot. Aber Sie könnten John Grisham oder Tom Clancy anrufen, um mal über ein neues Buchprojekt sprechen.
Wenn es klappt freue ich mich über ein kleines Dankeschön, oder wie auch immer das sonst in erlauchten Kreisen genannt wird =:)
Alles Gute
Kai Hamann
Die Wahrheit geht niemand etwas an.
Nur Schäuble will alles wissen.
Diese "Demokratie" verdient den Namen nicht.
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