Verfassungsgerichtsurteil Der Sonntag gehört mir!
Karlsruhe hat dem Kommerz Grenzen gesetzt: In Berlin müssen die Läden an den Adventssonntagen künftig geschlossen bleiben. Ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer und Familien. Ein Kommentar
© Carsten Koall/Getty Images

Zeit zur Muße nach dem Arbeits- und vorweihnachtlichen Einkaufsstress: An den vier Adventssonntagen dürfen die Geschäfte in Berlin künftig nicht mehr öffnen
Der Kampf um die Ladenöffnungszeiten bewegt das Land schon seit Jahrzehnten. Nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Zuge der Föderalismusreform an die Länder gegangen war, schienen die letzten Schranken nach und nach zu fallen. An vorderster Front stand dabei der rot-rote Berliner Senat, der zur Hebung der "Metropolenfunktion" die großzügigste Regelung erließ. So durften bislang an der Spree die Geschäfte an zehn Sonntagen im Jahr ihre Waren feilbieten und die Menschen einkaufen, darunter auch an den vier Sonntagen vor Weihnachten. Das sollte Konsumenten wie Touristen in die Hauptstadt locken.
Dem haben die Karlsruher Richter nun in einem spektakulären Urteil erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben. Geklagt hatten die beiden Kirchen, aber die Bedeutung der Entscheidung geht weit über kirchliche Aspekte hinaus: In beinahe philosophischer Art stellte der Erste Senat des Verfassungsgerichts klar, dass der Schutz der Sonntagsruhe neben der religiös-christlichen Tradition auch mit einer dezidiert "sozialen, weltlich-neutralen Zwecksetzung" einhergeht. Denn auch und gerade in einer durchkommerzialisierten, flexiblen und allzeit-mobilen Gesellschaft brauche der Mensch eine Zeit zur "persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung". Regelmäßige Ausnahmen davon – wie eben bei der großzügigen Sonntags-Ladenöffnung in Berlin – benötigten daher zur Begründung mehr als bloße wirtschaftliche Interessen der Ladenbesitzer und "alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer".
Die Richter beziehen sich dabei auf den Artikel 139 aus der Weimarer Verfassung, der vom Grundgesetz übernommen wurde und somit noch heute, 90 Jahre später, gilt, auch wenn der Wortlaut antiquiert erscheinen mag: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Seelische Erhebung – das bedeutet nach der Karlsruher Lesart eben mehr als nur die Teilnahme am religiösen Kult. Es besagt in letzter Konsequenz, dass der Mensch mehr ist als eine Arbeitskraft und ein Konsument, in beiden Rollen den Erfordernissen der Wirtschaft unterworfen und sie selber antreibend. Vielmehr hat er Bedürfnisse, die weit darüber hinausgehen.
Alle großen Kulturen haben schon immer jeweils einen Tag zur allgemeinen Ruhe erkoren. Die Verfassungsrichter zitieren die Bibel: "Am siebten Tage sollst du ruhen!" Im christlichen Abendland wurde aus dem jüdischen Sabbat der geheiligte Sonntag. Doch diese für das körperliche und seelische Wohl so wichtige Element der Muße, des Innehaltens im Rhythmus der Woche scheint schon lange verloren zu gehen. Mehr als jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss heute schon regelmäßig am Sonntag arbeiten, und das längst nicht mehr nur in Krankenhäusern, in der Pflege, bei Verkehrs- und Versorgungsbetrieben, bei Zeitungen oder in der Gastronomie. Tendenz: deutlich steigend.
Zwar ist die Arbeitszeit bis in die neunziger Jahre deutlich gesunken. Aber erkauft wurde das häufig mit dem Zwang und der Bereitschaft, bis in die Abendstunden oder am Wochenende zu arbeiten. Denn wer möchte nicht in Zeiten des Internets, wo Informationen, Dienstleistungen und Waren rund um die Uhr verfügbar sind, auch im realen Leben alles sofort haben können, und welches Unternehmen möchte sich diese Chancen entgehen lassen: Einkaufen zu jeder Zeit, Callcenter-Betreuung auch in der Nacht, Service rund um die Uhr.
- Datum 01.12.2009 - 19:03 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Wer hat jetzt falsch berichtet? Oder sind es nur zwei verkaufsoffene Sonntage in dieser Zeit, die zulässig sind? http://kallewestrich.blog...
dass man Arbeitsplätze vernichtet, weil man die vier Sonntag vor Weihnachten keinen Angestellten in Bedrängnis bringt, das Wort gegen den Schichtplan bzw. seinen Chef zu erheben?
