Prozessauftakt Tauss streitet privates Interesse an Kinderpornos ab
Der frühere SPD-Bundespolitiker Jörg Tauss hat vor Gericht den Besitz von Kinderpornografie zu beruflichen Zwecken eingeräumt. Privat habe er daran kein Interesse gehabt.
©dpa/ Uli Deck

Unter enormem Medieninteresse hat in Karlsruhe der Prozess gegen den Ex-SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des Verdachts auf Kinderporno-Besitz begonnen
Beim Prozessauftakt vor dem Karlsruher Landesgericht sagte Tauss aus, als SPD-Medienexperte lediglich recherchiert zu haben, um einen Kinderporno-Ring auszuheben. Er gab jedoch zu, das Material "besessen" und "beschafft" zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen im Besitz von Kinderpornographie gewesen zu sein. Die Ermittler hatten das Material im März vergangenen Jahres in seiner Dienstwohnung gefunden.
Der Politiker habe vor allem Bilder und einige Videos gespeichert, die Kinder zwischen etwa 4 und 17 Jahren beim Oral- oder Analverkehr untereinander oder mit Erwachsenen zeigten, sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. Außerdem habe er mit vier Mitgliedern der Kinderporno-Szene Bilder über sein Handy ausgetauscht. Auch drei DVDs seien bei ihm gefunden worden. Tauss habe gewusst, dass die Kinder auf den Bildern jünger als 14 Jahre, die Jugendlichen jünger als 18 Jahre gewesen seien, und der Besitz der Pornos damit strafbar sei.
Die Verteidigung kritisierte vor allem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Abgeordnete sei „in eine Ecke gedrängt“ worden, aus der er nur noch schwer wieder herauskomme. Egerer-Uhrig wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf, sie habe Tauss in der Öffentlichkeit diskreditiert und bloßgestellt. “Herr Tauss ist hier nicht, weil er Abgeordneter war oder irgendeiner politischen Partei angehört oder angehört hat. Herr Tauss ist hier, weil er Kinderpornos versendet, sich verschafft und besessen hat “, sagte sie.
Zeugen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt vernommen werden. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Udo Scholl, welcher Beschäftigung er derzeit nachgehe, sagte Tauss: „Ich bin der Ex-Abgeordnete, der auf das Ende dieses Prozesses wartet.“ Der frühere Politiker wirkte gefasst und verfolgte das Verlesen der Anklage mit gesenktem Kopf. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 28. Mai erwartet.
- Datum 18.05.2010 - 17:04 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
- Kommentare 26
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




"Die Ermittler hatten das Material im März vergangenen Jahres in seiner Dienstwohnung gefunden."
Unterm bett und im Kleiderschrank, da wo ein guter Detektiv eben seine Beweise lagert.
wir erkennen aber auch an diesem Fall, wer sich so alles im Bundedstag tummelt. Trotz der "vielen Arbeit" mit 25 Tagesüberstunden drängen sich alle möglichen Typen ins Parlament. Bei einigen MdBs steht als Berufsbezeichnung "Sonstiges". Wieso sollte dieser H. Tauss Rückgrat haben ? Das brauchte er dort doch gar nicht.
wir erkennen aber auch an diesem Fall, wer sich so alles im Bundedstag tummelt. Trotz der "vielen Arbeit" mit 25 Tagesüberstunden drängen sich alle möglichen Typen ins Parlament. Bei einigen MdBs steht als Berufsbezeichnung "Sonstiges". Wieso sollte dieser H. Tauss Rückgrat haben ? Das brauchte er dort doch gar nicht.
hätte der Herr den ganzen Mist mal alles der Polizei übergeben sollen-aber unterm BETT AUFBEWAHREN???????
Die deutsche Justiz scheint es damit nicht so genau zu nehmen......
http://www.zeit.de/gesell...
Mit welcher Art Massstab pflegt man hier zu messen?
wir erkennen aber auch an diesem Fall, wer sich so alles im Bundedstag tummelt. Trotz der "vielen Arbeit" mit 25 Tagesüberstunden drängen sich alle möglichen Typen ins Parlament. Bei einigen MdBs steht als Berufsbezeichnung "Sonstiges". Wieso sollte dieser H. Tauss Rückgrat haben ? Das brauchte er dort doch gar nicht.
...mit dem Thema beschäftigt? Ist es nicht erlaubt die Details eines Themas genau zu untersuchen, wenn man sich um die Gesetzgebung dazu bemühen soll? Ich würde eigentlich auch erwarten, dass Reporter solche Bilder und Videos auf ihren Computern haben, wenn sie über Kinderpornographie und der dagegen sinnvollen Gesetzgebung berichten sollen. Oder ist es besser, wenn Politiker, die die Details nicht kennen Gesetze erlassen und Reporter, die nicht wissen, was wirklich ist, darüber berichten?
Um z. B. Gesetze gegen Mord und Totschlag, Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug zu verbessern, braucht man diese Taten durchaus nicht selbst zu begehen, damit man sachverständig wird.
Muss man bei Tauss noch strafmildernd berücksichtigen, dass er großzügig einräumt, dass das, was man bei ihm gefunden hat, tatsächlich Kinderpornografie ist und dass er das Material selbst beschafft hat?
Völlig Recht hat natürlich auch die Verteidigung, dass Tauss in eine Ecke gedrängt wurde, aus der er nur noch schwer herauskommt.
