Solidaritätszuschlag

Gericht hält "Soli" für verfassungswidrig

Bahnbrechendes Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts: Der Solidaritätszuschlag verstoße gegen das Grundgesetz. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Vertrauter Posten auf der Gehaltsabrechnung: Seit 1991 wird der Solidaritätszuschlag erhoben

Vertrauter Posten auf der Gehaltsabrechnung: Seit 1991 wird der Solidaritätszuschlag erhoben

Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer als verfassungswidrig eingestuft. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte.

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In einem zweiten Schritt verwies das Gericht das Verfahren zur grundsätzlichen Prüfung an das Bundesverfassungsgericht. Nun müssen also die Karlsruher Richter darüber entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer gegen das Grundgesetz verstößt.

Die niedersächsischen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das tragende Motiv für die Einführung des "Soli" die Kosten für die deutsche Einheit gewesen seien. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte", betonte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. Eine solche Abgabe dürfe aber nicht dauernd, sondern nur vorübergehend eingezogen werden.

Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Osnabrück, der die Zwangsabgabe für verfassungswidrig hält. Der 37-Jährige musste nach Änderungen beim "Soli" im Jahr 2007 rund 1000 Euro zahlen und will nun die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den "Soli" kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel mit Blick auf ein mögliches Aus für den "Soli". Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte BdSt-Präsident Däke. Eine frühere Klage des BdSt gegen den "Soli" war von Karlsruher Richtern nicht angenommen worden.

Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein – diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der "Soli" bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

Der Zuschlag spülte bisher gut 185 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers, 2008 waren es nach Angaben des Ministeriums 13,1 Milliarden. Für dieses Jahr gehen die Steuerschätzer von Einnahmen in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro aus, die allein dem Bund zustehen.

Kritiker bemängeln, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden, sondern für unterschiedliche Aufgaben verwendet werden.

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Leser-Kommentare

  1. 1. ...

    Bekommen wir dann unser Geld wieder zurück?

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      RTyped

    Was für eine finanzielle Belastung für den Staat wäre das in dem Fall, das BVG sähe den Sachverhalt genauso wie das niedersächsische Finanzgericht? Was wären die Folgen? Sollten die bisher geleisteten Zahlungen dann einfach umdeklariert werden damit erneut ein Gericht die Zulässigkeit prüfen darf? Mein lieber Schwan, da ist etwas aufgekommen!

    ...die Bürger Verfassungswidrig -sollte das Verfassungsgericht darauf erkennen- enteignet. Das wäre schon dick.

    • 25.11.2009 um 15:47 Uhr
    • RTyped
    2.

    Was für eine finanzielle Belastung für den Staat wäre das in dem Fall, das BVG sähe den Sachverhalt genauso wie das niedersächsische Finanzgericht? Was wären die Folgen? Sollten die bisher geleisteten Zahlungen dann einfach umdeklariert werden damit erneut ein Gericht die Zulässigkeit prüfen darf? Mein lieber Schwan, da ist etwas aufgekommen!

    Antwort auf "..."
    • 25.11.2009 um 15:48 Uhr
    • mexi42

    Nein, das Geld bekommen wir nicht wieder zurück.
    Wir werden seit Jahrzehnten von Politikern regiert,
    die die Verfassung missachten.
    Diese Politiker wurden frei gewählt.
    Warum?

  2. Das BVG setzt dem Gestzgeber im Juni 2010 eine Frist bis Ende 2013, um eine neue Regelung zu erlassen.

    Eine rückwirkendes Urteil oder Gesetz wird ob der massiven wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen ausgeschlossen.

  3. 5. prost!

    ...können wir bei der "Sektsteuer" gleich weitermachen?...

  4. 185 Milliarden Euro - wie wäre es wenn man damit mal die Staatsschulden abbezahlt?

    Wenn die fallen würden würden die Staatsausgaben für die Zinszurückzahlung auch fallen.

    Auf Dauer hätte der Staat damit mehr Geld in der eigenen Kasse - das wäre aber nichts kurzfristiges sonder ein plan mit einer "langen Laufzeit".
    Und wenn die Schulden erst mal geringer sind könnte man auch sinnvol über Steuersenkungen entlastung etc. nachdenken.
    Eine bessere Bildung wäre auch gut - denn wenn sich nicht jeder nur mit Fastfood "vollstopft" könnte dass den Gesundheitskosten positiv zugute kommen.
    (Hier geht es nicht um den gelegentlichen Verzehr von Fastfood, sondern den regelmäßigen)

    • 25.11.2009 um 17:49 Uhr
    • joG

    ...die Bürger Verfassungswidrig -sollte das Verfassungsgericht darauf erkennen- enteignet. Das wäre schon dick.

    Antwort auf "..."
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