Familienpolitik Die FDP springt beim Elterngeld zu kurz
Der FDP-Vorschlag, Hausfrauen das Elterngeld zu kürzen, ist chancenlos. Richtig wäre es aber. Vorausgesetzt, es ginge dabei nicht nur ums Sparen. K. Schuler kommentiert
Nachdem die Regierung in ihrem Sparpaket gerade erst die Abschaffung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose beschlossen hat, setzt die FDP nun noch einen drauf. Nicht nur Hartz-IV-Empfängern, sondern auch nicht berufstätigen Müttern und Vätern sollte künftig kein Elterngeld mehr gezahlt werden, fordern einige FDP-Politiker.
Das Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung, argumentieren sie. Eine solche könne es aber weder für Arbeitslose geben, noch für Menschen, denen nach der Geburt eines Kindes gar kein Geld entgeht, weil sie schon davor freiwillig zu Hause geblieben sind.
Die Union, einschließlich der Familienministerin, wies den Vorstoß allerdings umgehend zurück. Das verwundert nicht, schließlich gehören die klassischen Hausfrauen zu ihrer wichtigsten Wählerklientel.
Schon die Einführung des Elterngeldes, das berufstätige Eltern im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld eindeutig besser stellt als nichtarbeitende, war für die Union 2007 ein harter Schritt. Gilt doch vielen Konservativen die klassische Einverdienerfamilie bis heute als Idealtyp des Zusammenlebens mit Kindern.
Die FDP weist nun zu Recht auf einen Konstruktionsfehler des Elterngeldes hin. Dass davon auch Hausfrauen profitieren, war noch nie logisch, genauso wenig wie seine Auszahlung an Arbeitslose. Im Sinne einer Vereinfachung der familienpolitischen Leistungen wäre die von der FDP vorgeschlagene Reform also durchaus sinnvoll.
Für mehr Gerechtigkeit wäre damit aber noch nicht gesorgt. Zwar führt das Sparpaket der Regierung zu der absurden Situation, dass die nichtarbeitende Ehefrau eines Bankdirektors nach der Geburt eines Kindes auch künftig vom Staat 300 Euro im Monat bekommen wird, nicht aber die Hartz-IV-Empfängerin.
Doch der einen Streichung eine weitere hinzuzufügen, sorgt noch nicht für soziale Ausgewogenheit. Denn nicht vergessen werden sollte, dass es so schrecklich viele Millionärs- und Bankiersgattinnen in der Republik nun auch wieder nicht gibt.
- Datum 25.06.2010 - 17:45 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 116
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





"Bei der Mehrheit der Einverdienerfamilien dürfte es sich um Haushalte handeln, in denen man gerade so über die Runden kommt. Bei diesen das Elterngeld zu streichen, würde einmal mehr bedeuten, dass vor allem bei denen gespart würde, die es schmerzhaft zu spüren bekommen."
Meinen Sie nicht, dass das auf Hartz-4-Empfänger noch weitaus mehr zutrifft? Welches Differenzierungkriterium kann denn eine solche Ungleichbehandlung von Hartz-4-Empfängern und normalen Nichterwerbstätigen rechtfertigen? Sie deuten die Antwort selbst an ("absurde Situation"): keines.
Leider ziehen Sie daraus nicht den einzig folgerichtigen Schluss: es darf nicht auch noch an dieser Stelle der Hartz-4-Empfänger als Mensch zweiter Klasse behandelt werden. Und doch, darin liegt ein Stück mehr Gerechtigkeit, nämlich für Hartz-4-Empfänger.
Sollte sich der Vorschlag der FDP nicht durchsetzen, sehe ich gespannt einer diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde gegen das Sparpaket-Gesetz entgegen, denn eine willkürliche Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte verbietet Art. 3 Abs. 1 unser aller Grundgesetz.
Auch wenn die Benachteiligten Hartz-4-Empfänger sind.
Alle Frauen, die ein Kleinkind haben und keinem Beruf nachgehen, bekommen das Elterngeld. Bei Frauen im HartzIV-Bezug wird es nur als Einnahme gegengerechnet. Das ist dasselbe Verfahren, wie beim Kindergeld.
Dass H4-Frauen kein Elterngeld bekommen, ist nur eine verkürzte Darstellung, weil es summarisch darauf hinausläuft.
