Bundesverfassungsgericht Mehrfach scheiterten Gesetze in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen. Nicht zum ersten Mal korrigiert es damit eine Entscheidung des Gesetzgebers.
Als Hüter der Verfassung sind die Karlsruher Richter der Politik schon oft in die Parade gefahren. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze der Bundesregierung beanstandet.
Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Karlsruhe entscheidet, dass die bisherige Berechnungsmethode gegen das Grundgesetz verstößt. Der Gesetzgeber muss bis zum Jahresende eine Neuregelung schaffen.
Dezember 2008: Die Richter erklären die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Seit 2007 konnten Fahrten zur Arbeit nicht mehr ab dem ersten, sondern erst ab dem 21. Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Jetzt gilt wieder die alte Regelung.
Januar 2007: Die Erbschaftssteuer ist in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig. Das aktuelle Verfahren führe zu willkürlichen Ergebnissen und verstoße damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, monierten die Verfassungsrichter.
Februar 2006: Das Luftsicherheitsgesetz scheitert in Karlsruhe. Gekaperte Passagierflugzeuge dürfen zur Abwehr eines Terroranschlages nicht abgeschossen werden. Dies sei weder mit dem Grundrecht auf Leben, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar.
März 2004: Das Gesetz zum Großen Lauschangriff ist zu großen Teilen verfassungswidrig. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.
Dezember 2002: Die Richter verwerfen das Zuwanderungsgesetz. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gesetz zur Zuwanderung und zur Aufenthaltsregelung sei im Bundesrat irregulär zustande gekommen.
Dezember 1983: Karlsruhe erklärt das Volkszählungsgesetz teilweise für verfassungswidrig, da der Datenabgleich mit kommunalen Melderegistern gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße. Das Urteil gilt als Geburtsstunde des modernen Datenschutzes.
- Datum 02.03.2010 - 17:26 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es Politiker in ihrer gesetzgeberischen Arbeit an Sorgfalt mangeln lassen.
Das ist verwunderlich; nicht nur, weil zahlreiche Politiker von Haus aus Juristen sind, sondern es werden gewöhnlich auch externe Berater hinzugezogen, um die Verfassungstreue eines Gesetzes zu garantieren.
Oder doch nicht?
Sollte die jeweilige Bundesregierung etwa vorsätzlich handeln, wenn sie wissentlich Gesetze beschließt, die einer Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts nicht standhalten? Wird darauf spekuliert, dass der Klagengang durch die Instanzen mehrere Jahre dauert, und inzwischen der Verfassungsbruch im Alltag zum Nachteil der Bürger vollzogen wird?
Es sieht fast danach aus...
Vorratsdatenspeicherung hin oder her. Wie man eben hier schon sagte wir haben im Bundestag viele Juristen sitzen, und man ist nicht in der Lage, vernünftige Gesetze zu beschliessen. Ich glaube langsam auch es ist Absicht, nach der Devise, man kann es ja versuchen, vielleicht kommt man damit durch. Was nicht dabei bedacht wird, oder es ist denen egal, es schadet dem Ansehen der Politiker.
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