Bundestagswahl Auf die Sitze kommt es anSeite 2/2

Wie könnte es am 27. September aussehen?

 

Die Union kann neben Baden-Württemberg mit Überhangmandaten auch in Sachsen, Bayern (falls die CSU nicht doch wieder auf alte Werte nahe 50 Prozent oder darüber kommt) und womöglich in Hessen rechnen. Kurioserweise führt im Fall der SPD die offenbar günstige Brise kurz vor der Wahl dazu, dass auch ihre Überhangmandatszahl steigt. Denn sie könnte nun in ihren Hochburgen doch einige Direktsitze mehr erringen als bei einem Ergebnis unter 25 Prozent. So könnten es in Brandenburg wieder drei Überhangmandate geben (statt nur eines), auch in Sachsen-Anhalt und Hamburg dürften solche Mandate wieder anfallen. Damit könnte am Ende die Lage so sein, dass wegen SPD-Überhangmandaten dann eine schwarz-gelbe Mehrheit doch verhindert würde.

Was hat Karlsruhe dazu gesagt?

Grundsätzlich sind Überhangmandate in mehreren Verfahren nicht beanstandet worden. Doch hat Karlsruhe im Juli 2008 im Zusammenhang mit der Nachwahl in einem Dresdner Wahlkreis 2005 entschieden, dass das Wahlrecht verfassungswidrig ist, „soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann“. Nicht Überhangmandate an sich sind damit verfassungswidrig, wohl aber deren mögliche Folgen – auch aufgrund taktischen Wählens mit Blick auf die Möglichkeit von Überhangmandaten. Das betrifft dann auch die Stimmenverteilung auf die verschiedenen Landeslisten, jedoch in einer für die Wähler letztlich nicht mehr berechenbaren Form.

Damit kommt ein willkürliches Moment ins Wahlrecht. Das Schlagwort für diesen Mechanismus lautet „negatives Stimmgewicht“, und das will Karlsruhe beseitigt sehen. Die Richter gaben dem Gesetzgeber vor, bis spätestens Juni 2011 dieses Manko auszuräumen. Damit ist die Wahl 2009 verfassungskonform, auch wenn nach altem, als verfassungswidrig erkanntem Recht gewählt wird – denn die Fristgewährung gehört eben auch zum Urteil.

Warum wurde das Wahlrecht nicht bereits geändert?

Weil die Union das nicht wollte – möglicherweise mit der Ahnung, das alte Recht könnte ihr am 27. September nutzen. Die SPD wollte zunächst eine schnelle Reform, gab dann aber klein bei – um des Koalitionsfriedens willen und wohl auch, weil sie ebenfalls mit Überhangmandaten rechnet.

Allerdings hätte eine schnelle Reform auch einem ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz widersprochen, nach dem ein Parlament das Wahlrecht nicht zur nächsten Wahl grundlegend ändert, sondern erst für die übernächste – um dem Vorwurf zu entgehen, dass sich die jeweilige Mehrheit dadurch einen Vorteil verschafft. Wie die Reform in der nächsten Wahlperiode aussieht, ist noch unklar. Es könnte auch im Bundestag Ausgleichsmandate geben, möglich wären zudem die Abschaffung des Zweistimmensystems und damit des Splittings, ein anderes Auszählsystem sowie eine andere Verrechnung der Landeslisten.

 
Leser-Kommentare
  1. Vielleicht, dass die Hälfte der Mandate tatsächlich durch direkte Wahl und die andere Hälfte tatsächlich über die Landeslisten vergeben wird. Ohne die Listen mit den Direktmandaten zu verrechnen. Das würden den kleineren Parteien wenig gefallen, weil sie schon jetzt nicht genügend Kandidaten finden.

  2. Hallo Philantropist,

    dein Vorschlag gefällt mir nicht, er würde auf eine 50%-50% Vermischung von Verhältniswahl- und Mehrheitswahlrecht hinauslaufen.

