Arbeitnehmerdaten Union für grundsätzliche Prüfung von Elena
Nach Beschwerden von Bürgern, Datenschützern und Opposition wird nun auch in der Union die Kritik an Elena lauter. Die Sammlung so vieler Daten sei nicht angemessen.
© Rainer Jensen dpa/lbn

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, übt Kritik an Elena
"Mit dem elektronischen Entgeltnachweis entsteht eine Art Vorratsdatenspeicherung, die von vielen zu Recht skeptisch gesehen wird." Der Satz ist nicht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, sondern er stammt von Hans-Peter Uhl (CSU), seines Zeichens innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Er sagte ihn der Neuen Osnabrücker Zeitung. Uhl forderte die Bundesregierung auf, Elena unter dem Aspekt des Datenschutzes "grundsätzlich auf den Prüfstand" zu stellen. Es gelte, die Speicherung von Daten auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.
Er halte es nicht für angemessen, derart viele sensible Daten über Beschäftigte zentral zu sammeln, nur um ein nachrangiges Interesse der Wirtschaft an weniger Bürokratie zu bedienen, sagte Uhl. Doch grenzte er diese Kritik dann sogleich von der erwähnten Vorratsdatenspeicherung ab, an der die Union weiter festhält. Es bestehe ein entscheidender Unterschied zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, die "dem wichtigen Zweck dient, schwerste Kriminalität zu bekämpfen".
Schaar hält Elena für "unverhältnismäßig"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, ist schon länger der Meinung, dass der elektronische Entgeltnachweis Elena zu viele Daten von Arbeitnehmern erfasst. Seit dem 1. Januar sind alle Firmen verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Durch diesen elektronischen Entgeltnachweis sollen die Anträge auf staatliche Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld und Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden können. Das System betrifft bis zu 40 Millionen Beschäftigte und deren Einkommensdaten.
"Es wird ein Datensatz generiert und dann der abrufenden Stelle zur Verfügung gestellt", sagte Schaar. Wegen dieser Verfahrensweise ergebe sich die Frage, ob Elena eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung sei. "Die Frage ist, ob ein solches Verfahren wirklich verhältnismäßig ist, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit sehr viel weniger Daten erreichen lassen", sagte Schaar. "Man hat eins zu eins das, was auf Papier erhoben wird, auf dieses zentrale Verfahren übertragen." Er hätte sich gewünscht, dass bei jeder einzelnen Information überprüft worden wäre, ob sie notwendig ist. Dies werde jetzt erst nachgeholt.
Ein weiterer Mangel ist aus Sicht des Bundesbeauftragten, dass Arbeitgeber zwar beispielsweise sensible Daten wie den Entlassungsgrund eines Mitarbeiters in die Datenbank einspeisen, die Betroffenen diese aber nicht auf ihre Richtigkeit prüfen können. Eine solche Auskunftserteilung sei erst ab Januar 2012 geplant. "Das darf nicht so sein", sagte Schaar.
Sicherheitsbedenken bei Elena hat der Bundesbeauftragte grundsätzlich nicht. Alle Daten würden mit einer kryptografischen Verschlüsselung gespeichert. Außerdem könnten sie nicht von den Ämtern auf eigene Initiative abgerufen werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Daten freischaltet. "Man hat das Menschenmögliche getan, um einen Missbrauch der Daten auszuschließen."
Datenschützer halten neues System für grundgesetzwidrig
Bürgerrechtler haben eine von mehr als 22.000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die staatliche Zentral-Datenbank zur Erfassung von Einkommensdaten eingereicht. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch die Übergabe der Unterlagen, womit die Beschwerde offiziell anhängig ist. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist völlig offen.
Auf den Weg gebracht hatte die Beschwerde der Bielefelder Verein Foebud, der sich für Datenschutz und Bürgerrechte engagiert und die Folgen der Einführung neuer Kommunikationstechnologien kritisch begleitet. In den vergangenen Wochen hatte der Verein nach eigenen Angaben 22.005 Vollmachten von Bürgern gesammelt, die sich der Verfassungsbeschwerde anschlossen.
Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte in Berlin, ihre Partei begrüße die Verfassungsbeschwerde und verlange eine "grundsätzliche Überarbeitung" der Pläne. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) teilte mit, er teile die verfassungsrechtlichen Bedenken.
Nach fortgesetzter Kritik von Datenschützern hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kurz nach dem Start von Elena Anfang des Jahres bereits Nachbesserungen angekündigt.
- Datum 01.04.2010 - 10:24 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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Scheinbar bekommen einige jetzt das Flattern und fürchten, dass ihnen das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Gesetz um die Ohren haut.
Allmählich wird mir klar, warum der Verfassungsschutz seine Mitarbeiter bei Bundestagsmitgliedern platziert.
Kann man bitte das Projekt „digitaler Personalausweis“ jetzt schon mal einstellen?
Wie problematisch das Thema und wie kopflos, beeinflussbar und ohne Basis Politik in diesem Bereich ist, sieht man ja jetzt schon an der Minimalversion der Jobcard.
Wenn der gute Orson Wells geahnd hätte was die Demokraten mit Informationstechnik alles für Spielchen aushecken würden,wäre ihm sicher elend schlecht geworden.Wir haben nähmlich diesen Punkt,von Wells beschrieben erreicht,nein überschritten!
Die Bespitzelung des BÜrgers ist geradezu diametral entgegengesetzt unserer freiheitlichen Verfassung.
Will nicht heissen,dass man bei gewissen Entwicklungen nicht etwas früher Bescheid wissen sollte.Es sind eben diese absoluten Fehlentwicklungen wie "Elena" die die Menschen aufhorchen lassen.Bei der Allgegenwärtigkeit dieser Überwachungsmaschinerie wird so manchem klar,wie dicht am Abgrund des totalen Überwachungsstaates sich unsere Zivilisation bewegt.Und das Alles wird demokratisch im berliner Parlament beschlossen,und dem Bürger übergestülbt.
Wenn es aber um die Löschung von Kinderpornographie im Net geht, da kommen dann diese Berufsbedenkenonkels u. Tanten und streiten über Sperren oder Löschen solcher Seiten.Das ist dann das,was die allermeisten von uns nicht verstehen,wenn in diesem Zusammenhang dann von Zensur phantasiert wird.Die Erstellung von Kinderpornographie und die Verfügbarmachung im Netz sind Straftatbestände und ausserdem das niedrigste Level auf dem Menschen sich bewegen können.Jedem,der sich in diesem Bereich bei Produktion oder Verbreitung engagiert muß ohne ansehen der Person aufs schärfste bestraft werden.Das wäre dann etwas was der Bürger versteht und absolut hinter dem Gesetzgeber stünde.
wurde durch den BT und mit Zustimmung des BR verabschiedet. Das mag jedem als Hinweis dienen, inwieweit Abgeordnete ihre Aufgabe lt. gesetzlichem Auftrag wahrnehmen oder das Gewissen durch Anordnung von oben ersetzt wird. Es ist beschämend zu erkennen, wie bedenkenlos die "Gesetzmaschine" funktioniert, welche verfassungsrechtliche Gewichtung einfliesst in das Gewerk aus Wissbegierde, Sammlerwut und Kontrollwahn; man könnte meinen, die Geschichte sei umgekehrt verlaufen, die BRD von der DDR vereinnahmt worden, was schon bei parteiinternen Abstimmungsergebnissen über 90 % deutlich wird.
Die Gesetzmäßigkeiten der verfassungsrechtlichen "Physik" werden zur Zeit nachhaltig außer Kraft gesetzt, von Anwälten, Beamten, einer Physikerin und Mitläufern, Populisten.
Dabei ist niemand auszunehmen, da alle nur den eigenen Vorteil in seinem vielfachen Vorkommen realisiert sehen wollen und erfahrungsgemäß das Gesetz keine Anwendung findet, wenn es sich gegen die Gesetzgeber richtet.
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