Urteil des Bundesverfassungsgerichts Freiheitsschranke für Neonazis
Der Volksverhetzungsparagraf beschränkt die Meinungsfreiheit nur für braune Bannerträger. Das aber darf sein - weil das Grundgesetz der NS-Vergangenheit verpflichtet ist.
Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist keine Meinung wie jede andere. Neonazis können sich daher nicht in gleicher Weise auf ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen wie beispielsweise Linksextremisten. Das Grundgesetz lässt ihre Diskriminierung zu – ja, es fordert sie geradezu. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einer historischen Grundsatzentscheidung klargestellt.
Anlass war eine Verfassungsbeschwerde des inzwischen verstorbenen NPD-Anwalts Jürgen Rieger. Dieser hatte einen "Gedenkmarsch" in der Stadt Wunsiedel angemeldet, dem Begräbnisort des einstigen "Führer-Stellvertreters" Rudolf Heß. Die Demonstration war verboten worden. Begründung: Die Veranstaltung drohe, die NS-Gewaltherrschaft zu verherrlichen – und das ist seit 2005 strafbar, aufgrund des seinerzeit verschärften Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Kundgebungsverbot deshalb bestätigt, ebenso wie das Verfassungsgericht in mehreren Eilentscheidungen seitdem.
Das warf allerdings ein grundsätzliches Verfassungsproblem auf, über das die Karlsruher Richter nun zu entscheiden hatten. Denn Artikel 5 des Grundgesetzes gibt jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern, also auch Neonazis, sofern dies nicht durch "allgemeine Gesetze" verboten ist. Damit sind Gesetze gemeint, die nicht gezielt eine Meinung verbieten, sondern dies nur mittelbar tun, indem sie generell zum Schutz bestimmter Rechtsgüter ein bestimmtes Verhalten einschränken. Beispiel: Das Verbot, politische Slogans an Hauswände zu schmieren, ist kein Verstoß gegen die Verfassung, weil damit keine Meinungen unterdrückt, sondern lediglich das Eigentum des Hausbesitzers geschützt werden soll.
Ob die Strafbarkeit der NS-Verherrlichung nach diesem Maßstab als "allgemeines Gesetz" gelten kann, das ließ sich allerdings bislang mit guten Gründen bezweifeln. Denn mit dem Verweis auf Schutz des Andenkens der NS-Opfer wird hier eine bestimmte, eben rechtsextreme Weltsicht unter Strafe gestellt.
Dennoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2008, dass die Bestrafung der NS-Verherrlichung nicht die Meinung der Täter ins Visier nehme, sondern nur generell dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde der NS-Opfer diene.
Die Karlsruher Verfassungshüter wählen jetzt jedoch einen viel frontaleren Weg, das Verbot der NS-Verherrlichung mit der Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen: Die Strafnorm, so die Richter des Ersten Senats, diene nicht generell dem Schutz von Gewaltopfern und verbiete nicht, totalitäre Regime gleich welcher Art zu verherrlichen, sondern „ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt“. Sie sei in der Tat ein Sonderrecht, um bestimmte Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Aber – und das ist das Bahnbrechende an diesem Urteil – in diesem speziellen Fall sei ein solches Sonderrecht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zur Begründung greifen die Richter des Ersten Senats weit aus in die Vor- und Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes: Die Verfassung der Bundesrepublik sei als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ entstanden. „Das menschenverachtende Regime dieser Zeit, das über Europa und die Welt in unermesslichem Ausmaß Leid, Tod und Unterdrückung gebracht hat, hat für die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland eine gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung, die einzigartig ist und allein auf der Grundlage allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen nicht eingefangen werden kann.“ Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus sei historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie am Inkraftsetzen des Grundgesetzes beteiligten Kräfte gewesen.
- Datum 17.11.2009 - 19:41 Uhr
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aber faktisch unklug.
Das Urteil macht leider Märtyrer aus Seppen.
Es wäre wirklich an der Zeit, diese Meinungen nicht auszublenden, sondern zu akzeptieren! Dazu gehört auch, solche "Gesinnung" einfach mal hin zu nehmen.
Die Diskussionen, welche automatisch nach solchen Veranstaltungen entstünden, wären ein wichtiger Faktor der Verarbeitung. Das würde über kurz oder lang alles selbsttätig regulieren!