Dann meinen Sie auch, dass Familie von Kindergeld kommt, oder?
Besonders amüsant, wie dieses religiös motivierte Urteil eine krampfhafte, lächerliche "weltliche" Begründung erfährt. Seit Jahren habe ich den Eindruck, daß bei diesen Richtergreisen erst das Urteil gefällt und dann nach einer Begründung gesucht wird.
Ich habe mit Kirche nicht so viel am Hut, aber ich finde es wunderbar, wenn es noch einen Schutz für Freiräume gibt in denen Muße möglich ist. Ich merke wie negativ sich selbst die langen Samstag sich auswirken. Früher war mittags einfach Schluss. Natürlich war das morgens dann hektisch, aber es hat auch geklappt ... und dann 1 1/2 Tage Ruhe, das war köstlich. Natürlich wäre das auch heute möglich, aber es gelingt mir nicht so oft mich dann Samstags morgens wirklich aufzurappeln und dann so konzentriert alles zu erledigen, dass ich wirklich fertig bin. Sonntags habe ich bisher noch nie was eingekauft und das werde ich auch nie tun. Ein gemeinsamer Feiertag gehört für mich einfach zu einer Hochkultur - wobei das, wie gesagt nichts mit Kirche zu tun hat. Es ist ein Tag an dem ich einfach etwas ganz anderes mache als in der Woche, wo ich zu mir komme, Zeit für Freunde und Begegnungen habe usw. Also ich bin begeistert !
und finde es nebenher auch traurig wenn mancher Menschen Vergnügen einzig und allein der Shopping Bummel ist
und finde es nebenher auch traurig wenn mancher Menschen Vergnügen einzig und allein der Shopping Bummel ist
und finde es nebenher auch traurig wenn mancher Menschen Vergnügen einzig und allein der Shopping Bummel ist
pro Familie, bei dem die Belange des familiären Zusammenhalts, die Relevanz eines intakten Familienlebens, nicht gering geschätzt, und allein dem schnöden Kommerz, bzw. dem grenzenlosen Reibach, untergeordnet werden!
Ganz abgesehen von dem zusätzliche Aufkommen an völlig unnötigem Verkehrslärm und Umweltbelastungen. Mehr Umsatu lässt sich so ohnehin nicht generieren. Wie auch? schließlich kann Otto Normalverbraucher jeden sauer verdienten Euro immer nur einmal ausgeben, da können noch mehr Verkaufstage eben auch nicht noch mehr Kohle in die Kasse spülen!
Und immer schön drauf achten, daß des Nachbarn Hecke gerade geschnitten ist. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder machen darf, was er will. Hier herrscht Zucht und Ordnung!
Und immer schön drauf achten, daß des Nachbarn Hecke gerade geschnitten ist. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder machen darf, was er will. Hier herrscht Zucht und Ordnung!
Schön, dass man den Verkäuferinnen und Verkäufern im Einzelhandel auch zugesteht, den Sonntag mit ihren Familien zu verbringen. Sie sind sowieso schon mit den unmöglichsten Arbeitszeiten gestraft. Die Klage mag religiös motiviert gewesen sein, das Urteil ist es nicht. Es wird vielmehr neoliberalistischen Tendenzen ein Riegel vorgeschoben.
dass man es zwar den Verkäufern-Verkäuferinnen zugesteht, aber wie sieht es bitte mit dem Krankenhauspersonals aus? Dem Personal der Altersheime usw.? Die sind den Verfassungsrichtern, den Kirchen offenbar vollkommen gleichgültig?!
dass man es zwar den Verkäufern-Verkäuferinnen zugesteht, aber wie sieht es bitte mit dem Krankenhauspersonals aus? Dem Personal der Altersheime usw.? Die sind den Verfassungsrichtern, den Kirchen offenbar vollkommen gleichgültig?!
"Der Sonntag ist also weit mehr als nur der Tag des Glockenläutens, des Messgangs für einige und gar ein weiterer von Arbeit freier Konsumtag. Er kann ein Anker sein, ein Ruhepol, ein Tag, an dem sich Familien, Freunde, gesellschaftliche Gruppen treffen, an dem Gesellschaft, Arbeit und Wirtschaft zumindest symbolisch innehalten."
Genau, deswegen treffe ich mich mit meinen KollegInnen immer Sonntags während der rollenden Woche im Betrieb.
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