Streit um die Jobcenter Ein Sieg der praktischen Vernunft

Im Streit um die Jobcenter haben sich die Unionsministerpräsidenten gegen die eigene Fraktion durchgesetzt. Für die Arbeitslosen ist das eine gute Nachricht.

Nach langem, quälendem Hin und Her bleibt es nun also wohl doch dabei: Die Jobcenter, ein wesentliches Element der Hartz-Reformen, werden nicht zerschlagen. Langzeitarbeitslose sollen auch in Zukunft durch Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam betreut werden.

Damit haben sich in dem erbitterten Streit, der um dieses Thema innerhalb der Union geführt wurde, die Praktiker durchgesetzt. Denn festzustellen war in den vergangenen Monaten stets: Je näher die betroffenen Politiker an den Problemen der Arbeitslosen dran waren, desto eher waren sie bereit, einer durch ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2007 notwendig gewordenen Grundgesetzänderung zur Rettung der Jobcenter zuzustimmen.

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Die Chefs der im Fachjargon auch Argen genannten Einrichtungen selbst, der Städtetag, die Ministerpräsidenten, sie alle setzten sich für das Modell ein, das sich nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten als Erfolg herausgestellt hatte: das Zusammenwirken von Arbeitsvermittlern und Sozialbetreuern in einer einzigen Anlaufstelle für die Langzeitarbeitslosen.

Worum geht es?

2007 hat das Verfassungsgericht die Jobcenter, in denen Langzeitarbeitslose von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betreut, für verfassungswidrig erklärt. Die dort praktizierte Mischverwaltung sei unzulässig. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit, diesen Zustand zu ändern.

Noch zu Zeiten der Großen Koalition wurde daraufhin ein Vorschlag für eine Grundgesetzänderung erarbeitet. Diesem stimmten alle Ministerpräsidenten, auch die Unionsministerpräsidenten zu. Die Spitze der Unionsfraktion lehnte ihn aber ab. Wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstoße, müsse das Gesetz, nicht die Verfassung geändert werden, so das Argument.

Zuletzt versuchte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) diese Vorgabe umzusetzen. Am Sonntag allerdings einigten sich Ministerpräsidenten und Unionsfraktion darauf, doch eine Verfassungsänderung vorzunehmen.

Weshalb lenkte die Fraktion ein?

Das ist unklar. Ein Argument der Unionsfraktion lautet, anders als noch zu Zeiten der Großen Koalition solle die genaue Struktur der künftigen Verwaltung der Jobcenter nun nicht im Grundgesetz stehen. Nach Angaben von Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) war dies allerdings noch nie geplant. Im Grundgesetz hätte immer nur die Formulierung "Bund und Kommunen können zusammenarbeiten" stehen sollen.

Um die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen zu ermöglichen, wollten Scholz und der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) die bisherigen Jobcenter in Zentren für Arbeit und Grundsicherung umbenennen, mit einer entsprechenden Bundesbehörde an der Spitze. Dies lehten die Unionsfraktion stets als Monsterbürokratie ab. Doch ganz vermeiden lassen wird sich eine derartige Organisation nicht. Irgendeine Verwaltungsstruktur jedenfalls wird man brauchen, wenn man die Jobcenter nicht zerschlagen will.

Als Erfolg verkauft die Union auch, dass der Bund künftig die Oberaufsicht über alles von ihm bereit gestellte Geld haben soll. Insofern die Bundesagentur für Arbeit also Geld an die Jobcenter oder Optionskommunen gibt, wird darüber der Bund wachen. In dieser Hinsicht scheinen tatsächlich die Unionsministerpräsidenten der Unionsfraktion entgegengekommen zu sein. Sie wollten bislang die Optionskommunen, also die Gemeinden, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen, vor dem Einfluss des Bundes schützen.

Was will die SPD?

Auch wenn die SPD nicht mehr mitregiert: Ohne sie ist eine Grundgesetzänderung nicht möglich. Weil die SPD schon immer für eine Grundgesetzänderung war, will sie nun mit der Union darüber verhandeln.

Streit könnte es allerdings wegen der Zahl der Optionskommunen geben. Die Union möchte, dass jede Kommune, die das will, die Betreuung ihrer Arbeitslosen alleine übernehmen kann. Die SPD wird sich möglicherweise aber nur darauf einlassen, die Zahl der bisher bestehenden 69 Optionskommunen zu erhöhen.

Darüber hinaus macht die SPD zur Bedingung, dass die Zahl der Arbeitsvermittler nicht reduziert wird und es keine Kürzungen bei den Eingliederungsprogrammen für Arbeitslose gibt.

Bezeichnenderweise gab es darüber, dass die Jobcenter an sich eine gute Sache sind, ja auch eigentlich nie Differenzen. Schließlich ging es auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die im Auftrag ihrer Fraktion in den vergangenen Wochen damit beschäftigt war, die Jobcenter wieder auseinanderzudividieren, nie darum, sie tatsächlich aufzulösen.

Vielmehr sollten die Arbeitslosen von der formalen Trennung, die die Karlsruher Richter verlangt hatten, so wenig wie möglich mitbekommen. Die Idee, dass es sinnvoll ist, wenn Hartz-IV-Empfänger neben einem Job beispielsweise auch noch eine Schuldner- oder Drogenberatung angeboten wird, hat sich längst durchgesetzt. Dennoch drohte erheblicher bürokratischer Mehraufwand, wenn künftig die kommunalen Sozialämter und die Arbeitsagenturen wieder zwei Bescheide über ihre Leistungen hätten verschicken und Akten doppelt hätten geführt werden müssen.

Die Unionsfraktion lehnte bis zum Sonntagabend eine Grundgesetzänderung, die den Erhalt der Jobcenter in der bisherigen Form ermöglichen soll, gleichwohl ab und zwar vor allem aus prinzipiellen Erwägungen. Wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstoße, dann müsse das Gesetz, nicht das Grundgesetz geändert werden, so das Credo. Aus dem selben Grund hatte die Unionsfraktion schon vor einem Jahr eine Grundgesetzänderung abgelehnt, auf die sich damals die Ministerpräsidenten von Union und SPD verständigt hatten.

Von dieser Haltung ist die Unionsfraktion nun abgerückt. Dies habe damit zu tun, dass anders als in dem ersten Entwurf für eine Verfassungsänderung die neue Verwaltungsstruktur nun nicht mehr direkt im Grundgesetz festgeschrieben werden solle, heißt es. Auch habe die SPD, die man für die Grundgesetzänderung nach wie vor braucht, anders als noch zu Zeiten der Großen Koalition nun eine Ausweitung der Zahl der Optionskommunen in Aussicht gestellt. Diese Gemeinden, in denen die Langzeitarbeitslosen ausschließlich kommunal betreut werden, liegen der Union von jeher besonders am Herzen.

Leser-Kommentare
  1. Der Grundsatz, die Verfassung gibt den Rahmen für die Gesetze vor, ist ein hohes Gut. Wenn wir es immer so machen, wie hier, die Verfassung der (vorher rechtswidrigen) Praxis anzupassen, na dann gute Nacht.

    Insofern war der Widerstand der CDU-Fraktion schon richtig, auch wenn die Zusammenlegung in den ARGEN an sich ja ausgesprochen sinnvoll ist.

  2. Für mich ist die positive Bewertung der „JobCenter“ bzw. „ArGen“ (beide grauenhafte Wortschöpfungen) nicht nachvollziehbar. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, daß die Bearbeitung der sog. „Aufstocker“, d.h. Personen, die sowohl ALG I als auch ALG II erhalten kaum bürokratischer von statten gehen kann, als unter dem gegenwärtigen System.

    Man muß sowohl beim Arbeitsamt (der „Arbeitsagentur“) als auch beim JobCenter Formulare ausfüllen. Man erhält zwei Bescheide. Man erhält von zwei Stellen Geld. Und die Behörden erwarten sogar, daß man sich bei beiden Stellen meldet, wenn man einen Job gefunden hat und überziehen Personen, die sich in der irrigen Erwartung einer Betreuung „aus einer Hand“ nur beim JobCenter zurückmelden mit Bußgeldverfahren.

    Die SPD sollte sich nicht nur für die Hartz-Gesetze schämen, sondern auch für ihre weiter andauernde Verteidigung und Fortführung. Offenbar müssen ihre Wahlergebnisse erst unter 10% liegen, bis sie die Situation begreift.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:21 Uhr

    Früher eben nicht, da war doch Wahlkampf und die SPD hätte keinen Erfolg der Union gewollt, denn dann hätte Koch ja gut ausgesehen, bzw. den Druck gar nicht aufbauen können.

    Keine Grundgesetzänderung finde ich erst mal gut, denn was das für Konsequenzen in Bezug auf weitere Verwaltungsreformen hätte, kann ich nicht abschätzen.

    Jetzt geht es drum Gas zu geben und auch für die Arbeitgeber ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Haben wir allerdings damit nur eine effizientere Lohndrückungsmethode wird man nicht zufrieden sein können.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:26 Uhr

    Besser besser gelesen. Doch Grundgesetzänderung. Kann ich nicht beurteilen. Die Verwaltung aus einer Hand sehe ich allerdings positiv.

  3. Ein Sieg der NEOLIBERALEN Vernunft und der Spekulanten mit ihrem Sozialismus für die Reichen. Das Grundgesetz, das 50 Jahre gleiche Rechte sichergestellt hat, hat ausgedient vor Spekulanten, Profitgier und Sozialabbau. Die Sozialschmarotzer auf der einen Seite und die "Leistungsträger" auf der anderen Seite bekommen jetzt jeweils ihre eigenen Gesetze, der Angfang ist gemacht. Wer glaubt oder behauptet, dass es nur um die Harzer gehe, stellt sich dumm. Es geht um Reaganomics und den grundsätzlichen weiteren gesellschaftlichen Umbau Richtung Mehrklassengesellschaft.

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    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • Biest
    • 08.02.2010 um 23:20 Uhr

    Die Einigung war längst überfällig.

    Das ist keine Demontage des GG!

    Natürlich darf die Verfassung nicht stets so verändert werden, wie man sie braucht. Sie bindet doch den Gesetzgeber und grenzt den gesetzgeberischen Spielraum ein. Das ist die Aufgabe der Verfassung. Sie ist aber auch nicht in Stein gemeißelt. Hier hat sich die gemeinsame Aufgabenbewältigung als gut für die Sache und die Betroffenen erwiesen. Hierüber besteht doch allgemein Einigkeit. Dann sollte die Fortsetzung auch ermöglicht werden und zwar rechtlich sauber durch eine GG-Änderung.

    Das wird nicht zu einem Dammbruch führen und eine Flut von Verfassungsänderungen heraufbeschwören. Dafür ist die Hürde für eine solche Änderung (3/4 Mehrheit) viel zu hoch.

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    Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

    Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

  4. Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

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