Überhangmandate Streit um "geklaute" Mehrheiten heizt Wahlkampf an

Verfassungswidrig und unanständig: SPD und Grüne sind sauer auf Kanzlerin Merkel. Die CDU-Chefin will nämlich notfalls mit Überhangmandaten weiter regieren.

Eine Woche vor der Bundestagswahl streiten die Parteien über die Rechtmäßigkeit eines möglichen Wahlsiegs von Union und FDP allein aufgrund von Überhangmandaten. Sowohl SPD als auch Grüne warnten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer entsprechenden Regierungsbildung.

Sollte Merkel nach der Wahl nur auf Basis von Überhangmandaten eine schwarz-gelbe Regierung bilden können, so verfüge sie lediglich über eine "illegitime Mehrheit", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, der Frankfurter Rundschau. "Merkels stabile Mehrheit würde auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht beruhen." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, äußerte ebenfalls Kritik: "Es wäre tatsächlich unanständig, wenn Schwarz-Gelb darauf spekuliert, mit einer geklauten Mehrheit zu regieren."

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Union könnte bis zu 20 Überhangmandate erlangen 

Das Überhangmandat ist kein Mandat zweiter Klasse.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Überhangmandat

SPD und Grünen berufen sich in ihrer Kritik auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Überhangmandaten. Dieses hatte die Regelung 2008 teils für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber jedoch Zeit für eine Änderung bis Mitte 2011 eingeräumt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. 

Dem Streit der Parteien war eine Aussage Angela Merkels vom Freitag vorausgegangen, wonach sie notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren werde. "Das Überhangmandat ist kein Mandat zweiter Klasse." Auch mit solchen Mandaten sei eine "stabile Mehrheit" möglich. 

Wahl- und Meinungsforscher gehen davon aus, dass bei der Wahl am nächsten Sonntag erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Überhangmandate darüber entscheiden könnten, wer die Regierung stellt. Auf Basis bisheriger Umfragen spekuliert die Union auf bis zu 20 zusätzliche Abgeordnete durch Überhangmandate.

Defintion

Überhangmandate entstehen bei Bundestagswahlen immer dann, wenn eine Partei mit den Erststimmen in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.

Da diese Mandate nicht mit denen in anderen Ländern verrechnet werden, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass eine Partei umso mehr Übergangmandate erhält, je weniger sie relativ Zweitstimmen erzielt.

Rechtliche Grundlage

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zu den Überhangmandaten im geltenden Wahlrecht bereits im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter können die Überhangmandate zu "willkürlichen Ergebnissen" führen. Dies bewirke, "dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird". Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber bis zum Sommer 2011 Zeit gegeben, um die Regelung zu ändern.

Ausblick

Derzeit gibt es im Bundestag 16 Überhangmandate, sieben bei der CDU, neun bei der SPD.

Bei der kommenden Bundestagswahl wird allerdings voraussichtlich vor allem die Union von möglichen Überhangmandaten profitieren. Sie liegt derzeit in Umfragen weit unter der 50-Prozent-Marke, dennoch hat sie einen zweistelligen Vorsprung vor der SPD als zweistärkste Kraft. Genau diese Konstellation begünstigt die Bildung von Überhangsmandaten zugunsten der stärksten Partei. 


Die Grünen hatten versucht, noch vor der Bundestagswahl das Wahlrecht entsprechend zu ändern, waren mit ihrem Gesetzesvorstoß jedoch am Widerstand von Union und FDP gescheitert. Auch die SPD trug die Initiative der Grünen nicht mit. Zwar war aus der Mitte der Partei gefordert worden, mit den Grünen zu stimmen und die Änderungen so noch fristgerecht zum Wahltermin durchzusetzen. Die  SPD-Spitze hatte den Vorschlag jedoch verworfen, weil dies einen Bruch des Koalitionsvertrages bedeutet hätte. 

Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU), der ebenfalls mehrfach für eine Änderung des Wahlrechtes vor dem 27. September 2009 plädiert hatte, äußerte jetzt Verständnis für die Vertagung auf die nächste Legislaturperiode. "Leider haben manche ihr Interesse an dem Thema erst in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Wahlkampf entdeckt", sagte Lammert der Wochenzeitung Das Parlament. Zudem habe sich bei den Beratungen des Gesetzentwurfes der Grünen gezeigt, "dass die mit dieser Lösung verbundenen neuen Probleme auch verfassungsrechtlich nicht weniger gravierend waren als die, die das Verfassungsgericht zu seiner Entscheidung veranlasst haben".

Petra Pau von den Linken hielt der Union vor, gegen eine Änderung gestimmt zu haben, "weil sie sich vom geltenden Wahlrecht Vorteile versprach". Und die FDP habe dies auch nicht gewollt, "weil sie sich von den Vorteilen der CDU/CSU Posten erhofft", sagte Pau am Sonntag in einer Erklärung. "Die SPD wollte es auch nicht. Sie beugte sich lieber bis zur Selbstverleugnung dem Koalitions-Willen der CDU/CSU."

