Papier-Nachfolge FDP will Völkerrechtler ans Verfassungsgericht schicken

Nachfolger des Präsidenten Papier soll dessen Stellvertreter Andreas Voßkuhle werden. Insgesamt sind drei Posten zu besetzen. Auch die FDP hat einen Kandidaten nominiert.

Der Göttinger Völkerrechtsprofessor Andreas Paulus soll nach dem Willen der FDP neuer Richter am Bundesverfassungsgericht werden. Darauf verständigte sich die FDP intern nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa. Die Freidemokraten haben das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle des scheidenden Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier. Der 41 Jahre alte Paulus hat seit 2006 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen inne. Er gilt als Spezialist für Völkerrecht.

Weil Papier nicht nur Richter, sondern auch Präsident des höchsten deutschen Gerichtes und Vorsitzender des Ersten Senates ist, müssen drei Posten neu besetzt werden. Union und FDP hatten sich darüber verständigt, dass die FDP den Kandidaten für das Richteramt nominieren kann.

Anzeige

Da Union und SPD im Wechsel die Spitze des höchsten deutschen Gerichts besetzen, gilt es als so gut wie sicher, dass auf Unions-Kandidat Papier dessen Vize Andreas Voßkuhle folgt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts solle auf Vorschlag der Union der Tübinger Jurist Ferdinand Kirchhof werden. Bisher galt auch dessen Kollege Wilhelm Schluckebier als Kandidat.

Über die Nachfolge Papiers in allen drei Funktionen wird am 5. März entschieden. Darauf habe sich der Richter-Wahlausschuss des Bundestages geeinigt, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Wolfgang Neskovic (Linke). Die Amtszeit des 66 Jahre alten Präsidenten endet nach zwölf Jahren offiziell am 28. Februar. Mit der Entscheidung für eine Richterwahl am Freitag in einer Woche kann Papier am Dienstag nächster Woche noch das Grundsatzurteil zur Massenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten – der Vorratsdatenspeicherung – verkünden.

Neskovic wiederholte seine Forderung nach einer öffentlichen Debatte über die Kandidaten für das Verfassungsgericht. "Die Wahl darf nicht als 'geheime Kommandosache' gesehen werden." Die Richter sprächen "Recht im Namen des Volkes, deswegen muss das Volk auch wissen, wer über sie zu Gericht sitzt", sagte der frühere Richter am Bundesgerichtshof. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Otto Fricke, habe zugesagt, dass sich jedes Mitglied des Ausschusses vor der Wahl persönlich ein Bild des Kandidaten machen könne. So gebe es immerhin eine bisher nicht vorhandene Entscheidungsgrundlage.

Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte die FDP für ihren Vorschlag, den Völkerrechtler Paulus zu ernennen. "Es ist schlecht, dass wieder keine Frau vorgeschlagen wurde", sagte Zypries der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die derzeit drei Frauen unter den 16 Richtern habe alle die SPD vorgeschlagen. Es falle offenbar den Sozialdemokraten zu, demnächst wieder eine Frau zu benennen.

Noch muss sich die SPD mit dem FDP-Vorschlag für die Nachfolge Hans-Jürgen Papiers auseinandersetzen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie zustimmt. Kritik gebe es allenfalls daran, dass Paulus Völkerrechtler ist, der besser in den zweiten Senat passen würde, heißt es in der FAZ.

Paulus studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard. Im Juni 2000 promovierte er in München. Sechs Jahre später folgte dort die Habilitation. Die noch unveröffentlichte Habilitationsschrift trägt den Titel "Parlament und Streitkräfteeinsatz in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive". Paulus vertrat Deutschland im Rechtsstreit mit den USA im Fall LaGrand. Die deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand waren 1999 wegen Raubmordes im US-Bundesstaat Arizona hingerichtet worden. Ihnen war keine konsularische Betreuung ermöglicht worden, wogegen Deutschland protestiert hatte.  

Der Wahlausschuss des Bundestages besteht aus zwölf Abgeordneten. Das Gremium wählt die Hälfte der Richter jedes Senats des Verfassungsgerichts. Die andere Hälfte wird vom Bundesrat gewählt.

 
Leser-Kommentare
    • Lapje
    • 25.02.2010 um 14:43 Uhr

    ...sehe ich schon was dann auf uns zu kommt...

    • rabin
    • 25.02.2010 um 15:06 Uhr

    Solange die Richterwahl mehr oder weniger geheim ist, bleibt auch das Spektrum in Karlsruhe beschränkt. Noch nie ist ein Bürgerrechtlicher in ein Organ berufen worden, dass doch Bürgerrechte schützen soll.

    Dafür schon jede Menge Minister, auch Innenminister, wie Benda.Nicht, dass sie im Gericht immer im Sinne ihrer Partei agiert hätten oder die Positionen des Staates eingenommen hätten.

    Aber die Reichweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen blieb doch begrenzt.Oftmals hat das Verfassungsgericht den Freiheiten viele Grenzen gesetzt, und da,wo es für Grundrechte eingetreten ist,mitansehen müssen, wie die Entscheidungen vollkommen pervertiert wurde, wie etwa die Grundsatzentscheidung zum Datenschutz BVerfGE 65.1.

    Es ist nicht akzeptabel, dass in Hinterzimmern die Personalpakete geschnürt werden.

    In Amerika ist viel mehr Transparenz vorhanden. Wer ein so wichtiges Amt bekommen soll, müsste vorher auf einen Prüfstand.

  1. Das BVerfG ist doch das Organ, dass die Grundrechte bisher am eifrigsten verteidigt hat. Außerdem ist es ja auch nicht so, dass sich gerade die geeignetsten und unabhängigsten Kandidaten für Ämter durchsetzen, wenn diese erstmal "öffentlich auf den Prüfstand" kommen.
    Verfassungsrichter sind fachlich Qualifiziert (weil das eine formale Voraussetzung ist), durch das Wahlverfahren mussten sie sich vorher nie in der weise profilieren, wie das Politiker müssen und sie sind immer Kompromisskandidaten, da sie der Zustimmung der anderen Parteien bedürfen. Sie haben alle schon eine gewisse Position erreicht (so ein Jungspund ist man mit 40 nun auch wieder nicht und sie haben ja immerhin eine Position als Prof. oder Bundesrichter). Ihre Unabhängigkeit wird durch die Ramenbedingungen dieses Amtes erreicht. Sie können nicht wiedergewählt werden, sie erhalten anschließend gleich eine Pension und es gibt für einen Juristen ja auch nichts mehr zu erreichen, was diese Position zumindest an Status übertreffen würde.
    Natürlich versuchen die Parteien, Richter zu berufen, die ihren Positionen nahe stehen. Nur können sie eben keinen Richter mit extremen Positionen berufen und wenn diese ihr Amt erstmal angetreten haben, sind sie nicht mehr abhängig von der Partei, die sie dorthin gebracht hat.
    Bisher hat dieses Verfahren doch ziemlich gut funktioniert. Deswegen sollte man sehr Vorsicht sein mit Forderungen, diese Verfahren zu ändern.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service