Ein Gerichtssaal als Gedenkstätte
Was ist ein Prozess? Nur ein juristisches Verfahren? Ein Versuch, über Schuld und Strafe eines Angeklagten zu entscheiden? Oder ist es mehr als das? Taugt ein Strafprozess auch als Instrument der historischen Aufklärung? Als Ort der Erinnerung an die Opfer des Holocaust?
Wohl seit den großen Frankfurter Auschwitz-Prozessen in den sechziger Jahren hat kein deutsches Verfahren diese Fragen mehr derart dringlich aufgeworfen wie die Strafsache gegen John Demjanjuk. Und selten sind diese Fragen entschiedener beantwortet worden als in München. Drei Verhandlungstage lang hat die Strafkammer im Dezember die Hinterbliebenen der in Sobibor Ermordeten gehört, einen nach dem anderen, lauter Frauen und Männer zwischen siebzig und achtzig. Drei Verhandlungstage lang hat sich der achteckige Münchner Gerichtssaal in eine Gedenkstätte verwandelt, und keiner, der den Zeugen zugehört hat, wird ihre Worte, ihre Tränen, ihren Mut so leicht vergessen können. Oder das Wort "deportiert", das klingt wie ein Schrei.
Aber, so muss man bei aller Ergriffenheit fragen: Bringt das den Prozess gegen John Demjanjuk voran? Lässt sich nun, da die Nebenkläger gesprochen haben, genauer sagen, ob Demjanjuk als ukrainischer Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der industriellen Tötung von zehntausenden Menschen beteiligt war? Wissen wir jetzt mehr über die Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen?
Die Wahrheit ist: Nein, das wissen wir nicht. Die Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, wurden vom Gericht als Zeugen gehört. Aber sie können Demjanjuks Taten nicht bezeugen. Nur einer von ihnen, Jules Schelvis, saß selbst in einem der Viehwaggons, die nach Sobibor fuhren, alle anderen wurden nicht abtransportiert und ins Gas getrieben, irgendein glücklicher Zufall, irgendein mutiger Nachbar, ein Verwandter oder ein Dienstmädchen haben ihnen ihr Leben gerettet. John Demjanjuk sind sie noch nie begegnet, sie haben ihn zum ersten Mal hier im Münchner Gerichtssaal gesehen. Ob er in Sobibor war, wo ihre Eltern, ihre Verlobten, ihre Brüder und Schwestern, ihre Großeltern, Tanten und Cousinen ermordet wurden, das vermögen sie nicht zu sagen. Ob Demjanjuk ein Henkersknecht war, ein Gehilfe des Holocaust, oder selbst ein Opfer der Nazis – die Nebenkläger haben ziemlich entschiedene Ansichten dazu, aber belegen können sie es nicht.
Warum also werden sie trotzdem als Zeugen gehört, einer nach dem anderen, geduldig und respektvoll? Stimmungsmache gegen Demjanjuk?
Es gibt eine juristische Antwort: Sie werden gehört, weil Demjanjuks Verteidiger die Befragung der Nebenkläger provoziert haben. Einer der beiden Anwälte hatte öffentlich vernehmen lassen, man möge doch sicherstellen, dass kein Unbeteiligter sich als "Trittbrettfahrer" an den Prozess gegen seinen Mandanten dranhänge. Also gibt das Gericht allen Angehörigen der Opfer ausführlich Gelegenheit, darzulegen, welche ihrer Verwandten in Sobibor ermordet wurden, um zu klären, ob sie wirklich berechtigt sind, als Nebenkläger aufzutreten. Daran besteht nun kein Zweifel mehr.
Aber das ist nicht die entscheidende Funktion ihres Auftritts. Die Nebenkläger sprechen, nicht um die Taten, sondern um deren Folgen zu bezeugen. Sie bezeugen, wie der nationalsozialistische Völkermord auch die getroffen hat, die ihm entgangen sind. Sie bezeugen, dass die Schrecken des Holocaust nicht mit der Befreiung der Lager zu Ende waren, sondern fortgewirkt haben. Wie ein Fluch, der nicht nur eine Generation trifft.
