Bankdaten-CD Das einzige Mittel im Kampf gegen Steuerbetrüger

Informationen über Steuerbetrüger in der Schweiz einzutreiben, ist fast unmöglich. Deshalb ist die CD mit 1500 Namen so wertvoll. Aber ist ihr Kauf rechtmäßig?

Eigentlich gibt es gar keine Steueroasen mehr. Erst am vergangenen Freitag hat die Industriestaatenvereinigung OECD ihren jüngsten Fortschrittsbericht über die Einhaltung internationaler Steuerstandards veröffentlicht. Und kein einziges Land findet sich auf der "schwarzen Liste". Auf der "grauen Liste" der Staaten, die zwar die in der OECD vereinbarten Standards einhalten wollen, sie bisher aber nicht umgesetzt haben, stehen noch 17 Länder, vor allem karibische Kleinstaaten. Sechs Länder werden als "andere Finanzzentren" geführt, was sozusagen die dunkelgraue Liste ist. Diese Länder haben Besserung gelobt, mehr aber auch nicht: Brunei, Costa Rica, Guatemala, Malaysia, die Philippinen und Uruguay. Doch in der Praxis bedeutet die OECD-Listung auf der "weißen Liste" der Staaten, die die Steuerstandards einhalten, keineswegs, dass es wesentlich leichter geworden wäre, Informationen über Steuerbetrüger einzutreiben. Deshalb ist das unmoralische Angebot eines Informanten, der Wuppertaler Steuerfahndung eine CD mit rund 1500 Namen von eventuellen Steuerhinterziehern zu verkaufen, vielleicht doch besser, als es zunächst scheint.

Um welches Ausmaß von Steuerhinterziehung geht es?

Ein unbekannter Informant hat offenbar der Steuerfahndung in Wuppertal eine CD mit knapp 1500 Namen möglicher deutscher Steuersünder angeboten, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Fünf Namen soll der Informant vorab weiter gegeben haben. Die Überprüfung dieser fünf Personen habe Steuerschulden von jeweils etwa einer Million Euro ergeben, berichten verschiedene Zeitungen. In einem ähnlichen Fall, der im Februar 2008 zur Festnahme des damaligen Chefs der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, führte, waren dem Bundesnachrichtendienst (BND) Daten einer Liechtensteiner Bank angeboten worden. Damals zahlte der BND dem Informanten fünf Millionen Euro. Ende 2009 waren nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum 191 Verfahren, die durch diese Daten ausgelöst worden waren, abgeschlossen. Rund 178 Millionen Euro haben die ertappten Steuersünder nachträglich an den Staat gezahlt. Weitere 590 Ermittlungsverfahren sind dazu derzeit noch nicht abgeschlossen. Schätzungen zufolge könnte der Fiskus mit mindestens 100 Millionen Euro Einnahmen aus dem Datensatz rechnen. Über die Identität des Informanten herrscht Verwirrung. Die Financial Times Deutschland berichtete, es handele sich um den Informatiker Hervé Falciani, der schon den französischen Steuerbehörden Daten von Kunden der britischen Großbank HSBC angeboten hatte. Falciani dementierte den Bericht jedoch. Er sagte der Nachrichtenagentur AFP, er arbeite nicht mit deutschen Steuerbehörden zusammen. Das Handelsblatt hatte zuvor vermutet, dass es um Daten aus der UBS-Bank gehen könnte, doch auch diese dementierte den Bericht. Die Frankfurter Allgemeine wiederum behauptete, die Daten beträfen Kunden der Credit Suisse. Eine Bestätigung gab es auch dafür nicht.

Anzeige

Welche Bedenken gibt es gegen den Kauf?

Der Berliner Strafrechtsprofessor Alexander Ignor sagt, mit dem Ankauf gestohlener Daten könnte sich der Staat oder doch zumindest der Steuerfahnder, dem sie angeboten worden sind, strafbar machen. "Der Witz am Rechtsstaat ist doch, dass er sich an seine eigenen Gesetze hält", sagt Ignor. "Amtsträger sind an Recht und Gesetz gebunden." Er hält den Kauf zwar nicht für "Hehlerei", denn gestohlene Daten seien keine "Sache". Doch verstößt ein Ankauf seiner Einschätzung nach gegen den Paragrafen 19, Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Bankdaten gelten als Betriebsgeheimnisse und sind als solche geschützt. Infrage könne auch Beihilfe zum Verrat von Betriebsgeheimnissen kommen, sagt Ignor. Er hält es zumindest für problematisch, einen Beamten in ein "strafrechtliches Risiko laufen zu lassen".

