Demokratie

Schafft die Geheimwahl ab!

Christine Lieberknecht wäre in Thüringen fast gescheitert, Merkel fehlten neun Stimmen. Der Politologe Frank Decker begründet, warum die Regierungschefs von den Parlamenten in offener Abstimmung bestellt werden sollten.

Geheime Abstimmung: Angela Merkel verlässt bei ihrer eigenen Wiederwahl die Wahlkabine im Reichstag

Geheime Abstimmung: Angela Merkel verlässt bei ihrer eigenen Wiederwahl die Wahlkabine im Reichstag

Zu den Konsequenzen des neuen Fünfparteiensystems in Deutschland gehört nicht nur, dass Wahlen und die anschließende Koalitions- und Regierungsbildung ergebnisoffener und mithin spannender geworden sind. Auch die Wahl der Kanzler und der Ministerpräsidenten im Bundestag und den Landesparlamenten, die als Nachvollzug der Regierungsbildung eigentlich eine Formsache sein sollte, birgt zunehmend Überraschungen. Dies kann soweit gehen, dass eine vereinbarte Koalition ganz scheitert wie im Falle der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis vor viereinhalb Jahren.

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Dieser Fall blieb bislang allerdings die Ausnahme. In der Regel begnügen sich manche Abgeordnete damit, ihrem Kandidaten (oder ihrer Kandidatin) einen Denkzettel zu verpassen, indem sie ihm oder ihr die sicher geglaubte Zustimmung verweigern. So fehlten Angela Merkel bei der Wiederwahl zur Kanzlerin Ende Oktober mindestens neun Stimmen aus dem eigenen Lager. Ihre Mehrheit bereits im ersten Wahlgang gefährdete das freilich nicht.

Die CDU-Politikerin Christine Lieberknecht konnte demgegenüber zwei Tage später erst im dritten Wahlgang zur thüringischen Ministerpräsidentin gekürt werden, weil ihr zuvor jeweils vier Abgeordnete aus der neuen schwarz-roten Koalition die Stimme verweigert hatten. Im dritten Durchgang, in dem laut Verfassung die einfache Mehrheit reichte, bekam sie dann sogar auch die Stimmen der FDP-Fraktion, weil plötzlich Bodo Ramelow von der Linken noch als Gegenkandidat angetreten war. Er hoffte wohl, dass ein Teil der SPD-Abgeordneten von der mit der CDU verabredeten Regierung abrücken und in der geheimen Wahl für ihn votieren würden, erreichte aber das Gegenteil.

Nach der verpatzten Wahl beschuldigten sich Union und SPD erwartungsgemäß gegenseitig, der Ministerpräsidentin die Stimmen versagt zu haben. Auch nach Angela Merkels Wahl begann ein öffentliches Rätselraten, wer die Abtrünnigen gewesen sein und welche Motive sie veranlasst haben könnten, der Abstimmung fernzubleiben. Über das, was das abweichenden Verhaltens erst möglich machte, wurde dabei bezeichnenderweise kein Wort verloren – es ist der Modus der geheimen Abstimmung. Die Wahl „mit verdeckten Stimmzetteln“, wie es in den meisten parlamentarischen Geschäftsordnungen heißt, wird bei der Bestellung des Bundeskanzlers und der Länderregierungschefs in der Bundesrepublik als so selbstverständlich betrachtet, dass kaum jemand daran Anstoß nimmt. In Wirklichkeit bedeutet sie jedoch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie.

Als Argument für die geheime Wahl wird in der Regel das in Artikel 38 des Grundgesetzes geschützte freie Mandat ins Feld geführt. Um die Abgeordneten vor den Pressionen zu bewahren, die sie bei einem Abweichen von der Fraktionslinie unweigerlich zu gewärtigen hätten, sollen sie dem Zwang enthoben werden, sich bekennen zu müssen und mit offenem Visier zu kämpfen. Zu Ende gedacht würde das jedoch bedeuten, dass auch bei Gesetzesbeschlüssen, die ja fraktionsintern ebenfalls umstritten sein können, stets geheim abgestimmt werden müsste. Dies würde dem Transparenzgebot politischer Entscheidungen widersprechen, das dem demokratischen Prinzip inhärent ist. Entsprechend verlangt die Geschäftsordnung des Bundestages die offene Abstimmung über die Gesetze, die auf Antrag einer Minderheit sogar namentlich erfolgen muss.

Wenn grundlegende Parlamentsentscheidungen dem Transparenzgebot unterliegen, so ist nicht einzusehen, warum davon ausgerechnet die Entscheidung über die Bildung und den Bestand einer Regierung ausgenommen sein soll. Bei dieser handelt es sich ja um eine politische Richtungsentscheidung schlechthin. Gerade hier haben die Wähler einen Anspruch zu erfahren, wie sich „ihr“ Abgeordneter bei der Abstimmung verhält.

