Verfassungsgericht Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig
Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen das Grundgesetz.
© Rolf Vennenbernd/dpa

Im Kölner Stadtteil Meschenich leben besonders viele Kinder von Hartz IV. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Berechnung ihrer Regelsätze entschieden
Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Berechnung sei nicht transparent genug, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig.
Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Auch seien die Bezüge derzeit weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden".
Auf der Grundlage des Gerichtsurteils können Hartz-IV-Empfänger ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Dies könnte zum Beispiel auf die Kostenübernahme bei zwingend erforderlichen Medikamenten hinauslaufen, die die Krankenkassen nicht erstatten. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben". In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Ihre Berechnung müsse nun aber in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Die derzeitige Methode einer Stichprobe in 60.000 Haushalten sei nicht unzulässig. Davon sei der Gesetzgeber aber beim Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger jedoch durch nicht nachvollziehbar begründete Abschläge abgewichen.
"Schätzungen auf fundierter empirischer Grundlage sind nicht ausgeschlossen. Schätzungen ins Blaue hinein laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider", sagte Papier. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. In diesem Bereich gebe es bisher einen "völligen Ermittlungsausfall", sagte Papier. Das Verfahren, hier entsprechend dem Alter nur einen Prozentsatz von 60 bis 80 Prozent des Erwachsenenbedarfs festzulegen, beruhe "auf keiner vertretbaren Methode zur Ermittlung des Existenzminimums". Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.
2009 hatte bereits das Bundessozialgericht die Berechnung der Regelsätze für Kinder für willkürlich erklärt und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
- Datum 09.02.2010 - 12:28 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
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Bin gespannt, wie lang es dauert, die "Leitplanken und mächtigen Hausaufgaben" in die Tat umzusetzen...
... macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern.
Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan. Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!
"Rein formal macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern. Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan."
Ich bitte Sie, das ist doch unhaltbar; jedenfalls ist es in der Form völlig unangemessen. Man kann generell über die Hartz-IV-Gesetzgebung diskutieren, wie dies ja auch geschieht, teilweise sogar verhältnismäßig sachlich und pragmatisch. Sie holen mit Ihrem Kommentar jedoch zum unüberlegten Rundumschlag aus, für welchen dieses Forum mE nicht herhalten sollte.
"Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!"
Dazu fällt mir tatsächlich nicht mehr viel ein: Sie tun ja geradezu so, als würden bestimmte Politiker "charakterbedingt" und mutwillig gegen Verfassungsnormen verstoßen! Deren Auslegung ist jedoch in vielen Fällen alles andere als eindeutig, sodass natürlich verfassungsbedingte Grenzen ausgetestet werden. Soweit nichts Neues...
...ich Ihnen da Recht geben. Offensichtlich hat in diesem Fall eine sehr schlampige Bearbeitung einer für sehr viele Menschen lebensentscheidende staatliche Maßnahme Kinder direkt und für den Rest ihres Lebens geschädigt.
Mich wundert, dass es offenbar keine Strafe gibt für das offensichtlich zumindest grob fahrlässige Verhalten der Beamten und Politiker. Aber vielleicht sind die Leute so arrogant fahrlässig, weil sie wissen, dass es keine Strafe gibt.
"Rein formal macht das Gerhard Schröder und Konsorten zu Verfassungsbrechern. Man sollte niemanden wählen, der die Verfassung nicht achtet. Wir haben's getan."
Ich bitte Sie, das ist doch unhaltbar; jedenfalls ist es in der Form völlig unangemessen. Man kann generell über die Hartz-IV-Gesetzgebung diskutieren, wie dies ja auch geschieht, teilweise sogar verhältnismäßig sachlich und pragmatisch. Sie holen mit Ihrem Kommentar jedoch zum unüberlegten Rundumschlag aus, für welchen dieses Forum mE nicht herhalten sollte.
"Aus Fehlern sollte man lernen; und vorsicht: Verfassungsbrecher sind (so hat es sich gezeigt) Parteiübergreifend und -unabhängig angesiedelt!"
Dazu fällt mir tatsächlich nicht mehr viel ein: Sie tun ja geradezu so, als würden bestimmte Politiker "charakterbedingt" und mutwillig gegen Verfassungsnormen verstoßen! Deren Auslegung ist jedoch in vielen Fällen alles andere als eindeutig, sodass natürlich verfassungsbedingte Grenzen ausgetestet werden. Soweit nichts Neues...
...ich Ihnen da Recht geben. Offensichtlich hat in diesem Fall eine sehr schlampige Bearbeitung einer für sehr viele Menschen lebensentscheidende staatliche Maßnahme Kinder direkt und für den Rest ihres Lebens geschädigt.