Dagegen halten andere Rechtsexperten den Ankauf für unbedenklich, weil "Geld sozialpflichtig" sei. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Staat im Falle einer Steuerhinterziehung "sehr weitreichende Maßnahmen ergreifen darf". Im Übrigen habe der Informant die Straftat begangen, die noch dazu gegen Schweizer Gesetze zum Schutz des Bankgeheimnisses verstoßen habe, die in Deutschland teilweise nicht existierten.

Im Liechtensteiner Fall war die Lage etwas anders. Damals waren dem BND die unrechtmäßig erworbenen Daten angeboten worden. Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Dienst die Daten im Interesse der öffentlichen Sicherheit an die inländischen Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Polizei oder die Steuerfahndung dürften das wohl nicht ohne Weiteres. Trotzdem könnten die Daten nun direkt von der Steuerfahndung Wuppertal angekauft werden, den Umweg über den BND hält ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums jedenfalls für "abwegig". Die Daten könnten vor Gericht durchaus verwertet werden. Im Fall der Liechtensteiner Daten hat bisher kein Steuersünder Rechtsmittel eingelegt, weshalb es noch keine höchstrichterliche Beurteilung der Beweismittel durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht gibt.

Warum sind die Bundesländer zuständig?

Die Länder sind zuständig, weil sie auch die Steuern eintreiben. Bundessteuern werden ebenfalls von den Landessteuerbehörden erhoben. Die Steuerfahndung ist dabei Teil der Landesbehörden.

Was hat sich geändert, seit die G 20 die Steueroasen weltweit trockenlegen wollten?

Liechtenstein steht inzwischen auf der weißen Liste der OECD. Denn Liechtenstein hat mit zwölf Ländern "Steuer-Informationsaustausch-Abkommen" (TIEA) vereinbart. Damit ist die Weste Liechtensteins plötzlich ganz weiß. Dass es sich neben ernst zu nehmenden Abkommen wie mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA vor allem um Vereinbarungen mit Kleinststaaten handelt, spielt dabei keine Rolle.

Allerdings sagt Lothar Merten, Autor des Buches Steueroasen 2009, dass in der Folge in Liechtenstein viele Stiftungen aufgelöst worden seien. Nach seiner Schätzung sind etwa ein Drittel der Anlagevolumina aus Liechtenstein abgezogen und zunächst in die Schweiz transferiert worden. Die Schweiz kooperiere trotz aller Debatten um die "schwarze Liste" der OECD im vergangenen Jahr weiter nicht, sagt Merten. Wenn ein deutscher Steuerfahnder ein Amtshilfeersuchen in der Schweiz stellt, kann er weiterhin nicht mit einer Antwort rechnen, die einen Steuerhinterzieher gefährden könnte. Deshalb sagt Merten, die Schweiz "kann nur mit illegalen Daten geknackt werden". Er rechnet jedoch damit, dass auch die Schweiz bald "kein sicherer Ort für steuerneutrales Geld" mehr sein wird.

 
Leser-Kommentare
  1. Kaufen !!!

    Steuerfahnder und Polizei Zoll usw. werden auch bezahlt,
    scheint mir kein so großer Unterschied sein.

    Also Unbedingt kaufen und dann die Strafverfolgung aufnehmen

    • hägy
    • 01.02.2010 um 21:14 Uhr

    Grossartig! Jetzt ist Diebstahl nicht nur legal, nein er wird auch noch staatlich gefördert. Motto : geh in die Schweiz klauen, wir zahlen. Pfeif auf deren Gesetze, wir haben unsere eigenen und setzen die auch durch.
    Eine unfähige Regierung, die seit Jahren Kohlen verpulvert, die sie nicht hat, geht jetzt eben klauen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • macdoc
    • 02.02.2010 um 8:05 Uhr

    unser Herr Finanzminister legitimiert das auch noch mit der Begründung "er liege da in einer Linie mit seinem vorgänger". ;-))
    "Schon mein Vater und mein Großvater waren Kriminelle, wieso soll ich jetzt fürs Klauen verurteilt werden, Herr Richter, ich folge doch nur der Tradition meiner Vorgänger...."
    Ich lach mich schlapp!!!

