Streit um die Jobcenter Ein Sieg der praktischen VernunftSeite 2/2

Doch wenn die Spitze der Unionsfraktion nun behauptet, diese Gründe seien ausschlaggebend, dass sie nun einer Grundgesetzänderung hätte zustimmen können, ist dies reine Gesichtswahrung. Denn das Nein der Unionsfraktion war bisher ein ultimatives. Bis zur Verhandlungen über derartige, wenn auch wichtige Details war man zu Zeiten der Großen Koalition gar nicht mehr gekommen.

Dass die Unionsfraktion nun einlenkte, dürfte eher damit zu tun haben, dass einerseits in den letzten Wochen immer deutlicher wurde, dass das erklärte Ziel aller Beteiligten – nämlich die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur zu erhalten – anders einfach nicht zu erreichen war. Auch der Erhalt der Optionskommunen wäre nach übereinstimmender Einschätzung von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium ohne Verfassungsänderung nicht möglich gewesen. Auf der anderen Seite war stets klar, dass die SPD nie ihre Hand für eine Grundgesetzänderung ausschließlich zugunsten der Optionskommunen reichen würde, wenn nicht zugleich auch die Jobcenter abgesichert werden.

Zur Einigung beigetragen haben wird auch, dass die Unionsabgeordneten in ihren Wahlkreisen immer vehementer mit dem Unmut über die als mutwillig empfundene Zerschlagung der Jobcenter konfrontiert wurden. Denn was sich als so technisch anhört, wäre für die Arbeitslosen mit mehr Bürokratie, für die Kommunen mit deutlich höheren Kosten verbunden gewesene. Zu guter Letzt half dann, dass Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gegenüber von der Leyen und der Unionsfraktion Härte zeigte. Hessen werde einer Reform der Jobcenter ohne Grundgesetzänderung nicht zustimmen – basta, drohte er.

Die Unionsfraktion stand nun vor der Wahl, klein beizugeben oder den der Öffentlichkeit kaum zu vermittelnden Streit fortzuführen, auf dem Rücken der Arbeitslosen und derer, die sich in den Jobcentern um sie kümmern. Sie hat sich für den Weg der Vernunft entschieden.

Am Ende bleibt trotzdem ein bitterer Beigeschmack. Denn die jetzt angestrebte Lösung hätte man, bei ein wenig gutem Willen, schon früher schon haben können. Dann hätte man mehr Zeit für die gesetzgeberische Arbeit gehabt, die bis Ende 2010 abgeschlossen sein muss. Und man hätte weder die Mitarbeiter der Jobcenter noch deren Klienten monatelanger Unsicherheit ausgesetzt.


 

 
Leser-Kommentare
  1. Der Grundsatz, die Verfassung gibt den Rahmen für die Gesetze vor, ist ein hohes Gut. Wenn wir es immer so machen, wie hier, die Verfassung der (vorher rechtswidrigen) Praxis anzupassen, na dann gute Nacht.

    Insofern war der Widerstand der CDU-Fraktion schon richtig, auch wenn die Zusammenlegung in den ARGEN an sich ja ausgesprochen sinnvoll ist.

  2. Für mich ist die positive Bewertung der „JobCenter“ bzw. „ArGen“ (beide grauenhafte Wortschöpfungen) nicht nachvollziehbar. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, daß die Bearbeitung der sog. „Aufstocker“, d.h. Personen, die sowohl ALG I als auch ALG II erhalten kaum bürokratischer von statten gehen kann, als unter dem gegenwärtigen System.

    Man muß sowohl beim Arbeitsamt (der „Arbeitsagentur“) als auch beim JobCenter Formulare ausfüllen. Man erhält zwei Bescheide. Man erhält von zwei Stellen Geld. Und die Behörden erwarten sogar, daß man sich bei beiden Stellen meldet, wenn man einen Job gefunden hat und überziehen Personen, die sich in der irrigen Erwartung einer Betreuung „aus einer Hand“ nur beim JobCenter zurückmelden mit Bußgeldverfahren.

    Die SPD sollte sich nicht nur für die Hartz-Gesetze schämen, sondern auch für ihre weiter andauernde Verteidigung und Fortführung. Offenbar müssen ihre Wahlergebnisse erst unter 10% liegen, bis sie die Situation begreift.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:21 Uhr

    Früher eben nicht, da war doch Wahlkampf und die SPD hätte keinen Erfolg der Union gewollt, denn dann hätte Koch ja gut ausgesehen, bzw. den Druck gar nicht aufbauen können.

    Keine Grundgesetzänderung finde ich erst mal gut, denn was das für Konsequenzen in Bezug auf weitere Verwaltungsreformen hätte, kann ich nicht abschätzen.

    Jetzt geht es drum Gas zu geben und auch für die Arbeitgeber ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Haben wir allerdings damit nur eine effizientere Lohndrückungsmethode wird man nicht zufrieden sein können.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:26 Uhr

    Besser besser gelesen. Doch Grundgesetzänderung. Kann ich nicht beurteilen. Die Verwaltung aus einer Hand sehe ich allerdings positiv.

  3. Ein Sieg der NEOLIBERALEN Vernunft und der Spekulanten mit ihrem Sozialismus für die Reichen. Das Grundgesetz, das 50 Jahre gleiche Rechte sichergestellt hat, hat ausgedient vor Spekulanten, Profitgier und Sozialabbau. Die Sozialschmarotzer auf der einen Seite und die "Leistungsträger" auf der anderen Seite bekommen jetzt jeweils ihre eigenen Gesetze, der Angfang ist gemacht. Wer glaubt oder behauptet, dass es nur um die Harzer gehe, stellt sich dumm. Es geht um Reaganomics und den grundsätzlichen weiteren gesellschaftlichen Umbau Richtung Mehrklassengesellschaft.

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    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • TDU
    • 08.02.2010 um 19:58 Uhr

    Mit dem Aufkleber Neoliberal kann man doch alles versehen. Dann kann man nur mit Sozialismus kontern, wenn man die Zustände herstellen will, von denen man meint, sie seien gerechter. Das Grundgesetz wendet sich an den Staat als Abwehrrecht.

    Soll er in der Privatwirtschaft alles garantieren, also in dem Sinne eingreifen, ist das eben Planwirtschaft mit festgelegten Löhnen. Führt vermutlich in eine Gleichheit in Armut, die ja jetzt schon für viele existiert.

    Natürlich gebe ich Ihnen recht in dem Sinne, dass die Job Center nicht die planmäßige Billig Entlohnung in der Privatwirtschaft festlegen. Arbeitet man zwangsweise für 1 Euro für den Staat oder auf seine Anweisung privat, ist das Grundgesetz gemäß Artikel 1 allerdings verletzt.

    Für mich gibt es mindestens 10 Punkte von Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft, die durch Lohn realisierbar sein müssen. Notfalls mit staatlicher Hilfe. Aber die werden durch unübersichtliche Verwaltungsstrukturen auch nicht besser herzustellen sein.

    • Biest
    • 08.02.2010 um 23:20 Uhr

    Die Einigung war längst überfällig.

    Das ist keine Demontage des GG!

    Natürlich darf die Verfassung nicht stets so verändert werden, wie man sie braucht. Sie bindet doch den Gesetzgeber und grenzt den gesetzgeberischen Spielraum ein. Das ist die Aufgabe der Verfassung. Sie ist aber auch nicht in Stein gemeißelt. Hier hat sich die gemeinsame Aufgabenbewältigung als gut für die Sache und die Betroffenen erwiesen. Hierüber besteht doch allgemein Einigkeit. Dann sollte die Fortsetzung auch ermöglicht werden und zwar rechtlich sauber durch eine GG-Änderung.

    Das wird nicht zu einem Dammbruch führen und eine Flut von Verfassungsänderungen heraufbeschwören. Dafür ist die Hürde für eine solche Änderung (3/4 Mehrheit) viel zu hoch.

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    Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

    Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

  4. Im Moment hat sich wohl die CDU-Fraktion mit den CDU-Ministerpräsidenten geeinigt. Mehr aber noch nicht. Im Gegensatz zur großen Koalition, wo es ja auch bereits eine Eingiung zwischen den CDU-Ländern und dem SPD-Arbeitsminister und der SPD-Fraktion gab (Merkel hatte erst grünes Licht gegeben, aber sich dann der CDU-Fraktion gebeugt) muss jetzt auch noch die FDP und die SPD-Länder der neuen Vorlage von Frau von der Leyen zustimmen.

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