Mich wundert, dass es offenbar keine Strafe gibt für das offensichtlich zumindest grob fahrlässige Verhalten der Beamten und Politiker. Aber vielleicht sind die Leute so arrogant fahrlässig, weil sie wissen, dass es keine Strafe gibt.
Dies ist nun endlich mal ein Vorhaben, bei dem die Regierung beweisen kann, dass sie zu schnellen Handlungen fähig ist!
hat mir gerade dieses Urteil bereitet ! Ich hoffe auf spannende Debatten in der politisch und gesellschaftlich interessierten Öffentlichkeit darüber, was Gesellschaft heute bedeutet oder bedeuten sollte, und was es heißt, dazu zu gehören oder eben nicht !
Ein kleines Detail nervt allerdings: Jeder Artikel zu diesem Thema wird mit einem schaukelnden Kind vor einer Hochhauskulisse, von hinten aufgenommen, illustriert.
http://www.marotte.de/Als...
August
...über der Trabantenstadt nicht konturlos grau, sondern links oben ist sogar Blau zu sehen! Ein Skandal!!! Seit wann haben Hartzer ein Recht auf schönes Wetter?!?
http://www.marotte.de/Als...
August
...über der Trabantenstadt nicht konturlos grau, sondern links oben ist sogar Blau zu sehen! Ein Skandal!!! Seit wann haben Hartzer ein Recht auf schönes Wetter?!?
Es gibt hier doch folgendes Problem. Zum einen sagen die Richter, dass der Regelsatz für Kinder in der Höhe willkürlich sei. Auf der anderen Seite fordern sie aber keine Instrumente, die dafür sorgen, dass das Geld auch wirklich den Kindern zu Gute kommt. Man kann noch so genaue Regelsätze empirisch nachweisen, da das Geld nicht den Kindern sondern den Eltern überwiesen wird, ist nicht gewährleistet, dass es auch bei denjenigen ankommt, für die es bestimmt ist. Sachleistungen können Kindern helfen. Bildung, Essen, Freizeit und Sport. In solche und weitere Angebote sollte investiert werden. Und wie hoch die Ausgaben pro Kind sind, und ob es Unterschiede in der Höhe von Einzelfällen gibt, ist zweitrangig. Wichtig ist nur, dass das Angebot da ist!!!
wenn ihre Eltern arm sind. Deswegen kann man über Kinderarmut nicht sprechen, ohne die Armut ihrer Eltern zum Thema zu machen. Von einer Differenzierung zwischen "guten" (unschuldige Kinder) und "schlechten" Armen (Erwachsene, die ja "selbst schuld" sind), halte ich nichts. Bringt auch nichts bei der Armutsbekämpfung. Daß manche arme Eltern tatsächlich nicht mehr "vernünftig" wirtschaften (können), hat eben auch mit Armut, die mehr als reiner Geldmangel ist, zu tun.
... so etwas sollten sie vorsichtiger formulieren. Denn es besteht die Gefahr, dass Sie damit den Eltern besagter Kinder von vornherein die Mündigkeit absprechen, ihre Kidner zu versorgen, nur weil sie Harz4-Empfänger sind. Das ist ebenso verfassungswidrig.
...unterversorgter, vernachlässigter und schlecht geförderter Kinder ist kein H4-Problem, sondern vor allem ein Unterschichtenproblem.
Daher sollten die Instrumente, die diesen Kindern helfen könnten, auch genereller Natur sein und nicht H4 abhängig.
wenn ihre Eltern arm sind. Deswegen kann man über Kinderarmut nicht sprechen, ohne die Armut ihrer Eltern zum Thema zu machen. Von einer Differenzierung zwischen "guten" (unschuldige Kinder) und "schlechten" Armen (Erwachsene, die ja "selbst schuld" sind), halte ich nichts. Bringt auch nichts bei der Armutsbekämpfung. Daß manche arme Eltern tatsächlich nicht mehr "vernünftig" wirtschaften (können), hat eben auch mit Armut, die mehr als reiner Geldmangel ist, zu tun.
... so etwas sollten sie vorsichtiger formulieren. Denn es besteht die Gefahr, dass Sie damit den Eltern besagter Kinder von vornherein die Mündigkeit absprechen, ihre Kidner zu versorgen, nur weil sie Harz4-Empfänger sind. Das ist ebenso verfassungswidrig.
...unterversorgter, vernachlässigter und schlecht geförderter Kinder ist kein H4-Problem, sondern vor allem ein Unterschichtenproblem.
Daher sollten die Instrumente, die diesen Kindern helfen könnten, auch genereller Natur sein und nicht H4 abhängig.
Das Urteil war im grossen und GAnzen so erwartet worden.
Wer sich die Berechnung der Saetze fuer Kinder anschaute, konnte ja zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Interessant ist jetzt, wie die Politik auf dieses Urteil reagiert. Die Richter betonten ja explizit, dass das nicht unbedingt hoehere Saetze nach sich ziehen muesse.