    • macdoc
    • 02.02.2010 um 8:05 Uhr

    unser Herr Finanzminister legitimiert das auch noch mit der Begründung "er liege da in einer Linie mit seinem vorgänger". ;-))
    "Schon mein Vater und mein Großvater waren Kriminelle, wieso soll ich jetzt fürs Klauen verurteilt werden, Herr Richter, ich folge doch nur der Tradition meiner Vorgänger...."
    Ich lach mich schlapp!!!

  2. die polizei muss sich bei einer verfolgungsjagd ja auch nicht an die strassenverkehrsordnung halten, sondern nur drauf achten, dass unschuldige dritte nicht zu schaden kommen ...

  3. 4. Fehler

    Das ist genau der Fehler, den die Gegner der Nazis gemacht haben: sich mit ihnen auf eine Stufe stellen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich bitte Sie, Pangloss: Bemühen Sie nicht auf Teufel komm raus die Nazikeule. Das Ganze kann man so oder so bewerten - es gibt sachlich, sogar moralisch gute Gründe, zu kaufen, es gibt moralisch wie rechtlich Gründe, davon Abstand zu nehmen - mit dem Nationalsozialismus oder anderen Diktaturen hat das alles nichts zu tun.
    Für einen gepflegteren Umgang miteinander,
    Laktagoga

    Sorry, aber Ihr Vergleich (eine Steuerstraftatverfolgung durch einen Rechtsstaat gegen eine Diktatur mit Auschwitz etc) ist nicht nur eine Frechheit gegenüber den Opfern der NS-Zeit, Sie hat auch keinen Bezug zum Fall! Jedenfalls finde ich derartige Vergleiche für zynisch und wirklich Opferverachtend!

    Der Staat zahlt Informanten z.B. bei Kokain, auch bis zu 10.000 Euro, das ist gängige Praxis und ohne diese Entlohnung (denken Sie auch an Belohnungen für sachdienliche Hinweise bei Fahndung etc) wäre die Arbeit von Fahndern nicht möglich.
    Der Staat bezahlt also jeden Tag für Informationen dieser Art, die Straftaten belegen. Wo ist der Unterschied? Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, das gilt auch für eifrige Datenschützer, die immer "Bedenken anmelden". Bei Straftaten kann der Sinn und Zweck des sonst wichtigen Datenschutzes nicht das höhere Gut sein!

    ich teile die Auffassung von studentD, dass mein Vergleich sehr weit hergeholt und daneben ist.

    Insoweit - wenn möglich - Bitte um Entschuldigung.

    Natürlich ist die von ihm dargestellte Praxis richtig.

    Ich bitte Sie, Pangloss: Bemühen Sie nicht auf Teufel komm raus die Nazikeule. Das Ganze kann man so oder so bewerten - es gibt sachlich, sogar moralisch gute Gründe, zu kaufen, es gibt moralisch wie rechtlich Gründe, davon Abstand zu nehmen - mit dem Nationalsozialismus oder anderen Diktaturen hat das alles nichts zu tun.
    Für einen gepflegteren Umgang miteinander,
    Laktagoga

    Sorry, aber Ihr Vergleich (eine Steuerstraftatverfolgung durch einen Rechtsstaat gegen eine Diktatur mit Auschwitz etc) ist nicht nur eine Frechheit gegenüber den Opfern der NS-Zeit, Sie hat auch keinen Bezug zum Fall! Jedenfalls finde ich derartige Vergleiche für zynisch und wirklich Opferverachtend!

    Der Staat zahlt Informanten z.B. bei Kokain, auch bis zu 10.000 Euro, das ist gängige Praxis und ohne diese Entlohnung (denken Sie auch an Belohnungen für sachdienliche Hinweise bei Fahndung etc) wäre die Arbeit von Fahndern nicht möglich.
    Der Staat bezahlt also jeden Tag für Informationen dieser Art, die Straftaten belegen. Wo ist der Unterschied? Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, das gilt auch für eifrige Datenschützer, die immer "Bedenken anmelden". Bei Straftaten kann der Sinn und Zweck des sonst wichtigen Datenschutzes nicht das höhere Gut sein!

    ich teile die Auffassung von studentD, dass mein Vergleich sehr weit hergeholt und daneben ist.

    Insoweit - wenn möglich - Bitte um Entschuldigung.

    Natürlich ist die von ihm dargestellte Praxis richtig.

    • ddkddk
    • 01.02.2010 um 21:25 Uhr

    gibt es jede Menge.

    Wenn ein Steuerfahnder Zugriff auf die CD erhält, beschlagnahmt er sie am Besten sofort. Das liegt in seiner Kompetenz und ist ohne jeden Zweifel keine Straftat.

    Im Übrigen wurde die Sache schon bis zum geht nicht mehr durchgekaut und auch von einem Gericht einschlägig entschieden, das sich mit allen denkbaren und undenkbaren Einwendungen auseinandergesetzt hat. Der Beschluss wurde zwar hier schon mehrfach zitiert, aber offenbar immer noch nicht von allen zur Kenntnis genommen.

    Wer es nachlesen will:

    http://www.hrr-strafrecht...

    Erstaunlich ist auch, mit welchem Übereifer manche 1.500 Kriminelle schützen wollen. Oder steckt mehr dahinter?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Kleines Detail, guter Mann: Die Daten werden nicht beschlagnahmt oder "erhalten", sondern GEKAUFT.

    • hägy
    • 01.02.2010 um 21:40 Uhr

    wer mit Kriminellen (Dieben) kriminelle (Hehlerei) Geschäfte macht ist ebenso kriminell.

    denn das LG Bochum ist kein Gericht höchstrichterlicher RSp - diese steht nach wie vor aus. Kein Gericht hat sich bisher mit den Rechtsfragen auseinandergesetzt und es ist nur logisch zu vermuten, dass Steuerhinterzieher kein Interesse daran haben, hier eine höchtrichterliche RSp einzufordern; aber nur solnage bis der Verdacht per CD jemanden trifft, der eben kein Steuerhinterzieher ist obgleich er ein Konto bei besagter Bank unterhält.
    Eine Vielzahl der Kommentare zeichnet sich durch Unkenntnis der Sachlage aus und was es bedeutet, zu Unrecht durch Denunzianten, Kriminelle und Geschäftemacher mit der SteuFa in Berührung zu kommen, der Staat und das BMF sind sehr zurückhaltend in der Bewertung eigenen Amtsverschuldens und der Folgen gem. BGB § 839 Abs. 2.
    Es gibt genug Parteispendenaffären mit Steuerhinterziehung, für tot Erklärten usw. welche aus offensichtlichen Gründen nicht verfolgt wurden oder in den Genuß eines unverhältnismßigen Strafmaßes gelangten. Natürlich ist Steuerhinterziehung eine Straftat, gleich wie hoch sie ist und da muß sich wahrscheinlich eine Vielzahl der Kommentatoren hier erst einmal an die eigene Nase fassen, um die individuell relativ hohe Hinterziehung in % des Einkommens und ihre Nichtentdeckung zu rechtfertigen. AO § 370 beginnt nicht bei Millionen, er gilt ebenso für EUR 1 oder den Vorsatz der Verkürzung. Man hüte sich davor aus populistischen Gründen den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben, gleich ob Täter hier oder dort.

    Kleines Detail, guter Mann: Die Daten werden nicht beschlagnahmt oder "erhalten", sondern GEKAUFT.

    • hägy
    • 01.02.2010 um 21:40 Uhr

    wer mit Kriminellen (Dieben) kriminelle (Hehlerei) Geschäfte macht ist ebenso kriminell.

