NS-Verbrechen

Später Prozess gegen den SS-Mann Boere

Kaltblütig erschoss er 1944 drei niederländische Zivilisten, nach dem Krieg lebte er unbehelligt in Deutschland. Nun steht der SS-Veteran Heinrich Boere vor Gericht.

Vor Gericht: Der 88-jährige Angeklagte Heinrich Boere neben seinen Anwälten

Vor Gericht: Der 88-jährige Angeklagte Heinrich Boere neben seinen Anwälten

Den 3. September 1944 wird Tuin de Groot nie vergessen. Er war elf Jahre alt, als es am frühen Morgen an der Haustür im niederländischen Voorschoten bei Leiden klingelte. Tuins Vater Teunis de Groot öffnete, noch im Schlafanzug. Draußen standen zwei junge Männer in schwarzer Uniform. Einer der SS-Schergen zog eine Pistole aus der rechten Manteltasche, tötete den Fahrradhändler mit zwei, drei Schüssen. Der heute 76-jährige Tuin de Groot erinnert sich bis heute an den "schrecklich süßen Geruch" des Blutes.

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Die beiden Männer gingen weiter zur Wohnung des Prokuristen Frans-Willem Kusters. Sie täuschten laut Staatsanwaltschaft eine polizeiliche Überprüfung vor, lockten den Mann ins Auto. Kusters wollte fliehen, wurde erschossen. Schon im Juli 1944 hatten zwei SS-Männer den Apotheker Fritz Bicknese in Breda getötet.

Der SS-Veteran Heinrich Boere, zur Tatzeit 22 Jahre alt, wurde 1945 festgenommen und 1949 als Mörder in allen drei Fällen von einem Sondergericht in Amsterdam zum Tode verurteilt – in Abwesenheit: Er war 1947 nach Deutschland entkommen. Später wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt, doch Boere, der in Interviews seine Taten teilweise zugegeben hat, musste nie dafür büßen. Erst seit vergangener Woche steht der heute 88-Jährige vor einem deutschen Gericht.

Boere, Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter, hatte sich Ende 1940 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht. 1942 wurde er dem gut ein Dutzend Männer starken SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt, benannt nach dem niederländischen Faschisten Johannes Hendrik Feldmeijer.

Mit dem Codewort "Silbertanne" wurden die Angehörigen des Kommandos nach jedem Anschlag des niederländischen Widerstandes losgeschickt: Vergeltungsmorde sollten die Niederländer einschüchtern. Mindestens 54 Menschen fielen ihnen zum Opfer – Personen, "die in unmittelbarer Umgebung des Attentatsortes wohnten und von denen man zumindest annahm, dass sie mit Widerständlern in Verbindung standen, dass sie mit ihnen sympathisierten oder dass sie antideutsch eingestellt waren", wie das Oberlandesgericht Köln feststellte.

Boere hat in Interviews mehrfach geltend gemacht, er habe geglaubt, Partisanen zu erschießen, "Terroristen". "Wir dachten, wir täten das Richtige", sagte er dem Spiegel. Die Anklage spricht von "zynischen Vergeltungsmaßnahmen" an Zivilisten.

Seit 1947 lebte Boere in seinem Geburtsort Eschweiler bei Aachen, wo er als Bergmann arbeitete. In den achtziger Jahren beantragten die Niederlande seine Auslieferung. Boere saß 1983 kurz in Haft, doch die Auslieferung wurde abgelehnt: Es sei nicht auszuschließen, dass Boere die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könne. Hitler hatte 1943 bestimmt, dass ausländische SS-Freiwillige automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dieser Erlass auch in der Bundesrepublik gilt. Deutsche aber dürfen nicht ausgeliefert werden. 

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  • Von Hellmut Vensky
  • Datum 2.11.2009 - 18:48 Uhr
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  • Quelle ZEIT ONLINE
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  • Schlagworte Nationalsozialismus | Kriegsverbrechen
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