Koalitionsverhandlungen Steuern runter, aber wie?
Mittelstandsbauch und Stufentarif: An diesem Montag ringen die Finanzpolitiker der künftigen Regierung noch mal um die geplanten Steuersenkungen. Die Streitpunkte im Überblick
© Robert Schlesinger/dpa/lbn

Zwischen Wahlversprechen und Haushaltssanierung: FDP-Verhandlungsführer Solms
Am Ende dreht sich alles ums Geld. Und in dieser zentralen Frage sind sich die künftigen Regierungspartner Union und FDP noch immer nicht einig. Umstritten ist nach wie vor die Höhe der geplanten Entlastung und ihre Gegenfinanzierung. Während die FDP eine umfassende Reform anstrebt, will die Union es am liebsten bei kleineren Korrekturen belassen. Dabei ist das Steuersystem schon heute nicht wirklich linear.
Um welche Steuerentlastung streiten Union und FDP?
Zwei Zahlen stehen seit Tagen im Mittelpunkt des schwarz-gelben Streites: 35 und 20 Milliarden Euro. Ersteres ist die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlkampf. Die Einführung des Stufentarifs, die Anhebung des Kinderfreibetrages und die Reform der Unternehmens- und Erbschaftsteuer sollen die Steuerzahler nach liberalen Berechnungen um 35 Milliarden Euro entlasten. Pro Jahr! Für die Union, insbesondere die CDU, ist das unfinanzierbar. Die Unionsparteien haben versprochen, den Tarifverlauf in der Einkommensteuer so zu strecken und zu verschieben, dass mittlere Einkommen weniger belastet werden und die kalte Progression eingedämmt wird. Unter anderem soll der Eingangssteuersatz von heute 14 auf 13 und später vielleicht sogar auf 12 Prozent gesenkt werden. Ferner soll der Betrag erhöht werden, ab dem der Höchststeuersatz von 42 Prozent fällig wird. Zusammen mit Änderungen bei der Unternehmens- und Erbschaftsbesteuerung soll das Paket maximal 20 Milliarden Euro kosten dürfen – in der gesamten vierjährigen Legislaturperiode wohlgemerkt. Wie die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes da hineinpasst, ist allerdings unklar, weshalb ein CDU-Grande zum Ende der Woche die Hoffnungen der Eltern auch schon gedämpft und davon gesprochen hat, dass man "maximal das Kindergeld um fünf Euro" anheben könne.
Was ist die kalte Progression und der Mittelstandsbauch?
Die Gier des Staates nach dem Geld seiner Bürger hat viele Gesichter. Zwei besonders hässliche sind die sogenannte kalte Progression und der Mittelstandsbauch. Jeder Arbeitnehmer, der in den Genuss von tariflichen Lohnerhöhungen und/oder Beförderungen mit einem höheren Gehalt gekommen ist, hat diese Fratzen schon gesehen. Denn das, was eigentlich auf dem Konto des Arbeitnehmers landen sollte, bleibt oft genug beim Finanzamt hängen.
Das deutsche Einkommensteuersystem ist ein höchst kompliziertes. Wer wissen will, wie viel Steuern er zu zahlen hat, ist oft genug auf professionelle Hilfe angewiesen. Die Einkommensteuer wird derzeit nach einem linear-progressiven Tarifverlauf erhoben. Vereinfacht heißt das: Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto mehr Steuern muss er bezahlen. Vor allem muss er für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro einen eigenen und natürlich höheren Steuersatz bezahlen. Und was als linear-progressiv im Gesetz steht, sind in der Wirklichkeit des Steuerzahlers schon jetzt zahlreiche Trippelschritte – oder auch Stufen.
Seit Jahresbeginn liegt der Grundfreibetrag bei 7834 Euro, im kommenden Jahr steigt er auf 8004 Euro. Arbeitnehmer, die, aufs Jahr gesehen, unter diesem Freibetrag bleiben, zahlen gar keine Steuern. Wer 7835 Euro verdient, zahlt 14 Cent. Bei 8500 Euro sind gut 97 Euro Steuern fällig. Es bleibt in dieser niedrigen Verdienstklasse von dem mehr Brutto auch eine ganze Menge Netto. Anders sieht das bei zu versteuernden Einkommen von zum Beispiel 52 500 und 53 000 Euro aus. Von 52 500 Euro zu versteuerndes Einkommen behält das Finanzamt 13 985 Euro ein. Verdient ein Arbeitnehmer aber nur 500 Euro im Jahr mehr, gehen ihm von diesen 500 Euro 210,33 Euro an den Fiskus verloren. Relativ zu der unteren Gehaltsklasse also deutlich mehr. Diese als ungerecht empfundene Systematik setzt auch ein, wenn es Lohnerhöhungen nur in Höhe der Inflationsrate gibt. Das höhere Brutto ist am Ende weniger Netto, weil Preise und Steuern gleichzeitig steigen. Das Einkommensteuergesetz berücksichtigt die Inflationsrate nicht.