Das wär ja auch noch schöner, wenn er tatsächlich aus dieser Ecke wieder heraus käme und würde dem Fass den Boden raushauen.
Das ist ja gerade die Catch22-Situation. Beim Thema KiPo können die Strafverfolgungsbehörden behaupten, was sie wollen. Wer versucht, diese Behauptungen zu überprüfen, macht sich automatisch strafbar. Kein Journalist, der zu diesem Thema schreibt, darf (!) irgendwelche eigenen Erkenntnisse dazu haben. Deshalb besteht alles, was wir zum Thema KiPO zu lesen bekommen, aus durchgequirlten BKA-Verlautbarungen, angereichert mit Spekulationen und Weltsicht des verfassenden Journalisten. Die Vermutung, dass die Behauptungen des BKA nicht immer ganz akkurat sein könnten, hat Tauss Schon seit vielen Jahren immer wieder laut geäußert.
Ich weiss nicht, ob das, was Tauss sagt, die Wahrheit ist. Ich weiss aber, dass es durchaus Sinn ergibt.
Um z. B. Gesetze gegen Mord und Totschlag, Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug zu verbessern, braucht man diese Taten durchaus nicht selbst zu begehen, damit man sachverständig wird.
Muss man bei Tauss noch strafmildernd berücksichtigen, dass er großzügig einräumt, dass das, was man bei ihm gefunden hat, tatsächlich Kinderpornografie ist und dass er das Material selbst beschafft hat?
Völlig Recht hat natürlich auch die Verteidigung, dass Tauss in eine Ecke gedrängt wurde, aus der er nur noch schwer herauskommt.
Das wär ja auch noch schöner, wenn er tatsächlich aus dieser Ecke wieder heraus käme und würde dem Fass den Boden raushauen.
Das ist ja gerade die Catch22-Situation. Beim Thema KiPo können die Strafverfolgungsbehörden behaupten, was sie wollen. Wer versucht, diese Behauptungen zu überprüfen, macht sich automatisch strafbar. Kein Journalist, der zu diesem Thema schreibt, darf (!) irgendwelche eigenen Erkenntnisse dazu haben. Deshalb besteht alles, was wir zum Thema KiPO zu lesen bekommen, aus durchgequirlten BKA-Verlautbarungen, angereichert mit Spekulationen und Weltsicht des verfassenden Journalisten. Die Vermutung, dass die Behauptungen des BKA nicht immer ganz akkurat sein könnten, hat Tauss Schon seit vielen Jahren immer wieder laut geäußert.
Ich weiss nicht, ob das, was Tauss sagt, die Wahrheit ist. Ich weiss aber, dass es durchaus Sinn ergibt.
Datenschützer und Internetrecht Spezialisten die Deutschland in der Politischen Landschaft hatte. Wie man so gerne sagt ein Pragmatiker der sich mit guter Argumentation gegen die pauschale Ueberwachung von Netzwerken und Computern eingesetzt hatte... dafür aber auf die Serverbetreiber (die meisten davon in den USA und Deutschland) und Hersteller dieser Materialien vorgehen wollte nur ist dieses Vorgehen politisch nicht gut verwertbar. Dies war gewissen Uberwachungsfanatikern im Bund ein Dorn im Auge... Tauss musste irgendwie gegangen werden...
Ich hoffe die Verhandlung geht bald vorbei und Tauss wird entlastet von diesen Vorwürfen.
Zudem, was wurde in der Zwischenzeit gegen die in Deutschland stationierten Server getan?
Um z. B. Gesetze gegen Mord und Totschlag, Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug zu verbessern, braucht man diese Taten durchaus nicht selbst zu begehen, damit man sachverständig wird.
Muss man bei Tauss noch strafmildernd berücksichtigen, dass er großzügig einräumt, dass das, was man bei ihm gefunden hat, tatsächlich Kinderpornografie ist und dass er das Material selbst beschafft hat?
Völlig Recht hat natürlich auch die Verteidigung, dass Tauss in eine Ecke gedrängt wurde, aus der er nur noch schwer herauskommt.
Das wär ja auch noch schöner, wenn er tatsächlich aus dieser Ecke wieder heraus käme und würde dem Fass den Boden raushauen.
....Behörden in China und Iran, wie Sie das tun. Es geht aber nicht darum ob jemand Gesetze brechen sollte dürfen. Es geht darum, dass das Gesetz schlecht ist.
....Behörden in China und Iran, wie Sie das tun. Es geht aber nicht darum ob jemand Gesetze brechen sollte dürfen. Es geht darum, dass das Gesetz schlecht ist.
Das ist ja gerade die Catch22-Situation. Beim Thema KiPo können die Strafverfolgungsbehörden behaupten, was sie wollen. Wer versucht, diese Behauptungen zu überprüfen, macht sich automatisch strafbar. Kein Journalist, der zu diesem Thema schreibt, darf (!) irgendwelche eigenen Erkenntnisse dazu haben. Deshalb besteht alles, was wir zum Thema KiPO zu lesen bekommen, aus durchgequirlten BKA-Verlautbarungen, angereichert mit Spekulationen und Weltsicht des verfassenden Journalisten. Die Vermutung, dass die Behauptungen des BKA nicht immer ganz akkurat sein könnten, hat Tauss Schon seit vielen Jahren immer wieder laut geäußert.
Ich weiss nicht, ob das, was Tauss sagt, die Wahrheit ist. Ich weiss aber, dass es durchaus Sinn ergibt.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren