Vorratsdatenspeicherung "Meine Mandanten haben voll Recht bekommen!"

Meinhard Starostik hat 30.000 Bürger bei der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten. Im Interview sagt er, er hoffe auch auf ein Umdenken in Europa.

ZEIT ONLINE: Herr Starostik, betrachten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als Erfolg für sich und Ihre Mandanten?

Meinhard Starostik: Ja natürlich! Das Gesetz ist nichtig, es ist nicht mehr anwendbar. Meine Mandanten haben voll Recht bekommen.


ZEIT ONLINE:
Was sind für Sie die wichtigsten Punkte der Entscheidung?

Starostik: Ich halte drei Sachen für sehr wichtig. Erstens, die neue Transparenz für die Bürger. Es kann doch nicht sein, dass bisher alles hinter ihrem Rücken stattfand. Als Ausnahme kann es möglich sein, dass der Betroffene erst im Nachhinein Bescheid bekommt, wenn es für die Ermittlungen wichtig ist. Und im absoluten Ausnahmefall auch gar nicht benachrichtigt wird. Aber dafür bedarf es dann auch eines richterlichen Beschlusses.

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Zweitens hat das Gericht angeordnet, dass der Gesetzgeber klar regeln muss, wie auf die Daten zugegriffen werden kann. Das war bisher nicht so, und das ging nicht.

Drittens ist entscheidend, dass eine richterliche Kontrolle gegeben sein muss. Es bedarf eines richterlichen Beschlusses, um die Daten überhaupt verwenden zu können.

ZEIT ONLINE:
Das Urteil sieht vor, dass die Betroffenen in Zukunft benachrichtigt werden. Wie könnte so etwas aussehen?

Starostik: Wie bei einer Hausdurchsuchung heutzutage auch schon. Es muss eine richterliche Anweisung geben, und der Betroffene muss durch einen Brief benachrichtigt werden.

ZEIT ONLINE: Was erwarten Sie jetzt vom Gesetzgeber?

Starostik: Ich hoffe, dass der Gesetzgeber aufgrund der vielen Menschen, die an dem Protest teilgenommen haben, erkennt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht gewollt ist und dass er daraus seine Schlüsse zieht. Außerdem sehe ich derzeit in der Politik auch einfach keine Mehrheiten für ein neues Gesetz.

Mit der Entscheidung hat sich aber auch auf europäischer Ebene einiges geändert. Es wird ein politisches Umdenken geben und eventuell sogar die Richtlinie zurückgenommen, davon bin ich überzeugt. Immerhin hat sich Schweden geweigert, sie umzusetzen, und auch das rumänische Verfassungsgericht hat sie für verfassungswidrig erklärt.

ZEIT ONLINE: Das Urteil besagt, dass Vorratsdaten unter Auflagen auch in Zukunft gespeichert werden dürfen. Genügen die gemachten Auflagen, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen?

Starostik: Dazu mache ich mir heute noch keine Gedanken.

Leser-Kommentare
  1. Toll das es so schnell ging !

  2. Nachdem nun geklärt ist, dass die Vorratsdatenspeicherung rechtsstaatlich eine Frechheit der Politik ist, sollte nun mal öffentlich erklärt werden, dass sie auch sachlich unsinnig ist.

    Denn mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung fängt man allenfalls ein paar dumme Gauner. Etwas schlauere Gauner und Terroristen kommunizieren verdeckt, verstecken ihre Kommunikation in belanglosen Massendaten. Selbst arabische Autoschieberbanden haben heute eine Kommunikationsinfrastruktur, bei der die Vorratsdatenspeicherung vollkommen ins Leere läuft.

    Denn es geht nicht nur darum, was kommuniziert wird zu verstecken, sondern auch die Tatsache, dass überhaupt Kommunikation stattgefunden hat. Ohne den kompletten Datenstrom von Endgeräten in Händen von Verdächtigen abzugreifen, haben Ermittlungsbehörden überhaupt keine Chance. Und selbst dann können gut strukturierte Maskierungen und Legendierungen kaum erkannt werden. Von einem BKA mit dem technischen Know-how des unsrigen ist schon gar nichts auszurichten.

    Die technischen Möglichkeiten zur Verschleierung sind vielfältig. In der praktischen Abwicklung müssen die Nutzer noch nicht einmal versiert sein. Sie bekommen einen entsprechenden USB- Stick oder ein entsprechend vorbereitetes Mobiltelefon und der Rest läuft fast von allein.

    Im Ergebnis richtet man gegen wirklich Kriminelle mit einer Vorratsdatenspeicherung gar nichts aus, gegen Otto- Normalbürger hat man jedoch viel in der Hand. Geht es der Politik vielleicht genau darum?

  3. Wer wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet?

    Die Parteien, die seit Jahren eigentlich nur noch verfassungswidrige Gesetze beschlossen haben, also CDU, CSU und SPD?

    Nein! Die Linken werden beobachtet, die sich gegen all diese Gesetze gestellt haben.

    Daran allein sieht man, wie korrupt dieser Staat ist.

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