Urteil Schreibers Schweigen war verräterisch

Gierig, skrupellos, egoistisch: In seinem Urteil zeichnet der Richter ein hässliches Bild des Ex-Lobbyisten – und beendet einen der größten Skandale des Landes.

Sein Pokerface bewahrt der Angeklagte bis zum bitteren Ende. Als Rudolf Weigell, der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg, kurz nach elf Uhr vormittags das Urteil gegen Karlheinz Schreiber und damit das vorläufige juristische Ende einer der größten politischen Affären der Bundesrepublik verkündet, da lässt sich der Angeklagte keine Regung anmerken.

Mit festem, keine Emotion verratendem Blick schaut er in die vierte Reihe des bis auf den letzten Platz gefüllten Zuschauerraumes im schlichten Schwurgerichtssaal. Dort sitzt seine Frau Barbara. Der starre Blick, den sie zurückwirft, wirkt hingegen schockiert und aufgewühlt. Acht Jahre lang muss ihr Mann nun ins Gefängnis, angesichts seines Alters von 76 Jahren kommt das zumindest statistisch gesehen einem Lebenslänglich gleich.

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Als der Richter dann knapp 40 Minuten lang ausführt, wieso das Urteil so hoch – und härter als von vielen professionellen Prozessbeobachtern erwartet und nur knapp unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten neuneinhalb Jahren – ausgefallen ist, da zeigt Schreiber doch noch persönliche Regungen, wenngleich auch die wie ein Ablenkungsmanöver wirken. Er lächelt, macht sich grinsend Notizen, und hin und wieder wirft er seiner Frau einen symbolischen Kuss durch den Saal zu. Sprechen tut Schreiber wie zuvor während des gesamten Prozesses auch an diesem Tag bis auf ein paar Begrüßungsfloskeln kein Wort. Aber sein Gesicht zeigt deutlich, wie wenig er von den Begründungen hält, mit denen er jetzt hinter Gitter wandert.

Aus Sicht des Gerichts hingegen gibt es "nicht den geringsten Zweifel", dass Schreiber in sechs besonders schweren Fällen zwischen 1988 und 1993 Steuern in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro hinterzogen hat. Das hätten Schweizer Bankunterlagen und andere Dokumente belegt, die Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft in einer vor 15 Jahren begonnenen, mühevollen Recherche zusammengetragen haben.

Die beiden Männer, denen ein Großteil dieses Verdienstes zuteil wird, sitzen mitten im Zuschauerraum, der frühere Staatsanwalt Winfried Maier und der Steuerfahnder Winfried Kindler. Ob er Genugtuung empfinde, war Kindler am Morgen vor dem Saal gefragt worden. "Nein", hatte er geantwortet. Man empfinde an so einem Tag eher Mitgefühl mit dem Menschen, der da verurteilt werde.

Ähnlich äußerte sich hinterher auch der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, der hartnäckig auf Schreibers Auslieferung aus Kanada bestanden hatte, die im vergangenen Jahr nach einem zehnjährigen juristischen Tauziehen endlich zustande kam: Er sei "zufrieden" mit dem Urteil. "Aber es ist nicht meine Art, auf Leuten, die am Boden liegen, noch herumzutreten."

In seiner Urteilsbegründung zeichnete Richter Weigell ein weniger mitfühlendes Bild des einstigen Thyssen-Lobbyisten und millionenschweren Parteispenders, der seine Provisionszahlungen in Höhe von rund 33 Millionen Euro für die Einfädelung von Flugzeug- und Panzergeschäften mit Kanada, Saudi-Arabien und anderen Ländern nicht versteuert, sondern auf ausländischen Tarnkonten geparkt hatte. Gierig, skrupellos und nur auf seinen Vorteil bedacht habe Schreiber agiert. Die Verweise auf andere angeblich Begünstige seiner Millioneneinnahmen seien "Schutzbehauptungen".

Das sei durch mehrere Barabhebungen Schreibers und seiner Frau von den unter fingierten Firmennamen geführten Auslandskonten in teilweise zweistelliger Millionenhöhe zweifelsfrei bewiesen – Geld, das zu kleinen Teilen an hochrangige Vertreter von Regierung und Parteien wie den einstigen Staatssekretär Holger Pfahls oder den CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep floss, was in der Folge vor gut zehn Jahren die CDU-Spendenaffäre auslöste.

