Neue Speichergesetze De Maizière drängt, Leutheusser bremst
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat das BVG verworfen – die Speicherung nach EU-Richtlinien gilt weiter. Zwischen CDU und FDP bahnt sich neuer Streit an.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sein Grundsatzurteil zur Datenspeicherung gefällt: Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung, so wie sie in Deutschland auf Grundlage der entsprechenden EU-Richtlinie geregelt ist, ist unzulässig. Die EU-Regelung ließen die Karlsruher Richter gleichwohl unangetastet und schlossen damit auch eine generelle Speicherung der Daten in Zukunft nicht aus.
Darauf zielt auch Thomas de Maizière, wenn er verkündet, an der Vorratsdatenspeicherung festhalten zu wollen. Zwar räumte der Bundesinnenminister ein, dass er sich "ein anderes Urteil" gewünscht hätte. Doch das Bundesverfassungsgericht habe das letzte Wort und im Übrigen "die EU-Richtlinie nicht beanstandet". Stattdessen hätten sie Wege aufgezeigt, wie man die Datenspeicherung verfassungskonform umsetzen könne. Genau dies müsse nun geschehen.
De Maizière sieht dabei vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Pflicht, die er aufforderte, die entsprechende EU-Richtlinie zügig und verfassungskonform in deutsches Recht umzusetzen. "Jetzt ist es an der Zeit, nicht mehr nur 'Nein' zu sagen. Sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten." Sein Ministerium werde dies "drängend unterstützen".
Unterstützung für diese Linie erhält der frühere Kanzleramtschef von Angela Merkel. Nach Ansicht der Bundeskanzlerin wirft das Karlsruher Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf. In einer Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion wies sie nach Angaben von Teilnehmern auf das "Vakuum" hin, das durch die Löschung der bisher gespeicherten Daten entstehen werde. So wie seine Parteichefin befürchtet auch der CDU-Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, dass die Behörden "viele Straftaten nicht mehr aufklären können". Deshalb drängt er ebenfalls auf eine schnelle Neuregelung.
Damit scheint ein Konflikt in der schwarz-gelben Koalition programmiert: Leutheusser-Schnarrenberger hatte noch als Oppositionspolitikerin die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit auf den Weg gebracht. Zudem setzte sie sich in den Koalitionsverhandlungen im Herbst für eine Aussetzung der entsprechenden Regelungen ein.
Kein Wunder, dass Leutheusser-Schnarrenberger das Urteil aus Karlsruhe ausdrücklich begrüßte. "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die FDP-Politikerin – und sieht im Gegensatz zu ihrem Kabinettskollegen keinen Grund zur Eile. Die Gesetzgebung müsse "seriös, handwerklich sorgfältig und eingebettet in die europäischen Überlegungen" erfolgen, sagte sie und verwies auf einen entsprechenden EU-Bericht im Herbst. Das Urteil werde genau geprüft, es bestehe kein Grund zur Eile: "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse."
Das sieht allerdings nicht nur der Innenminister, sondern auch die EU-Kommission anders. Sie fordert von Deutschland nun "rasch" ein neues Gesetz. Eine Frist gebe es dafür zwar nicht, sagten Diplomaten in Brüssel, dennoch werde die Kommission genau prüfen, ob das nationale Gesetz die EU-Regeln korrekt umsetze.
Auf europäischer Ebene sieht die Brüsseler Behörde im Gegensatz zu Leutheusser-Schnarrenberger ("Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.") keinen Anlass zu handeln und will auch nicht das zugrunde liegende EU-Gesetz überarbeiten. "Die Kommission begrüßt, dass das Urteil nicht die EU-Regelung angreift, sondern ausdrücklich zwischen EU-Gesetz und nationalem Gesetz unterscheidet", sagte ein Sprecher.
- Datum 02.03.2010 - 16:26 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
- Kommentare 19
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Stehe fest wie eine Mauer, Sabine !
Ich kann es nicht verstehen,
da hat die große Koalition der letzten Legislaturperiode ihre Unfähigkeit in der nationalen Ausgestaltung von EU-Richtlinien erneut bescheinigt bekommen und einer der Mitverantwortlichen nimmt sich nicht einmal die Zeit, sich zu schämen und vielleicht mal über das nachzudenken, was er da verbrochen hat. Nein, er fordert vielmehr ein rasches erneutes Handeln ohne die Chance zu nutzen, nochmals innezuhalten und sich gründlich damit zu beschäftigen.
Ich denke es wird Zeit, daß wir eine (beschränkte) persönliche Haftung für Politiker einführen. In diesem Falle halte ich eine Überwachung durch den Verfassungsschutz wegen nachgewiesener verfassungsfeindlicher Umtriebe für angemessen (und im Gegensatz zur NPD waren da nach meinem Wissen keine Maulwürfe am Werke).
"Sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten."
Das wirft zwangsläufig die Frage auf, warum man „kluge Gesetzgebungsarbeit“ nicht generell leistet.
Man gelangt zu der Auffassung, dass es nicht die Bürger unseres Landes sind, die eine zunehmende Tendenz des leichtfertigen Umgangs mit verfassungsrechtliche Grundsätzen erkennen lassen und einer/der Überwachung "bedürfen".
Es ist offensichtlich, das es Politiker ind, die aus fehlender Verantwortung gegenüber ihren Bürgern immer häufiger einer Überwachung (hier BVG) bedürfen, um Schaden für den Souverän abzuwenden.
Deutlich wird dies durch die in der Urteilsbegründung des BVG verwendete Formulierung des „besonders schweren Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis“, was ein bewusstes in Kauf nehmen der Überschreitung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen durch die Politik nahe legt.
Wie geschärft das demokratische Verständnis der Politik für derartige Sachverhalte ist, demaskiert sich in folgender Bemerkung:
Zwar räumte der Bundesinnenminister ein, dass er sich "ein anderes Urteil" gewünscht hätte. Doch das Bundesverfassungsgericht habe das letzte Wort und im Übrigen "die EU-Richtlinie nicht beanstandet".
Als Stichwort nenne ich hier nur Europol und die Möglichkeiten der Auslagerung von Abhörungen, wo derartige Überwachung nationale Gesetzgebungen nicht tangieren.
Alles wie gehabt.
"Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat das BVG verworfen"
Ich frage mich ob dies tatsächlich in die Kompetenz der Berliner Verkehrsbetriebe fällt. Falls der Autor das Bundesverfassungsgericht meinen sollte, welches BVerfG abgekürzt wird, dann sollte er das eventuell ändern.
unter europas politikern scheint vollkommen außer kontrolle geraten zu sein
bei dem ganzen wahnsinn stellt sich die frage, ob das nicht doch ansteckend ist
erschreckend auch das eindimensionale denken dieser feudalherren und feudalfrauen
aber noch schlimmer ist, wenn abgeordnete und minister damit angeben erst 2mal im inetrnet gewesen zu sein, wie ströbele von den ach so fortschrittlichen grünen, oder wenn frau nicht weiß was ein browser ist wie die gute exjustizministerin zypries von der spd - und solche leute stimmen dann darüber ab, was an daten gespeichert und aufgezeichnet werden soll ohne ahnung von technik, computern und was es mit der datensicherheit eigentlich so auf sich hat
bleiben SIE wenigstens STANDHAFT Frau Leutheuser-Schnarrenberger, danke !
Die Vorratsspeicherung ist so oder so Grundgesetzfeindlich!
Sie ist wie viele andere Erneuerungen, der Beginn einer absolut grausamen Welt welche durch Einschüchterung und Massenunterdrückung jeden Andersdenkenden im Keim vernichtet.
Das ändert auch eine Gesetzesänderung nicht.
Zur Erinnerung: Dieses Instrument wurde von den Amerikanern zwecks "Terrorrismusbekämpfung" uns Europäern aufgezwungen.
Der trügerische 11.September 2001 welcher in meinen Augen ein Inside Job war, hat die westliche Zivilisation fest im Griff.
Der Spruch ist schwach und mit dem Ausscheiden von Herrn Papier wird wohl eine neue, mehr christlichen Traditionen verhaftete, Verfassungs-Auslegung im Gericht Einzug halten.
Man muss ja nicht gleich in die Zeiten der christlichen Inquisition und christlichen Hexenverbrennung beschwören, aber zwei der Richter fanden den Verfassungsbruch der VDS nicht so tragisch und das Ergebnis ging ja bekanntlich mit 4:4 "recht knapp" aus. Und nach dem Ausscheiden von Herrn Papier entert wohl noch ein Richter das BVerfG auf dem Ticket der CDU.
Die Hoffnung, dass das BVerfG dann noch solch demokratiefeindlichen Unsinn wieder zurück pfeift und im Sinne der Freiheit und Demokratie die schlimmsten Patzer der Politik wieder aus dem Verkehr zieht, müssen wir dann wohl auf längere Zeit begraben.
Ich hoffe ja sehr, dass die CDU und die FDP in NRW die Mehrheit verlieren, dann gäbe es wenigstens im Bundesrat wieder eine Kontrollinstanz um für diese Legislatur-Periode solche Katastrophen zu verhindern. Aber eigentlich soll es ja auch so sein, dass man nicht immer das BVerfG braucht, um die Regierung an das Grundgesetz zu erinnern ..
Yussuf
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