Bundeswehr Der neue Generalinspekteur steht vor einer großen Aufgabe

General Wieker tritt sein Amt in schwierigen Zeiten an. Er will das Vertrauen der Soldaten in die Führung wiederherstellen – und muss sich noch ans Rampenlicht gewöhnen.

Gleich die erste Pressekonferenz wird für den neuen Generalinspekteur ungemütlich. Eben hat Volker Wieker sein neues Amt angetreten – und schon hat die Kundus-Affäre den Viersternegeneral eingeholt. "Gehört denn die Vernichtung des Gegners für sie zum Einsatzauftrag der Bundeswehr im Einsatz", wird er gefragt. Wieker schaut gequält. In seiner Antrittsrede hatte er die Medien gerügt, die seiner Meinung nach mit ihren Berichten dem gefährlichen Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch nicht gerecht würden. Und nun das. Die erste Frage gleich eine Provokation.

"Natürlich gehört das nicht dazu", sagt er unwirsch. Schwerpunkte seien der Schutz der Bevölkerung und der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte. "Das ist unsere Aufgabe", sagt er.

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Die Vernichtung des Gegners gab Oberst Georg Klein in einem Bericht als Ziel an, als er zwei Tanklaster in der Nähe der Stadt Kundus bombardieren ließ. Der Angriff, bei dem 142 Menschen starben, darunter viele Zivilisten, war ein Einschnitt in der Geschichte der Bundeswehr.

Ob gegen Oberst Klein wegen eines Verstoßes gegen das Kriegsvölkerrecht ermittelt wird, prüft momentan die Bundesanwaltschaft. Auch danach wird Wieker gefragt. Erneut reagiert er unwirsch:  "Sie erwarten jetzt nicht, dass ich in einem laufenden Verfahren gegen einen betroffenen Offizier und am Eröffnungstag des Untersuchungsausschusses zu dieser Frage Stellung nehmen", poltert der 55-Jährige.

In den kommenden Wochen wird der Generalinspekteur aber Antworten geben müssen. Viele Abgeordnete fragen sich seit Wochen, ob die Bundeswehr ihre Strategie in Afghanistan geändert habe, ohne dass darüber diskutiert wurde. Das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtete, dass das Verteidigungsministerium ein härteres Vorgehen gegen die Taliban vor der Bombardierung gefordert hatte und auch das Kanzleramt über diese Pläne informiert habe. Auch Wiekers Vorgänger Wolfgang Schneiderhan hatte gesagt, dass eine "Eskalation" in Afghanistan geboten sei. Der neue Generalinspekteur muss nun die Strategie erläutern.

Drängende Fragen sind ungeklärt: Sollte die Bundesregierung mehr Soldaten nach Afghanistan schicken? Müssen die Männer und Frauen der Bundeswehr in der Region Kundus mehr Präsenz zeigen und ein höheres Risiko eingehen, wie der Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal es fordert? Reicht das Material für einen möglichen Strategiewechsel aus?

Wieker weiß, dass er ein öffentliches Amt antritt. "Wer sich in einem Spannungsfeld stets konkurrierender Interessen bewegt, und das ist nun einmal im Lastenheft des Generalinspekteurs so angelegt, läuft Gefahr, in halbherzigen Kompromissen zu enden, wenn es ihm nicht gelingt, in einer Kultur der Offenheit und Transparenz nach Innen und Außen jenes Vertrauen zu gewinnen, das für den Einsatz von Streitkräften von überragender Bedeutung ist", sagte er in einer Rede. "Das Urteilsvermögen unserer Bevölkerung sollten wir dabei ebenso wenig unterschätzen, wie das feine Gespür der Truppe für Motive und Antriebe interner Reibereien."

Leser-Kommentare
  1. Auch wenn Hauke Friederichs Artikel zunehmend in sicherheitspolitischen Themen näher an die Realität kommen, manchmal liegt er dann doch noch daneben oder lässt seine ideologische Prägung durchblicken.

    Zitat: " Zum Fall Schneiderhan wird Guttenberg sich im Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre äußern müssen. Ob die Entlassung des Generalinspekteurs korrekt war, ist umstritten."

    Dagegen die Realität:
    § 50 SG: Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
    (1) Der Bundespräsident kann die Berufsoffiziere vom Brigadegeneral und den entsprechenden Dienstgraden an aufwärts jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.

    Ein Generalinspekteur kann also jederzeit "rausgeworfen" werden, ohne Grund. Dies ist bei Herrn Schneiderhahn geschehen. Handelnde Person ist der Bundespräsident, nicht der Verteidigungsminister.

