Konsequenzen Regierung will Sorgerecht reformieren
Die Rüge aus Straßburg zeigt Wirkung: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Rechte lediger Väter stärken und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
© Frank Leonhardt/ dpa

Mehr Rechte für ledige Väter: Die Bundesregierung will einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen
Die Bundesregierung will Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der Süddeutschen Zeitung: "Die Anliegen lediger Väter sind stärker zu berücksichtigen". Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden. Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, "die
Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen".
Ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beurteilte die FDP-Politikerin dagegen skeptisch. Zumindest in den Fällen, in denen Vater und Mutter eines Kindes schon bei dessen Geburt nicht mehr zusammenlebten, sei dies keine gute Lösung, sagte die Ministerin. Dennoch stehe es außer Frage, dass Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können müssten.
Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer. "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will", sagte der CDU-Politiker der Süddeutschen.
Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter in Deutschland nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.
In ihrer Urteilsbegründung hatten die Straßburger Richter darauf verwiesen, dass ledige Väter von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hatten, anders behandelt wurden als ledige Mütter oder verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Kammer gab damit der Klage eines Deutschen statt, dessen 1995 geborene uneheliche Tochter bis zur Trennung der Eltern bei beiden gemeinsam und danach zunächst beim Vater aufwuchs. Auch nach einem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter 2001 vereinbarten die Eltern einen regelmäßigen Kontakt von Vater und Tochter. Einer gemeinsamen Sorgeerklärung verweigerte sich die Mutter aber.
Der 45-Jährige wollte daraufhin auf dem Klageweg das gemeinsame Sorgerecht bekommen, scheiterte damit aber bis zum Bundesverfassungsgericht: Die deutschen Gerichte verwiesen stets auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Väter unehelicher Kindern könnten die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter bekommen.
- Datum 04.12.2009 - 09:34 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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>Ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beurteilte die FDP-Politikerin dagegen skeptisch. Zumindest in den Fällen, in denen Vater und Mutter eines Kindes schon bei dessen Geburt nicht mehr zusammenlebten, sei dies keine gute Lösung, sagte die Ministerin. Dennoch stehe es außer Frage, dass Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können müssten.
Also reicht es, wenn Muttern ein Tag vor der Geburt das Zusammenleben aufkündigt?
Dann ist Vatern wieder nur der Zahlesel?
Fr. Leutheusser-Schnarrenberger sollte das Thema zu Bearbeitung neutraleren Personen überlassen.
>Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer. "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will", sagte der CDU-Politiker der Süddeutschen.
Aber Unterhalt geht einfach?
Vattern bleibt beim Sorgerecht Bittsteller, und muß darum sogar Klage erheben müssen?
Und auch noch gleich das Umgangsrecht mit zur Disposition stellen?
Dieser Mann ist ja noch fragwürdiger.
Kein Wunder, daß bei solchen Politikern die seit 7 Jahren anstehende Frage des BVerfG an den Gesetzgeber, nicht mal in Angriff genommen wurde.
Hier liegt wohl eine krankhafte Verdrängung vor.
"... Dann ist Vatern wieder nur der Zahlesel?
"
Nicht nur der Vater ist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet auch die alleinerziehende Mutter, Der Umfang der alleinerzeihenden Mutter wird aber nicht so pauschal betimmt wie für den Vater durch die Düsseldorfer Tabelle. Summa summarum kommt der materielle Aufwand für denjenigen, der das Kind bei sich großzieht um ein vielefaches höher.
Das sollte auch bedacht werden
Also bevor man sich über die Aussage beklagt "Ein generelles Sorgerecht für unververheiratete Väter wird es nicht geben" sollte man sich mal überlegen, welche Konsequenz es hätte wenn ein Unehelicher vater automatisch das generelle Sorgerecht übertragen bekommt.
Das hieße, ein Kind, dass nach einem One Night Stand gezeugt wurde, dürfte nicht ohne Zustimmung des Vater Operiert oder umgemeldet werden darf, oder die allein für das Kind zuständige Mutter sonst irgendetwas mit dem Kind machen darf, wofür die Zustimmung beider Sorgeberechtigter notwendig ist. Und das Obwohl der Vater das Kind vielleicht noch nie gesehen hat.