Sie alle sind gestandene Frauen und Männer, mit bürgerlichen Karrieren, fast alle sind oder waren verheiratet, die meisten haben Kinder und Enkelkinder. Doch wenn man nur einen Moment lang mit ihnen spricht, dann erfährt man, dass auch sie gezeichnet sind. Viele haben jahrzehntelang über das Schicksal ihrer Eltern geschwiegen, haben nicht einmal ihren eigenen Kindern davon erzählt. Nicht wenige wurden depressiv, mussten sich Therapien unterziehen, einige konnten nicht mehr arbeiten. "Jeden Tag meines Lebens haben mir meine Eltern gefehlt", sagt Philip Jacobs, "ich peinige mich mit dem Gedanken, dass ich davongekommen bin". Und Leon Vieyra, der jede Woche zweimal durch den Ort Westerbork hindurch muss, um zum Jagen zu fahren, nimmt bis heute jedes Mal einen Umweg um das Städtchen herum.
Anders gesagt: Die Nebenkläger zu Wort kommen zu lassen, ist auch eine Entgegnung auf einen nagenden Zweifel, der den Prozess gegen John Demjanjuk von Anfang an begleitet hat. Muss das denn sein, haben viele gefragt? Muss man den alten Mann noch vor Gericht zerren? Kann man die Geschichten von damals nicht endlich ruhen lassen? Die Antwort ist einfach: Die Geschichten sind nicht von damals. Sie sind noch immer gegenwärtig.
- Datum 12.01.2010 - 06:54 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Mich hat es immer schon geärgert, dass sich die Holocausterinnerung so einseitig auf die Ermordeten konzentriert.
Dabei sind die Geschichten jener, die das Morden - oft nur durch Zufall oder Glück - überlebten, genauso wichtig. Niemand kann erfassen, was es bedeutet, jahrelang von den Erinnerung gejagt zu werden. Oftmals auch jahrelang mit der verzweifelten Hoffnung zu leben, dass man selbst doch nicht der einzige Überlebende sei. Viele der Überlebenden träumen noch heute jede Nacht von ihren Angehörigen, sehen ihre Gesichter in den Gesichtern von Passanten auf der Strasse. Nach einer Studie hat rund ein Viertel der Überlebenden zumindest einen Suizidversuch hinter sich.
Die "grossen" Holocaustfilme (und auch die israelische Geschichtsschreibung) unterschlagen diesen Schmerz nahezu immer, am Ende gibt es nur den hoffnungsvollen Neuaufbruch, den "Hunger nach Leben". Einer der wenigen, der ihn thematisiert, ist "Fugitive Pieces", ein weitgehend unbekannter, aber sehenswerter Film, basierend auf dem gleichnamigen Buch von Anne Michaels.
Wer mit Holocaustüberlebenden zu tun hat, der schämt sich jedesmal, wenn in Deutschland wieder die "Schlussstrich-Debatte" aufflammt. Weil es den Schmerz dieser Menschen entwertet, ihn zu einem Fall für die Aktenablage macht. Auch deshalb ist dieser Prozess so wichtig.