Denn in einem parlamentarischen Regierungssystem beruht die Demokratie nicht nur auf der Gewissensfreiheit der Abgeordneten, sondern auch darauf, dass diese Abgeordneten als Vertreter einer Partei gewählt werden. Fühlen sie sich dem Wählervotum verpflichtet, können sie sich von den Positionen ihrer Partei deshalb – trotz freien Mandates – nicht nach Belieben entfernen. Nach Belieben heißt, dass sie es tun könnten (vielleicht sogar tun sollten), sofern dafür gute Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Partei nach den Wahlen selbst von Positionen entfernt, die sie gegenüber den Wählern zuvor vertreten hat (wie die SPD 2008 in Hessen). 

Gute Gründe liegen aber gewiss nicht vor, wenn die Abgeordneten nur aus persönlichen Motiven mit Nein stimmen (weil sie sich z.B. bei der Zusammenstellung des Kabinetts übergangen fühlen). Dies zu erkennen und gegebenenfalls zu sanktionieren, setzt aber die Offenlegung der Gründe voraus. Demokratie heißt also, dass die Parlamentarier für ihr „abweichendes“ Verhalten vor dem Wähler einstehen müssen. Die geheime Regierungswahl ist damit nicht vereinbar.

Es zeugt von wenig Mut, wenn Abgeordnete, die einem Koalitionsvertrag auf Parteitagen und in der Fraktion in offener Abstimmung ihr Plazet geben, unter dem schützenden Deckmantel der Geheimwahl im Parlament genau das Gegenteil tun. Vielleicht mag es tröstlich sein, dass die Politiker sich in ihren diesbezüglichen Charaktereigenschaften von den Normalbürgern nicht sonderlich unterscheiden. Dies heißt aber keineswegs, dass ein solches Verhalten durch die Verfahrensregeln noch ermuntert werden sollte.

Statt billige Medienschelte zu üben und eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu fordern (was in der Konsequenz auf ein Weniger an Demokratie hinausläuft), täte Bundestagspräsident Lammert deshalb gut daran, sich endlich für die Abschaffung der überkommenen Geheimwahl einzusetzen. Diese vermag zwar die deutsche Demokratie um ein zusätzliches Spannungsmoment zu bereichern. Mit demokratischen Grundsätzen hat das aber ansonsten wenig zu tun.

Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaften an der Universität Bonn

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Leser-Kommentare

  1. Was Leuten passiert, die sich offen gegen eine Koalition entscheiden, konnte man bei den 4 Abweichlern bei der Ypsilanti-Wahl erkennen. Diese vier hätten Fr. Ypsilanti ins offene Messer laufen lassen können. Stattdessen haben sie vor der Abstimmung gesagt, dass sie mit nein stimmen werden. Die Art und Weise, wie die SPD mit diesen Leuten umgegangen ist, ermuntert nicht, diese Wahl offen durchführen zu lassen.

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    ...Gewissensfreiheit völlig verlieren, der sollte die geheime Wahl abschaffen. In einer Staatsordnung, das in der Hauptsache Quasiangestellte der Parteien über die Liste in die Parlamente buchsiert mit dem Ergebnis einer bis zu 70%igen Besetzung der Sitze durch eine einzige soziopolitische Gruppe, die unter 5% Bevölkerungsanteil hat, ist das Letzte, das man braucht eine Schwächung der Meinungs- und Wahlfreiheit.

  2. Der Abgeordnete soll nach seinem Gewissen entscheiden und nicht nach der Parteirichtlinie.

    Solange die Parteibonzen das Sagen haben, finde ich die Geheimwahl sehr sinnvoll. Nur so kann jemand nach seinem Gewissen entscheiden, ohne gleich von seiner Partei ausgegrenzt zu werden. Denn ohne Partei geht ja nix in Deutschland.

    Ich kann den Autor verstehen. Er möchte gern, dass man sieht, wer da gegen Merkel z.B. stimmt. Oder noch besser, falls es offen ist, dann wird es auch keine Gegenstimmen geben.

    Warum verlangt der Autor eigentlich nicht auch dass die Bürger offen wählen? Was ist schon dabei? Dann einfach die Wahlentscheidung eines jeden einzelnen ins Internet stellen. Dann kann der Arbeitgeber sich auch ein Bild davon machen, wie seine Angestellten so politisch stehen.

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    Sehr gut!   stefanincello

    Ihrem Kommentar kann ich nur zustimmen. Und es gibt eigentlich nichts hinzuzufügen.

  3. ist eine der letzten Gelegenheiten, bei der ein Abgeordneter wirklich seinem Gewissen folgen kann, ohne die Parteidisziplin(ierung) fürchten zu müssen.
    Das Gegenteil ist richtig: Es müsste viel mehr geheime Abstimmungen geben.