    Dass eine Versetzung in den Ruhestand normalerweise auf Bitten des BMVg geschieht, sollte klar sein. Das sich ein Verteidigungsminister in der Öffentlichkeit zu seinen Beweggründen äußert, auch.
    Dass die Worte eines Bundesministers keinerlei juristische Relevanz haben, wenn der Bundespräsident handelt, sollte jedoch auch bekannt sein.

    Dass eine angekündigte Befragung dazu, in welchem Gremium auch immer, lediglich parteipolitische Schattenfechterei ist, sollte Herrn Friedrichs auffallen. Oder beteiligt sich Hauke Friedrichs als Claqueur an diesen parteipolitischen Spielchen?

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    durch die Guttenbergs Vorgehen juristisch fragwürdig wird, von der sachlichen Ebene einmal ganz abgesehen:

    http://www.zeit.de/politi...

    durch die Guttenbergs Vorgehen juristisch fragwürdig wird, von der sachlichen Ebene einmal ganz abgesehen:

    http://www.zeit.de/politi...

  2. Der Bundespräsident handelt hier auf Veranlassung des Verteidigungsministers und nicht aus eigener Macht. Genauso wie Beförderungen durch den Bundespräsidenten ausgesprochen werden. Und da werden Sie ja wohl auch nicht behaupten, das tue der BP von sich aus?

    Im übrigen werden sich alle handelnden Personen fragen lassen müssen, warum sie welche Handlungen gesetzt haben. Bundestag und Öffentlichkeit haben ein Recht darauf.

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    Natürlich handelt der Bundespräsident auf Bitten des Verteidigungsministeriums. Nur könnte er eben sagen: Nein, sehe ich anders.

    Das wäre zwar sehr unüblich, genau so wie es unüblich ist, dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschreibt und ausfertigt, kommt aber trotzdem vor. Er hat aber die Möglichkeit und darum wurde so etwas beim Bundespräsidenten angesiedelt.

    Der entscheidendere Aspekt ist aber, dass Generäle aus welchem Grund auch immer und auch ohne Grund in den Ruhestand geschickt werden können.

    Es müssen eben keinerlei Kriterien für die Versetzung von Schneiderhahn in den Ruhestand erfüllt sein.

    Damit kann man über das ganze ja gern in Talkshows reden, Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es nicht.
    Denn öffentliche Äußerungen eines Minister zu Vorgängen, zu denen er auch hätte sagen können: "Herr Schneiderhan wurde in den Ruhestand versetzt, basta." bedürfen keines Gremiums, um Beweise zu finden. Wo soll das öffentliche Interesse liegen? Es geht um öffentliche Interviews, es ist alles öffentlich. Selbst wenn der Minister nur fälschlicherweise glauben würde, falsch informiert worden zu sein, kann er trotzdem Generäle in den Ruhestand schicken, wie es ihm beliebt.

    Man kann also (partei)politische Wertungen vornehmen. Nur das ist nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Der soll nämlich Beweise erheben.

    Natürlich handelt der Bundespräsident auf Bitten des Verteidigungsministeriums. Nur könnte er eben sagen: Nein, sehe ich anders.

    Das wäre zwar sehr unüblich, genau so wie es unüblich ist, dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschreibt und ausfertigt, kommt aber trotzdem vor. Er hat aber die Möglichkeit und darum wurde so etwas beim Bundespräsidenten angesiedelt.

    Der entscheidendere Aspekt ist aber, dass Generäle aus welchem Grund auch immer und auch ohne Grund in den Ruhestand geschickt werden können.

    Es müssen eben keinerlei Kriterien für die Versetzung von Schneiderhahn in den Ruhestand erfüllt sein.

    Damit kann man über das ganze ja gern in Talkshows reden, Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es nicht.
    Denn öffentliche Äußerungen eines Minister zu Vorgängen, zu denen er auch hätte sagen können: "Herr Schneiderhan wurde in den Ruhestand versetzt, basta." bedürfen keines Gremiums, um Beweise zu finden. Wo soll das öffentliche Interesse liegen? Es geht um öffentliche Interviews, es ist alles öffentlich. Selbst wenn der Minister nur fälschlicherweise glauben würde, falsch informiert worden zu sein, kann er trotzdem Generäle in den Ruhestand schicken, wie es ihm beliebt.

    Man kann also (partei)politische Wertungen vornehmen. Nur das ist nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Der soll nämlich Beweise erheben.

  3. durch die Guttenbergs Vorgehen juristisch fragwürdig wird, von der sachlichen Ebene einmal ganz abgesehen:

    http://www.zeit.de/politi...

  4. Natürlich handelt der Bundespräsident auf Bitten des Verteidigungsministeriums. Nur könnte er eben sagen: Nein, sehe ich anders.

    Das wäre zwar sehr unüblich, genau so wie es unüblich ist, dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschreibt und ausfertigt, kommt aber trotzdem vor. Er hat aber die Möglichkeit und darum wurde so etwas beim Bundespräsidenten angesiedelt.

    Der entscheidendere Aspekt ist aber, dass Generäle aus welchem Grund auch immer und auch ohne Grund in den Ruhestand geschickt werden können.

    Es müssen eben keinerlei Kriterien für die Versetzung von Schneiderhahn in den Ruhestand erfüllt sein.

    Damit kann man über das ganze ja gern in Talkshows reden, Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es nicht.
    Denn öffentliche Äußerungen eines Minister zu Vorgängen, zu denen er auch hätte sagen können: "Herr Schneiderhan wurde in den Ruhestand versetzt, basta." bedürfen keines Gremiums, um Beweise zu finden. Wo soll das öffentliche Interesse liegen? Es geht um öffentliche Interviews, es ist alles öffentlich. Selbst wenn der Minister nur fälschlicherweise glauben würde, falsch informiert worden zu sein, kann er trotzdem Generäle in den Ruhestand schicken, wie es ihm beliebt.

    Man kann also (partei)politische Wertungen vornehmen. Nur das ist nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Der soll nämlich Beweise erheben.

    Antwort auf "Bundespräsident"
  5. Im vorliegenden Fall muß man dankbar sein, daß es sie gibt.
    Als so eine Art Regulativ. Auf die Weise erfahren von Vorfällen, die ansonsten spurlos verschwinden würden.
    Sicherlich wird oft übertrieben, davon leben sie.
    Wenn von verschiedenen Seiten das Licht drauf fällt, findet man vielleicht am Ende die Wahrheit.
    Ein Wort, das aber sehr bedenklich ist: Eskalation.
    Inwiefern hat man ein Recht, eine Situation, die man selber geschaffen hat, nämlich die Aktivierung des Widerstands, noch zu eskalieren. Das ist keine Strategie, die völkerrechtlich zu vertreten ist.

  6. Bevölkerung schützen, vor Monaten auch mal eskalieren lassen, dann eigenmächtig einen Treffer gelandet, Kräfte ausbilden, nun vor Gericht, Minister vor Ausschuss ... würde dieses Bild die Lage in der Truppe wiedergeben, könnten wir gleich aufhören. Wäre alles eine Farce.
    [...]
    [entfernt. Bitte verzichten Sie auf Schleichwerbung und beachten Sie, dass wir auf diese Seite nicht verlinken möchten. Danke, die Redaktion/vv]

  7. ...am besten alle Hartz-IV-Empfänger dorthin schicken - das dürfte das Problem von Roland Koch lösen.

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    • sps74
    • 26.01.2010 um 1:01 Uhr

    Höchstens als "menschliche Schilder" zu 1EUR/h, denn leider so viel Geld hat die Bundeswehr nicht.

    Was aber auf jeden Fall gehen würde, ist Teile der Logistik und Versorgung an eine heimische "Arbeitsfront" zu übergeben, die aus Billigarbeitern besteht. Da der Arbeitgeber der Staat ist, geht das mit dem SGB, denke ich. Bloss bei den wenigen Soldaten, die wir drüben haben, würde das kaum die Probleme von Roland Koch lösen.

    • sps74
    • 26.01.2010 um 1:01 Uhr

    Höchstens als "menschliche Schilder" zu 1EUR/h, denn leider so viel Geld hat die Bundeswehr nicht.

    Was aber auf jeden Fall gehen würde, ist Teile der Logistik und Versorgung an eine heimische "Arbeitsfront" zu übergeben, die aus Billigarbeitern besteht. Da der Arbeitgeber der Staat ist, geht das mit dem SGB, denke ich. Bloss bei den wenigen Soldaten, die wir drüben haben, würde das kaum die Probleme von Roland Koch lösen.

    • sps74
    • 26.01.2010 um 0:48 Uhr

    Es wundert mich, dass in Krisenzeiten nicht als erstes eben daran gedacht wird. Persönlich sähe ich es für Deutschland als eine neue Chance, sich in der Friedenspolitik neu zu positionieren.

    Ich habe nichts gegen unsere Soldaten. Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen, wenn sie sterben müssen. Dass Demokratie im Kopf so manchen Politikers Feudalismus bedeutet wird in Die Zeit immer wieder aufs Neue bewiesen. Kein Politiker sollte so viel Macht haben, dass er für etwaige Demokratie Soldaten in den Tod schicken kann.

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