Wie funktioniert der Stufentarif?
Die FDP will eine grundlegende Reform des Steuersystems durchsetzen. Sie versteht darunter die Einführung des Stufentarifs im Einkommensteuersystem. Das Konzept hat der liberale Finanzpolitiker Hermann Otto Solms entwickelt. Es sieht drei Stufen vor: 10 Prozent, 25 Prozent und 35 Prozent.
Der Stufentarif im Einkommensteuersystem ist im Prinzip keine Revolution. Denn nur bei oberflächlicher Betrachtung sieht der geltende Tarifverlauf wie eine progressiv ansteigende Kurve aus. Wer genau hinsieht, erkennt: Auch jetzt schon gibt es einen Tarif mit Stufen. Es sind nur sehr viele sehr kleine Stufen. Das führt dazu, dass bei der Berechnung des Grenzsteuersatzes beinahe jeder hinzuverdiente Euro mit einem höheren prozentualen Steuersatz belastet wird als der bisherige Gesamtverdienst.
Im Moment wirkt die kalte Progression. Ein fiktives Beispiel: Das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beträgt 40 000 Euro im Jahr, der Steuerfreibetrag liegt bei rund 8000 Euro. Dann wird beim derzeitigen linear ansteigenden Tarif jeder Euro oberhalb von 8000 Euro mit einem etwas höheren prozentualen Steuersatz, also progressiv, besteuert. Verdient der Arbeitnehmer 40 001 Euro, dann wird er von diesem einen Euro prozentual weniger Netto behalten als von den zuvor verdienten Euro.
Beim Wunschtarif der FDP gibt es nur noch drei Stufen. Das heißt für das Beispiel, jeder verdiente Euro unterhalb von den rund 8000 Euro Freibetrag bleibt steuerfrei, jeder Euro zwischen dem Freibetrag und 20 000 Euro wird mit zehn Prozent Steuern belastet und jeder Euro zwischen 20 001 und 40 000 wird mit 25 Prozent belastet. Verdient der Arbeitnehmer 40 001 Euro, dann behält er von diesem Euro die gleichen 75 Cent wie von den davor verdienten Euro netto in der Tasche. Erst bei 50 001 Euro wird der eine und alle weiteren verdienten Euro mit 35 Prozent besteuert. Mit diesem Tarif mindert man die Wirkung der kalten Progression, die die Steuerzahler nur noch beim Übergang von einer in die nächste Stufe spüren. Und anders als im gegenwärtigen System gibt es bei drei Stufen schlicht weniger Übergänge.
Leicht vorstellbar ist aber, dass die Verringerung der Stufen im Steuertarif für den Staatshaushalt eine teure Angelegenheit ist. Je wenigere Stufen, umso weniger Zusatzeinnahmen aus der kalten Progression. Das ist der Hauptgrund, warum so viele Unionspolitiker gegen die FDP-Forderung sind und Niedersachsens CDU-Regierungschef Christian Wulff das Konzept am Samstag einen "finanzpolitischen Blindflug" nannte.
- Datum 19.10.2009 - 12:27 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Der Stufentarif ohne Rahmenbedingungen für
Sonderausgaben,
Werbungskosten und
außergewöhnlichen Belastungen
muss kommen. Denkbar ist allerdings noch eine weitere Stufe in den Tarif einzubauen. Wichtig ist, dass die Einkommensteuer- und Lohnsteuererklärung künftig nahezu komplett eingespart wird.
Schafft das die FDP nicht, dann hat sie versagt und sollte allenfalls eine Minderheitsregierung tolerieren!
Möglicherweise auch das System, das unsere französischen Nachbarn haben. Am Ende des Jahres erklärt man, wieviel Geld man verdient hat, und zahlt, je nach Einkommen 1- 2 Bruttogehälter ans Finanzamt, einfach per Post in Form eines Schecks. Bei Verzug erhöht sich der Satz automatisch. Sonderausgaben, Werbungskosten etc. sind nicht absetzbar. Sehr einfach und effektiv.