Bisher wurde das Elterngeld meines Wissens nicht angerechnet (sondern ausgezahlt), und Inhalt des Gesetzes wird nicht die Anrechnung sein, sondern die Ausnahme der Hartz-4-Empfänger vom Elterngeld. Das kann nicht mit einer denkbaren Verrechnung gerechtfertigt werden. Die Verrechnung ist nur ein Modus der Auszahlung, enthält aber für sich keine Rechtfertigung für die Vorenthaltung der Leistung.
....ob es überhaupt Geld für Kinder geben sollte. Immerhin gäbe es so viele Menschen in der Welt, dass die Nachhaltigkeit unserer Existenz davon wohl in Frage gestellt würde, sagt man in den Medien oft. Jedes weitere Kind vergrößerte den ökologischen Fußabdruck der Menschheit und das, sagen Viele, gefährde den Fortbestand der Menschheit.
Alle Frauen, die ein Kleinkind haben und keinem Beruf nachgehen, bekommen das Elterngeld. Bei Frauen im HartzIV-Bezug wird es nur als Einnahme gegengerechnet. Das ist dasselbe Verfahren, wie beim Kindergeld.
Dass H4-Frauen kein Elterngeld bekommen, ist nur eine verkürzte Darstellung, weil es summarisch darauf hinausläuft.
Bisher wurde das Elterngeld meines Wissens nicht angerechnet (sondern ausgezahlt), und Inhalt des Gesetzes wird nicht die Anrechnung sein, sondern die Ausnahme der Hartz-4-Empfänger vom Elterngeld. Das kann nicht mit einer denkbaren Verrechnung gerechtfertigt werden. Die Verrechnung ist nur ein Modus der Auszahlung, enthält aber für sich keine Rechtfertigung für die Vorenthaltung der Leistung.
....ob es überhaupt Geld für Kinder geben sollte. Immerhin gäbe es so viele Menschen in der Welt, dass die Nachhaltigkeit unserer Existenz davon wohl in Frage gestellt würde, sagt man in den Medien oft. Jedes weitere Kind vergrößerte den ökologischen Fußabdruck der Menschheit und das, sagen Viele, gefährde den Fortbestand der Menschheit.
Ach, nichtberufstätige Hausfrauen bekommen noch weiterhin Elterngeld? Wie ist denn nun das zurechtfertigen? Ja wohl sicher nicht mehr als Lohn-Ersatzzahlung. Da ist ja offensichtlich ein Knick in der Logik. Das könnte diese Geseztesvorlage vielleicht zum scheitern bringen... jedenfalls wäre das zu hoffen.
Das Elterngeld wird aus allgemeinen Steuern bezahlt udn nicht aus Arbeitnehmerabgaben. Ziel ist es, ohne Erwerbstätigkeit finanziell ausgestattet zu erden, das eine Kinderaufzucht ermöglicht wird.
Ehemalige Arbeitnehmer, die während des Bezugs von Elterngeld genau so wenig einer Erwerbstätigkeit nachgehen wie eine Hartz-IV-Empfängerin oder eine ohne Entgelt arbeitende Hausfrau, zu priviligieren, weil sie in anderen Zeiten erwerbstätig waren, ist blanker Unsinn.
Anders als bei Krankheit, wo Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge zur Absicherung zahlen, tun sie das genau beim Elterngeld nicht. Es ist also ein zynische, leistungslose Bereicherung aufgrund eines vorigen Zustandes, die zynisch auch noch von der alleinerziehenden Hartz-IV-Mutter über die MwSt finanziert werden soll.
Wir wissen, dass die FDP gerne alleinerziehende Mütter noch ärmer macht, um FDP-Spender noch reicher zu machen, wie sie das mit dem leistungslosen Bezug einer jährlichen Milliarde Geschenk für Hoteliersfamilien wie dem FDP-Spender Mövenpickl macht. Aber diese moralisch verwerfliche Umverteilung von unten nach oben, ist ein plumper Raubzug udn lässt erkennen, was mit spätrömischeer Dekandenz gemeint war. Den Bezug von Elterngeld von ehemaligen Arbeitnehmern durch die Mehrwerteuerzahlungen alleinerzeihender Hartz4-Empfängerinnen finanzieren zu lassen, ist ebenso moralisch verwerflich und sittlich entglitten.
Wenn jemand die Mühsal auf sich nimmt, für uns Rentenzahler grosszuziehen, dann soll er von uns auch finanziell unterstützt werden. Ohne Ansehen von Religion, Rasse, Zustand vor der Elternzeit, Spenden an die FDP, heimliche oder öffentliche. Diese moralisch entglittene Partei FDP verlässt das demokratische Spektrum und fällt zurück auf das Niveau brutaler Raubritter oder gedungener Soldateska.
Mich stösst das moralisch ab.
"Dann wäre beidem gedient: Der Klarheit im System der familienpolitischen Leistungen und der sozialen Gerechtigkeit."
Bei den "familienpolitschen Leistungen - Elterngeld" ist als das Kriterium nicht, ob man gerade Eltern geworden ist, sondern wieviel Personen in der Familie voll berufstätig sind? Interessant wäre auch, wie man Familien mit niedrigem Einkommen entsprechend entlasten kann.
war doch die , dass man damit höherqualifizierte Paare zum Kinderkriegen anregt.
Darum ja auch die Höhe von maximal 1.800 €.
höher qualifiziert ist auch die ~-gattin.
Wenn man also die Zuwendung streicht, streicht man den Zweck des Elterngeldes.
Alle Frauen, die ein Kleinkind haben und keinem Beruf nachgehen, bekommen das Elterngeld. Bei Frauen im HartzIV-Bezug wird es nur als Einnahme gegengerechnet. Das ist dasselbe Verfahren, wie beim Kindergeld.
Dass H4-Frauen kein Elterngeld bekommen, ist nur eine verkürzte Darstellung, weil es summarisch darauf hinausläuft.
Elterngeld ist wie alle familienpolitische Leistungen eine Form der Subvention. Subventionen sollten ein konkretes Ziel verfolgen. Klar definiertes Ziel des Elterngeldes ist es, gut qualifizierte und im Berufsleben stehende Frauen dazu zu animieren, ein Kind bzw. weitere Kinder zu bekommen.
Analog dem Krankengeld ist es damit eine Lohnersatzleistung. Um wirken zu können, muss eine gewisse Mindesthöhe des vorherigen und damit ausfallenden Lohnes gegeben sein (oder könnten Sie ein Jahr lang mit einem Krankengeld von 60 oder 67% des letzten Nettogehaltes leben?). Eine Beschränkung des Höchstbetrages analog der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ist natürlich zulässig, der aktuelle Betrag von 1800€ ist aber grenzwertig, wo fängt "Gutverdiener" an?
Dass das Elterngeld in dieser Form wirkt, hat gerade eine Studie in MV gezeigt. Natürlich unter der Voraussetzung, dass nach diesem Jahr ein (bezahlbarer) Krippenplatz vorhanden ist und dass die Frauen/Mütter dann wieder voll ins Berufsleben einsteigen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Hartz-IV-Empfänger mit Geburt eines Kindes sowieso schon einen höheren ALG-2-Betrag erhalten, da das Kind ja ab diesem Moment mitzählt. Das aktuelle "Geschenk" des 300-€-Elterngeldes für ein Jahr verfehlt hier jegliche Steuerungswirkung und geht völlig am Ziel der Subvention vorbei. Wie gesagt, für das Überleben steht der Hartz-IV-Satz des Säuglings zur Verfügung!
Die Subvention von Hausfrauen ist ebenfalls nicht Aufgabe des Staates!
Sehr geehrte Frau/Herr Bennine.
Ich weiss nicht, ob Sie wissen was ein Säugling und Kleinkind bis 6 Jahren kostet.
Der Hartz IV Satz von 213,50 Euro monatlich erscheint Ihnen ja mehr als ausreichend.
Ich zitiere Ihren Kommentar:
""Bitte vergessen Sie nicht, dass Hartz-IV-Empfänger mit Geburt eines Kindes sowieso schon einen höheren ALG-2-Betrag erhalten, da das Kind ja ab diesem Moment mitzählt."""
Ihr Zitat Ende.
Ich habe in den sechzigern des letzten Jahrhunderts sechs Kinder in die Welt gesetzt, diese anständig versorgt und erzogen, einschließlich der erforderlichen Bildung.
Gott sei Dank habe ich als Ingenieur damals ausreichende Geld-Mittel mir erarbeit, um das zu bewältigen.
Aus der damaligen Zeit weiß ich noch, wie teuer die Erziehung von Kinder ist. Ich befürchte ganz offen, dass Sie das noch nicht wissen, vielleicht mangels Kinder??
Ich bitte um Beantwortung meiner Frage. (der mit den Kindern, den Ihrigen)
Ansonsten würde ich Sie bitten aus der Diskussionsrunde auszuscheren.
"""Bitte vergessen Sie nicht, dass Hartz-IV-Empfänger mit Geburt eines Kindes sowieso schon einen höheren ALG-2-Betrag erhalten, da das Kind ja ab diesem Moment mitzählt"""
Ihr Zitat Ende.
Hallo Frau oder Herr Bennine.
Ich warte immer noch auf Ihre Antwort bezüglich Ihrer Kenntnis über Kosten von Säuglingen und Kleinkinder
m.f.g
hthschwarz
Welche Frau verdient schon 1800€, und welche Frau die mit mehreren Kinder Arbeiten gehen kann? Alles mumpitz!
...und zwar ein paar Fakten, wie z.B. der Hinweis auf das Mutterschaftsgeld, das allen vor der Geburt erwerbstätigen Müttern von deren Krankenkasse ausgezahlt wird. Wer vor der Geburt gearbeitet hat, bekommt Mutterschaftsgeld - und das wird auf das Elterngeld angerechnet (behauptet jedenfalls der Antrag, den ich hier vorliegen habe. Das Elterngeld wird nämlich von meinem Bundesland gezahlt, es gelten also wohl unterschiedliche Regelungen.) Natürlich kann auch der Vater Elterngeld beantragen, und dann hätten wir Mamas Mutterschaftsgeld plus Papas Elterngeld, wenn beide sich 12 Monate Zeit zuhause teilen. Soviel zur Situation wenn beide Eltern arbeiten.
Arbeiten beide Eltern vor der Geburt nicht, haben sie einen Anspruch auf 1x Elterngeld, dass, da es explizit kein anrechenbares Einkommen darstellt, weder auf Hartz IV noch auf das ALG I angerechnet wird. Bei Sozialhilfe sieht es schon wieder anders aus, vermute ich.
Wie hoch dieses Elterngeld wird, hängt in jedem Fall vom Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Antragstellers aus - das kann ziemlich variieren, je nachdem ob man als Friseur, Bäckereifachverkäuferin, Minijobber oder als Manager bei MAN gearbeitet hat. Als Zeitarbeiterin, die sich im letzten Jahr gleich zweimal "beruflich neu orientieren" durfte weil die Einsatzfirmen sparen mussten, sind meine Zahlen nicht sehr schön. Ohne die Mindestsatzregelung bräuchte ich den Antrag vor mir gar nicht aufüllen, das wäre das Porto nicht wert.
Zur Erläuterung, wie das am unteren Ende des Gehaltsspektrums aussehen kann, ein kleines Rechenbeispiel:
Vorweg - man kann darüber geteilter Meinung sein, ob ich mein Kind hätte abtreiben sollen, weil mein Anspruch auf ALG I auslief kurz bevor der Mutterschutz in Kraft trat, und ich somit erwerbslos wurde und wegen Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) noch eine Zeit lang sein werde. Ich habe es nicht getan, weil der Kindsvater voll zu seiner Verantwortung steht - auch wenn er nicht zu den Besserverdienenden gehört und von seinem Gehalt, nach Abzug aller Kosten, inklusive Lebensmittel (150 EUR, wir leben nicht von Kaviar) und der Miete für unseren Altbau mit Ofenheizung von seinem Gehalt noch 200 EUR bleiben. Das muss für uns drei reichen. Auto, Urlaub, Kneipe, Kino, Tageszeitung - alles weg. Neue Kleidung für mich und meinen Mann? Nicht drin. Die Oma besuchen? Von dem Geld kann ich einen Monat Lebensmittel kaufen... Anspruch auf Hartz IV hätten wir ca. 50 EUR. Macht 250 EUR für 3 Personen, Windeln, Babynahrung und Babykleidung. Was das Haben oder Nicht-Haben von 300 EUR Elterngeld für uns bedeutet, kann sich jetzt jeder ausrechnen...
Sehr geehrte Frau/Herr Bennine.
Ich weiss nicht, ob Sie wissen was ein Säugling und Kleinkind bis 6 Jahren kostet.
Der Hartz IV Satz von 213,50 Euro monatlich erscheint Ihnen ja mehr als ausreichend.
Ich zitiere Ihren Kommentar:
""Bitte vergessen Sie nicht, dass Hartz-IV-Empfänger mit Geburt eines Kindes sowieso schon einen höheren ALG-2-Betrag erhalten, da das Kind ja ab diesem Moment mitzählt."""
Ihr Zitat Ende.