    • 04.11.2009 um 18:25 Uhr
    • PGMN

    Herrn Deckers ist für unser System durchaus nachvollziehbar. Ihm ist allerdings der Fehler unterlaufen, dieses System als Demokratie zu bezeichnen und dann die Maßstäbe der (unserer) Partiokratie anzulegen. Entweder der Abgeordnete ist in einer Demokratie als Vertreter des Volkes gewählt und an den Willen des Wählers gebunden, den er ohne Furcht vor Repressalien der Partei in allen Belangen zu verteidigen in der Lage sein muss, oder er ist als Vertreter der Partei gewählt welche wiederum als Vertreter des Wählers anzusehen ist und sich daher nicht von diesem entfernen darf. Die repräsentative Demokratie hört auf zu funktionieren, wenn eine Partei die ihr gegeben Stimmen als frei (d.h. dass sie damit machen kann, was sie will) ansieht und dann Repräsentanten ernennen darf, die den Bürger vertreten sollen. Das Problem ist natürlich, dass diese Vertreter dann dem Bürger nur in zweiter Linie und in erster Linie der Partei verantwortlich sind, welche wiederum dem Bürger auch keine Rechenschaft schuldig (d.h. sie darf sich von ihren Wahlversprechen lossagen) ist. In einer Partiokratie ist dieses System völlig legitim, in einer Demokratie institutionalisierter Wahlbetrug.

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    • 04.11.2009 um 18:37 Uhr
    • Crest

    Herr Decker, ob über Gesetze oder über Personen abgestimmt wird.

    Es ist deshalb gute Tradition, bei Abstimmungen über Personen geheim abzustimmen. In vielen Kommissionen ist dies sogar zwingend vorgeschrieben.

    Es kann einem Abgeordneten zugemutet werden, dass er das Rückgrat besitzt, mit sachlichen Gründen ein Gesetz abzulehnen. Eine Person abzulehnen, ist etwas völlig anderes.

    Wenn man den Abgeordneten zwingen würde, auch dies offen zu tun, überforderte man den Abgeordneten. Jeder sachliche Grund wird sofort zum persönlichen Grund.

    Dass die geheime Abstimmung als einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie angesehen wird, habe ich dann nur noch als ungeheuerlich empfunden.

    Ihre Begründung, Herr Decker, dies folgte daraus, dass diese Abgeordneten als Vertreter einer Partei gewählt werden. würde ich nur allzu gerne umkehren:

    Es ist doch geradezu eine Ursache der Politikerverdrossenheit, dass die Parteien mit ihren festgezurrten Landeslisten dem Bürger doch kaum "eine Wahl lassen".

    Ihre Kolummne, Herr Decker, lässt mich fassungslos zurück.

    Herzlichst Crest

    • 04.11.2009 um 19:09 Uhr
    • ngw16

    Der gern verwendete Fraktionszwang, wo ist der im GG oder anderen Gesetzen erlaubt oder gar vorgeschrieben?
    Ich halte diesen für schlicht illegal.

    Die Folge ist eine faktische Kanzlerdiktatur.
    Welche nur durch Abwahl von Gesamtparteien aufgebrochen werden kann.
    Davor schützt aber noch die 5%-Klausel, die Konkurrenz fernhält.
    Passiert selten doch, wie man an der SPD-Schlappe sehen kann.
    Hatte aber immerhin 7 Jahre benötigt, viel zu lang.

  4. Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nur die Gedanken sind frei und die geheime Wahl ist eines der fundamentalen Elemente, welche uns vor enthemmter Einflussnahme schützt. Wie man ernsthaft deren Abschaffung fordern kann bleibt mir wirklich schleierhaft. Vielmehr spricht viel dafür, um das Argument umzudrehen, auch alle anderen, jetzt noch offenen Abstimmungen im Bundestag geheim zu machen.
    Wenn ein Spitzenpolitiker am Rückhalt in der eigenen Partei scheitert, dann muss er sich fragen, ob er für das angestrebte Amt geeignet ist und nicht nach Wegen suchen, die Abweichler auszubooten.
    Herr Professor: 5- im Fach Demokratietheorie.

  5. ... oder das Ende der Demokratie?
    In der Politik ist es, egal ob in der Diktatur oder in der Demokratie:
    Parteipolitischer Selbstmord ist, wenn ein Mitglied seinen "Herrn oder seine Frau" nicht wählt.
    Politiker sind ja nun von Haus aus etwas sehr "neutral" und scheinen mit dem Wendehals genetisch eine Art Beziehung zu pflegen aber wenn es um die eigene Meinung geht, dann wird man in dieser Funktion schnell zum Chamäleon oder die Mehrheit der "strammen" Genossen, die eigentlich auch so stramm nicht sind, sorgen dafür, dass die politische Karriere schnell dem Null-Punkt entgegen geht.
    Im Allgemeinen nennt man so etwas "Parteidisziplin" - gab es im Honecker-Staat auch schon, ist aber weder von den Kommunisten noch von den Schweizern erfunden, sondern ist ein Teil der menschlichen Gesellschaft seit Urzeiten.
    Nur dass die Delinquenten damals erschlagen und gefressen wurden. Heute geht das viel einfacher, wenn sich die Medien darum kümmern.
    Um einen Rausschmiss zu entgehen, dann hilft nur die Flucht nach vorn.
    Man stelle sich vor, dass alle Bundestagsabgeordneten namentlich wählen würden:
    Das Bäumchen-Wechsle-Dich-Spiel innerhalb der Parteienlandschaft könnte dann wenigstens noch durch einen waschechten Förster reguliert werden, damit ja niemand am falschen Ast sägt und sich nicht gleich ganz das Genick bricht.
    ...

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