Kindesmissbrauch Leutheusser will Recht auf Entschädigung stärken
Die Zahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle wächst. Die FDP fordert nun eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Doch auch die Kirche solle handeln.
Nach Bekanntwerden von Kindesmissbrauch an der hessischen Odenwaldschule sowie mehreren katholischen Einrichtungen will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rechte der Opfer auf Entschädigung stärken. Ebenso sprach sie sich für eine freiwillige Entschädigung der Opfer durch die katholische Kirche aus. "Es braucht ein klares Signal an die Opfer, wie zum Beispiel das Gespräch über freiwillige Wiedergutmachungen in den Fällen, in denen die rechtliche Verjährung eingetreten ist", sagte die Ministerin der Süddeutschen Zeitung.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben würden, die sich nicht länger bestreiten ließen, fügte die Ministerin hinzu. Zugleich forderte Leutheusser-Schnarrenberger die katholische Kirche abermals auf, die Aufklärung von Missbrauchsfällen konsequenter anzugehen als bisher.
Aber auch die zivilrechtliche Verjährungsfrist sollten verlängert werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Passauer Neuen Presse. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff wurden konkret und sprachen sich dafür aus, die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich dagegen skeptisch angesichts Forderungen nach einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen, wie sie unter anderem Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) verlangt hatte. Abhängig vom möglichen Strafmaß verjährt Missbrauch derzeit nach fünf bis zehn Jahren, gerechnet ab der Volljährigkeit des Opfers.
Unterdessen werden immer mehr Fälle bekannt. Nachdem Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen für Aufsehen sorgen, erreicht der Skandal nach Informationen der Nassauischen Neuen Presse jetzt auch die Limburger Domsingknaben. Ein ehemaliges Chormitglied habe Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst angeschrieben und ihm von Übergriffen des damaligen Dirigenten zwischen 1967 und 1973 berichtet. Der beschuldigte Domkapellmeister und Priester ist 2002 gestorben.
Auch gegen eine der ältesten diakonischen Einrichtung Deutschlands gibt es nun erste Missbrauchsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen 17 ehemalige Mitarbeiter eines Tochterunternehmens der Graf-Recke-Stiftung. Staatsanwalt Johannes Mocken bestätigte einen entsprechenden Bericht der ARD-tagesschau. Bei den Ermittlungen gehe es um Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung und Nötigung unter anderem von autistischen Kindern bei der Düsseldorfer Stiftungstochter Educon, die Schulen für behinderte und verhaltensauffällige Kinder betreibt.
Mocken sprach von einem "extrem rüden Umgang" mit den Kindern. Grundlage der Ermittlungen seien unter anderem zahlreiche Videos, auf denen der Umgang gefilmt worden sei: "Die Bilder sind teilweise extrem erschreckend", sagte der Staatsanwalt. Die Ermittlungen würden Monate dauern. Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich ein Sprecher der Stiftung nicht äußern.
Auch in den Niederlanden weitet sich ein Skandal um sexuellen Missbrauch von Kindern in Einrichtungen der Katholischen Kirche weiter aus. Neben etlichen Priestern werden jetzt erstmals
auch Nonnen beschuldigt, sich an kleinen Jungen vergangen zu haben, berichtete die Zeitung De Telegraaf.
Unter anderem schildert ein heute 63-Jähriger in dem Zeitungsbericht, wie er als knapp Elfähriger von Ordensschwestern in der katholischen Internatsschule "De Munt" in Tegelen unweit der
Grenze zu Nordrhein-Westfalen sexuell missbraucht wurde. In der Zeitung De Limburger gestand ein Geistlicher ein, dass er einst im Jungenpensionat "St. Maria ter Engelen" mehrfach Zeuge von Kindesmissbrauch durch Priester geworden sei.
Mehr als 200 mutmaßliche Opfer von sexuellem Missbrauch innerhalb der Katholischen Kirche der Niederlande haben bislang bei Behörden und Hilfsorganisationen entsprechende Beschwerden eingelegt. Die Aufdeckung sei auch durch den Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche Deutschlands gefördert worden, hieß es in Medienberichten.