Der Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin zeigte sich beim kleinen Parteitag am Sonntag gelassen. "Sie ist auch entschlossen, mit einer ergaunerten (...) Mehrheit weiterzuregieren, und ich finde, da müssen wir ihr in dieser Woche einen Strich durch die Rechnung machen", kommentierte er Merkels Äußerung. 

FDP und Union weisen jegliche Kritik zurück

Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler sieht hingegen kein Problem mit den Überhangmandaten. Er habe keinen Zweifel, dass die Wahl am 27. September verfassungsgemäß sein werde, sagte er der Berliner Zeitung.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf den Sozialdemokraten vor, in dieser Frage nur aus Sorge um das eigene Wahlergebnis aktiv zu werden. Die Diskussion werde geführt, "bloß weil die SPD Schiss hat, weil sie die Wahlen verliert", sagte Schäuble der Leipziger Volkszeitung. Es sei aber ein "Prinzip der Demokratie", dass man sich über die Grundprinzipien des Wahlrechts nicht streite. 

Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck hielt Schäuble vor, mit seinen Äußerungen der Demokratie zu schaden. Wer mutwillig daran festhalte, dass ein "verfassungswidriges Wahlrecht in Kraft" bleibe, der diskreditiere die parlamentarische Demokratie, sagte Beck.

 
Leser-Kommentare
  1. ... dann ist sie selbst schuld. Wenn die Union deswegen gewinnt, dann ist ihre Mehrheit auch nicht illegitim, denn nach gültigem Wahlrecht durch direkte Wahl der Kandidaten zustande gekommen.

    Das ändert freilich nichts daran, dass mit unserem Wahlrecht etwas nicht stimmt. Nicht nur wird unter den sog. Volksparteien die Union gegenüber der CDU übervorteilt, auch die kleinen Parteien insgesamt haben von der Regelung rein gar nichts und ziehen in den allermeisten Direktwahlen gegen die 'Großen' den Kürzeren. Daran sollte sich in der nächsten Legislatur etwas ändern.

  2. Geht es bei Frau Merkel schon so weit, das gemaess ihrer Herkunft nur der Machterhalt zaehlt egal wie er zustande kommt. Dann bedeuted CDU/FDP eine Gefahr fuer unsere Demokratie und ist damit unwaehlbar.

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    "Geht es bei Frau Merkel schon so weit, das gemaess ihrer Herkunft nur der Machterhalt zaehlt egal wie er zustande kommt."

    ... ist keine Frage der Herkunft, die CDU blockiert z.B. seit 60 Jahren den bundesweiten Volksentscheid, was anders als arroganteste Machtpolitik ist das? Es ist wohl vornehmlich ein Spezialität des konservativen Lagers, da hat man die repräsentative "Demokratie" und den Abschied von Thron und Kaiser seinerzeit nur deshalb geschluckt, weil sich eigentlich nicht viel änderte. Statt eines alten Mannes, bestimmte künftig eine handvoll alter besserwissender Männer...

    Unsere Kanzlerin hat die Demokratie bei Helmut Kohl (die Birne) gelernt!
    ...und der war sicherlich kein Demokrat, der ist ein Verbrecher am Volk...
    In der Politik herrscht die Philosophie von Hegel vor!
    ...und nichts wird das ändern, es sei den wir gehen auf die Barrikaden (was ebenfalls nicht sehr demokratisch ist?!)

    Wann gehen wir auf die Barrikaden?

    War die Kanzlerin nicht auch fürende FDJ-Funktionärin, also DDR-Kader?

    "Geht es bei Frau Merkel schon so weit, das gemaess ihrer Herkunft nur der Machterhalt zaehlt egal wie er zustande kommt."

    ... ist keine Frage der Herkunft, die CDU blockiert z.B. seit 60 Jahren den bundesweiten Volksentscheid, was anders als arroganteste Machtpolitik ist das? Es ist wohl vornehmlich ein Spezialität des konservativen Lagers, da hat man die repräsentative "Demokratie" und den Abschied von Thron und Kaiser seinerzeit nur deshalb geschluckt, weil sich eigentlich nicht viel änderte. Statt eines alten Mannes, bestimmte künftig eine handvoll alter besserwissender Männer...

    Unsere Kanzlerin hat die Demokratie bei Helmut Kohl (die Birne) gelernt!
    ...und der war sicherlich kein Demokrat, der ist ein Verbrecher am Volk...
    In der Politik herrscht die Philosophie von Hegel vor!
    ...und nichts wird das ändern, es sei den wir gehen auf die Barrikaden (was ebenfalls nicht sehr demokratisch ist?!)

