Verfassungsgericht Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig

Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen das Grundgesetz.

Im Kölner Stadtteil Meschenich leben besonders viele Kinder von Hartz IV. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Berechnung ihrer Regelsätze entschieden

Im Kölner Stadtteil Meschenich leben besonders viele Kinder von Hartz IV. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Berechnung ihrer Regelsätze entschieden

Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Berechnung sei nicht transparent genug, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig.

Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Auch seien die Bezüge derzeit weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden".

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Auf der Grundlage des Gerichtsurteils können Hartz-IV-Empfänger ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Dies könnte zum Beispiel auf die Kostenübernahme bei zwingend erforderlichen Medikamenten hinauslaufen, die die Krankenkassen nicht erstatten. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.

Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben". In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Ihre Berechnung müsse nun aber in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Die derzeitige Methode einer Stichprobe in 60.000 Haushalten sei nicht unzulässig. Davon sei der Gesetzgeber aber beim Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger jedoch durch nicht nachvollziehbar begründete Abschläge abgewichen.

"Schätzungen auf fundierter empirischer Grundlage sind nicht ausgeschlossen. Schätzungen ins Blaue hinein laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider", sagte Papier. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. In diesem Bereich gebe es bisher einen "völligen Ermittlungsausfall", sagte Papier. Das Verfahren, hier entsprechend dem Alter nur einen Prozentsatz von 60 bis 80 Prozent des Erwachsenenbedarfs festzulegen, beruhe "auf keiner vertretbaren Methode zur Ermittlung des Existenzminimums". Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

2009 hatte bereits das Bundessozialgericht die Berechnung der Regelsätze für Kinder für willkürlich erklärt und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen leben von Hartz IV - die Leistungen sind gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter 6 Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro).

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits vor dem Urteil gesagt, sie erwarte, dass das Urteil der Regierung "Leitplanken und mächtige Hausaufgaben" geben werde. Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen, sagte von der Leyen. Dabei gehe es nicht nur um Geld, sondern auch um Fragen wie Bildung und Teilhabe. Die Ministerin sagte weiter, sie könne sich auch Sachleistungen vorstellen. Sie nannte als Beispiel Nachhilfe- und Sportunterricht sowie warmes Schulessen.

 
Leser-Kommentare
    • eklipz
    • 09.02.2010 um 10:22 Uhr

    Bin gespannt, wie lang es dauert, die "Leitplanken und mächtigen Hausaufgaben" in die Tat umzusetzen...

  1. ... macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern.

    Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan. Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!

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    "Rein formal macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern. Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan."

    Ich bitte Sie, das ist doch unhaltbar; jedenfalls ist es in der Form völlig unangemessen. Man kann generell über die Hartz-IV-Gesetzgebung diskutieren, wie dies ja auch geschieht, teilweise sogar verhältnismäßig sachlich und pragmatisch. Sie holen mit Ihrem Kommentar jedoch zum unüberlegten Rundumschlag aus, für welchen dieses Forum mE nicht herhalten sollte.

    "Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!"

    Dazu fällt mir tatsächlich nicht mehr viel ein: Sie tun ja geradezu so, als würden bestimmte Politiker "charakterbedingt" und mutwillig gegen Verfassungsnormen verstoßen! Deren Auslegung ist jedoch in vielen Fällen alles andere als eindeutig, sodass natürlich verfassungsbedingte Grenzen ausgetestet werden. Soweit nichts Neues...

    • joG
    • 09.02.2010 um 13:52 Uhr

    ...ich Ihnen da Recht geben. Offensichtlich hat in diesem Fall eine sehr schlampige Bearbeitung einer für sehr viele Menschen lebensentscheidende staatliche Maßnahme Kinder direkt und für den Rest ihres Lebens geschädigt.

    Mich wundert, dass es offenbar keine Strafe gibt für das offensichtlich zumindest grob fahrlässige Verhalten der Beamten und Politiker. Aber vielleicht sind die Leute so arrogant fahrlässig, weil sie wissen, dass es keine Strafe gibt.

    "Rein formal macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern. Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan."

    Ich bitte Sie, das ist doch unhaltbar; jedenfalls ist es in der Form völlig unangemessen. Man kann generell über die Hartz-IV-Gesetzgebung diskutieren, wie dies ja auch geschieht, teilweise sogar verhältnismäßig sachlich und pragmatisch. Sie holen mit Ihrem Kommentar jedoch zum unüberlegten Rundumschlag aus, für welchen dieses Forum mE nicht herhalten sollte.

    "Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!"

    Dazu fällt mir tatsächlich nicht mehr viel ein: Sie tun ja geradezu so, als würden bestimmte Politiker "charakterbedingt" und mutwillig gegen Verfassungsnormen verstoßen! Deren Auslegung ist jedoch in vielen Fällen alles andere als eindeutig, sodass natürlich verfassungsbedingte Grenzen ausgetestet werden. Soweit nichts Neues...

    • joG
    • 09.02.2010 um 13:52 Uhr

    ...ich Ihnen da Recht geben. Offensichtlich hat in diesem Fall eine sehr schlampige Bearbeitung einer für sehr viele Menschen lebensentscheidende staatliche Maßnahme Kinder direkt und für den Rest ihres Lebens geschädigt.

    Mich wundert, dass es offenbar keine Strafe gibt für das offensichtlich zumindest grob fahrlässige Verhalten der Beamten und Politiker. Aber vielleicht sind die Leute so arrogant fahrlässig, weil sie wissen, dass es keine Strafe gibt.

  2. Dies ist nun endlich mal ein Vorhaben, bei dem die Regierung beweisen kann, dass sie zu schnellen Handlungen fähig ist!

  3. hat mir gerade dieses Urteil bereitet ! Ich hoffe auf spannende Debatten in der politisch und gesellschaftlich interessierten Öffentlichkeit darüber, was Gesellschaft heute bedeutet oder bedeuten sollte, und was es heißt, dazu zu gehören oder eben nicht !

    Ein kleines Detail nervt allerdings: Jeder Artikel zu diesem Thema wird mit einem schaukelnden Kind vor einer Hochhauskulisse, von hinten aufgenommen, illustriert.

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    • Yadgar
    • 09.02.2010 um 12:52 Uhr

    ...über der Trabantenstadt nicht konturlos grau, sondern links oben ist sogar Blau zu sehen! Ein Skandal!!! Seit wann haben Hartzer ein Recht auf schönes Wetter?!?

    • Yadgar
    • 09.02.2010 um 12:52 Uhr

    ...über der Trabantenstadt nicht konturlos grau, sondern links oben ist sogar Blau zu sehen! Ein Skandal!!! Seit wann haben Hartzer ein Recht auf schönes Wetter?!?

  4. wenn ihre Eltern arm sind. Deswegen kann man über Kinderarmut nicht sprechen, ohne die Armut ihrer Eltern zum Thema zu machen. Von einer Differenzierung zwischen "guten" (unschuldige Kinder) und "schlechten" Armen (Erwachsene, die ja "selbst schuld" sind), halte ich nichts. Bringt auch nichts bei der Armutsbekämpfung. Daß manche arme Eltern tatsächlich nicht mehr "vernünftig" wirtschaften (können), hat eben auch mit Armut, die mehr als reiner Geldmangel ist, zu tun.

    • hagego
    • 09.02.2010 um 10:38 Uhr

    Sind denn Politiker wirklich so uneinsichtig?

    Einerseits haben sie die sog. "systemischen Institute", auch Banken und Sparkassen genannt, unterstützt - - - damit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt ihre wieder ausgezahlten Boni mit Sekt und Champagner feiern können. Ich übertreibe jetzt! Aber zum Teil ist es ja wirklich so.

    Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener.

    Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht in die Bresche springen, damit die schwarz-gelbe Koalition nicht so weiter "wurschteln" kann wie die große Koalition.

    Ist denn die Maxime, wer weniger hat, dem sollte mehr geholfen werden, so wirklichkeitsfern?

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    "Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener."

    Wer das aber fordert, der muss, wenn er ehrlich ist, auch gleichzeitig das Kindergeld erhoehen. da es genug Familie gibt, die auch am unteren Ende der Einkommensskala Kinder haben und diese erziehen muessen.
    Nur wenn man jedem Kind den vollen regelsatz von 359 Euro erstattet, dann sind das bei 2 Millionen Kindern, die Hartz4 gerade beziehen erhebliche Mehrkosten. Wenn dazu die faellige Angleichung des Kindergelds geschehen wuerde, dann haetten wir Mehrkosten in grosser Milliardenhoehe.

    Wer soll das dann noch bezahlen?

    Es geht nicht um die Höhe des Geldes, es geht um die Ermittlung der Höhe.

    Und es geht überhaupt nicht um die FDP. Sie sind offensichtlich so blind, daß Sie nicht einmal registrieren können, wer denn diese Gesetze gemacht hat.

    Das entschuldigt nun keineswegs den Unfug der jetzigen Regierung. Aber Sie sollten wenigstens nicht hier Parolen Ihrer Abneigung verbreiten, sondern bei den Fakten bleiben.

    "Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener."

    Wer das aber fordert, der muss, wenn er ehrlich ist, auch gleichzeitig das Kindergeld erhoehen. da es genug Familie gibt, die auch am unteren Ende der Einkommensskala Kinder haben und diese erziehen muessen.
    Nur wenn man jedem Kind den vollen regelsatz von 359 Euro erstattet, dann sind das bei 2 Millionen Kindern, die Hartz4 gerade beziehen erhebliche Mehrkosten. Wenn dazu die faellige Angleichung des Kindergelds geschehen wuerde, dann haetten wir Mehrkosten in grosser Milliardenhoehe.

    Wer soll das dann noch bezahlen?

    Es geht nicht um die Höhe des Geldes, es geht um die Ermittlung der Höhe.

    Und es geht überhaupt nicht um die FDP. Sie sind offensichtlich so blind, daß Sie nicht einmal registrieren können, wer denn diese Gesetze gemacht hat.

    Das entschuldigt nun keineswegs den Unfug der jetzigen Regierung. Aber Sie sollten wenigstens nicht hier Parolen Ihrer Abneigung verbreiten, sondern bei den Fakten bleiben.

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