Solidaritätszuschlag Die endlose "Soli"-Hysterie
Das "Soli"-Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts sorgt für Aufregung. Dabei ist seine Abschaffung mitnichten beschlossen worden. Gut wäre es aber.
Das Thema taugt zur Hysterie. Da verdrängt auch der ein oder andere Journalistenkollege schnell mal die Sorgfaltspflicht: "Gericht erklärt Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig", titelten heute Nachmittag eilig etliche Online-Medien. Der Fernsehsender n-tv setzte noch einen drauf: "Gericht kippt Soli!" tickerte rot unterlegt über den Bildschirm.
Doch was ist eigentlich passiert? Fast gar nichts. Nichts jedenfalls, das eine solche Aufregung rechtfertigt.
Der Reihe nach: Das niedersächsische Finanzgericht behandelte heute die Klage eines Angestellten, der Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag in seinem Steuerbescheid erhoben hatte. Mitnichten kippte das Hannoveraner Gericht den "Soli", wie es die ersten Headlines und Tickermeldungen heute Nachmittag glauben machen wollten. Es erklärte den umstrittenen Zuschlag auf die Einkommensteuer auch nicht für verfassungswidrig. Das nämlich darf nur ein Verfassungsgericht.
Das niedersächsische Finanzgericht gab dem Kläger aber insoweit Recht, als dass es selbst zu der Überzeugung gelangte, der Solidaritätszuschlag sei verfassungswidrig – und den Fall zur Klärung dieser unterstellten Verfassungswidrigkeit nach Karlsruhe überwies. Das ist ein feiner, doch entscheidender Unterschied, denn nun sind die Verfassungsrichter gefragt, um über den Solidaritätszuschlag ein Urteil zu fällen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Deutschlands höchstes Gericht mit der Abgabe beschäftigen muss. Bislang allerdings haben die Karlsruher Richter noch jede Klage gegen die Solidaritätszuschlag abgewiesen. Dies war 1999 so, als sie den Zuschlag explizit das Gütesiegel der Verfassungskonformität anhefteten, und das war 2008 so, als sie eine Verfassungsbeschwerde – diesmal ohne Angabe irgendwelcher Gründe – abwiesen.
Wie das Urteil dieses Mal ausfallen wird, ist völlig offen. Gut möglich, dass Karlsruhe seiner bisherigen Linie treu bleibt. Andererseits gibt es mittlerweile gewichtige Gründe, die dafür sprechen, an der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags zu zweifeln. Schon allein der Name ist irreführend: Er suggeriert, dass das Geld ausschließlich dem zweifellos immer noch nötigen Aufbau Ost zusteht. Das ist schon lange nicht mehr der Fall. Weder ist der Solidaritätszuschlag heute noch zweckgebunden noch fließt er ausschließlich in den Osten Deutschlands. Nein, er wird auch dafür verwendet, einige der unzähligen Löcher im Finanzhaushalt zu stopfen. Dafür braucht man kein tatsächlich kein "Solidaritätszuschlaggesetz".
Eine schnöde Erhöhung der Einkommensteuersätze wäre hier nicht nur ehrlicher, sie würde auch das latent vorhandene Gefühl im Westen, gegenüber dem Osten ungerecht behandelt zu werden, abbauen helfen. Denn noch immer sind viele in den alten Bundesländern der Meinung, der Solidaritätszuschlag würde allein im Westen erhoben und käme allein dem Osten zugute.
Bis Karlsruhe sich aber entschieden hat, wird es dauern. Und bis dahin werden, dem heutigen Urteil aus Niedersachsen zum Trotz, alle einkommensteuerpflichtigen Bürger ihren Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen.
- Datum 25.11.2009 - 18:16 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 9
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[Entfernt wg. Doppelpostings. /Die Redaktion pt.]
Das Gericht hat dem Verfassungsgicht nun die Sache vorgelegt.
Die Ausführung, daß das niedersächsische Finanzgericht "zumindest nicht ausschloss, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sein könnte" ist unrichtig. denn ein Gericht kann dem Verfassungsgericht nur vorlegen, wenn es p o s i t i v und d e f i n i t i v der Ansicht ist, daß Verfassungwidrigkeit vorliegt. Eine Anfrage an das BVerfG, zu prüfen "ob nicht" oder "ob womöglich" Verfassungswidrigkeit vorläge, wäre s o f o r t abweisungsreif!
Die Ausführung im Artikel stimmt tatsächlich nicht: Das vorlegende Gericht (hier: das Finanzgericht Hannover) muss bei einer solchen "konkreten Normenkontrollklage" ÜBERZEUGT sein, dass die entsprechende Norm/Gesetz verfassungswidrig ist (Art. 100 GG). Bloße Zweifel reichen eben gerade nicht, um Karlsruhe anzurufen.
Richtig! Die Passage war sehr unglücklich formuliert. Ich wollte damit ausdrücken, dass das Finanzgericht, selbst wenn es von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, nicht entscheiden kann, ob es tatsächlich verfassungswidrig ist. Der Konjunktiv war auf die ausstehende Entscheidung des BVG gemünzt, nicht auf die Überzeugung der Richterin. Ich hoffe, nun ist es klarer.
Grüße, Markus Horeld
...so berücksichtigen und sagt diese Abgabe "stehe nicht zur Disposition". Das ist eine eigenartig beunruhigende Einstellung, die man sich in seinem Innenminister kaum freuen darf, stellt er doch die Meinung eines Gerichts also einer anderen Staatsgewalt in Frage und impliziert er damit doch Widerstand bzw Ungehorsam. Wollen wir schauen, was er sagt, sollte Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit aberkennen.
Richtig! Die Passage war sehr unglücklich formuliert. Ich wollte damit ausdrücken, dass das Finanzgericht, selbst wenn es von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, nicht entscheiden kann, ob es tatsächlich verfassungswidrig ist. Der Konjunktiv war auf die ausstehende Entscheidung des BVG gemünzt, nicht auf die Überzeugung der Richterin. Ich hoffe, nun ist es klarer.
Grüße, Markus Horeld
...so berücksichtigen und sagt diese Abgabe "stehe nicht zur Disposition". Das ist eine eigenartig beunruhigende Einstellung, die man sich in seinem Innenminister kaum freuen darf, stellt er doch die Meinung eines Gerichts also einer anderen Staatsgewalt in Frage und impliziert er damit doch Widerstand bzw Ungehorsam. Wollen wir schauen, was er sagt, sollte Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit aberkennen.
erfolgte, sondern ein Beschluss, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, weil das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist.
Diese Auffassung widerspricht allerdings mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs und dürfte deshalb keinerlei Erfolgsaussichten haben. Insofern ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum völlig offen. Dieses Gericht widerspricht seinen früheren Entscheidungen nur äußerst ungern.
Im Übrigen: Insider wissen, dass das Niedersächsische Finanzgericht für seine abwegigen Rechtsauffassungen bekannt ist und aus diesem Grund weitaus überdurchschnittlich oft seine Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht von diesem als unzulässig abgeschmettert wurden.
Die Bemerkung, dass eine schnöde Erhöhung des Einkommensteuersatzes ehrlicher gewesen wäre, mag zutreffen, ist aber gleichwohl naiv. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer. 15 % gehen an die Kommunen, der Rest je zur Hälfte an Bund und Länder, während der Solidaritätszuschlag eine reine Bundessteuer ist. Wollte der Bund sein Aufkommen behalten, müsste er den Einkommensteuersatz weit über dass doppelte des bisherigen Solidaritätszuschlags erhöhen.
Richtig! Die Passage war sehr unglücklich formuliert. Ich wollte damit ausdrücken, dass das Finanzgericht, selbst wenn es von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, nicht entscheiden kann, ob es tatsächlich verfassungswidrig ist. Der Konjunktiv war auf die ausstehende Entscheidung des BVG gemünzt, nicht auf die Überzeugung der Richterin. Ich hoffe, nun ist es klarer.
Grüße, Markus Horeld
...so berücksichtigen und sagt diese Abgabe "stehe nicht zur Disposition". Das ist eine eigenartig beunruhigende Einstellung, die man sich in seinem Innenminister kaum freuen darf, stellt er doch die Meinung eines Gerichts also einer anderen Staatsgewalt in Frage und impliziert er damit doch Widerstand bzw Ungehorsam. Wollen wir schauen, was er sagt, sollte Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit aberkennen.
Der Solidaritätszuschlag, von dem seit Jahr und Tag keiner weiss was genau damit geschieht, da es nicht überprüft wurde und wird, muß ab sofort in Umweltprojekte und Bildung (Kinder) gesteckt werden.
Man solle sich nicht täuschen. Würde der Soli abgeschaft, würde man sich das Geld an anderer Stelle holen. Aber vom Grundsatz her denke ich auch, der Soli gehört langsam abgeschaft. Nach 20 Jahren kann man nicht von einer vorübergehende Abgabe sprechen. Außerdem führen solche dauerhaften Alimentierungen nur dazu, dass man mit ihnen fest rechnet und keinen Grund sieht, sich anzustrengen.
Es soll ja schon Ostländer geben, die ganz ohne Soli auskämen, weil sie sich saniert und angestrengt haben und trotzdem Geld kriegen. Mag ja sein, dass es Regionen im Osten gibt, die immer noch auf den Soli angewiesen sind. Aber das kann man sicher auch über den Länderfinanzausgleich regeln und hätte ein Ärgernis weniger, was sicher nicht unwesentlich zu einer immer noch vorhandenen Spaltung von Ost und West führt.
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