    Wann gehen wir auf die Barrikaden?

    War die Kanzlerin nicht auch fürende FDJ-Funktionärin, also DDR-Kader?

  3. Schäuble enthüllt immer wieder neue Abgründe der Unredlichkeit:
    "Es sei aber ein 'Prinzip der Demokratie', dass man sich über die Grundprinzipien des Wahlrechts nicht streite." -- Mit dieser Begründung hätte die SED in der DDR Kritik am Wahlrecht ebenso zurückweisen können wie die Nazis im Dritten Reich.

    Schäuble beweist mit seiner Äußerung, daß er keinerlei Verständnis, geschweige denn Wertschätzung für Demokratie hat. Es ist nämlich das "Prinzip der Demokratie", daß man sich über alles streitet, was undemokratisch oder ungerecht ist.

    Wähler! Es ist keine Kleinigkeit, eine Partei zu wählen, die Schäuble stützt (CDU/CSU, SPD, FDP), sondern ein Vergehen an der Demokratie, denn einen größeren und offenkundigeren Feind derselben haben wir in Deutschland lange nicht in führendem Amte gehabt.

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    da hatte mir ja schon jemand aus der seele geschrieben. haette ich mir meinen kommentar eigentlich schenken koennen. aber es kann auch nicht schaden, es so oft wie moeglich herauszuposaunen: schaeuble ist die groesste gefahr fuer die demokratie, und er allein ist ein grund, die cdu abzuwaehlen.

    • outis
    • 21.09.2009 um 15:29 Uhr

    Sie haben mir das Kommentieren erspart: genauso ist es.
    *****

    • keox
    • 21.09.2009 um 21:39 Uhr

    "Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck hielt Schäuble vor, mit seinen Äußerungen der Demokratie zu schaden."

    Das nenne ich mal eine Fundamentalkritik.

    Im Ernst, gegen Schäbles Terrorgesetze fällt seine oben zitierte Äußerung doch unter läßliche Sünden.

    da hatte mir ja schon jemand aus der seele geschrieben. haette ich mir meinen kommentar eigentlich schenken koennen. aber es kann auch nicht schaden, es so oft wie moeglich herauszuposaunen: schaeuble ist die groesste gefahr fuer die demokratie, und er allein ist ein grund, die cdu abzuwaehlen.

    • outis
    • 21.09.2009 um 15:29 Uhr

    Sie haben mir das Kommentieren erspart: genauso ist es.
    *****

    • keox
    • 21.09.2009 um 21:39 Uhr

    "Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck hielt Schäuble vor, mit seinen Äußerungen der Demokratie zu schaden."

    Das nenne ich mal eine Fundamentalkritik.

    Im Ernst, gegen Schäbles Terrorgesetze fällt seine oben zitierte Äußerung doch unter läßliche Sünden.

    • tom310
    • 21.09.2009 um 8:38 Uhr
    4. Herrje

    Überhangmandate sind an sich nicht verfassungswidrig, sondern das unter bestimmten Umständen auftretende negative Stimmgewicht.

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    Völlig richtig, aber Überhangmandate führen regelmässig zu einem negativen Stimmengewicht.

    Darüber hat das Verfassungsgericht AFAIK noch gar nicht geurteilt, weil bisher Überhangmandate keinen tatsächlichen (verfälschenden) Einfluss auf das Ergebnis einer Wahl hatte, sondern nur einen stabilisierenden (z.B. beim knappen Ausgang 2002). Stellen wir uns jetzt 2002 nochmal vor, diesmal mit mehr Überhangmandaten für CDU/CSU, und dadurch ein Kippen der Mehrheit: Da wäre die Argumentationslage dann ganz anders.

    Das Verfassungsgericht entscheidet nur, wenn durch verfassungswidrige Gesetze ein tatsächlicher Missstand entsteht, nicht aus hypothetischen Erwägungen. Sollte also tatsächlich durch Überhangmandate eine Verschiebung der Kräfte entstehen, so können die unterlegenen Parteien wieder klagen - mit ungewissen Ausgang natürlich.

    Richtig ist, dass bisher niemand etwas an dem Wahlrecht geändert hat, weil es ja den beiden großen "Volksparteien" mehr genützt als geschadet hat. Die SPD sollte deshalb jetzt lieber eine Erststimmenkampagne fahren - wenn Grünen- und Linke-Wähler den SPD-Kandidaten unterstützen, kann die SPD auf erheblich mehr Überhangmandate kommen als die Union ;-).

    • mc005
    • 21.09.2009 um 10:34 Uhr

    ... alle seit 1953 bei Bundestagswahlen aufgetretenen Überhangmandate basierten auf der vom Gericht als verfassungswidrig eingestuften Regelung (Stichwort: interne Überhangmandate).