Keiner der heutigen "Anhänger" des NS-Regimes würde lange durchhalten, wenn er es ohne besondere eigene Funktion und Wichtigkeit ertragen müßte.
Die andauernde Medien-Schelte gegen rechts nervt und langweilt jeden normalen Menschen. Das ist ungesund für den Heilungsprozess!
Denn heilen muß hier noch Vieles - nicht nur der ausgestreckte Arm.
"Heilen" sollte hier gar nichts - der Mut der Karlsruher Richter besteht genau darin, das deutsche Grundgesetz als einer Wunde verpflichtet anzusehen. Dass dies nun entschieden wurde, bedeutet, dass die Wunde offen bleiben muss, gerade in Deutschland.
"Heilsam" kann hier nur sein, was die Wunde nicht heilen lässt, denn sonst versänken in Vergessenheit.
Endlich also mal ein Zeichen des Erinnerungsmutes aus Karlsruhe, das das Recht auch als Gedächtnis begreift. Sehr gut!
"Heilen" sollte hier gar nichts - der Mut der Karlsruher Richter besteht genau darin, das deutsche Grundgesetz als einer Wunde verpflichtet anzusehen. Dass dies nun entschieden wurde, bedeutet, dass die Wunde offen bleiben muss, gerade in Deutschland.
"Heilsam" kann hier nur sein, was die Wunde nicht heilen lässt, denn sonst versänken in Vergessenheit.
Endlich also mal ein Zeichen des Erinnerungsmutes aus Karlsruhe, das das Recht auch als Gedächtnis begreift. Sehr gut!
"Heilen" sollte hier gar nichts - der Mut der Karlsruher Richter besteht genau darin, das deutsche Grundgesetz als einer Wunde verpflichtet anzusehen. Dass dies nun entschieden wurde, bedeutet, dass die Wunde offen bleiben muss, gerade in Deutschland.
"Heilsam" kann hier nur sein, was die Wunde nicht heilen lässt, denn sonst versänken in Vergessenheit.
Endlich also mal ein Zeichen des Erinnerungsmutes aus Karlsruhe, das das Recht auch als Gedächtnis begreift. Sehr gut!
Das Gerichtsurteil erinnert mich an die Entscheidung zum Vertrag von Lissabon.
Dort wurde auch auf Biegen und Brechen das Grundgesetz, soweit gedehnt, dass es noch irgendwie passt.
Der qualifizierte Gesetzesvorbehalt in Artikel 5 Abs. 2 ist eigentlich eindeutig.Nur allgemeine Gesetze sind erlaubt um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen.
Das ist ein "Eigentlich ist das Gesetz verfassungswidrig, aber wir machen hier mal eine Ausnahme" Urteil.
Obwohl ich sicherlich nicht den Aufmarsch von Nazis befürworte, sollte sich das BVerfG an das Grundgesetz halten und es nicht interpretieren, wie es gerade politisch erwünscht ist.
Man könnte für alle Befindlichkeiten eine Ausnahme finden und somit den Art.5 obsolet machen.
Wie wärs wenn wir als nächstes die Islamkritik verbieten, weil Muslime sich davon stärker als Gläubige anderer Religionen verletzt fühlen und somit auf das spiezielle Wohlbefinden dieser Religionsanhänger geachtet werden muss.
Natürlich nur als Ausnahme.....
Alle Tiere sind gleich, nur manche Tiere sind gleicher als die anderen.
Hier mit eben umgekehrtem Vorzeichen...
Und:
"Denn der Kläger Jürgen Rieger ist tot; damit wäre eigentlich auch das Verfahren erledigt. Die Richter befanden jedoch, dass das Verfahren eine so allgemeine Bedeutung habe, dass sie sich in diesem Fall darüber hinwegsetzten."
Und gleich noch eine selbst zugestandene Extrawurst.
Richter sollen richten, d.h. die vorhandenen (!) Gesetze anwenden, eventuell noch interpretieren.
Diese selbstherrlichen Subjekte maßen sich an, Recht zu schaffen. Das aber ist ausschließlich Kompetenz der sogenannten Volksvertretung.
Basta.