Die Berechnung muss jetzt vollkommen neu gemacht werden.
Es ist zu hoffen, dass es er Arbeitsministerin dabei wirklich um soziale Teilhabe geht.
Und die ist am besten durch Sachleistungen wie ein kostenloses Mittagessen in der Schule, den beitragsfreien Kita-Satz etc. zu erreichen.
Man sollte sich nicht der Forderung nach deutlich hoeheren Regelsaetzen hingeben. Die Gefahr der Zweckentfremdung (man muss gar nicht von Missbrauch reden) ist da naemlich deutlich hoeher als bei Gutscheinen etc.
Dies kann Eltern die Chance geben, die Bildung als ein wichtiges Gut begreifen, ihre Kinder besser als bisher zu foerdern.
Wichtiger als finanzielle Moeglichkeiten ist naemlich immer noch der Stellenwert der Bildung in der Erziehung der Kindern.
Dafuer braucht es aber zwingend mehr Teilhabemoeglichkeiten.
Geld ist dabei nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.
wenn ihre Eltern arm sind. Deswegen kann man über Kinderarmut nicht sprechen, ohne die Armut ihrer Eltern zum Thema zu machen. Von einer Differenzierung zwischen "guten" (unschuldige Kinder) und "schlechten" Armen (Erwachsene, die ja "selbst schuld" sind), halte ich nichts. Bringt auch nichts bei der Armutsbekämpfung. Daß manche arme Eltern tatsächlich nicht mehr "vernünftig" wirtschaften (können), hat eben auch mit Armut, die mehr als reiner Geldmangel ist, zu tun.
Sind denn Politiker wirklich so uneinsichtig?
Einerseits haben sie die sog. "systemischen Institute", auch Banken und Sparkassen genannt, unterstützt - - - damit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt ihre wieder ausgezahlten Boni mit Sekt und Champagner feiern können. Ich übertreibe jetzt! Aber zum Teil ist es ja wirklich so.
Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener.
Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht in die Bresche springen, damit die schwarz-gelbe Koalition nicht so weiter "wurschteln" kann wie die große Koalition.
Ist denn die Maxime, wer weniger hat, dem sollte mehr geholfen werden, so wirklichkeitsfern?
"Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener."
Wer das aber fordert, der muss, wenn er ehrlich ist, auch gleichzeitig das Kindergeld erhoehen. da es genug Familie gibt, die auch am unteren Ende der Einkommensskala Kinder haben und diese erziehen muessen.
Nur wenn man jedem Kind den vollen regelsatz von 359 Euro erstattet, dann sind das bei 2 Millionen Kindern, die Hartz4 gerade beziehen erhebliche Mehrkosten. Wenn dazu die faellige Angleichung des Kindergelds geschehen wuerde, dann haetten wir Mehrkosten in grosser Milliardenhoehe.
Wer soll das dann noch bezahlen?
Es geht nicht um die Höhe des Geldes, es geht um die Ermittlung der Höhe.
Und es geht überhaupt nicht um die FDP. Sie sind offensichtlich so blind, daß Sie nicht einmal registrieren können, wer denn diese Gesetze gemacht hat.
Das entschuldigt nun keineswegs den Unfug der jetzigen Regierung. Aber Sie sollten wenigstens nicht hier Parolen Ihrer Abneigung verbreiten, sondern bei den Fakten bleiben.
"Andererseits aber haben die gleichen Politiker bisher nicht eingesehen, dass z.B. ein heranwachsendes Kind einen ähnlichen monatlichen Geldbetrag benötigt wie ein Erwachsener."
Wer das aber fordert, der muss, wenn er ehrlich ist, auch gleichzeitig das Kindergeld erhoehen. da es genug Familie gibt, die auch am unteren Ende der Einkommensskala Kinder haben und diese erziehen muessen.
Nur wenn man jedem Kind den vollen regelsatz von 359 Euro erstattet, dann sind das bei 2 Millionen Kindern, die Hartz4 gerade beziehen erhebliche Mehrkosten. Wenn dazu die faellige Angleichung des Kindergelds geschehen wuerde, dann haetten wir Mehrkosten in grosser Milliardenhoehe.
Wer soll das dann noch bezahlen?
Es geht nicht um die Höhe des Geldes, es geht um die Ermittlung der Höhe.
Und es geht überhaupt nicht um die FDP. Sie sind offensichtlich so blind, daß Sie nicht einmal registrieren können, wer denn diese Gesetze gemacht hat.
Das entschuldigt nun keineswegs den Unfug der jetzigen Regierung. Aber Sie sollten wenigstens nicht hier Parolen Ihrer Abneigung verbreiten, sondern bei den Fakten bleiben.
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