Strafjustiz Bundesverfassungsgericht erschwert Auslieferungen

Lebenslange Haft ohne Chance auf vorzeitige Entlassung ist eine unmenschliche Strafe. Straftäter, denen dies droht, darf die Justiz nicht ausliefern, entschied Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedingungen für den Umgang mit Verdächtigen und Straftätern präzisiert: Niemand darf mehr ins Ausland ausgeliefert werden, wenn ihm eine lebenslange Haft ohne Chance auf Resozialisierung droht. Ohne jede Hoffnung auf Freiheit sei lebenslange Haft unmenschlich, entschieden die Richter im Fall eines terrorverdächtigen Türken.

Dem Türken wird vorgeworfen, er habe als Gebietsverantwortlicher der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Bombenanschlag auf einen Provinzgouverneur angeordnet. Die Türkei ersucht um seine Auslieferung, seit April 2009 ist er in deutscher Auslieferungshaft. Mit seiner Verfassungsbeschwerde machte er geltend, in der Türkei drohe ihm eine "erschwerte" lebenslange Freiheitsstrafe, die nur bei schweren Erkrankungen eine Begnadigung erlaube.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde statt. Die "erschwerte Freiheitsstrafe" nehme ihm jede "Hoffnung auf ein späteres selbstbestimmtes Leben in Freiheit, die den Vollzug der lebenslangen Strafe nach dem Verständnis der Würde der Person überhaupt erst erträglich macht". Dies mache die Strafe menschenunwürdig, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Das Oberlandesgericht Hamm soll nun prüfen, ob tatsächlich die "erschwerte Freiheitsstrafe" droht und ob dies gegebenenfalls durch deutsche Auslieferungsbedingungen abgewendet werden kann. Dabei müsse es Deutschland aber akzeptieren, wenn die Türkei oder andere Länder härtere Strafen verhängen, die nach deutschen Maßstäben nicht mehr angemessen wären.

Den deutschen Behörden ist es verboten, Straftäter auszuliefern, denen grausame, erniedrigende oder unmenschliche Strafen drohen. In der Praxis betraf dies meist Länder, in denen den Straftätern Todesstrafe oder Folter drohten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Beziehungen Deutschlands zur Türkei oder anderen Staaten beeinflussen.
 

 
Leser-Kommentare
  1. Demnächst ist es unmenschlich, Menschen überhaupt einzusperren, egal welch unmenschliche Straftaten sie begangen haben. Mit unserer Gesetzgebung ist etwas ganz und gar nicht mehr in Ordnung.

    • bob13
    • 22.01.2010 um 16:09 Uhr

    gut, dass wir in einem land leben, in dem das bundesverfassungsgericht eine unabhängige instanz ist. dank an die gründungsmitglieder des grundgesetzes.
    ps: das ist keine ironie

  2. Nachdem der Politik außer Sonntagsreden zu Menschenrechten gar nichts mehr einfällt, erweist sich einmal mehr das Bundesverfassungsgericht als Hüter unserer Zivilisation.

    @1 "flusser": Dem Gesetzgeber steht es nicht frei, gegen §1 Grundgesetz ("Die Menschenwürde ist unantastbar") zu verstoßen.
    Wem das nicht paßt, dem bleibt also in diesem Falle wirklich nichts anderes übrig als auszuwandern.

  3. dass in Deutschland selbst Menschen zu lange festgehalten werden? Stichwort Sicherungsverwahrung. Das hatte dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelt. Da wunderts mich dass nun, bevor die Sache hier in Ordnung gebracht wird, man sich um dieses Problem im Ausland kümmert. Irgendwie paradox

  4. können also neben Politisch Verfolgten nunmehr auch Kapitalverbrecher beanspruchen. Selten so gelacht! Und wie geht das weiter? Wenn ein Bürger eines unserer Nachbarländer dort Verbrechen verbricht, auf dass die Heide wackelt und sich dann in unser Heimatland flüchtet, mit dem Hinweis, bei ihm zu Hause drohe ihm unangemessene Buße für sein Tun, kriegt der dann hier eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nebst ALG II zwecks würdiger Lebensgestaltung? Also, unsere Rechtsprechung finde ich dann doch tatsächlich etwas dekadent ...

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    • jojocw
    • 22.01.2010 um 17:36 Uhr

    Ja, am Ende wird es so kommen, dass alle Verbrecher, insbesondere mit schweren Straftaten, nach Deutschland "flüchten" und hier im Prinzip "juristisches Asyl" beantragen.

    Dann haben wir irgendwann alle Verbrecher der Welt hier.

    Obwohl Mitte 50 überlege ich mir doch immer mehr, auszuwandern.

    Mit Ehrlichkeit und als Arbeitender hast Du in D. wirklich keine guten Karten mehr.

    • jojocw
    • 22.01.2010 um 17:36 Uhr

    Ja, am Ende wird es so kommen, dass alle Verbrecher, insbesondere mit schweren Straftaten, nach Deutschland "flüchten" und hier im Prinzip "juristisches Asyl" beantragen.

    Dann haben wir irgendwann alle Verbrecher der Welt hier.

    Obwohl Mitte 50 überlege ich mir doch immer mehr, auszuwandern.

    Mit Ehrlichkeit und als Arbeitender hast Du in D. wirklich keine guten Karten mehr.

    • oooo
    • 22.01.2010 um 17:09 Uhr

    Die Verfassungsrichter haben klug entschieden.

    • jojocw
    • 22.01.2010 um 17:36 Uhr

    Ja, am Ende wird es so kommen, dass alle Verbrecher, insbesondere mit schweren Straftaten, nach Deutschland "flüchten" und hier im Prinzip "juristisches Asyl" beantragen.

    Dann haben wir irgendwann alle Verbrecher der Welt hier.

    Obwohl Mitte 50 überlege ich mir doch immer mehr, auszuwandern.

    Mit Ehrlichkeit und als Arbeitender hast Du in D. wirklich keine guten Karten mehr.

    Antwort auf "Asyl in D"
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    die Lebensqualität entscheidend bestimmen, kann man Ihnen nur raten, obwohl Mitte 50 in ein entsprechend liebenswertes Land auszuwandern.

    Wie wär`s etsa mit der Türkei, wenn nicht China?

    die Lebensqualität entscheidend bestimmen, kann man Ihnen nur raten, obwohl Mitte 50 in ein entsprechend liebenswertes Land auszuwandern.

    Wie wär`s etsa mit der Türkei, wenn nicht China?

  5. Ich finde das eine kluge Entscheidung. Die Strafe im anderen Land darf ja drastisch höher ausfallen. Sie muss nur einen Funken Lebenshoffnung ermöglichen.

    Ich finde nicht, dass das in die Rubrik der weichgespühlten Urteile gehört, die mich sonst auch oft ärgern. Es ist auch keineswegs so beliebig formuliert, wie es zB Liladebila darstellt. Verbitterung macht auch blind.

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