Nebenbei, die Bundesrepublik Deutschland hat, nach wie vor, KEINE Verfassung, nur ein provisorisches Grundgesetz....
"Das aber darf sein - weil das Grundgesetz der NS-Vergangenheit verpflichtet ist."
Ich sag jetzt lieber nix
Alle Tiere sind gleich, nur manche Tiere sind gleicher als die anderen.
Hier mit eben umgekehrtem Vorzeichen...
Und:
"Denn der Kläger Jürgen Rieger ist tot; damit wäre eigentlich auch das Verfahren erledigt. Die Richter befanden jedoch, dass das Verfahren eine so allgemeine Bedeutung habe, dass sie sich in diesem Fall darüber hinwegsetzten."
Und gleich noch eine selbst zugestandene Extrawurst.
Richter sollen richten, d.h. die vorhandenen (!) Gesetze anwenden, eventuell noch interpretieren.
Diese selbstherrlichen Subjekte maßen sich an, Recht zu schaffen. Das aber ist ausschließlich Kompetenz der sogenannten Volksvertretung.
Basta.
Nebenbei, die Bundesrepublik Deutschland hat, nach wie vor, KEINE Verfassung, nur ein provisorisches Grundgesetz....
"Das aber darf sein - weil das Grundgesetz der NS-Vergangenheit verpflichtet ist."
Ich sag jetzt lieber nix
Eine Demokratie muß stark genug sein, um ein paar braune Idioten auszuhalten - keine vernichtendere Niederlage für Extremisten als die in einer freien Wahl. Sondergesetze, auch moralisch gerechtfertigte, künden nur von einem sehr geringen Vertrauen auf die Stabilität dieser Republik. Wieso also kommt dieser Richterspruch gerade jetzt?
"Wieso also kommt dieser Richterspruch gerade jetzt?"
Steht doch im Artikel. Weil Rieger geklagt hat und die Richter trotz seines Todes eine Grundsatzentscheidung als notwendig erachtet haben.
Ohne die Klage wäre auch die Entscheidung nicht ergangen.
Und @5: Angesichts Ihres Geredes von der "linkisch-linken Krummenrepublik" ist die Frage nach Ihrer politischen Einstellung wohl beantwortet. Dumm gelaufen, würd ich sagen. Obwohl: Die radikale Dummheit, die Grundlage braunen Gedankengutes ist, haben die Richter ja nicht verboten. Dummheit kann man halt leider nicht verbieten, die hat es immer gegeben und so wird es wohl auch bleiben...
Aber wenigstens ihre Auswirkungen sind nun etwas gemildert.
"Wieso also kommt dieser Richterspruch gerade jetzt?"
Steht doch im Artikel. Weil Rieger geklagt hat und die Richter trotz seines Todes eine Grundsatzentscheidung als notwendig erachtet haben.
Ohne die Klage wäre auch die Entscheidung nicht ergangen.
Und @5: Angesichts Ihres Geredes von der "linkisch-linken Krummenrepublik" ist die Frage nach Ihrer politischen Einstellung wohl beantwortet. Dumm gelaufen, würd ich sagen. Obwohl: Die radikale Dummheit, die Grundlage braunen Gedankengutes ist, haben die Richter ja nicht verboten. Dummheit kann man halt leider nicht verbieten, die hat es immer gegeben und so wird es wohl auch bleiben...
Aber wenigstens ihre Auswirkungen sind nun etwas gemildert.
Was dem einen in dieser linkisch-linken Krummenrepublik die Gleichsetzung der mit Spitzeln bis ins Mark durchsetzten und alleine deshalb nichtverbotenen NPD im Kampf gegen die Rechte schlechthin ist, ist dem anderen dieses zum Missbrauch offen einladendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Grunde wird für mein Dafürhalten der gesetzgebender Geist des, nicht zuletzt Mangels Rechtstaatlichkeit, untergegangenen Sowjetblocks zurück ins Leben gebracht!
das damals mit den Kommunisten gemacht. Von einem Extrem ins andere? Könnte man meinen.
"Wieso also kommt dieser Richterspruch gerade jetzt?"
Steht doch im Artikel. Weil Rieger geklagt hat und die Richter trotz seines Todes eine Grundsatzentscheidung als notwendig erachtet haben.