Ich habe gerade die umgekehrte Situation. mein Sohn ist jetzt zu mir gezogen und will keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter, und theoretisch gesehen, kann meine Ex-Frau jetzt verhindern, daß er Umzieht, weil ich ihn ohne ihre Zustimmung und ihrer Ausweis nicht ummelden kann.
Deshalb finde ich ein Generelles Sorgerecht für uneheliche Väter auch problematisch. Allerdings müssen der Weg dahin erleichtert und vor allem unabhängig von der Entscheidung der Mutter gemacht werden. Und das sollen Sie ja jetzt umsetzen.
"... Dann ist Vatern wieder nur der Zahlesel?
"
Nicht nur der Vater ist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet auch die alleinerziehende Mutter, Der Umfang der alleinerzeihenden Mutter wird aber nicht so pauschal betimmt wie für den Vater durch die Düsseldorfer Tabelle. Summa summarum kommt der materielle Aufwand für denjenigen, der das Kind bei sich großzieht um ein vielefaches höher.
Das sollte auch bedacht werden
Also bevor man sich über die Aussage beklagt "Ein generelles Sorgerecht für unververheiratete Väter wird es nicht geben" sollte man sich mal überlegen, welche Konsequenz es hätte wenn ein Unehelicher vater automatisch das generelle Sorgerecht übertragen bekommt.
Das hieße, ein Kind, dass nach einem One Night Stand gezeugt wurde, dürfte nicht ohne Zustimmung des Vater Operiert oder umgemeldet werden darf, oder die allein für das Kind zuständige Mutter sonst irgendetwas mit dem Kind machen darf, wofür die Zustimmung beider Sorgeberechtigter notwendig ist. Und das Obwohl der Vater das Kind vielleicht noch nie gesehen hat.
Ich habe gerade die umgekehrte Situation. mein Sohn ist jetzt zu mir gezogen und will keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter, und theoretisch gesehen, kann meine Ex-Frau jetzt verhindern, daß er Umzieht, weil ich ihn ohne ihre Zustimmung und ihrer Ausweis nicht ummelden kann.
Deshalb finde ich ein Generelles Sorgerecht für uneheliche Väter auch problematisch. Allerdings müssen der Weg dahin erleichtert und vor allem unabhängig von der Entscheidung der Mutter gemacht werden. Und das sollen Sie ja jetzt umsetzen.
...scheint mir lediglich eine Inzidenz des weitgehenden Verlustes an Souveränität in Deutschland, den man mit der Unterschrift zum Lissabonner Vertrag cum Menschenrechtscharta akzeptierte. Hier wird ein Artikel (Art.8) der Charta, also nichtdeutschen Rechts, angeführt um Entscheidungen hoher und höchster Gerichte dieses Landes zu kippen. Damit scheint offenbar das GG grundlegend ausgehebelt und ersetzt.
Das wurde zwar in den hiesigen Medien und von Politikern im Vorgang zur Unterschrift bestritten, weil man die neue Verfassung und die massive Übertragung von Souveränität ins Ausland nicht vor das Volk bringen wollte.
Das hätte man nach dem alten GG müssen. Das ist eine schwerwiegende Hypothek, die man doch aufarbeiten sollte. Ohne allgemeines Verständnis der Zusammenhänge und Akzeptanz untergraben solche Urteile langfristig die Legitimität der neuen Verfassung auch wenn man dies noch kaum spürt.
Hier hat eine Institution des Europarates, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Urteil gefällt.
Dieser ist erheblich älter als die EU und Vorgänger.
Und außer "Europa" im Wort haben die nichts gemeinsam.
Also nix Lissabon, Brüssel, usw.
Hier hat eine Institution des Europarates, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Urteil gefällt.
Dieser ist erheblich älter als die EU und Vorgänger.
Und außer "Europa" im Wort haben die nichts gemeinsam.
Also nix Lissabon, Brüssel, usw.
Tja, da sieht man den Einfluß der Frauenlobby und den Populismus der Verantwortlichen.
Außerdem: jetzt, da sie von Brüssel ENDLICH gezwungen werden etwas zu ändern (worauf sie nebenbei gesagt schon seit JAHREN geduckt waten), rücken sie gerade mal mit dem absoluten Minimalstansatz raus. Eigentlich müsste man dagegen auch gleich wieder klagen.
Leider sehr richtig.
Allerdings habe ich innerlich gestern gelacht, als die Fr. Richterin am BGH Meo Micaela-Hahn sich zu dem Urteil äußern mußte.
Man sah ihr richtig an, daß sie am liebsten Gift und Galle gespuckt hätte.
Alle, Politiker und Gerichte bis zum BVerfG hin, hatten es sich so schön in ihrem Unrechtswirken gemütlich gemacht.
Und nun die Klatsche.
Leider muß man der, sonst von mir sehr geschätzten Fr. Leutheuser-Schnarrenberger vorhalten, daß sie offenbar auch zuviel feministisches Gedankengut verinnerlicht hat.
Und sie gut daran täte, Themen der Gleichberechtigung, Familienrecht u.ä. von neutraleren Personen ausarbeiten zu lassen.
Nach Jahrzehnten der Justizministerinnen könnte das Justizministerium da wohl der falsche Personenkreis vorherschen.
Vielleicht könnte z.B. Herr Goll da etwas neutraler sein.
Auch wenn er mit der "Roten Karte" in Baden_Württemberg ein zweifelhafter Vorreiter war.
Bei Vaterschaftstest war er da aber deutlich besser drauf.
in dem zusammenhang ist auch ein auszug einer pressemitteilung des deutschen juristinnenbundes e.v. vom 13. märz 2006 interessant zum thema "scheidung light wird zum bumerang"
"Sollte es zu Einkommenseinbußen der Anwaltschaft durch die geplante Reform kommen, sind es wiederum überproportional Frauen, die benachteiligt werden. Vor allem Anwältinnen haben durch zeit- und kostenintensive Fachanwaltsausbildungen im Familienrecht zusätzliche Qualifikationen erworben. So waren 2005 von 7.554 Anwaltsnotaren nur 716 weiblich. Von 5.943 Fachanwälten für Familienrecht waren jedoch 3.137 weiblich."
man schaue sich die zahlen an, es sind also 52,78% weibliche fachanwältinnen für familienrecht, da von überproportional zu reden ist schon mehr als gewagt
und auch beim sorgerecht und den streitereien ums kind geht es ums geld für die anwältinnen, denn mit jedem verfahren, mit jeder verzögerung und mit jedem stein, den man dem anderen in dem weg legt, mit jedem streit mehr, verdient eine anwältin geld
Leider sehr richtig.
Allerdings habe ich innerlich gestern gelacht, als die Fr. Richterin am BGH Meo Micaela-Hahn sich zu dem Urteil äußern mußte.
Man sah ihr richtig an, daß sie am liebsten Gift und Galle gespuckt hätte.
Alle, Politiker und Gerichte bis zum BVerfG hin, hatten es sich so schön in ihrem Unrechtswirken gemütlich gemacht.
Und nun die Klatsche.
Leider muß man der, sonst von mir sehr geschätzten Fr. Leutheuser-Schnarrenberger vorhalten, daß sie offenbar auch zuviel feministisches Gedankengut verinnerlicht hat.
Und sie gut daran täte, Themen der Gleichberechtigung, Familienrecht u.ä. von neutraleren Personen ausarbeiten zu lassen.
Nach Jahrzehnten der Justizministerinnen könnte das Justizministerium da wohl der falsche Personenkreis vorherschen.
Vielleicht könnte z.B. Herr Goll da etwas neutraler sein.
Auch wenn er mit der "Roten Karte" in Baden_Württemberg ein zweifelhafter Vorreiter war.
Bei Vaterschaftstest war er da aber deutlich besser drauf.
in dem zusammenhang ist auch ein auszug einer pressemitteilung des deutschen juristinnenbundes e.v. vom 13. märz 2006 interessant zum thema "scheidung light wird zum bumerang"
"Sollte es zu Einkommenseinbußen der Anwaltschaft durch die geplante Reform kommen, sind es wiederum überproportional Frauen, die benachteiligt werden. Vor allem Anwältinnen haben durch zeit- und kostenintensive Fachanwaltsausbildungen im Familienrecht zusätzliche Qualifikationen erworben. So waren 2005 von 7.554 Anwaltsnotaren nur 716 weiblich. Von 5.943 Fachanwälten für Familienrecht waren jedoch 3.137 weiblich."
man schaue sich die zahlen an, es sind also 52,78% weibliche fachanwältinnen für familienrecht, da von überproportional zu reden ist schon mehr als gewagt
und auch beim sorgerecht und den streitereien ums kind geht es ums geld für die anwältinnen, denn mit jedem verfahren, mit jeder verzögerung und mit jedem stein, den man dem anderen in dem weg legt, mit jedem streit mehr, verdient eine anwältin geld
Hier hat eine Institution des Europarates, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Urteil gefällt.
