Jobcenter-Reform Union einigt sich auf Grundgesetzänderung

Der Unionsstreit um die Neuordnung der Jobcenter ist beigelegt. Die Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen soll doch durch eine Grundgesetzänderung beibehalten werden.

Bund und Länder wollen die vom Verfassungsgericht angemahnte Jobcenter-Reform per Grundgesetzänderung umgehen. Darauf hätte sie sich mit den Ministerpräsidenten der Union und der Fraktionsspitze geeinigt, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach einer gemeinsamen Verhandlungsrunde in Berlin. Von der Leyen sprach von intensiven Verhandlungen und sagte, die Interessen des Bundes und der Länder seien gleichermaßen berücksichtigt worden. Alle Seiten hätten nachgegeben. "Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen", sagte die Ministerin.

Die Grundgesetzänderung soll ermöglichen, dass sich die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin gemeinsam in den bundesweit 346 Jobcentern um Langzeitarbeitslose kümmern können. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies 2007 als unzulässige Mischverwaltung eingestuft und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt. Außerdem möchte die Union es den Kommunen frei stellen, ob sie Hartz-IV-Bezieher in Zukunft zusammen mit der BA oder aber in Eigenregie als sogenannte Optionskommunen betreuen wollen.

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Wie von der Leyen mitteilte, will sie noch in dieser Woche mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) einen Text erarbeiten und diesen so schnell wie möglich mit SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck abstimmen. Die SPD hatte sich zuvor ebenfalls für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

Ursprünglich hatte von der Leyen eine solche Anpassung vermeiden wollen. Stattdessen schwebte ihr eine freiwillige Kooperation beider Behörden vor, bei gleichzeitig rechtlich getrennter Zuständigkeit. Gegen diese Position, die auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilte, hatten sich die Ministerpräsidenten der Union verwahrt – vor allem der Hesse Roland Koch (CDU). Er hatte damit gedroht, den Plänen der Arbeitsministerin im Bundesrat die Stimme zu verweigern und sie somit wegen der knappen Mehrheit zum Scheitern zu bringen. Die Ministerin hatte sich daraufhin zu der geforderten Grundgesetzänderung grundsätzlich bereiterklärt, aber nur falls sich alle Beteiligten rasch auf ein gemeinsames Ziel einigen.

Eine solche Anpassung muss allerdings auch für die SPD akzeptabel sein, da deren Unterstützung für eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Problematisch ist für sie die von der Union vereinbarte Ausweitung der bislang 69 Optionskommunen. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil stellte in der Frankfurter Rundschau klar, dass es keine Zustimmung der SPD gebe, sollte es der Union nur um die Optionskommunen gehen. Eine Grundgesetzänderung müsse auch die Weiterarbeit der Jobcenter in der bisherigen Form sicherstellen. "Das ist ein Paket. Unsere Bedingung ist, dass beides gemacht wird", sagte Heil der Braunschweiger Zeitung.

Spätestens bis zum Sommer benötigen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen Klarheit, um die Umstellung vorzubereiten. Betroffen von der Reform sind 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher.

 
Leser-Kommentare
  1. Leute in Berlin. Auch eine Verfassungsänderung kann verfassungswidrig sein. Dann geht das Theater von Vorne los.
    Klagt nur ein Bundesland...

  2. "Betroffen von der Reform sind 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher."
    Was genau aendert sich denn nun fuer die Betroffenen? Erst stuempern unsere "Volksvertreter" - Vertreter sind bekanntlich Leute, die etwas verkaufen - mit schoener Regelmaessigkeit "Gesetze" zusammen, die gegen geltendes Recht verstossen, worauf die emsigen Vertreter vom Verfassungsgericht mit ebenso schoener Regelmaessigkeit hingewiesen werden. Anstatt nun aber das verfassungswidrige Gesetzesmachwerk der Verfassung anzupassen, es also rechtskonform zu machen, passt man die Verfassung dem zuvor unternommenen Rechtsbruch an. Diese Typen gehoeren in die Anstalt, nicht ins Parlament. Aber bitte: schon die Bezeichnung "Hartz 4" geht bekanntlich auf einen Kriminellen zurueck.