Auch in Österreich sind an zwei Einrichtungen der katholischen Kirche Fälle von Kindermissbrauch bekannt geworden. Wie österreichische Medien berichteten, wird dabei auch der derzeitige Erzabt des Stiftes St. Peter in Salzburg beschuldigt, der zum Tatzeitpunkt Priesteramtsanwärter war. Er habe den Missbrauch, der rund 40 Jahre zurückliegt, bereits gestanden und seinen Rücktritt angeboten. Wie das heute 53-jährige Opfer dem Radiosender Ö1 sagte, wurde er auch von zwei anderen Patres der Benediktiner-Abtei sechs Jahre lang immer wieder missbraucht.
Die beiden Geistlichen, von denen einer inzwischen gestorben ist, wurden nach Angaben der Salzburger Staatsanwaltschaft 2005 in Marokko wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen festgenommen. Einer von ihnen wurde deshalb auch in Österreich verurteilt. Der Erzabt des Klosters hat dem Opfer dem Bericht zufolge Ende 2009 in einem Brief 5000 Euro angeboten. Der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser sagte dem Radiosender, die Summe sei kein Schweigegeld, sondern als Schmerzensgeld gedacht gewesen. "Das wollten wir auch mit dem Betroffenen abklären, wie viel das denn sein kann", sagte der Bischof.
Auch im Internat eines Privatgymnasiums des Bregenzer Zisterzienser-Klosters wurde in den 1980er Jahren mindestens ein Schüler sexuell missbraucht. Die Tat wurde von der Schule jahrelang vertuscht. Wie Abt Anselm van der Linde den Vorarlberger Nachrichten sagte, war der Täter geständig. Die Schule habe den zuständigen Bischof informiert und den heute 74-Jährigen nach Tirol versetzt, wo er heute noch als Priester arbeite. Er habe auch eine Therapie gemacht. Der Vater des Jugendlichen habe damals auf eine Anzeige verzichtet.
- Datum 09.03.2010 - 12:40 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
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der Rechtsfrieden hinter dem Anspruch des Opfers und der Gemeinschaft zurücktreten muss. Derartige Straftäter müssen sehr lange Zeit fürchten, entdeckt und bestraft zu werden. Jetzige Fälle zeigen, dass Opfer erst nach langer Zeit die Stärke entwickeln können, sich zu melden. Wenn die strafrechtliche Verfolgung den Opfern etwas das würgende Gefühl nimmt, darf auf den Täter keine Rücksicht genommen werden. Warum ist Leutheusser-Schnarrenberger diesbezüglich skeptisch ?
Leutheusser will Recht auf Entschädigung stärken. Ich halte diesen Vorschlag als reines ablenkungsmanöver. Es soll von den wirklichen Problemen ablenken, und dies sind die aufsichspflichten der staatlichen Stellen. Die über jahrzenten ihren Aufgaben in keinster weiße nachgekommen. Eine zerstörte Seele kann nicht wieder gesunden, in dem man es mit Geld versucht zu heilen. Es ist ein Grundübel der Politik, immer erst zu handeln, wenn ein Problem von der Presse aufgegriffen wird, dies ist Gift für unsere Gesellschaft. Ich habe noch von keinem Ministerpräsident der betroffenen Bundesländer irgendeine Reaktion vernommen. Dies ist eine erbärmliche Situation, für die betroffenen Ministerpräsidenten, und nicht hinnehmbar. Wir als Eltern werden in unseren Grundrechten beschnitten, und die verantwortlichen lassen diese Schweinereien zu. Ich bin für eine offengeführte Diskussion über sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Danke
....Politiker sollten wegen unterlassener Hilfeleistung und Grober Fahrlässigkeit in die juristische Pflicht genommen werden? Ich wäre da prinzipiell Ihrer Meinung, würde aber bedenken wollen, dass das gesamte Sozialsystem ähnlich zu betrachten wäre und die dort verursachten Schäden weit grösser sind; finanziell zumindest.
Eigentlich brauchen wir ein weit transparenteres Staats- und Gesetzeswesen mit weit robusteren Kontrollen inklusive Sanktionen gegen Regierungspersonen und öffentliche Bedienstete, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder solches Versagen gar verstecken oder schön reden.
....Politiker sollten wegen unterlassener Hilfeleistung und Grober Fahrlässigkeit in die juristische Pflicht genommen werden? Ich wäre da prinzipiell Ihrer Meinung, würde aber bedenken wollen, dass das gesamte Sozialsystem ähnlich zu betrachten wäre und die dort verursachten Schäden weit grösser sind; finanziell zumindest.
Eigentlich brauchen wir ein weit transparenteres Staats- und Gesetzeswesen mit weit robusteren Kontrollen inklusive Sanktionen gegen Regierungspersonen und öffentliche Bedienstete, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder solches Versagen gar verstecken oder schön reden.
Anstatt die Opfer zu entschädigen, sollten die Poliker das Strafrecht verändern und eindeutige Signale gegen die Täter senden.
[...]
Bitte verändern Sie das Strafrecht so dass Täter keine Möglichkeit mehr haben, auf den Spielwiesen der Kriminalität ungestraft sich zu tummeln.
Bitte verzichten Sie auf geschmacklose Forderungen. Danke. Die Redaktion/sh
frau leutheusser-schnarrenbergers hauptbetätigungsfeld katholische kirche vs. kleine kinder ist sicher wichtig und richtig gewählt. dennoch gehört zu ihren aufgaben auch, und genau darauf warte ich sehr, dass sie die unrechtsgesetze zur kaltstellung unverheirateter väter den menschenrechtsstandards anpaßt. dabei geht es um kinder und ihre väter HEUTE. bitte tun sie endlich etwas, frau ministerin!
Ich möchte euch diese Pedition ans Herz legen: http://norbert.denef.com/...
Es kann nicht sein, dass sexueller Missbrauch verjährt.
Was soll denn dieser Passus bedeuten, der wohl vollkommen am Leben vorbei ist. Wie kann sich denn in der Realität eine extern der Familie, also eine extern lebende Person, mag es sich um die leibliche Mutter oder den leiblichen Vater handeln über die Probbleme, Schwierigkeiten und Notwendigkeiten eines Mikrokosmos informieren oder gar positive Intensionen in den Alltag einbringen,
so diese Person sich ausgeschlossen fühlt oder gar mittels krimineller Aktionen ausgeschlossen wurde.
Der Schutz der Kinder bedeutet das duie Kinder in Ruhe und Geborgenheit aufwachsen können.
Dieses Recht ist mittels der neuen Umgangsregelungen außer kraft gesetzt. Jedes Kind heute muss dank der Umgangsregelungsgesetze alle 14 Tage am Wochenende in neue Zusammenhänge pendeln.
Ein beruflich engagierter Handlungsreisender ist nicht in diesen Streß gestellt... es werden Zigeuner gezüchtet...wie sollen diese Kinder jemals Ruhe und Frieden für sich selbst finden???
Gesund für Kinder wäre, wenn es NUR ein alleiniges Sorgerecht geben würde.
Hallo
So langsam entsteht der Eindruck das hier mit einem Generalverdacht gearbeitet und unbedingt angebliche (bis jetzt) Straftaten "aufgedeckt" werden sollen müssen.
Und dieser fast schon fanatische Eifer erinnert mich fatal an die Wormser Prozesse
http://de.wikipedia.org/w...
Auch in diesen wurde "aufgedeckt" und sehr schnell ohne Prozess gehandelt, mit für die Betroffenen sehr fatalen Folgen.
Deshalb erst mal die Kirche im Dorf, und die Ermittler ihre Arbeit tun lassen.
Gruss
Rene
daß Sie auf die Wormser Prozesse verlinken - dieses Drama macht nämlich deutlich, wie schwierig sich gerichtliche Auseinandersetzungen über sexualisierte Gewalt darstellen. Es ist oft unmöglich, zu gerichtsrelevanten Beweisen zu kommen, da Kinder ja in der Regel nicht in der Öffentlichkeit oder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.
Es stellt auch für die von sex. Gewalt Betroffenen eine nicht zu unterschätzende Belastung dar, sich im Rahmen von Ermittlungen und Prozess ihrem Leid, dazu in der Öffentlichkeit, erneut stellen zu müssen, sehr oft mit dem Erfolg, daß kein Verfahren eröffnet, kein Täter verurteilt werden kann. Von den sehr wenigen angezeigten Fällen können nur etwa 10% der Täter verurteilt werden. Was aber nicht heißt, daß keine sexualisierte Gewalt stattgefunden hat!