    Völlig richtig, aber Überhangmandate führen regelmässig zu einem negativen Stimmengewicht.

    Darüber hat das Verfassungsgericht AFAIK noch gar nicht geurteilt, weil bisher Überhangmandate keinen tatsächlichen (verfälschenden) Einfluss auf das Ergebnis einer Wahl hatte, sondern nur einen stabilisierenden (z.B. beim knappen Ausgang 2002). Stellen wir uns jetzt 2002 nochmal vor, diesmal mit mehr Überhangmandaten für CDU/CSU, und dadurch ein Kippen der Mehrheit: Da wäre die Argumentationslage dann ganz anders.

    Das Verfassungsgericht entscheidet nur, wenn durch verfassungswidrige Gesetze ein tatsächlicher Missstand entsteht, nicht aus hypothetischen Erwägungen. Sollte also tatsächlich durch Überhangmandate eine Verschiebung der Kräfte entstehen, so können die unterlegenen Parteien wieder klagen - mit ungewissen Ausgang natürlich.

    Richtig ist, dass bisher niemand etwas an dem Wahlrecht geändert hat, weil es ja den beiden großen "Volksparteien" mehr genützt als geschadet hat. Die SPD sollte deshalb jetzt lieber eine Erststimmenkampagne fahren - wenn Grünen- und Linke-Wähler den SPD-Kandidaten unterstützen, kann die SPD auf erheblich mehr Überhangmandate kommen als die Union ;-).

    • mc005
    • 21.09.2009 um 10:34 Uhr

    ... alle seit 1953 bei Bundestagswahlen aufgetretenen Überhangmandate basierten auf der vom Gericht als verfassungswidrig eingestuften Regelung (Stichwort: interne Überhangmandate).

  4. Da hat Herr Schäuble ja wieder was dolles von sich gegeben. Ich kann nicht verstehen, warum das Verfassungsgericht die Frist über eine Legistraturperiode hinaus gesetzt hat. Wenn man etwas im Wahlgeschehen für verfassungswidrig hält, kann man doch nicht allen Ernstes dafür sorgen, dass mit diesem Mittel noch eine Wahl beeinflußt wird. Darüberhinaus sehe ich es wie Lammert. Die Tatsache, dass es noch nicht vom Tisch ist, liegt wohl daran, dass CDU und SPD darauf spekuliert haben, sich einen Vorteil zu verschaffen oder es einfach nur versäumt haben. In jedem Fall ist hier keiner das Opfer, außer vielleicht die kleinen Parteien. Die öffentliche Debatte ist reine Polemik- was aber o.k. dass es die CDU abbekommt, denn die ist es ja schließlich, die in diesem Fach ganz groß ist.

  5. 6. Das...

    "Geht es bei Frau Merkel schon so weit, das gemaess ihrer Herkunft nur der Machterhalt zaehlt egal wie er zustande kommt."

    ... ist keine Frage der Herkunft, die CDU blockiert z.B. seit 60 Jahren den bundesweiten Volksentscheid, was anders als arroganteste Machtpolitik ist das? Es ist wohl vornehmlich ein Spezialität des konservativen Lagers, da hat man die repräsentative "Demokratie" und den Abschied von Thron und Kaiser seinerzeit nur deshalb geschluckt, weil sich eigentlich nicht viel änderte. Statt eines alten Mannes, bestimmte künftig eine handvoll alter besserwissender Männer...

    • cider
    • 21.09.2009 um 8:48 Uhr

    War klar, dass die SPD dies jetzt anprangert, obwohl es nunmal seit 60 Jahren nun gültiges Wahlrecht ist. Ein Versuch mit einem "die sind unfair!"-Statement noch Stimmen zu gewinnen ist wirklich traurig.
    Die Mandate würde CDU/CSU sowieso kriegen und die Frage stellt sich doch auch, ob die SPD überhaupt GEGEN eine Mehrheit regieren will? Oder inwieweit das Sinn machen würde.

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    @ cider

    Das Wahlrecht ist laut Beschluß eben nicht mehr gültig.

    @ cider

    Das Wahlrecht ist laut Beschluß eben nicht mehr gültig.

  6. ...nur wenn ein Abgeordneter von einer ordentlichen Partei auf einer ordentlichen Sitzung in eine ordentliche Liste eingetragen wurde, ist er ein guter Abgeordneter.

    Ein Direktkandidat muss ja eine Mehrheit! der Bürger überzeugen. Seht nur das abschreckende Beispiel Pauli in Bayern !

    Spass beiseite.

    Das einer geschrumpften SPD (und den Grünen sowieso, und was sagt eigentlich die FDP?) Direktmandate nicht mehr schmecken, ist schon klar. Ebenso glasklar ist, das die derzeitige Regelung noch gültig ist.

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