    Der Gesetzgeber hatte bisher eine solche Vermischung auch nicht im Sinn, sondern hat im Kern ein echtes Verhältniswahlrecht eingeführt. Die Erststimme sollte nur das zusätzliche Element einführen, dass man als Bürger auch direkten Einfluss darauf hat, welche Kandidaten im Parlament landen.

    Ich persönlich finde ein Verhältniswahlrecht auch am gerechtesten, da es die Meinung der Bevölkerung direkt abbildet (wenn wir mal von der 5% Klausel absehen). Ein Mehrheitswahlrecht garantiert zwar stabilere Verhältnisse, führt jedoch zu keiner gerechten Verteilung der Sitze, verhindert faktisch kleine Parteien und kann im Extremfall wie 2002 in Amerika dazu führen, dass eine Mehrheit der Sitze für eine Partei entsteht, selbst wenn nur eine Minderheit der Menschen für diese Partei gestimmt hat. Solche Verhältnisse will ich nicht.

    Das ideale Wahlrecht sieht für mich so aus wie es anscheinend schon in manchen Landtagen geregelt wird:
    Nach wie vor zwei Stimmen, wie heute auch. Nur, dass wenn es zu Überhangsmandaten kommt, die anderen Parteien entsprechend dem Ergebnis der Zweitstimmen ebenso zusätzliche Sitze bekommt (so, dass das Verhältnis wieder stimmt), die dann mit Listenkandidaten aufgefüllt werden.

  3. Wenn am Ende schwarz-gelb ein Mehrheit bekommt, ohne sie zu haben, weil die SPD das Wahlrecht nicht ändern wollte, lache ich mich tot. Wer hat uns verraten?

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    Die SPD wollte doch eine Wahlrechtsänderung, hat sich aber gegen die CDU nicht durchsetzen können. Wenn sie gemein gewesen wäre, hätte sie eine Wahlrechtsänderung eingebracht, die den kleinen Parteien gefallen hätte, und dafür erheblichen Zoff in der Koalition riskiert.

    Mit so schwächelnden "Volksparteien" (oder nennen wir sie besser "Rentnerparteien"?) wie wir sie jetzt haben, wird die Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ziemlich kritisch. Genau die, die abgestraft werden, bekommen nämlich durch's Mehrheitswahlrecht einen "Bonus". Was soll das? Und zum Abschaffen fehlt die Kraft - und vor allem natürlich auch der Wille; wer will schon etwas abschaffen, was ihm einen unfairen Vorteil verschafft?

    Die SPD wollte doch eine Wahlrechtsänderung, hat sich aber gegen die CDU nicht durchsetzen können. Wenn sie gemein gewesen wäre, hätte sie eine Wahlrechtsänderung eingebracht, die den kleinen Parteien gefallen hätte, und dafür erheblichen Zoff in der Koalition riskiert.

    Mit so schwächelnden "Volksparteien" (oder nennen wir sie besser "Rentnerparteien"?) wie wir sie jetzt haben, wird die Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ziemlich kritisch. Genau die, die abgestraft werden, bekommen nämlich durch's Mehrheitswahlrecht einen "Bonus". Was soll das? Und zum Abschaffen fehlt die Kraft - und vor allem natürlich auch der Wille; wer will schon etwas abschaffen, was ihm einen unfairen Vorteil verschafft?

  4. Die SPD wollte doch eine Wahlrechtsänderung, hat sich aber gegen die CDU nicht durchsetzen können. Wenn sie gemein gewesen wäre, hätte sie eine Wahlrechtsänderung eingebracht, die den kleinen Parteien gefallen hätte, und dafür erheblichen Zoff in der Koalition riskiert.

    Mit so schwächelnden "Volksparteien" (oder nennen wir sie besser "Rentnerparteien"?) wie wir sie jetzt haben, wird die Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ziemlich kritisch. Genau die, die abgestraft werden, bekommen nämlich durch's Mehrheitswahlrecht einen "Bonus". Was soll das? Und zum Abschaffen fehlt die Kraft - und vor allem natürlich auch der Wille; wer will schon etwas abschaffen, was ihm einen unfairen Vorteil verschafft?