Je länger dieses Theter weitergeht, dest mehr hoffe ich, dass Demjanuk freigesprochen wird und genau so davonkommt, wie so viele andere vor ihm, die deutsche und keine Ukrainer sind oder waren und noch viel schlimmere Verbrechen begannen haben. Aber wie man an dem Prozess gegen Alexander S. gesehen hat, wird man als männliche Person aus dem Osten für das gleiche Verbrechen in DE viel härter verurteilt als eine aus dem Westen! Dass Demjanuk wegen seiner Mittäterschaft schon 7 Jahre in Israel im Gefängnis war und damit schon viel härter bestraft wurde als so viel andere deutsche NS Vernrecher spielt gar keine Role mehr. Seine Anwälte sind auch sehr geschickt und lassen eben von allen Nebenkägern aussagen, dass sie es eben nicht bezeugen können, dass er irgendwelche Verbrechen begannen hat. Da kann er doch nur freigesprochen werden. Wenn er freigesprochen wird werde ich erleichtert jubeln und hoffen, dass die Geschichtsumschreibung in DE, die die deutschen als Opfer der Nazis darstellt einen Rückschlag erlitten hat. Der Papst behauptet in Ausschwitz, dass vor allem die deutschen die Opfer der Nazis waren, im Fernsehen werden Schicksale einiger Frauen gezeigt, die von Soldaten der Roten Armee vergewaltigt wurden, in Dresden trauert man den Opfern der Bomberangriffe hinterher und die ganzen armen Kriegsgefangenen tun mir auch sehr leid. Ich glaube: wenn es keien Gott gäbe, gäbs heute keine Deutschen mehr.
unschuldig ist, oder begründete Zweifel an seiner Schuld bleiben?
Wird er dann entschädigt? Und wie?
Darf man einen Menschen nach 64 Jahren in dieser Weise instrumentalisieren, um sich selbst ein gutes Gewissen zu verschaffen?
Siehe ZEIT, "Ein Dienstausweis und viele Fragen", 30.11.2009
http://www.zeit.de/politi...
http://community.zeit.de/...
Es wäre nur gerecht,
wenn die ZEIT auch einmal einen sorgfältig recherchierten Artikel über die Lage der sowjetischen Kriegsgefangenen und deren Überlebenschancen in deutschen Lagern veröffentlichte (nach meiner Kenntnis weniger als 50%) - und auch, was mit den Überlebenden nach dem Krieg in der UdSSR geschah (kann man bei Solschenizyn nachlesen).
Dann würde man die zynischen Anführungsstriche um das Wort "gezwungen" vielleicht weglassen, und auf den Zweifel, ob diese Menschen bei Auflehnung etwas zu befürchten hätten, vielleicht doch verzichten.
Und vielleicht würde man auch fragen, ob es je einen Prozess gegen die Verantwortlichen für jene Gefangenenlager gegeben hat (vermutlich in der Wehrmacht zu finden), oder gegen die Wachleute (vermutlich deutsche Soldaten?), und falls nicht, warum.
Sollte D. schuldig sein (es gilt immer noch die Unschuldsvermutung), so hat er bereits 7 Jahre im Gefängnis gesessen und auf die Hinrichtung gewartet für Dinge, welche er definitiv nicht getan hat - damit sollte eigentlich das dringendste Rachebedürfnis bereits gestillt sein.
Sollte er unschuldig sein, so ist das Verfahren eine Quälerei eines alten Mannes.
Wahrscheinlich wird man dies aber niemals mit Sicherheit entscheiden können.
Wie können Sie behaupten, dass Demjanjuk bestraft wird "für Dinge, welche er definitiv nicht getan hat"? Eine solch extreme Behauptung sollten Sie schon belegen können!
ein Israelisches Berufungsgericht hat ihn nach 7 Jahren Haft von dem Vorwurf freigesprochen, als "Iwan der Schreckliche" im KZ Treblinka gemordet zu haben - er war von Zeugen mit jemand anderem verwechselt worden, und von einem israelischen Gericht zum Tode verurteilt worden. Das sollte man bei der Diskussion, ob das jetzige Verfahren gerechtfertigt ist, nicht ganz vergessen.
Es ist allerdings möglich, daß gerade einer der Gegenbeweise gegen D.s Anwesenheit im KZ Treblinka gerade jenes Dokument des KZ Sobibor war. Ob darüberhinaus auf anderem Weg bewiesen wurde, daß es nicht mit jenem "Iwan der Schreckliche" identisch war, weiß ich nicht.