Leser-Kommentare
  1. ein paar erhellende Worte zu den üppigen Geldflüssen in die schwarzen Kassen der CDU gewünscht und über die Rolle die deren oberster Chef tatsächlich dabei gespielt hat ;)

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    • BSiR
    • 05.05.2010 um 21:43 Uhr

    Mehr Aufklärung habe ich mir auch gewünscht.
    Aber mit dem Urteil ist erst einmal die Volksseele befriedigt.
    Mehr Aufklärung hätte aber nicht in die Zeit gepasst, da der damalige Vorsitzende der CDU zum 80. ja umfassend gewürdigt werden sollte.
    Zwei Vermutungen seien mir aber bzgl. des Stillschweigens von Herrn Schreiber erlaubt:
    Entweder gibt es hinter den Kulissen einen Deal und er kommt nach 1 Jahr wieder raus wegen Krankheit, Alter o.ä., oder er hat das Strafmaß völlig falsch eingeschätzt und sucht nun auf der größeren Bühne des BGH mit viel mehr Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu agieren.

    • BSiR
    • 05.05.2010 um 21:43 Uhr

    Mehr Aufklärung habe ich mir auch gewünscht.
    Aber mit dem Urteil ist erst einmal die Volksseele befriedigt.
    Mehr Aufklärung hätte aber nicht in die Zeit gepasst, da der damalige Vorsitzende der CDU zum 80. ja umfassend gewürdigt werden sollte.
    Zwei Vermutungen seien mir aber bzgl. des Stillschweigens von Herrn Schreiber erlaubt:
    Entweder gibt es hinter den Kulissen einen Deal und er kommt nach 1 Jahr wieder raus wegen Krankheit, Alter o.ä., oder er hat das Strafmaß völlig falsch eingeschätzt und sucht nun auf der größeren Bühne des BGH mit viel mehr Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu agieren.

  2. Zuvor hatte Schäuble am 10. Januar 2000 eingeräumt, vom Waffenhändler Karlheinz Schreiber im Jahre 1994 eine Bar-Spende über 100.000 DM für die CDU entgegengenommen zu haben. Am 31. Januar 2000 gibt Schäuble ein weiteres Treffen mit Schreiber im Jahr 1995 zu. Die Schatzmeisterei der CDU habe den Betrag als „sonstige Einnahme“ verbucht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/CDU-Spendenaffäre

    Unser Spendenminister äh ich mein Finanzminister.

    • BSiR
    • 05.05.2010 um 21:43 Uhr

    Mehr Aufklärung habe ich mir auch gewünscht.
    Aber mit dem Urteil ist erst einmal die Volksseele befriedigt.
    Mehr Aufklärung hätte aber nicht in die Zeit gepasst, da der damalige Vorsitzende der CDU zum 80. ja umfassend gewürdigt werden sollte.
    Zwei Vermutungen seien mir aber bzgl. des Stillschweigens von Herrn Schreiber erlaubt:
    Entweder gibt es hinter den Kulissen einen Deal und er kommt nach 1 Jahr wieder raus wegen Krankheit, Alter o.ä., oder er hat das Strafmaß völlig falsch eingeschätzt und sucht nun auf der größeren Bühne des BGH mit viel mehr Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu agieren.

    Antwort auf "Ich hätte mir"
  3. Bin begeistert. Schreiber hat bestimmt jede Menge Leute die er deckt in den höchsten und einflussreichsten Kreisen. Die haben auch garantiert versucht, Einfluss aufs Gericht zu nehmen. Und da steht Rudolf Weigell, der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg auf wie ein Mann und verurteilt Schreiber, hoch. Das sind Momente, in denen ich noch an das Guten im Menschen und die Gerechtigkeit glaube.
    Wollen hoffen, dass sich der Bundesgerichtshof ebenso standfest und unbeeinflussbar zeigt.
    Ich bin nämlich überzeugt davon, dass Schreiber, sollte er wirklich endinstanzlich eine sehr hohe Strafe bekommen, doch noch nachträglich aus verletztem Stolz/Eitelkeit/WasAuchImmer auspackt. Davor geht manchem im Deutschland ganz oben bestimmt noch ganz gewaltig die Düse.

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    allerdings glaube ich nicht wirklich dran. Ich hatte ja gehoft, das Schreiber während des Prozesses auspackt, aber wenn er es jetzt noch nicht getan hat, warum sollte er es später tun? Wenn das Urteil rechtskräftig ist bringt ihm das doch gar nichts mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wirklich alles so lange hinauszögern will, bis er eine möglichst breite Öffentlichkeit ansprechen kann.

    allerdings glaube ich nicht wirklich dran. Ich hatte ja gehoft, das Schreiber während des Prozesses auspackt, aber wenn er es jetzt noch nicht getan hat, warum sollte er es später tun? Wenn das Urteil rechtskräftig ist bringt ihm das doch gar nichts mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wirklich alles so lange hinauszögern will, bis er eine möglichst breite Öffentlichkeit ansprechen kann.

  4. finde ich, unabhängig von einer gewissen Genugtuung, dass der Richter Herrn Schreiber sein "beharrliches Schweigen" bei der Bemessung der Strafe negativ anrechnet. Wenn es das Recht eines Beklagten ist, zu schweigen, so darf es ihm m.E.n. auch nicht als strafschärfend vorgeworfen werden.

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    • BSiR
    • 06.05.2010 um 3:06 Uhr

    Kein Angeklagter ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
    Man müsste den genauen Tenor des Urteils kennen. Strafverschärfend kann ein Urteil nicht sein, wenn der Beklagte nicht den Wünschen des Richters zwecks uneingeschränkter Aufklärung folgt.
    Es gibt schon zu denken, dass eine ganze Reihe von Anklagepunkten fallengelassen wurden und nur noch die Steuerhinterziehung übrig geblieben ist. Den Staatssekretär Pfahl hat man notwendigerweise opfern müssen. Aber waren da nicht mehr Beteiligte als nur der und Franz Josef S.?

    • BSiR
    • 06.05.2010 um 3:06 Uhr

    Kein Angeklagter ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
    Man müsste den genauen Tenor des Urteils kennen. Strafverschärfend kann ein Urteil nicht sein, wenn der Beklagte nicht den Wünschen des Richters zwecks uneingeschränkter Aufklärung folgt.
    Es gibt schon zu denken, dass eine ganze Reihe von Anklagepunkten fallengelassen wurden und nur noch die Steuerhinterziehung übrig geblieben ist. Den Staatssekretär Pfahl hat man notwendigerweise opfern müssen. Aber waren da nicht mehr Beteiligte als nur der und Franz Josef S.?

  5. allerdings glaube ich nicht wirklich dran. Ich hatte ja gehoft, das Schreiber während des Prozesses auspackt, aber wenn er es jetzt noch nicht getan hat, warum sollte er es später tun? Wenn das Urteil rechtskräftig ist bringt ihm das doch gar nichts mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wirklich alles so lange hinauszögern will, bis er eine möglichst breite Öffentlichkeit ansprechen kann.

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    • BSiR
    • 06.05.2010 um 2:51 Uhr

    Es ist eben noch nicht rechtskräftig. Ich weiß nicht, ob er weiter in U-Haft sitzt oder bis zum Termin am BGH Freigänger mit Auflagen wird.
    Wie langsam die Mühlen bei diesem Gericht mahlen, dürfte allseits bekannt sein.

    • BSiR
    • 06.05.2010 um 2:51 Uhr

    Es ist eben noch nicht rechtskräftig. Ich weiß nicht, ob er weiter in U-Haft sitzt oder bis zum Termin am BGH Freigänger mit Auflagen wird.
    Wie langsam die Mühlen bei diesem Gericht mahlen, dürfte allseits bekannt sein.

  6. dass Schreiber so eine lange Haftstrafe bekommen hat (wieviel davon er absitzen muss, muss man sehen).
    Ich wünsche ihm nun, dass er im Knast stirbt - vielleicht an einem Herzinfarkt oder so.
    Denn falls er die Haft überlebt, wird er wieder Strippen ziehen - er kann das ziemlich gut, ist lange sehr gut damit gefahren und hat NICT DAS GERINGSTE Unrechtsbewusstsein. Und dann grüßt er im Alter von 85 Jahren "von der Yacht eines Freundes auf Barbados".... So einen angenehmen Lebensabend hat dieser Raffke nicht verdient. Er soll besser dort versauern (und sterben), wo er hingehört!

  7. . . Geld gebunkert, dass er noch bis 25 Jahre nach seinem Ableben prozessieren kann und daher bis dahin nicht in den Bau muss. Ausserdem wird er wohl noch einiges wissen, was bisher noch nicht gesagt worden ist, z.B. über die Gepflogenheiten damals in der Strauss-Ära.

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