  5. Als George Bush 2000 Al Gore schlug und US Præsident wurde, obwohl die Mehrheit der Amerikaner doch fuer Gore stimmte, da wunderte man sich in Deutschland noch, was das fuer ein Wahlsystem sei, dass das møglich machte.

    Nun, 10 Jahre spæter, kønnte ausgerechnet Merkel von einem æhnlichen Systemfehler profitieren.
    Sollte es tatsæchlich dazu kommen, hoffe ich sehr, dass sie sich noch einmal ueberlegt, ob sie tatsæchlich die erste Kanzlerin sein møchte, die gegen die Mehrheit der Wæhler regiert.

    • hirmer
    • 20.09.2009 um 9:47 Uhr

    Erstmal, die ÜH-Mandate bekäme man einfach los, indem die entsprechende Anzahl Listenmandate in dem jeweiligen Bundesland hinten wegfiele. Als zweitbeste Lösung die Vergrößerung des ohnehin großen Bundestages um ca. 5% durch Ausgleichsmandate.

    Die viel interessantere Frage: Warum hat die SPD zusammen mit den kleinen Parteien, die auch für die Abschaffung sind, die ÜH-Mandate nicht schon längst beerdigt?!

    Ich sage, aus Kalkül, daß Jamaika - im Bund - diesmal draußen vor bleibt.

    Die CDU hat signalisiert, schafft ihr die ÜH-Mandate ab, dann seid ihr nicht mehr unser spezieller Freund, wenn's für Schwarz-Gelb diesesmal nicht reicht, werden wir Jamaika ernsthaft versuchen. Und _erst_ wenn das nicht klappt, kommt ihr dran. _Nur_ wenn ihr die ÜH-Mandate in Ruhe lasst, könnt ihr - ein wenig - auf die Fortsetzung der GroKo hoffen.

    In diesem Zusammenhang ist auch die Meldung von SPON am 5.9. zu sehen: "Merkel will Steinbrück mit Prestige-Job belohnen"
    http://www.spiegel.de/pol...

    Es gibt also zwei mögliche Ausgänge:

    1. Schwarz-Gelb, stabilisiert oder gar ermöglicht durch reichlich ÜH-Mandate. Das ist der höchst wahrscheinliche Fall.
    Die CDU ist zufrieden und Steinbrück auch (Wegen seines neuen Jobs in Brüssel)

    2. GroKO. Unwahrscheinlich
    Die CDU ist auch damit zufrieden und die SPD einstweilen überglücklich.

    Harald Artur Irmer

    CC: _Zweieinhalb_ "Zentrums"-Parteien brauchen wir nicht

  6. Gerade die vorgeblich "christliche" Union mit ihrem Anspruch auf die hoehere Moral als alle anderen wird sich natuerlich nicht von der Nicht-Verfassungs-Maessigkeit abhalten lassen, auch eine Mehrheit mit einem so entstandenen Ueberhangmandat gerne anzunehmen (und die Schuld Frau Ypsilanti oder den Linken anzuhaengen ;-}).

  7. Frau Merkel irrt mit ihrer Behauptung "das Überhangmandat ist kein Mandat zweiter Klasse".
    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Mehrheiten, die durch Überhangmandate entstehen, nicht nur zweitklassig sind sondern sogar verfassungswidrig.
    Eine durch eine Überhangmandatsmehrheit gewählte Regierung wäre folgerichtig ebenfalls als verfassungsrechtlich nicht legitimiert anzusehen.
    Aus diesem Grund ist auch von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes der Auftrag an die Politik ergangen, dieses Problem zu lösen.
    Die lässt sich natürlich mal wieder Zeit bis zum letzten Termin, oder noch darüber hinaus.
    Eine verfassungswidrige Regierung kann sich keine Demokratie leisten, man kann nur hoffen, dass es dazu nicht kommt.

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