Hartz-IV-Sätze Die Grenze des Minimums

Kaum war das Urteil zu Hartz IV gesprochen, begann der Über- und Unterbietungswettlauf um das Existenzminimum. Das widerspricht den Forderungen des Verfassungsgerichts.

So schnell können die meisten Politiker das Karlsruher Hartz-IV-Urteil gar nicht gelesen haben, wie sie mit Empfehlungen zur Hand waren, was jetzt zu tun sei. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurde verlangt, dass eine Reform zu "niedrigeren Regelsätzen führen sollte" (der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß). Es folgte die Forderung, dass Hartz-Sätze "regionalisiert werden sollen" (CSU-Chef Horst Seehofer), und inzwischen geht Finanzminister Wolfgang Schäuble davon aus, dass das Urteil keine "Auswirkungen auf den Bundeshaushalt" haben wird. 

Das alles geht verdächtig schnell, führt man sich noch einmal vor Augen, wie blamabel der Urteilsspruch für die politisch Verantwortlichen doch war. Schludrigkeit wurde ihnen von den Richtern unterstellt – und das in Zusammenhang mit dem Grundrecht der Menschenwürde, jenem Gut der Verfassung, das von allen die meiste Sorgsamkeit verlangt. Deutschlands höchstes Gericht musste bemüht werden, um zu klären, welches Verhältnis der Staat zum Bürger hat, wenn es um dessen Existenz geht. Besonders würdevoll war das nicht.

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Ein kurzes Innehalten wäre so gesehen durchaus angemessen gewesen. Zwar verwarfen die Richter nur die Art und Weise, mit der das Existenzminimum bisher berechnet wurde. Aber das Urteil reicht aus, um die Reform bei böswilliger Betrachtung insgesamt in Misskredit zu ziehen.

Nun verlangt das Gericht, dass die "Regelleistungen in einem transparenten, einleuchtenden und sachgerechten Verfahren bestimmt werden". Die Festsetzung von Leistungen müsse "auf der Grundlage schlüssiger Berechnungsverfahren" erfolgen. Der derzeitige politische Unter- oder Überbietungswettlauf um das richtige Existenzminimum findet darin eine Grenze.

Aus dem Urteil ist nämlich eines eindeutig herauszulesen: Die Würde des Menschen kann nicht ausschließlich danach bemessen werden, was finanzpolitisch opportun ist. Wer anderes suggeriert, schadet der Durchsetzungskraft der Hartz-Reform am allermeisten: Denn wie soll von einem Hartz-IV-Empfänger verlangt werden, dass er penibel seinen Pflichten nachgeht, wenn die Politik gerade zum zweiten Mal versucht, die Frage des menschenwürdigen Existenzminimums so zu behandeln, wie es ihr gerade passt?

(Erschienen im Tagesspiegel)

 
Leser-Kommentare
  1. Wie kann man überhaupt noch erwarten das die,die bis vor kurzem noch redlich und ehrlich ihren Lebensunterhalt bestritten und korrekt ihre Steuern bezahlt haben dies auch weiterhin tun werden?
    Die Politiker,die Arbeitgeber (ganz vorn die Pseudounternehmer)sowie nicht wenige Wohlhabende machen doch vor,dass der Ehrliche der Dumme ist.
    Einfach toll was hier gespielt wird und das Gute daran ist ja,dass dieses Affentheater auch dem Letzten noch halbwegs denkenden Wähler die Augen öffnet.

  2. dass die Berechungen politisch hingebogen werden sollen.
    Das Resultat wird eine Klageflut werden. Das bedingungslose Grundeinkommen in Verbindung mit einem Mindestlohn ist die einzige Lösung. Da mögen sich die Parteien noch so winden.
    Das jetzige System ist grottenschlecht.