Dieser ist erheblich älter als die EU und Vorgänger.
Und außer "Europa" im Wort haben die nichts gemeinsam.
Also nix Lissabon, Brüssel, usw.
Leider sehr richtig.
Allerdings habe ich innerlich gestern gelacht, als die Fr. Richterin am BGH Meo Micaela-Hahn sich zu dem Urteil äußern mußte.
Man sah ihr richtig an, daß sie am liebsten Gift und Galle gespuckt hätte.
Alle, Politiker und Gerichte bis zum BVerfG hin, hatten es sich so schön in ihrem Unrechtswirken gemütlich gemacht.
Und nun die Klatsche.
Leider muß man der, sonst von mir sehr geschätzten Fr. Leutheuser-Schnarrenberger vorhalten, daß sie offenbar auch zuviel feministisches Gedankengut verinnerlicht hat.
Und sie gut daran täte, Themen der Gleichberechtigung, Familienrecht u.ä. von neutraleren Personen ausarbeiten zu lassen.
Nach Jahrzehnten der Justizministerinnen könnte das Justizministerium da wohl der falsche Personenkreis vorherschen.
Vielleicht könnte z.B. Herr Goll da etwas neutraler sein.
Auch wenn er mit der "Roten Karte" in Baden_Württemberg ein zweifelhafter Vorreiter war.
Bei Vaterschaftstest war er da aber deutlich besser drauf.
ich misstraue frau leutheusser-schnarrenberger, wahrscheinlich weil sie - das ist wohl wichtig in diesem punkt - eine frau ist, und weil sie am tag nach dem urteil ankuendigt, die jahrzehntelange diskriminierung unverheirateter vaeter weichgespuelt fortsetzen zu wollen. "Ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beurteilte die FDP-Politikerin dagegen skeptisch." wieso? stellt man das der mutter in frage? ich finde, die mueter, die anlass und gruende haben, sollten die moeglichkeit haben zu klagen. dass die vaeter klagen sollen, wenn sie das sorgerecht haben wollen, ist diskriminierend, wenn auch weniger als in der gaengigen, nun verurteilten praxis in deutschland.
"... Dann ist Vatern wieder nur der Zahlesel?
"
Nicht nur der Vater ist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet auch die alleinerziehende Mutter, Der Umfang der alleinerzeihenden Mutter wird aber nicht so pauschal betimmt wie für den Vater durch die Düsseldorfer Tabelle. Summa summarum kommt der materielle Aufwand für denjenigen, der das Kind bei sich großzieht um ein vielefaches höher.
Das sollte auch bedacht werden
Also bevor man sich über die Aussage beklagt "Ein generelles Sorgerecht für unververheiratete Väter wird es nicht geben" sollte man sich mal überlegen, welche Konsequenz es hätte wenn ein Unehelicher vater automatisch das generelle Sorgerecht übertragen bekommt.
Das hieße, ein Kind, dass nach einem One Night Stand gezeugt wurde, dürfte nicht ohne Zustimmung des Vater Operiert oder umgemeldet werden darf, oder die allein für das Kind zuständige Mutter sonst irgendetwas mit dem Kind machen darf, wofür die Zustimmung beider Sorgeberechtigter notwendig ist. Und das Obwohl der Vater das Kind vielleicht noch nie gesehen hat.
Ich habe gerade die umgekehrte Situation. mein Sohn ist jetzt zu mir gezogen und will keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter, und theoretisch gesehen, kann meine Ex-Frau jetzt verhindern, daß er Umzieht, weil ich ihn ohne ihre Zustimmung und ihrer Ausweis nicht ummelden kann.
Deshalb finde ich ein Generelles Sorgerecht für uneheliche Väter auch problematisch. Allerdings müssen der Weg dahin erleichtert und vor allem unabhängig von der Entscheidung der Mutter gemacht werden. Und das sollen Sie ja jetzt umsetzen.
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