Jedenfalls hat Demjanjuk schon 7 Jahre im Gefängnis - mit der Aussicht auf die Hinrichtung - gesessen wegen eines Vorwurfs, von welchem er am Ende in Israel freigesprochen worden ist. Das unterscheidet seinen Fall von all jenen, in denen freigesprochen wurde, oder niedrige Strafen verhängt wurden, mit Verjährung argumentiert wurde, oder überhaupt nicht erst Anklage erhoben wurde.
ein Israelisches Berufungsgericht hat ihn nach 7 Jahren Haft von dem Vorwurf freigesprochen, als "Iwan der Schreckliche" im KZ Treblinka gemordet zu haben - er war von Zeugen mit jemand anderem verwechselt worden, und von einem israelischen Gericht zum Tode verurteilt worden. Das sollte man bei der Diskussion, ob das jetzige Verfahren gerechtfertigt ist, nicht ganz vergessen.
Es ist allerdings möglich, daß gerade einer der Gegenbeweise gegen D.s Anwesenheit im KZ Treblinka gerade jenes Dokument des KZ Sobibor war. Ob darüberhinaus auf anderem Weg bewiesen wurde, daß es nicht mit jenem "Iwan der Schreckliche" identisch war, weiß ich nicht.
Jedenfalls hat Demjanjuk schon 7 Jahre im Gefängnis - mit der Aussicht auf die Hinrichtung - gesessen wegen eines Vorwurfs, von welchem er am Ende in Israel freigesprochen worden ist. Das unterscheidet seinen Fall von all jenen, in denen freigesprochen wurde, oder niedrige Strafen verhängt wurden, mit Verjährung argumentiert wurde, oder überhaupt nicht erst Anklage erhoben wurde.
ein Israelisches Berufungsgericht hat ihn nach 7 Jahren Haft von dem Vorwurf freigesprochen, als "Iwan der Schreckliche" im KZ Treblinka gemordet zu haben - er war von Zeugen mit jemand anderem verwechselt worden, und von einem israelischen Gericht zum Tode verurteilt worden. Das sollte man bei der Diskussion, ob das jetzige Verfahren gerechtfertigt ist, nicht ganz vergessen.
Es ist allerdings möglich, daß gerade einer der Gegenbeweise gegen D.s Anwesenheit im KZ Treblinka gerade jenes Dokument des KZ Sobibor war. Ob darüberhinaus auf anderem Weg bewiesen wurde, daß es nicht mit jenem "Iwan der Schreckliche" identisch war, weiß ich nicht.
Jedenfalls hat Demjanjuk schon 7 Jahre im Gefängnis - mit der Aussicht auf die Hinrichtung - gesessen wegen eines Vorwurfs, von welchem er am Ende in Israel freigesprochen worden ist. Das unterscheidet seinen Fall von all jenen, in denen freigesprochen wurde, oder niedrige Strafen verhängt wurden, mit Verjährung argumentiert wurde, oder überhaupt nicht erst Anklage erhoben wurde.
Die vorgehenden Kommentare beschäftigen sich mit einer Person. Ob D. es war oder ob er es nicht war wissen wir nicht, noch nicht und vielleicht werden wir es auch nie wissen, was nicht zu wünschen wäre.
Was wir aber wissen ist, dass für viele die Vergangenheit nicht enden will. Dass sehr sehr alte Menschen seit nunmehr 6 Jahrzehnten mit einem Schmerz leben müssen, der für Nichtbetroffene nur eins bleiben kann: nicht vorstellbar. Wie wertvoll Leben ist, das Leben das Kostbarste ist und das in unserem Land so viele mit Begeisterung anderen dieses genommen haben ist und bleibt nur eins: nicht zu reparieren.
Ich grüße Gertrud Kolmar, Jakob von Hoddis, Eugen Gottlob Winkler, Adam Kuckhoff, Ernst Weiß und Walter Hasenclever, die Dichter, die deutschen Dichter, aus dem Land der Dichter und Denker. Exakter: aus dem Land der Dichter und Denker und der Henker
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