    • profus
    • 08.02.2010 um 9:32 Uhr
    3. Hartz4

    Einziger Ausweg: Hartz4 muss ersatzlos gestrichen werden!!!!!
    Kann doch wohl nicht sein, dass die Verfassung den Gesetzen angeglichen wird anstatt die Gesetze der Verfassung!!!!!

  3. ...die Betreuung der Arbeit Suchenden wohl kaum.

    Egal, ob nun das GG geändert wird oder nicht, die Misere in der Betreuung der Arbeitslosen wird auch damit nicht beseitigt.
    Heute betreuen oft ein Mitarbeiter bis zu 300-400 Menschen in den "Bedarfsgemeinschaften".
    Man muss sich nur einmal vorstellen, dass sich die Betreuung "aller" deren Mitglieder darauf erstreckt, diese vermitteln zu wollen, ob sie nun noch die Schule besuchen oder glücklicherweise einer Arbeit nachgehen.

    Zu Deutsch heißt das:
    Wird ein Mitglied der Familie "bedürftig", dann müssen automatisch alle Familienmitglieder den gleichen Schwachsinn abgeben wie der Arbeit Suchende:
    - Lebenslauf
    - Selbsteinschätzung der eigenen Persönlichkeit
    - u.s.w.

    Danach werden alle zu ihrem jeweiligen Vermittler vorgeladen - wenn es gut geht, denn für jeden ein anderer, der sich jedesmal die gleiche Familiensituation anhören muss.

    Bei der Abgabe der "Bewerbungsunterlagen" für den Bezug von ALG II (mit Antrag auf finanzielle Mittel) kommen bei einer 3-köpfigen Familie dann so ungefähr 2,5-3,0 cm Papier zusammen, wenn man den gesamten Papierkram übereinander legt und seine Kopien aller Dokumente beidseitig in A4 kopiert.

    Dann folgt der erste Termin zur Vorsprache beim Vermittler, natürlich nicht gemeinsam, sondern jeder für sich getrennt - weil's eben mehr Arbeit macht, trotz dass allen das Gleiche diktiert werden soll:

    DIE "WIEDEREINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG".

  4. [Entfernt wegen Doppelpostings. / Die Redaktion as]

  5. Diese Wiedereingliederungsvereinbarung ist ein Stück Papier; wenn es etwas weicher wäre und die Druckerschwärze nicht abfärben würde, dann könnte man sich wenigstens das Toilettenpapier für 3 Gänge zum "großen Geschäft" pro Person sparen - denn was da oft drin steht, das ist entweder ein hinlänglicher Grund zur Traurigkeit oder einfach nur Wunschdenken der ARGE.

    Ehe es aber soweit kommt, da kann es durchaus passieren, dass einem eine 2-te Aufforderung mit Sanktionen ins Haus flattert, weil man nicht zum ersten Termin erschienen ist -und zwar geschlossen.
    Pech für die BG nur, dass der erste Termin überhaupt nicht terminiert wurde und die Antragsteller überhaupt nix davon wussten!

    Nun sind schon von der Antragstellung über die Abgabe der Unterlagen bis hin zum ersten wirklichen Termin 4 Wochen ins Land gezogen, ohne dass ein Cent geflossen und ohne dass das Jobcenter überhaupt den Versuch unternommen hat zu vermitteln.

    Was aber wollen die Jobcenter den eigentlich vermitteln wenn jeder Vermittler mit seiner Anzahl von Arbeitslosen zeitlich total überfordert ist?
    Der Vermittler kann täglich höchsten 5-8 Personen gründlich betreuen. Den Rest der Zeit verbringt er mit unnützem statistischen Krimskrams.
    Das bedeutet, dass ein Vermittler in der Woche ungefähr 40 Arbeitslose betreuen kann.
    Also richte ich mich darauf ein, alle 10 Wochen wenigstens einmal meinen Vermittler zu treffen.

  6. [Entfernt wegen Doppelpostings. / Die Redaktion as]

  7. Kümmere ich mich nicht selbst um eine Stelle, was nicht nur meine Pflicht ist, sondern mein inneres Bedürfnis, dann stehe ich ganz allein da.
    Hauptsache ist aber, dass ich pro Monat 20 sinnlose Bewerbungen verschicke, auf Stellen, die überhaupt nicht zu mir passen, weil ich diese entweder durch meine Qualifikation oder mein Alter nicht besetzen kann oder diese vollkommen unterqualifizierte Anforderungen stellen, die mich letztendlich langsam verblöden lassen.

    Einzig die Post verdient:

    Bei 5 Millionen ALG-Empfängern bedeutet das:

    Die Post befördert 100 Millionen Bewerbungen pro Monat zu einem Wert von 145 Millionen Euro an Portokosten - gut für DIE Börse, aber nicht für den Geldbeutel des ALG II - Empfängers.

    Immerhin schlägt eine wirklich gute Bewerbung mit mehr als 12 € / Stück zu Buche.

    Mehr wie 20 Bewerbungen im Jahr wären also für den Arbeitslosen nicht drin, denn dann sind die Bewerbungskosten aufgebraucht und in den Berechnungen zum ALG II sind ja keine weiteren finanziellen Mittel vorgesehen.
    Es sei denn, man wohnt in einem Altbau und "frisst täglich den Kitt aus den Fenstern"!

    Egal, was die Politik jetzt wieder treibt - die Verlierer sitzen wieder vor und hinter den Schreibtischen der Jobcenter und "giften" sich gegenseitig noch mehr an.

    Nur gut, dass es auch noch Mitarbeiter in den Jobcentern gibt, die das Denken noch nicht verlernt haben - wie meiner - diesem Vermittler möchte ich an dieser Stelle auch einmal dafür danken.

    Isaac Newton: Actio = Reactio

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    • Lapje
    • 08.02.2010 um 10:41 Uhr

    ich war selber lange Zeit arbeitsloser Informatiker. Zudem habe ich mich auf viele Stellen im Medienbereich beworben, bei denen ich auch Referenzen und Probearbeiten mitschicken musste...und ich bin nie auf 12 Euro für eine Bewerbung gekommen. Wenn es 5 - 6 Euro waren, dann war es viel.

    Auf was sollte sich der jenige bewerben? Bankvorstand? Ausserdem musste ich nur 5 Bewerbungen im Monat verschicken (bei mir waren es in nicht mal 3 Monaten aber fast 160 Bewerbungen). Es kommt auch immer darauf an, wie man dort auftritt und wie man mitarbeitet - und in wie weit man seine Pflichten, aber auch seine Rechte kennt - und nicht zuletzt, bei welcher ARGE man ist...

    • Lapje
    • 08.02.2010 um 10:41 Uhr

    ich war selber lange Zeit arbeitsloser Informatiker. Zudem habe ich mich auf viele Stellen im Medienbereich beworben, bei denen ich auch Referenzen und Probearbeiten mitschicken musste...und ich bin nie auf 12 Euro für eine Bewerbung gekommen. Wenn es 5 - 6 Euro waren, dann war es viel.

    Auf was sollte sich der jenige bewerben? Bankvorstand? Ausserdem musste ich nur 5 Bewerbungen im Monat verschicken (bei mir waren es in nicht mal 3 Monaten aber fast 160 Bewerbungen). Es kommt auch immer darauf an, wie man dort auftritt und wie man mitarbeitet - und in wie weit man seine Pflichten, aber auch seine Rechte kennt - und nicht zuletzt, bei welcher ARGE man ist...

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