Das ist dann also der Bierdeckel. Wird so nicht kommen, weil es gerade auf der Seite der Profiteure des jetzigen Systems zu viel Widerstand geben wird. Welcher Abschreibungskünstler, der jetzt mit nominal höheren Steuersätzen und real einsetzbaren Minderungsmechanismen deutlich besser fahren als mit dem Bierdeckel.
Zudem gibt es einige Haken auch mit diesem einfach wirkenden Verfahren, jedes Stufenmodell hat Stufen, an denen es zu negativen Auswirkungen für den Steuerzahler kommt, der diese Stufe übersteigt. Jetzt wird über die kalte Progression geklagt (nicht ganz zu Unrecht), die Stufen sind aber deutlich spürbarer.
Subventionen, die im gleichen Atemzug wegfallen (müssen), dienen in ihrer originären Funktion der positiven Steuerung. Auch wenn sie inzwischen vielfach dieser Steuerung entglitten sind. Hier gilt aber der gleiche (intressengesteuerte) Mechanismus wie bei Abschreibungsmöglichkeiten.
Fazit kann nur sein, so einfach wie unterstellt, wird der Bierdeckel auch nicht sein. Daher bleibt sehr fraglich, ob er kommen wird.
Möglicherweise auch das System, das unsere französischen Nachbarn haben. Am Ende des Jahres erklärt man, wieviel Geld man verdient hat, und zahlt, je nach Einkommen 1- 2 Bruttogehälter ans Finanzamt, einfach per Post in Form eines Schecks. Bei Verzug erhöht sich der Satz automatisch. Sonderausgaben, Werbungskosten etc. sind nicht absetzbar. Sehr einfach und effektiv.
Das ist dann also der Bierdeckel. Wird so nicht kommen, weil es gerade auf der Seite der Profiteure des jetzigen Systems zu viel Widerstand geben wird. Welcher Abschreibungskünstler, der jetzt mit nominal höheren Steuersätzen und real einsetzbaren Minderungsmechanismen deutlich besser fahren als mit dem Bierdeckel.
Zudem gibt es einige Haken auch mit diesem einfach wirkenden Verfahren, jedes Stufenmodell hat Stufen, an denen es zu negativen Auswirkungen für den Steuerzahler kommt, der diese Stufe übersteigt. Jetzt wird über die kalte Progression geklagt (nicht ganz zu Unrecht), die Stufen sind aber deutlich spürbarer.
Subventionen, die im gleichen Atemzug wegfallen (müssen), dienen in ihrer originären Funktion der positiven Steuerung. Auch wenn sie inzwischen vielfach dieser Steuerung entglitten sind. Hier gilt aber der gleiche (intressengesteuerte) Mechanismus wie bei Abschreibungsmöglichkeiten.
Fazit kann nur sein, so einfach wie unterstellt, wird der Bierdeckel auch nicht sein. Daher bleibt sehr fraglich, ob er kommen wird.
Eine von vielen möglichen Lösungen - aber das absehen der Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. wird wohl schon aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch werden.
Da wo wirklich reichlich Steuern fliessen könnten, nämlich in der Wirtschaft bei Konzernen und Körperschaften wird sich wohl kaum etwas ändern in den Abschreibungsmöglichkeiten und der Steuerverhinderung durch Umbuchung/Verrechnung der Gewinne (salopp gesagt) in Länder mit niedrigeren Steuersätzen.
Da gehen jährlich mindestens zweistellige Milliardenbeträge verloren. Die Steuerentlastungen für die Wirtschaft in Höhe von rund 160 Mrd. jährlich seit 1998 ziehen auch ein tiefe Furche durch die Steuereinnahmen.
Wenn man dazu weiß, das Bund und Länder von den "großen" nicht wirklich Steuern erheben wollen, sondern Investoren unter vorgehaltener Hand verspricht, nicht so genau hinschauen zu wollen.
Also vorsätzliche Steuerverhinderung als "Begünstigung im Amt". Details werden dann am Golfplatz beim gemeinsamen Spiel "geregelt".
So werden dann fünf (zu fleissige) hessische Steuerprüfer, die jeweils 1 Mrd. jährlich eintrieben als "Querulanten" geschasst weil sie ihren Job machten und in Bayern, Baden-Württemberg und andernorts dürfte das kaum anders sein.
Unter diesem Hintergrund sind alle Änderungen am Steuerrecht für abhängig Beschäftigte darauf zu betrachten: Wer hat wirklich was davon bzw. wo wird vermieden, Steuern einzutreiben, die man andernorts holt?
Zwei Ziele der Steuerpolitik sind sinnvoll: Vereinfachung und Förderung gewollten Verhaltens bzw. Sanktionieren ungewollten Verhaltens
Der Stufentarif ist nur auf den ersten sehr oberflächlichen Blick eine Vereinfachung - und für Populismus daher wunderbar geeignet. Ist erst das zu versteuernde Einkommen bestimmt, ist es schon egal, ob ich den Steuersatz im Kopf oder am PC ausrechne - hier liegt doch nicht die unerwünschte Komplexität unseres Steuersystems. Die liegt doch vielmehr darin, das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen, also z.B. in der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, in dem Winters auch der private Rasenmäher geparkt wird, den ohne Zhalung der ortsüblichen Miete jedoch der kindergeldberechtigte Sohn gewerblich nutzt um den Rasen der Nachbarn zu mähen, was die wiederum als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Und der zweite Aspekt ist noch skuriler - Ein Umverteilungsziel ist nicht erkennbar! Ein Stufenverfahren im Vergleich zum bisherigen System benachteiligt völlig willkürlich Menschen in bestimmten wahllos liegenden Einkommensbereichen gegenüber anderen Bereichen - also kein Verschiebebahnhof von oben nach unten oder unten nach oben (beides wäre wenigstens ein Zweck!) sondern irgendwie bunt hin und her.
Der Sinn des Ganzen erschließt sich wohl nur der FDP!
Der Wegfall der Einkommensteuer- und Lohnsteuererklärung bedeutet das Aus für viele Steuerberatungsbüros - mindestens aber eine Reduzierung der Einkommen der Steuerberater und ihrer Helferinnen.
So ist es. Allerdings dürfte dann das Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, Einkommen zu verschweigen. Ganz ohne Klemm und Klau wird es nicht gehen, da hat das Forumsmitglied Recht.
So ist es. Allerdings dürfte dann das Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, Einkommen zu verschweigen. Ganz ohne Klemm und Klau wird es nicht gehen, da hat das Forumsmitglied Recht.
Der internationalen Verschiebung von Unternehmensgeldern kann eine Harmonisierung der Steuersysteme auf UNO-Niveau entgegenwirken. Solange es internationale Vor- und Nachteile im Steuersystem gibt ist das unabänderlich. Dazu rechnen die Finanzmanager zu spitz.
Aber immerhin könnte man dazu eine EU-weite Regelung anstreben, die auch die EFTA-Länder mit einschließt. Immerhin gibt es da auch innerhalb der EU einige Länder mit niedrigen Steuersätzen.
Aber immerhin könnte man dazu eine EU-weite Regelung anstreben, die auch die EFTA-Länder mit einschließt. Immerhin gibt es da auch innerhalb der EU einige Länder mit niedrigen Steuersätzen.
Wer Umverteilung will darf sich nicht nur auf die Steuerpolitik konzentrieren. Da ist die Tarifpolitik der Gewerkschaften wirksamer - zur Not auch mithilfe einer streikbereiten Bevölkerung. Sollten die Unternehmer mit Kündigungen reagieren wäre eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes empfehlenswert. Wenn Unternehmer angeblich zu hohe Löhne nicht bezahlen können müssen sie in Insolvenz gehen. Wir brauchen eine Entwicklung hin zum Flächentarifvertrag um Einheitlichkeit der Lebensbedingungen zu ermöglichen.
Völlig utopisch. Ist schon in der "DDR" schiefgegangen. Da waren auch manche Genossen gleicher als andere.
Völlig utopisch. Ist schon in der "DDR" schiefgegangen. Da waren auch manche Genossen gleicher als andere.
Möglicherweise auch das System, das unsere französischen Nachbarn haben. Am Ende des Jahres erklärt man, wieviel Geld man verdient hat, und zahlt, je nach Einkommen 1- 2 Bruttogehälter ans Finanzamt, einfach per Post in Form eines Schecks. Bei Verzug erhöht sich der Satz automatisch. Sonderausgaben, Werbungskosten etc. sind nicht absetzbar. Sehr einfach und effektiv.
Völlig utopisch. Ist schon in der "DDR" schiefgegangen. Da waren auch manche Genossen gleicher als andere.
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