NS-Verbrechen Später Prozess gegen den SS-Mann BoereSeite 2/2
Ein eigenes Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein: Die Erschießungen seien zulässige Repressalien der deutschen Besatzungsmacht gewesen; zudem habe Boere auf Befehl gehandelt. Das Landgericht Aachen und das Oberlandesgericht Köln kamen zu einem anderen Ergebnis: Die Erschießungen seien weder durch das Völkerrecht gerechtfertigt gewesen, noch könne sich der Verurteilte auf Befehlsnotstand berufen, teilte das Oberlandesgericht im Sommer 2007 mit. Allerdings habe das Verfahren von 1949 rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt, weil Boere ohne angemessene Verteidigung verurteilt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte wieder, erhob im Frühjahr 2008 Anklage. Mehrfach wurde Boere, der in einem Altenheim am Rande der Eifel lebt, an Diabetes und Herzproblemen leidet, für verhandlungsunfähig erklärt. Im Juli entschied das Kölner Oberlandesgericht, sein Zustand habe sich verbessert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte: Ein Prozess in überschaubarem Umfang sei möglich. Ein Arzt sitzt im Gericht neben dem auf den Rollstuhl angewiesenen Boere, kontrolliert regelmäßig Blutdruck und -zucker des 88-Jährigen.
Ob der Prozess überschaubar bleibt, ist fraglich. Zum Auftakt am Mittwoch vergangener Woche legte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß ein: Der nordrhein-westfälische Schwerpunkt-Staatsanwalt für NS-Verbrechen sei "in der Sache nicht ergebnisoffen". Er habe in Interviews deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung um jeden Preis wolle.
Das Gericht vertagte sich; die Anklage wurde nicht verlesen. Tuin de Groot, der wie die beiden Söhne des ermordeten Apothekers als Nebenkläger auftritt, war enttäuscht. Er hatte eine Erklärung vorbereitet, um den Angeklagten mit den Folgen seiner Tat zu konfrontieren. "Er hat unsere ganze Familie kaputtgemacht. Wir waren fünf Kinder", sagt de Groot.
Den Befangenheitsantrag lehnte das Gericht als unbegründet ab. Am Montag wurde die Anklage verlesen: Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe Boere drei Menschen ermordet. "Ich erwarte, dass er eine schwere Strafe bekommt", hofft de Groot. Doch die Verteidigung beantragte am Montag die Einstellung des Verfahrens, weil Boere bereits 1949 verurteilt worden und ein zweites Verfahren nicht zulässig sei: Damit wird sie nicht durchkommen. Ein Ziel aber wird sie damit erreichen: den Prozess weiter zu verzögern.
- Datum 02.11.2009 - 18:48 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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