Hartz IV Reform einer umstrittenen Reform
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Die Reform der Jobcenter

Die Reform der Jobcenter

Nach langem Hin und Her sollen die Jobcenter, die 2005 neu eingerichtet wurden, nun doch erhalten werden. In ihnen betreuen Kommunen und Arbeitsagentur Hartz-IV-Empfänger gemeinsam. Anders als früher hat der Arbeitslose nur noch einen Ansprechpartner, der ihm sowohl bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes als auch bei anderen persönlichen Problemen wie Schulden oder Drogenabhängigkeit helfen kann. Auch bekommt er über alle ihm zustehenden Leistungen nur einen und nicht wie früher zwei Bescheide.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte 2007 allerdings die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung. Anschließend entspann sich ein langer politischer Streit, wie mit diesem Urteil umzugehen sei.

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Nachdem es zunächst danach aussah, als würden die Jobcenter aufgelöst, soll nun doch eine Verfassungsänderung für Rechtssicherheit sorgen. Die Jobcenter sollen ebenso erhalten werden wie die sogenannten Optionskommunen, jene Gemeinden also, die sich dafür entschieden haben, ihre Langzeitarbeitslosen alleine, ohne die Mitwirkung der Bundesagentur, zu betreuen. Ihre Zahl soll zudem ausgeweitet werden.

Nach Ansicht von Wohlfahrtsverbänden, Städten und Kommunen, der meisten Bundesländer und vieler Fachleute ist das die richtige Entscheidung. Das Grundprinzip der "Hilfe aus einer Hand" habe sich bewährt, glauben sie. Trotzdem liegt hier noch viel Arbeit vor der schwarz-gelben Koalition. Weil für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, muss nämlich auch die SPD in den Verhandlungsprozess eingebunden werden. Und die Vorstellungen zwischen Opposition und Regierung liegen an einigen Stellen noch weit auseinander.

 

 
Leser-Kommentare
  1. Die kostete 10 Milliarden Euro weniger.
    Sie unterschied zwischen arbeitslos gewordenen und denen, die nicht arbeiten wollten oder konnten.
    Aber das wird man nicht machen. Zu süss schmecken der Plünderclique Lohndumping und Leiharbeit.
    Übrigens - auch unter Sozialhilfe wurde gefördert. Eine Bekannte musste, nachdem ihr Mann sie und ihre zwei Kinder verlassen hatte, eine Stelle in der Pflege annehmen, als ihr jüngster Sohn in die Schule kam.

  2. eigentlich ist es Versicherungsbetrug was unter SCHROEDER
    hier ausgeheckt wurde.

    • exi2
    • 03.03.2010 um 17:25 Uhr

    Alles was auf den 11 Seiten kritisiert wurde, das entstand erst mit dem Hartzmurks. Und wird, als Umkehrschluß, bei der Aufgabe des Murkses als heiße Luft verschwinden.
    Übrigens scheint ein Nutzen für die Arbeitslosen indiskutabel zu sein. Man liest nichts davon. Man merkt auch nach der 40 Reform der Reform nichts davon.

    • leer1
    • 03.03.2010 um 17:40 Uhr

    "...und wenn der Gesetzgeber nun Abschläge begründen kann, oder diese Abschläge sein lässt und an anderer Stelle neue Abschläge begründen kann und durchführt, dann würde sich nichts verändern."
    "Ich will nur noch mal vielleicht darauf hinweisen: es kann natürlich auch sein, dass die Regelleistung sinkt, denn zum Beispiel - so ist es passiert zwischen 1998 und 2003 - hat sich das Verbrauchsverhalten der untersten 20 Prozent negativ entwickelt...Das kann also auch in die andere Richtung gehen, das muss einem klar sein."

    • sudek
    • 03.03.2010 um 17:42 Uhr

    Der Artikel müsste genauer heißen:

    "...Welche Vorschläge sind im Gespräch, wie sinnvoll sind sie n a c h m e i n e r M e i n u n g und was sollte sich n a c h m e i n e r M e i n u n g wirklich ändern?.."

  3. "Zugleich kann er [Johannes Vogel] sich aber auch eine geringe Selbstbeteiligung vorstellen, wenn Hartz-IV-Empfänger klagen wollen."

    Scheint ja nach Johannes Vogels Meinung im Regelsatz enthalten zu sein.

    Eine Selbstbeteiligung für Hartz IV-Empfänger bei Klagen würde nur dazu führen: Hungern oder Recht bekommen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... bei seiner Meinungsaeusserung an sein Klientel, die Rechtsanwaelte, gedacht hat? Eine Selbstbeteiligung wuerde die Klageflut eindaemmen und den lukrativen Reibach der Anwaelte
    - 140 Euro pro Widerspruch- beschneiden.

    ... bei seiner Meinungsaeusserung an sein Klientel, die Rechtsanwaelte, gedacht hat? Eine Selbstbeteiligung wuerde die Klageflut eindaemmen und den lukrativen Reibach der Anwaelte
    - 140 Euro pro Widerspruch- beschneiden.

  4. Die 359 Euro sind derzeit völlig ausreichend und ich weiß wovon ich rede.
    Miet-, Heiz- und Nebenkosten darf von der Arge einzig an den Vermieter überwiesen werden. Dies gibt Vermietern die Sicherheit, dass sie die Miete bekommen, wenn sie an einen Hartz IV Empfänger Wohnraum vermieten. Das dürfte es für den Hilfeempfänger auch leichter machen, an Wohnraum zu kommen.
    Wer will, dass Leistungen für Kinder auch bei diesen in Form von Sachwerten ankommen, kommt um etwas mehr Bürokratie nicht herum.

    Zum Thema Arbeitsanreize:
    1 Jahr lang mit Guido, Thilo oder Hans-Werner tauschen wäre für mich ein großer Arbeitsanreiz. ;-)

    MfG
    AoM

    • Surp
    • 03.03.2010 um 18:05 Uhr

    machen sie alle zu Beamten im gehobenen Dienst (oder auch höhreren) und dann passieren keine Verberechen und es gibt keine Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung mehr.

    Wie wäre das?

    P.S.: Aufwachen und endlich Neoliberalismus BGE einführen

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