Hans-Jürgen Papier Der Bändiger der Politik geht
Ausgerechnet das CSU-Mitglied Hans-Jürgen Papier hat sich als Verfassungsrichter zum Heroen der Bürgerrechtler entwickelt – zum Ärger vieler Politiker.
Einen solchen Auftritt wird Hans-Jürgen Papier nicht noch einmal erleben. Ein letztes Mal hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts am vergangenen Dienstag, kurz vor zehn Uhr morgens, die knisternde rote Robe seines Amtes übergestreift. Ein letztes Mal ist er mit seinen sieben Richter-Kollegen aus dem Ersten Senat vor die laufenden Fernsehkameras in Karlsruhe getreten, um "Im Namen des Volkes" Recht zu sprechen. Und ein letztes Mal hat er mit dem Urteil, das er in seiner spröden, strengen Sprache vortrug, die Sicherheitsdogmatiker in Berlin zur Verzweiflung getrieben: Verfassungswidrig und nichtig sei das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, verkündete Papier, alle bereits erhobenen Kommunikationsdaten müssten umgehend gelöscht werden, eine Neufassung des Gesetzes sei nur unter strengsten Auflagen möglich.
Ein Urteil wie ein Peitschenhieb - und ein Abgang mit Aplomb. Denn mit der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung hat das Verfassungsgericht nicht nur einen Maßstab für den staatlichen Umgang mit Daten gesetzt, dessen Folgen noch gar nicht abzuschätzen sind. Für Papier persönlich, der noch im März aus Altersgründen aus dem Amt scheiden wird, schließt sich mit dem Urteil auch ein Kreis. Der Richterspruch bestätigt und vertieft eine Linie der Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht unter seiner Ägide entwickelt hat. Genauer: die es entwickeln musste, um die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes auch in Zeiten des Terrors zu verteidigen.
Ein ums andere Mal haben die Karlsruher Richter die Berliner Innenpolitiker zurechtgewiesen; ein Anti-Terror-Gesetz nach dem anderen haben sie eingeschränkt, beschnitten oder gleich ganz abgeschmettert: die Online-Durchsuchung, das massenhafte Screening von Kfz-Kennzeichen, jetzt die Vorratsdatenspeicherung, um nur einige zu nennen, ein klärendes Wort zum BKA-Gesetz dürfte bald folgen. In der wohl spektakulärsten Entscheidung zerriss das Gericht das sogenannte Luftsicherheitsgesetz förmlich, das den Abschuss vollbesetzter Passagiermaschinen zur Gefahrenabwehr erlaubte, und schob noch gereizt hinterher, die Regierung möge bitte darauf verzichten, sich noch einmal an einem solchen Gesetz zu versuchen, das massiv die Menschenwürde verletze.
"Der Sinn des Staates ist der Schutz der Freiheit" hat Papier jüngst in einem Interview gesagt – und damit das liberale Credo seiner Amtszeit formuliert, die ihr wichtigstes Thema vom 11. September 2001 und den Folgen aufgepresst bekommen hat.
Dass ausgerechnet das CSU-Mitglied Papier sich zum Heroen der Bürgerrechtler und Datenschützer entwickeln würde, konnte niemand ahnen, als er 1998 auf Vorschlag der Union ans Bundesverfassungsgericht und 2002 zu dessen Präsident gewählt wurde. Der Münchner Staatsrechtslehrer galt anfangs als Konservativer und demonstrierte diese Haltung auch in einigen Minderheitsvoten, etwa, als es um die Regelung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ging. Anders als amerikanische Supreme Court Judges aber fühlen sich deutsche Verfassungsrichter weit weniger ihrer Weltanschauung als vielmehr dem Grundgesetz verpflichtet, und wer von ihnen knallharte Parteipolitik machen wollte, wäre im Kreis der Richter-Kollegen sofort isoliert.
Auch diese Neigung zur parteipolitischen Neutralität trägt viel zum Ansehen des Gerichts in der Bevölkerung bei. Dass es in den letzten Jahren eher noch gewachsen ist, erwähnt Papier immer wieder mit Stolz. Nur in Berlin, bei den Regierungsfraktionen und in den zuständigen Ministerien, haben die Urteile aus Karlsruhe, kaum überraschend, wenig Anklang gefunden. Die beharrlichen Einsprüche des Gerichts und seine detaillierten Vorgaben zur Neuformulierung der angefochtenen Normen waren für Parlamentarier und Kabinettsmitglieder häufig nur schwer zu schlucken. Wer Gesetze machen wolle, möge sich doch in den Bundestag wählen lassen, bemerkte der damalige Bundesinnenminister Schäuble einmal sichtlich vergrätzt.
Dabei wird von Kritikern wie von Lobrednern meist unterschlagen, dass das Gericht stets versucht hat, Freiheit und Sicherheit in eine vernünftige Balance zu bringen. In eine Balance, die die Bedrohungen des Rechtsstaats durch den islamistischen Terror ebenso wenig ignoriert wie die Gefahren, die den Grundrechten durch ein Übermaß an Überwachung erwachsen. Das war bei der Online-Durchsuchung so, die das Gericht eben nicht komplett verboten, sondern lediglich eingehegt und eingeschränkt hat. Und nach allem, was zu hören ist, können die Ermittler und Geheimdienste mit dem Resultat recht ordentlich arbeiten.
- Datum 04.03.2010 - 14:32 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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...das es dass Bundesverfassungsgericht gibt...in dem es viele Gesetze verhindert hat hat es die Politiker vielleicht davon bewart dass die Menschen endlich mal auf die Straße gehen und ihnen ihre Gesetze um die Ohren hauen...
Naja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibtNaja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibt) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.
Naja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibtNaja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibt) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.
ist seit Gründung der Bundesrepublik nicht ohne Grund das am meisten geschätzte Verfassungsorgan. Obwohl die Richter nach dem Parteiproporz berufen werden und ab und zu mal vom "roten" oder "schwarzen" Senat gesprochen wird, ist die richterliche Unabhängigkeit unangefochten. Natürlich wüten die Politiker, wenn ihnen ein Gesetz aus der Hand geschlagen wird, aber wenn die gesetzgeberische Qualität so schlecht ist, wie die Entwicklung der letzten Jahre beweist, ist dies nur gut so. So mussten Parlamentarier bei der Verhandlung über den europäischen Haftbefehl einräumen, dass sie das Gesetz im Bundestag beschlossen hatten, ohne es auch nur zu lesen.
Als junger Student musste ich das Urteil zum Parteiverbot der KPD lesen. Obwohl ich ziemlich links eingestellt war, hat mich die absolute Stringenz der Begründung stark beeindruckt. Die juristische Sorgfalt des Gerichts ist bis heute beispielhaft.
Bundesverfassungsgerichts Freude bei Legislative und Exekutive auszulösen. Vielen Dank für die gute Arbeit - schon seit Adenauers Zeiten.
PS. Vielleicht kann die ZEIT ja mal eine Gegenüberstellung des Grundgesetz-Urtext gegen die aktuelle Version des Grundgesetz stellen, damit man sehen kann wie viel Einschränkungen trotz Verfassungsgericht gemacht wurden.
Naja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibtNaja, ob das passieren würde... Wir sind ein Haufen fauler, träger Säcke geworden, die am Stammtisch (sofern es den noch gibt) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.) oder im Internet schimpfen aber im Endeffekt doch (fast) alles akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich die letzte Bastion der Grundrechte. Die "Volksvertreter" sind auch nur "Blockflöten" wie in der Volkskammer. "Einzelgänger" sind eher selten.
Haben er und seine Richter-Kollegen nicht Politik gemacht? War denn nun alles was er dort verkünden "durfte", reines "RECHT", also nur Rechtssprechung ohne politischen Hintergedanken?
Kennt denn niemand seine publizistischen Offenbarungen?
Nein, wenn es einen Präsidenten des BVerfG gegeben hat, der wirklich positiv überraschte, dann war es Ernst Benda.
"embedded" ist das Zauberwort.
Nachdem der bereits Journalismus in die aktuelle Politik eingebettet wurde, wären nun eigentlich die letzten Stänker dran.
Jede aktuelle Regierung sollte bestimmen können, wer wie lange im BGH und im Bundesverfassungsgericht für die Parteien arbeiten darf.
Die Rundfunkräte sind doch ein gutes Beispiel.
Dann gehören die geschilderten unangenehmen Begleiterscheinungen bald der Vergangenheit an.
Was soll denn das Ausland über unsere Politik/er denken, wenn derartige Rechtsprechungen fortgesetzt werden?
Wird Deutschland von Pfeifen regiert?
Na also.
Die Sprache des Artikels verrät ein eigenartiges Staatsver-
ständnis. "Bändiger" und "Peitschenhieb" sind Ausdrücke der
Zirkuswelt. Statt "zum Heroen" sollte es besser "zum Heros"
heißen.
Über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den
letzten Jahren kann man durchaus geteilter Meinung sein.
Der Präsident tritt nicht,wie fälschlich behauptet, aus
Altersgründen, sondern wegen Ablaufs seiner zwölfjährigen
Amtszeit in den Ruhestand.
Der deutsche Rechtsstaat gewährleistet, dass die deutschen Rechtsträger sich an Recht und Gesetz halten müssen. Das gilt natürlich auch für unsere Richter.
Nichtsdestotrotz geht einem Richterspruch auch immmer eine persönliche Beschäftigung mit dem jeweiligen Fall voraus. Rechtssprechung beeinhaltet also einen Interpretationsprozess. Deshalb hängt es insbesondere beim Bundesverfassungsgericht - dessen Aufgabe ja unter anderem die "korrekte" Auslegung des Grundgesetzes ist - auch immer von der dieses Amt inne habenden Person ab welche Urteile schlussendlich getroffen werden bzw. welche Urteile zu erwarten sind.
Ich für meinen Teil kann Hernn Papier für die in seiner Amtszeit liegenden Urteile nur beglückwünschen. Wie ja bereits von einem der vorherigen Poster erwähnt, hängt das Ausmaß des judikativen Eingriffes in die Rechtssetzung und -ausführung auch immer davon ab in welcher Weise Exexutive und Legislative ihre Arbeit machen und inwieweit diese das Grundgesetz tangiert.
Und meiner Einschätzung nach hat das Verfassung nur seine Arbeit als "Hüter der Verfassung" gemacht, wenn sie überzogene Sicherheitsgesetze, die die Freiheit des Bürgers einschränken und mit dem Grundgesetz, speziell der Menschenwürde, nicht vereinbar sind.
In diesem Sinne ein Hoch auf das Verfassungsgericht. Und den scheidenden Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier.
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