Ohne die Klage wäre auch die Entscheidung nicht ergangen.
Und @5: Angesichts Ihres Geredes von der "linkisch-linken Krummenrepublik" ist die Frage nach Ihrer politischen Einstellung wohl beantwortet. Dumm gelaufen, würd ich sagen. Obwohl: Die radikale Dummheit, die Grundlage braunen Gedankengutes ist, haben die Richter ja nicht verboten. Dummheit kann man halt leider nicht verbieten, die hat es immer gegeben und so wird es wohl auch bleiben...
Aber wenigstens ihre Auswirkungen sind nun etwas gemildert.
Meinen Sie folgendes wirklich ernst?
"weil das Grundgesetz der NS-Vergangenheit verpflichtet ist."
Das wolln wir doch nicht hoffen!
Man soll aber nicht nur kritisieren, deshalb folgender Vorschlag:
"Weil das Grundgesetz die Lehren aus den entsetzlichen Erfahrungen der Nazivergangenheit berücksichtigt."
oder
"Weil das Grundgesetz auf den Lehren aus den negativen Erfahrungen der Nazivergangenheit basiert/aufbaut."
oder
"Weil das Grundgesetz die Lehren aus den entsetzlichen Erfahrungen der Nazivergangenheit zieht."
MfG
th
Ich stimme Ihnen zu:
"Weil das Grundgesetz die Lehren aus den entsetzlichen Erfahrungen des Nationalsozialismus berücksichtigt."
Manfred Rommel (ehemaliger Oberbürgermeister Stuttgart) – über den Nationalsozialismus
Die Vergangenheit zu bewältigen, heißt zu versuchen, nach Werten zu leben, die in der nationalsozialistischen Zeit so schmählich missachtet wurden.
.
Es ist heute, im Besitze des Wissens von den Untaten des Dritten Reiches, leicht, über die, die von Hitler verführt, getäuscht oder eingeschüchtert wurden, die blindgeschlagen waren von seiner Propaganda, den Stab zu brechen. Die Jüngeren sollten sich vor Augen halten, dass die, die damals lebten, die gleichen Menschen waren wie die, die heute leben – nicht besser und nicht schlechter. Aber die Zeitumstände waren anders. Und die Menschheit hatte eine schreckliche Erfahrung noch nicht gemacht
.
Der Nachweis der Ursächlichkeit ist noch kein Nachweis der Schuld. Man sollte als Nachgeborener mit Schuldzuweisungen vorsichtig sein. Vor allem müsste die nachkommende Generation sich davor hüten, aus der großen Fülle der Ursachen, die sich, je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, mehr und mehr im Grauschleier der großen Zahlen verlieren, diejenigen auszusuchen, die heute in eine ideologische Schablone passen und sie allein für maßgeblich zu erklären.
Ich stimme Ihnen zu:
"Weil das Grundgesetz die Lehren aus den entsetzlichen Erfahrungen des Nationalsozialismus berücksichtigt."
Manfred Rommel (ehemaliger Oberbürgermeister Stuttgart) – über den Nationalsozialismus
Die Vergangenheit zu bewältigen, heißt zu versuchen, nach Werten zu leben, die in der nationalsozialistischen Zeit so schmählich missachtet wurden.
.
Es ist heute, im Besitze des Wissens von den Untaten des Dritten Reiches, leicht, über die, die von Hitler verführt, getäuscht oder eingeschüchtert wurden, die blindgeschlagen waren von seiner Propaganda, den Stab zu brechen. Die Jüngeren sollten sich vor Augen halten, dass die, die damals lebten, die gleichen Menschen waren wie die, die heute leben – nicht besser und nicht schlechter. Aber die Zeitumstände waren anders. Und die Menschheit hatte eine schreckliche Erfahrung noch nicht gemacht
.
Der Nachweis der Ursächlichkeit ist noch kein Nachweis der Schuld. Man sollte als Nachgeborener mit Schuldzuweisungen vorsichtig sein. Vor allem müsste die nachkommende Generation sich davor hüten, aus der großen Fülle der Ursachen, die sich, je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, mehr und mehr im Grauschleier der großen Zahlen verlieren, diejenigen auszusuchen, die heute in eine ideologische Schablone passen und sie allein für maßgeblich zu erklären.
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