Ich bin für die Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt, da ich das, ähnlich wie die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, für ein gesellschaftliches Umdenken für wichtig halte. Im Zentrum haben aber immer die Betroffenen zu stehen, auch die haben eine Intimsphäre, die nicht für ein Strafbedürfnis der Öffentlichkeit zu verletzen ist - das ist erneuter Mißbrauch. Die Betroffenen dürfen und sollen sich in erster Linie darum kümmern, ein möglichst glückliches, möglichst normales Leben zu leben. Und das ist aufgrund der erlittenen Traumata meist schwer genug.
Das Wichtigste ist aber, daß nicht weiterhin die Schande an den Opfern klebt - dazu muß die Gesellschaft umdenken!
daß Sie auf die Wormser Prozesse verlinken - dieses Drama macht nämlich deutlich, wie schwierig sich gerichtliche Auseinandersetzungen über sexualisierte Gewalt darstellen. Es ist oft unmöglich, zu gerichtsrelevanten Beweisen zu kommen, da Kinder ja in der Regel nicht in der Öffentlichkeit oder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.
Es stellt auch für die von sex. Gewalt Betroffenen eine nicht zu unterschätzende Belastung dar, sich im Rahmen von Ermittlungen und Prozess ihrem Leid, dazu in der Öffentlichkeit, erneut stellen zu müssen, sehr oft mit dem Erfolg, daß kein Verfahren eröffnet, kein Täter verurteilt werden kann. Von den sehr wenigen angezeigten Fällen können nur etwa 10% der Täter verurteilt werden. Was aber nicht heißt, daß keine sexualisierte Gewalt stattgefunden hat!
Ich bin für die Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt, da ich das, ähnlich wie die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, für ein gesellschaftliches Umdenken für wichtig halte. Im Zentrum haben aber immer die Betroffenen zu stehen, auch die haben eine Intimsphäre, die nicht für ein Strafbedürfnis der Öffentlichkeit zu verletzen ist - das ist erneuter Mißbrauch. Die Betroffenen dürfen und sollen sich in erster Linie darum kümmern, ein möglichst glückliches, möglichst normales Leben zu leben. Und das ist aufgrund der erlittenen Traumata meist schwer genug.
Das Wichtigste ist aber, daß nicht weiterhin die Schande an den Opfern klebt - dazu muß die Gesellschaft umdenken!
Was Sie beide vorschlagen, ist nur eine Nebenerscheinung Ihres voyeuristischen Glotzens auf möglichst weit entfernte Orte, an denen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat.
Bitte realisieren Sie beide - sexualisierte Gewalt passiert nicht nur in Eliteinternaten, in der RKK oder in beispielsweise Amstetten, sondern mitten! in der Gesellschaft. Die meisten Kinder werden in Familien oder an anderen Orten der Geborgenheit vergewaltigt. Jedes 3.-4. Mädchen und jeder 5.-7. Junge macht mindestens eine Erfahrung sexualisierter Gewalt vor dem 16. Lebensjahr. Ihre Schwanz-ab- oder Kopf-ab-Forderungen helfen hier nicht mal ein bißchen weiter.
Sie @perlenkoenig sollten sich klar machen, daß das einzige! Forschungs- und Therapieprojekt in Deutschland http://www.kein-taeter-we... so unterfinanziert ist, daß bei geschätzt 200.000 sich von Kindern sexuell angezogen fühlenden Personen in D, von denen sich im Januar 08 etwa 700 um einen Therapieplatz beworben hatten, lediglich etwa 150 auch einer angeboten werden konnte.
Sie sollten sich bitte auch klar machen, daß die Todesstrafe nirgendwo abschreckend wirkt, Barbarei ist und es wenig sinnvoll ist, zur Bekämpfung der Barbarei sexualisierter Gewalt gegen Kinder diese Barbarei wieder einzuführen.
Sie @Argusaugen sind offensichtlich auf Schmerz scharf. Bitte ersparen Sie das den Lesern, unter denen sich auch von sexualisierter Gewalt Betroffene befinden, die ganz sicher keinen Bedarf an Schmerz und Voyeurismus haben.
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