    denn das LG Bochum ist kein Gericht höchstrichterlicher RSp - diese steht nach wie vor aus. Kein Gericht hat sich bisher mit den Rechtsfragen auseinandergesetzt und es ist nur logisch zu vermuten, dass Steuerhinterzieher kein Interesse daran haben, hier eine höchtrichterliche RSp einzufordern; aber nur solnage bis der Verdacht per CD jemanden trifft, der eben kein Steuerhinterzieher ist obgleich er ein Konto bei besagter Bank unterhält.
    Eine Vielzahl der Kommentare zeichnet sich durch Unkenntnis der Sachlage aus und was es bedeutet, zu Unrecht durch Denunzianten, Kriminelle und Geschäftemacher mit der SteuFa in Berührung zu kommen, der Staat und das BMF sind sehr zurückhaltend in der Bewertung eigenen Amtsverschuldens und der Folgen gem. BGB § 839 Abs. 2.
    Es gibt genug Parteispendenaffären mit Steuerhinterziehung, für tot Erklärten usw. welche aus offensichtlichen Gründen nicht verfolgt wurden oder in den Genuß eines unverhältnismßigen Strafmaßes gelangten. Natürlich ist Steuerhinterziehung eine Straftat, gleich wie hoch sie ist und da muß sich wahrscheinlich eine Vielzahl der Kommentatoren hier erst einmal an die eigene Nase fassen, um die individuell relativ hohe Hinterziehung in % des Einkommens und ihre Nichtentdeckung zu rechtfertigen. AO § 370 beginnt nicht bei Millionen, er gilt ebenso für EUR 1 oder den Vorsatz der Verkürzung. Man hüte sich davor aus populistischen Gründen den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben, gleich ob Täter hier oder dort.

  4. Kleines Detail, guter Mann: Die Daten werden nicht beschlagnahmt oder "erhalten", sondern GEKAUFT.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • ddkddk
    • 01.02.2010 um 21:37 Uhr

    sondern kann, wenn er sie irgendwie entdeckt, die Herausgabe verlangen, hilfsweise beschlagnahmen.

    Wenn vorher oder nachher bezahlt wird, hat der Fahnder als Person nichts damit zu tun.

    • ddkddk
    • 01.02.2010 um 21:37 Uhr

    sondern kann, wenn er sie irgendwie entdeckt, die Herausgabe verlangen, hilfsweise beschlagnahmen.

    Wenn vorher oder nachher bezahlt wird, hat der Fahnder als Person nichts damit zu tun.

    • hägy
    • 01.02.2010 um 21:33 Uhr

    Datenklau ist nicht strafbar? na toll. klauen wir bei Nachbarn, bei Aldi, der Post, den Banken mal sehen was die zu so'ner "Rechts"auffassung sagen.
    Die erworbenen CD's verkaufen wir dann dem Staat.
    Schöne Zukunft : jeder bespitzelt jeden und der Staat belohnt die Informanten. Sowas gabs doch schon mal und hat sich nicht bewährt. "die da oben" lernen nie dazu.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • ddkddk
    • 01.02.2010 um 21:44 Uhr

    aber der Klauer ist der Informant und ich habe nichts dagegen, wenn ihn die Schweiz bestraft.

    Da der Diebstahl oder wie man es nennen will schon lange vollendet ist, kann ihn die Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie wollte, beim besten Willen nicht noch einmal begehen.

    Kann mir im Übrigen einmal jemand den überwältigenden Mitleideffekt mit den ertappten Multimillionären erklären? Sind sie jetzt ruiniert? Oder müssen Sie nur den Obolus entrichten, den sie wie jeder kleine und mittlere Gehaltempfänger zähneknirschend jeden Monat abführt?

    Wenn die Hinterzieher sich jetzt noch freiwillig melden gehen sie sogar straffrei aus.

    Wenn sie das nicht tun und es darauf ankommen lassen: Haben sie dann nicht eine harte Strafe verdient?

    • ddkddk
    • 01.02.2010 um 21:44 Uhr

    aber der Klauer ist der Informant und ich habe nichts dagegen, wenn ihn die Schweiz bestraft.

    Da der Diebstahl oder wie man es nennen will schon lange vollendet ist, kann ihn die Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie wollte, beim besten Willen nicht noch einmal begehen.

    Kann mir im Übrigen einmal jemand den überwältigenden Mitleideffekt mit den ertappten Multimillionären erklären? Sind sie jetzt ruiniert? Oder müssen Sie nur den Obolus entrichten, den sie wie jeder kleine und mittlere Gehaltempfänger zähneknirschend jeden Monat abführt?

    Wenn die Hinterzieher sich jetzt noch freiwillig melden gehen sie sogar straffrei aus.

    Wenn sie das nicht tun und es darauf ankommen lassen: Haben sie dann nicht eine harte Strafe verdient?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service