    • joG
    • 15.02.2010 um 13:43 Uhr

    ....wenn sich Verfassungsorgane schludrig mit den GG auseinandersetzen. So ist es auch mit dem hier vorgestellten Urteilsspruch: " Schludrigkeit wurde ihnen von den Richtern unterstellt – und das in Zusammenhang mit dem Grundrecht der Menschenwürde, jenem Gut der Verfassung, das von allen die meiste Sorgsamkeit verlangt. "
    Es geht nicht um "Menschenrechte", die allgemein nicht durchgesetzt werden von unserem Staat. Alleine die Zuwanderungspolitik zeigt, dass wir nicht bereit sind verhungernde Menschen zu retten, wenn unsere eigenen Bürger dadurch Konkurrenz erfahren würden. Es geht um Bürgerrechte, die man im Inland tatsächlich durchsetzen kann.
    Dieser Unterscheid mag zwar unbedeutend scheinen. Er befindet sich jedoch am zentralen Punkt der Bestimmung dessen, was der Staat darf und soll. Alle nachgelagerten Überlegungen hängen in ihrer Richtigkeit von dieser Bestimmung ab. Ein kleiner Fehler erzeugt in seinen Folgen große Missverständnisse und sehr falsche Güterabwägungen.

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    Autor dieser "Schludrigkeit" sind SPD und Gruene mit heftiger Unterstuetzung der CDU/CSU und der FDP. Die einzigen, die sich in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen haben sind die Linken. Sie waren von Anfang an gegen diese Gesetzgebung und sie behielten Recht. Hartz 4 ist Armut per Gesetz. Und genau die Schuldigen rufen jetzt: Haltet den Dieb. Die Moevenpick-Partei und ihr freidrehender Vorturner GW versteigt sich sogar zu der Behauptung, andere haetten das Gesetz zu verantworten. Als wenn er nicht die Hand gehoben haette.

    Autor dieser "Schludrigkeit" sind SPD und Gruene mit heftiger Unterstuetzung der CDU/CSU und der FDP. Die einzigen, die sich in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen haben sind die Linken. Sie waren von Anfang an gegen diese Gesetzgebung und sie behielten Recht. Hartz 4 ist Armut per Gesetz. Und genau die Schuldigen rufen jetzt: Haltet den Dieb. Die Moevenpick-Partei und ihr freidrehender Vorturner GW versteigt sich sogar zu der Behauptung, andere haetten das Gesetz zu verantworten. Als wenn er nicht die Hand gehoben haette.

  3. bezog sich auf Art.1. Das ist Mitnichten ein Bürgerrecht sondern ein Menschenrecht. Nur wenn in der Verfassung steht:
    Alle Deutschen haben das Recht...
    In diesem Fall reden wir vom Bürgerrecht.

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    • joG
    • 15.02.2010 um 14:17 Uhr

    ....Es handelt in Art.1 von "Menschenrecht". Daher ist der Artikel auch ungeeignet, um HartzIV Ansprüche zu begründen. Würde man ein Menschenrecht auf Transferzahlungen eines gegebenen Niveaus ableiten, so wären diese zB nicht absenkbar, wenn der HartzIVler sich der Arbeit verweigert. Auch müsste man es auf alle Menschen anwenden unerheblich ihres Status, ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsorts oder zumindest nicht mit Gewalt verhindern, dass sie sich im Inland aufhalten, wo wir sie am verhungern hindern müssten.

    • joG
    • 15.02.2010 um 14:17 Uhr

    ....Es handelt in Art.1 von "Menschenrecht". Daher ist der Artikel auch ungeeignet, um HartzIV Ansprüche zu begründen. Würde man ein Menschenrecht auf Transferzahlungen eines gegebenen Niveaus ableiten, so wären diese zB nicht absenkbar, wenn der HartzIVler sich der Arbeit verweigert. Auch müsste man es auf alle Menschen anwenden unerheblich ihres Status, ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsorts oder zumindest nicht mit Gewalt verhindern, dass sie sich im Inland aufhalten, wo wir sie am verhungern hindern müssten.

  4. Erst Punkte machen und dann abschicken. Plotik ist eigentlich irre einfach. Jeder Sonderschüler hätte das Zeug zum promintenten Politiker. Gehröt das eigentlich auch zu rSolidarität? Chanchenglecihheit für Sodnerschüler, quasi.

    Sorry.

    • politz
    • 15.02.2010 um 13:53 Uhr

    Ich bin für einen Hartz IV-Regelsatz von 2000 Euro - solange die Politik das Problem der Unterbeschäftigung / Massenarbeitslosigkeit in Deutschland nicht angeht. Jedem Mensch, da hat Roland Koch recht, muss eine Arbeit oder Qualifizierungsmöglichkeit angeboten werden - notfalls vom Staat selbst in einem öffentlichen Beschäftigungssektor. Der Lohn für diese Arbeitsverhältnisse sollte über einem Mindestlohn von etwa 9 Euro liegen.

    Wer dann dieses Arbeitsverhältnis ablehnt, kann den einfachen Hartz IV-Regelsatz erhalten - über dessen Höhe man dann noch genau sprechen sollte. Er würde am besten um ein Viertel über dem heutigen Regelsatz liegen.

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    2.000 € sind unmöglich, das Durchschnittseinkommen liegt bei 2666 €, wohlgemerkt, das bedeutet, das mehr als die Hälfte aller Bundesbürger weniger als 2.666 € zur Verfügung haben, weil die wenigen sehr hohen Einkommen den Durchschnitt nach oben verzerren.

    Offensichtlich sind falsche Vorstellungen über die Einkommenshöhen einer der Ursachen für die Art wie diese Diskussion geführt wird.

    H.

    2.000 € sind unmöglich, das Durchschnittseinkommen liegt bei 2666 €, wohlgemerkt, das bedeutet, das mehr als die Hälfte aller Bundesbürger weniger als 2.666 € zur Verfügung haben, weil die wenigen sehr hohen Einkommen den Durchschnitt nach oben verzerren.

    Offensichtlich sind falsche Vorstellungen über die Einkommenshöhen einer der Ursachen für die Art wie diese Diskussion geführt wird.

    H.

  5. 7. @2

    Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.Das System in der jetzigen Form bringt uns nicht weiter.
    Ich denke das wissen auch die Herrschaften ganz oben,aber man will solange es geht an den derzeitigen Machtverhältnissen festhalten.Mut zur Veränderung war ja noch nie deren Stärke.
    Stattdessen befeuert man eine Neiddebatte nach der anderen.Sarrazin,Koch,Westerwelle um nur die aktivsten Heizer zu nennen.
    Bedingungsloses Grundeinkommen,jetzt !

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    das wäre eine Katastrophe, weil damit das Problem nicht gelöst werden kann.
    Denn die Probleme die Hartz IV aufwirft sind auch damit nicht zu lösen. Letztlich würde die Kaufkraft dieses Grundeinkommens beständig absinken, weil jeder der arbeitet auch deutlich mehr verdient. Die Preise würden sich entsprechend anpassen und das Grundeinkommen zum Almosen machen, für das vielleicht nicht mal der Lebensunterhalt gesichert wäre.
    Der einzige "Vorteil" (nur Haushaltstechnisch nicht sozial) läge darin, dass der Wert dieses Einkommens in direkter Korrelation zur Zahl der Empfänger stünde, je mehr Menschen nur das Grundeinkommen beziehen, desto weniger wäre es Wert.
    Damit gäbe es ein natürliches Korrektiv, das automatisch den Druck, eine Beschäftigung zu finden erhöht, je mehr Menschen davon abhängig wären. Nachteil, dieser Mechanismus wäre prozyklisch, also im Falle eines Crashs verlieren gerade diejenigen, die nur Grundeinkommen beziehen am Meisten.

    H.

    Der Autor befindet sich im Irrtum, wenn er meint haushaltspolitische Überlegungen wären grundsätzlich kein Massstab für die Höhe von Hartz IV, das ist eindeutig eine Fehlinterpretation des Urteils.
    Das Urteil lässt Sätze in beliebiger Höhe zu, sofern sie schlüssig begründet werden. Auch die Diskussion über die Menschenwürde geht am Thema vorbei.
    Denn alle diese Überlegungen übersehen, das primär die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern ausschlaggebend ist und erst, wenn das physische Existenzminimum erreicht wird, davon abgewichen werden kann und auch muss. Denn ansonsten wird ebenfalls gegen die zitierten Prinzipien verstossen.
    Dabei ist es kein Geheimnis, das je nach Konstellation Hartz IV in diesem Sinne manchmal überhöht und manchmal zu niedrig ist.
    Jedenfalls ist es mit Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit nicht vereinbar, das Hartz IV zu höheren Einkommen führen kann als ein beträchtlicher Teil der arbeitenden Bevölkerung zur Verfügung hat.

    Ob diese Einkommen der Niedrigverdiener zu niedrig sind oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.
    Wer Hartz IV Sätze erhöhen will, muss vorher diese Einkommen steigern, ansonsten ist die Diskussion unredlich.

    H.

    H.

    das wäre eine Katastrophe, weil damit das Problem nicht gelöst werden kann.
    Denn die Probleme die Hartz IV aufwirft sind auch damit nicht zu lösen. Letztlich würde die Kaufkraft dieses Grundeinkommens beständig absinken, weil jeder der arbeitet auch deutlich mehr verdient. Die Preise würden sich entsprechend anpassen und das Grundeinkommen zum Almosen machen, für das vielleicht nicht mal der Lebensunterhalt gesichert wäre.
    Der einzige "Vorteil" (nur Haushaltstechnisch nicht sozial) läge darin, dass der Wert dieses Einkommens in direkter Korrelation zur Zahl der Empfänger stünde, je mehr Menschen nur das Grundeinkommen beziehen, desto weniger wäre es Wert.
    Damit gäbe es ein natürliches Korrektiv, das automatisch den Druck, eine Beschäftigung zu finden erhöht, je mehr Menschen davon abhängig wären. Nachteil, dieser Mechanismus wäre prozyklisch, also im Falle eines Crashs verlieren gerade diejenigen, die nur Grundeinkommen beziehen am Meisten.

    H.

    Der Autor befindet sich im Irrtum, wenn er meint haushaltspolitische Überlegungen wären grundsätzlich kein Massstab für die Höhe von Hartz IV, das ist eindeutig eine Fehlinterpretation des Urteils.
    Das Urteil lässt Sätze in beliebiger Höhe zu, sofern sie schlüssig begründet werden. Auch die Diskussion über die Menschenwürde geht am Thema vorbei.
    Denn alle diese Überlegungen übersehen, das primär die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern ausschlaggebend ist und erst, wenn das physische Existenzminimum erreicht wird, davon abgewichen werden kann und auch muss. Denn ansonsten wird ebenfalls gegen die zitierten Prinzipien verstossen.
    Dabei ist es kein Geheimnis, das je nach Konstellation Hartz IV in diesem Sinne manchmal überhöht und manchmal zu niedrig ist.
    Jedenfalls ist es mit Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit nicht vereinbar, das Hartz IV zu höheren Einkommen führen kann als ein beträchtlicher Teil der arbeitenden Bevölkerung zur Verfügung hat.

    Ob diese Einkommen der Niedrigverdiener zu niedrig sind oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.
    Wer Hartz IV Sätze erhöhen will, muss vorher diese Einkommen steigern, ansonsten ist die Diskussion unredlich.

    H.

    H.

    • joG
    • 15.02.2010 um 14:17 Uhr

    ....Es handelt in Art.1 von "Menschenrecht". Daher ist der Artikel auch ungeeignet, um HartzIV Ansprüche zu begründen. Würde man ein Menschenrecht auf Transferzahlungen eines gegebenen Niveaus ableiten, so wären diese zB nicht absenkbar, wenn der HartzIVler sich der Arbeit verweigert. Auch müsste man es auf alle Menschen anwenden unerheblich ihres Status, ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsorts oder zumindest nicht mit Gewalt verhindern, dass sie sich im Inland aufhalten, wo wir sie am verhungern hindern müssten.

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    bezieht sich auf den Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Somit gilt es auch für Ausländer die in Deutschland leben. Nicht darüber hinaus.

    Ich sehe das Problem nicht.

    bezieht sich auf den Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Somit gilt es auch für Ausländer die in Deutschland leben. Nicht darüber hinaus.

    Ich sehe das Problem nicht.

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