Ich habe in den sechzigern des letzten Jahrhunderts sechs Kinder in die Welt gesetzt, diese anständig versorgt und erzogen, einschließlich der erforderlichen Bildung.
Gott sei Dank habe ich als Ingenieur damals ausreichende Geld-Mittel mir erarbeit, um das zu bewältigen.
Aus der damaligen Zeit weiß ich noch, wie teuer die Erziehung von Kinder ist. Ich befürchte ganz offen, dass Sie das noch nicht wissen, vielleicht mangels Kinder??
Ich bitte um Beantwortung meiner Frage. (der mit den Kindern, den Ihrigen)
Ansonsten würde ich Sie bitten aus der Diskussionsrunde auszuscheren.
"""Bitte vergessen Sie nicht, dass Hartz-IV-Empfänger mit Geburt eines Kindes sowieso schon einen höheren ALG-2-Betrag erhalten, da das Kind ja ab diesem Moment mitzählt"""
Ihr Zitat Ende.
Hallo Frau oder Herr Bennine.
Ich warte immer noch auf Ihre Antwort bezüglich Ihrer Kenntnis über Kosten von Säuglingen und Kleinkinder
m.f.g
hthschwarz
Welche Frau verdient schon 1800€, und welche Frau die mit mehreren Kinder Arbeiten gehen kann? Alles mumpitz!
...und zwar ein paar Fakten, wie z.B. der Hinweis auf das Mutterschaftsgeld, das allen vor der Geburt erwerbstätigen Müttern von deren Krankenkasse ausgezahlt wird. Wer vor der Geburt gearbeitet hat, bekommt Mutterschaftsgeld - und das wird auf das Elterngeld angerechnet (behauptet jedenfalls der Antrag, den ich hier vorliegen habe. Das Elterngeld wird nämlich von meinem Bundesland gezahlt, es gelten also wohl unterschiedliche Regelungen.) Natürlich kann auch der Vater Elterngeld beantragen, und dann hätten wir Mamas Mutterschaftsgeld plus Papas Elterngeld, wenn beide sich 12 Monate Zeit zuhause teilen. Soviel zur Situation wenn beide Eltern arbeiten.
Arbeiten beide Eltern vor der Geburt nicht, haben sie einen Anspruch auf 1x Elterngeld, dass, da es explizit kein anrechenbares Einkommen darstellt, weder auf Hartz IV noch auf das ALG I angerechnet wird. Bei Sozialhilfe sieht es schon wieder anders aus, vermute ich.
Wie hoch dieses Elterngeld wird, hängt in jedem Fall vom Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Antragstellers aus - das kann ziemlich variieren, je nachdem ob man als Friseur, Bäckereifachverkäuferin, Minijobber oder als Manager bei MAN gearbeitet hat. Als Zeitarbeiterin, die sich im letzten Jahr gleich zweimal "beruflich neu orientieren" durfte weil die Einsatzfirmen sparen mussten, sind meine Zahlen nicht sehr schön. Ohne die Mindestsatzregelung bräuchte ich den Antrag vor mir gar nicht aufüllen, das wäre das Porto nicht wert.
Zur Erläuterung, wie das am unteren Ende des Gehaltsspektrums aussehen kann, ein kleines Rechenbeispiel:
Vorweg - man kann darüber geteilter Meinung sein, ob ich mein Kind hätte abtreiben sollen, weil mein Anspruch auf ALG I auslief kurz bevor der Mutterschutz in Kraft trat, und ich somit erwerbslos wurde und wegen Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) noch eine Zeit lang sein werde. Ich habe es nicht getan, weil der Kindsvater voll zu seiner Verantwortung steht - auch wenn er nicht zu den Besserverdienenden gehört und von seinem Gehalt, nach Abzug aller Kosten, inklusive Lebensmittel (150 EUR, wir leben nicht von Kaviar) und der Miete für unseren Altbau mit Ofenheizung von seinem Gehalt noch 200 EUR bleiben. Das muss für uns drei reichen. Auto, Urlaub, Kneipe, Kino, Tageszeitung - alles weg. Neue Kleidung für mich und meinen Mann? Nicht drin. Die Oma besuchen? Von dem Geld kann ich einen Monat Lebensmittel kaufen... Anspruch auf Hartz IV hätten wir ca. 50 EUR. Macht 250 EUR für 3 Personen, Windeln, Babynahrung und Babykleidung. Was das Haben oder Nicht-Haben von 300 EUR Elterngeld für uns bedeutet, kann sich jetzt jeder ausrechnen...
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren