Demjanjuk-Prozess
Ein Dienstausweis und viele Fragen
Das Verfahren gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Iwan Demjanjuk, das heute beginnt, ist juristisch heikel. Womöglich erlebt der 89-Jährige das Urteil nicht mehr.
© Zst Ludwigsburg/dpa

Entscheidendes Indiz: der Dienstausweis von Iwan "John" Demjanjuk, den er als "Wachmann" 1942 in seinem Ausbildungslager Trawniki bekam und in dem u.a. eingetragen ist: "27.3.43 Sobibor"
Es ist einer der vermutlich letzten NS-Prozesse, und deshalb richtet sich die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit darauf: Von diesem Montag an steht in München ein Mann vor Gericht, der am Mord an Tausenden Juden beteiligt gewesen sein soll – Iwan Demjanjuk der laut Anklage sechs Monate lang „Hilfswilliger“ der SS im Vernichtungslager Sobibór war.
Der Prozess ist zugleich eine Premiere: Zum ersten Mal soll ein Angeklagter allein deshalb verurteilt werden, weil er in einem KZ als Wachmann diente.
Bislang wurden vor allem „Exzesstäter“ bestraft, die mit besonderem Eifer in KZs dienten oder aus eigenem Antrieb töteten. Kleine Rädchen im Getriebe der nationalsozialistischen Mordmaschinerie hatten vor Gericht dagegen gute Chancen. Wie etwa fünf nichtdeutsche SS-Wachmänner, die im Sobibór-Prozess der sechziger Jahre (siehe Infobox) freigesprochen wurden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts nur widerstrebend am Massenmord mitgewirkt und nur, weil sie um ihr Leben fürchteten.
Auch Demjanjuk, der als Sowjetsoldat in deutsche Kriegsgefangenschaft geriet, wurde nach eigener Darstellung zum KZ-Dienst gezwungen. Die Anklage gegen ihn lautet auf Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen; so viele Juden wurden in Sobibór nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft in den sechs Monaten ermordet, in denen er dort gewesen sein soll. Er sei zwangsläufig am Massenmord beteiligt gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft: Anders als etwa in Auschwitz gab es in Sobibór kein Arbeitslager. In der Revision des Sobibór-Prozesses befand allerdings 1983 ein Gutachter, Demjanjuk sei als Zeuge ungeeignet: Er sei nur in der Außensicherung des Lagers eingesetzt gewesen.
Mehrere US-Gerichte haben es für erwiesen erklärt, dass Demjanjuk in Sobibór als Wachmann diente, und ihm daher seine amerikanische Staatsbürgerschaft aberkannt. Weil die Ukraine ihn nicht aufnehmen wollte, wurde er im Sommer nach Deutschland abgeschoben. Dass sich der jetzt Staatenlose hier für Taten verantworten muss, die nicht in Deutschland begangen wurden, ist möglich, weil in Sobibór auch Deutsche ermordet wurden. Das Landgericht München II bekam den Prozess vom Bundesgerichtshof zugewiesen, weil Demjanjuk zuletzt in Bayern ansässig war.
- Sobibór
Das Vernichtungslager im Südosten Polens wurde 1942 im Rahmen der „Aktion Reinhardt“ eingerichtet. Nach Schätzungen wurden dort bis zu 250.000 Juden vergast, darunter 33.000 aus den Niederlanden. Nach einem Aufstand von Häftlingen wurde das Lager 1943 dem Erdboden gleichgemacht.
- Prozesse
1950 wurde Erich Bauer, verantwortlich für die Gaskammern in Sobibór, zum Tode verurteil, das Urteil wurde in lebenslanges Zuchthaus umgewandelt. Hubert Gomerski, der Leiter des Wachkommandos, wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, Johann Klier, der unter anderem die Lager-Bäckerei unter sich hatte, wurde freigesprochen, weil er jüdischen Häftlingen geholfen hatte.
1965 wurden in Hagen zwölf SS-Wachleute des Lagers vor Gericht gestellt. Einer bekam lebenslang, fünf weitere wurden zu Haftstrafen zwischen drei und ach Jahren verurteilt. Fünf Angeklagten billigte das Gericht "Putativnotstand" zu, einer brachte sich vor dem Plädoyer um. Der Lagerkommandant Karl Frenzel wurde erst in den 80er Jahren endgültig zu Lebenslang verurteilt.- Trawniki
Die KZ-Häftlinge nannten die nichtdeutschen Helfer der SS „Trawniki“, nach dem Ausbildungslager der SS in der Nähe von Lublin in Ostpolen. Sie kamen meist aus der Ukraine, aber auch Letten, Esten, Litauer, Polen und Russlanddeutsche waren darunter. Viele von ihnen, Schätzungen zufolge mehrere hundert, wurden nach Kriegsende von sowjetischen Gerichten als Kollaborateure verurteilt und hingerichtet.
- Ermittlungen
Im Westen hatten Trawniki meist mehr Glück. Liudas Kairys, in Litauen geborener Oberwachmann im Vernichtungslager Treblinka, wurde 1993 aus den USA nach Deutschland abgeschoben. Ein deutsches Ermittlungsverfahren wurde sechs Jahre später eingestellt, Kairys war gestorben. Dimitri Sawchuk, gebürtiger Ukrainer, soll im Vernichtungslager Belzec Zwangskommandos überwacht haben. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg stellte ein Verfahren nach drei Jahren ein. Franz Swidersky trug als Wachmann in Treblinka den Beinamen „der Hammer“: Er erschlug Insassen, die zu schwach oder zu jung für die Zwangsarbeit waren. 1971 wurde er in Düsseldorf als „Exzesstäter“ verurteilt und saß sieben Jahre in Haft.
- Die Ausbilder
Die Befehlsgewalt über das Lager in Trawniki hatte seit Oktober 1941 SS-Sturmbannführer Karl Streibel. Er und fünf weitere Beschuldigte wurden im Juni 1976 von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen. Der SS-Mann behauptete erfolgreich, er habe lediglich zwei Gruppen von Ausgebildeten nach Belzec und Sobibór abgestellt – Ende 1941, zum Bau von Lagern, deren Zweck er nicht gekannt habe.
Juristische Finessen werden das Verfahren prägen. So hat Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch eine Verfassungsbeschwerde angekündigt: Sein Mandant habe bereits in Israel mehr als sieben Jahre in Haft gesessen, diese Zeit müsse angerechnet werden. Weil aber eine höhere Strafe nicht zu erwarten sei, müsse Demjanjuk sofort freigelassen werden.
In Israel stand Demjanjuk aber gar nicht als Wachmann aus Sobibór vor Gericht. Er wurde 1988 in Jerusalem zum Tode verurteilt, weil er als „Iwan der Schreckliche“ im Lager Treblinka Häftlinge gefoltert haben sollte. 1993 hob der Oberste Gerichtshof Israels das Urteil auf: In sowjetischen Archiven fanden sich Aussagen von 21 Wärtern aus Treblinka, die einen anderen Iwan als „den Schrecklichen“ identifizierten.
Auch in Jerusalem spielte seine Zeit in Sobibór jedoch schon eine Rolle, weil sich in den Akten keine Hinweise auf Treblinka, wohl aber auf Sobibór als Einsatzort fanden. Das Gericht konstruierte die Annahme, Demjanjuk sei von dort nach Treblinka gependelt – über mehr als 200 Kilometer. Das Urteil mit dieser These wurde aufgehoben. Das Münchner Gericht wird entscheiden müssen, ob die Haftzeit dennoch angerechnet werden kann.
- Datum 30.11.2009 - 16:55 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 6
- Empfehlen E-Mail verschicken | Bookmarks
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







...den man zur Teilnahme gezwungen hat, verurteilt werden kann für den Massenmord, so müsste man jeden verurteilen, der gezwungen war den Massenmord mit zu finanzieren; also jeden Steuerzahler der Zeit.
Der Artikel zeigt deutlich, wie schwierig die verurteilung Demjanjuks in diesem Fall ist. Es gibt erhebliche Zweifel an seiner Schuld und es steht ein langes Verfahren bevor.
Man muss sich hier die rage stellen, ob es sinnvoll und noetig ist, jemanden, der nach Aussage von Aerzten kein Jahr mehr zu leben hat, noch einmal vor Gericht zu stellen. Wem ist damit gedient? Die Wahrscheinlichkeit, dass noch ein Urteil gesprochen wird, ist ohnehin gering.
Muss das also alles wirklich noch sein?
Nicht nur weil es immer wieder beeindruckend ist, wie krank ehemalige KZ "Mitarbeiter" plötzlich sind, wenn ihnen der Prozeß für ihre Taten droht, muss der Prozeß stattfinden.
Sondern auch, weil es die letzte Chance für ein wenig Gerechtigkeit ist. Ganz unabhängig davon, ob Demjanuk jetzt verurteilt wird oder nicht, wird er sich mit seiner eigenen Vergangenheit auseinandersetzen müssen.
Sollte er unschuldig sein, wird er dies ohne persönliche belastung tun können.
Sollte er schuldig sein, wird ihm diese Konfrontation schwer zusetzen, er muss sich der Wahrheit stellen, die er über jahrzehnte hhinweg erfolgreich verdrängt hat. Und das ist schon eine schwere Strafe für ihn und ein wenig Gerechtigkeit für diejenigen, die er misshandelt hat falls er schuldig ist.
Für die Angehörigen ist es doch wichtig zu wissen, was mit ihrer Familie geschehen ist! Ein Urteil hat einen aufklärenden Charakter. Was ist, wenn Iwan Demjanjuk unerwarteterweise doch noch einige Jahre leben wird? Dann wird es für ein Urteil zu spät sein.
mit dem kleinen Wachmann Demjanjuk endlich den wahren Urheber des zweiten Weltkrieges, der Internierungen, der Vergasungen, des Mauerbaues und vermutl. auch der Finanzkrise präsentiert.
Danke, deutsche Justiz!
Nicht nur weil es immer wieder beeindruckend ist, wie krank ehemalige KZ "Mitarbeiter" plötzlich sind, wenn ihnen der Prozeß für ihre Taten droht, muss der Prozeß stattfinden.
Sondern auch, weil es die letzte Chance für ein wenig Gerechtigkeit ist. Ganz unabhängig davon, ob Demjanuk jetzt verurteilt wird oder nicht, wird er sich mit seiner eigenen Vergangenheit auseinandersetzen müssen.
Sollte er unschuldig sein, wird er dies ohne persönliche belastung tun können.
Sollte er schuldig sein, wird ihm diese Konfrontation schwer zusetzen, er muss sich der Wahrheit stellen, die er über jahrzehnte hhinweg erfolgreich verdrängt hat. Und das ist schon eine schwere Strafe für ihn und ein wenig Gerechtigkeit für diejenigen, die er misshandelt hat falls er schuldig ist.
wenn die ZEIT auch einmal einen sorgfältig recherchierten Artikel über die Lage der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern und deren Überlebenschancen veröffentlichte (nach meiner Kenntnis weniger als 50%) - und auch, was mit den Überlebenden nach dem Krieg in der UdSSR geschah (kann man bei Solschenizyn nachlesen).
Dann würde man die zynischen Anführungsstriche um das Wort "gezwungen" vielleicht weglassen, und auf den Zweifel, ob diese Menschen bei Auflehnung etwas zu befürchten hätten, vielleicht doch verzichten.
Und vielleicht würde man auch fragen, ob es je einen Prozess gegen die Verantwortlichen für jene Gefangenenlager gegeben hat (vermutlich in der Wehrmacht zu finden), oder gegen die Wachleute (vermutlich deutsche Soldaten?), und falls nicht, warum.
Sollte D. schuldig sein (es gilt immer noch die Unschuldsvermutung), so hat er bereits 7 Jahre im Gefängnis gesessen und auf die Hinrichtung gewartet für Dinge, welche er definitiv nicht getan hat - damit sollte eigentlich das dringendste Rachebedürfnis bereits gestillt sein.
Sollte er unschuldig sein, so ist das Verfahren eine Quälerei eines alten Mannes.
Wahrscheinilch wird man dies aber niemals mit Sicherheit entscheiden können.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren