Kundus-Affäre Opposition fordert neuen Untersuchungsausschuss
Schwarz-Gelb schließt die Öffentlichkeit vom Kundus-Ausschuss aus. Die Opposition will dagegen klagen und droht die Untersuchung des Bombardements neu aufzurollen.

Am 4. September 2009 bombardierten US-Kampfflugzeuge auf Befehl des deutschen Oberst Georg Klein zwei entführte Tankwagen. Bis zu 142 Menschen starben
Mit versteinerter Miene tritt Rainer Arnold vor die Mikrofone im Foyer des Elisabeth-Lüders-Haus. Seine Empörung und den Zorn versucht er gar nicht erst zu verbergen. "Das Chaos der Bundesregierung ist nun auch in der Arbeit des Untersuchungsausschusses angekommen", sagt er. "Es ist nicht mehr klar, wer für die Union spricht."
Kurz zuvor hatten hinter ihm in dem Sitzungssaal die Abgeordneten über die Zukunft des Kundus-Untersuchungsausschusses gestritten. Erst hatten Union und Liberale einen Antrag der Opposition auf Gegenüberstellung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg mit zwei entlassenen Spitzenbeamten abgelehnt. Dann beantragten die Regierungsparteien, künftig unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tagen.
Mit beidem hatten SPD, Grüne und Linkspartei gerechnet . Doch als dann CDU, CSU und FDP auch noch beantragten, die Sitzung an diesem Donnerstag und die in den kommenden Wochen ebenfalls hinter verschlossenen Türen stattfinden zu lassen, war es der Opposition zu viel. Schließlich gab es eine feste Vereinbarung, das politische und militärische Spitzenpersonal öffentlich zu hören.
"Soweit öffentliche Vernehmungen von Zeugen für nach dem heutigen Tag liegende Sitzungen angeordnet und/oder beschlossen wurden, werden diese Beschlüsse hiermit aufgehoben", heißt es in einem sehr kurzen Antrag der Koalition, der ZEIT ONLINE vorliegt. Schwarz-Gelb verfügt über die nötige Mehrheit, um diesen Antrag durchzubringen.
Die Opposition nimmt das nicht hin. Die Obleute von SPD, Grünen und Linkspartei kündigten an, nun einen neuen, regulären Untersuchungsausschuss anzustreben, der losgelöst vom Verteidigungsausschuss arbeitet. Dies hatte die Union im vergangenen Jahr verhindert und der Opposition zugesichert, wichtige Zeugen öffentlich zu verhören. "Wir werden dafür sorgen, dass die politischen Zeugen öffentlich befragt werden", sagte Arnold. In diesem Punkt sind sich Sozialdemokraten, Grüne und Linke einig. Artikel 44 des Grundgesetzes sieht vor, dass ein Untersuchungsausschuss, den die Opposition jederzeit beantragen kann, öffentlich tagt. Die Fraktionen wollen die Einsetzung des neuen Ausschusses nun diskutieren.
In der Union war das Meinungsbild zum provokanten Kurs nicht eindeutig. So bekannte Ernst-Reinhard Beck, der verteidigungspolitische Sprecher, zunächst für eine öffentliche Sitzung an diesem Donnerstag plädiert zu haben. Da die Abgeordneten von CDU und CSU sich nicht einigen konnten, wurde die Befragung von Staatssekretär Wolf verschoben – gegen den Willen der Opposition.
Arnold sagte, dass Kanzlerin und Verteidigungsminister dem Bundestag eine größtmöglichste Transparenz bei der Aufarbeitung der Kundus-Affäre versprochen hatten. Diese Zusage sei nicht eingehalten worden, beklagt die Opposition. Und die Vereinbarungen zwischen den Parteien im Ausschuss seien zum wiederholten Male von der Koalition gebrochen worden. Union und FDP hatten bereits das sogenannte Reißverschlussverfahren aufgehebelt, wonach die Parteien im Wechsel Zeugen benennen können. Erst nachdem die Opposition eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angedroht hatte, gab es dazu eine Einigung.
Nun drohen SPD und Grüne erneut mit einem Rechtsstreit. Arnold und seine Kollegen Omid Nouripour von den Grünen und Paul Schäfer von der Linkspartei kündigten an, ihren Fraktionen rechtliche Schritte zu empfehlen. Die drei Parteien wollen vor den Bundesgerichtshof ziehen. "Das ist wohl der einzige Weg", sagte Schäfer.
- Datum 17.06.2010 - 18:23 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Ich verweise auf meinen Beitrag Nr. 15 zu "Eklat im Untersu-
chungsausschuß". Abgesehen davon, daß die Öffentlichkeit auch in anderen Untersuchungsausschüssen als dem Verteidi-
gungsausschuß ausgeschlossen werden kann (Art. 44 Abs. 1
Satz 2 des Grundgesetzes) , ist mir nicht ersichtlich, warum
die Opposition meint, daß die Zeugen in Anwesenheit von
Zuhörern, insbesondere der Presse, eher die Wahrheit sagen
sollten als ohne diese. Mir kommt der Verdacht, daß hier
in erster Linie ein Medienspektakel veranstaltet werden
soll.
...mauschelts sich eher: Das sagt der gesunde Menschenverstand. Noch dazu, wo Guttenbergs Position bekanntermaßen in der Kundus-Affäre nicht die eindeutigste ist - ich verweise dazu auf seine widersprüchlichen
öffentlichen Aussagen hinsichtlich ihm angeblich nicht vorliegender Fakten zur Rechtfertigung des Einsatzes. Wie ich schon an anderer Stelle schrieb verehrter H.P.Blume: Mit Verfahrenstricks unliebsame, kritische, aufmerksame, mit allen Wassern gewaschene Öffentlichkeit ausschließen zu wollen geschieht mitnichten um ein "Medienspektakel" zu verhindern. Dieses gibt es längst - durch das Ansinnen der Regierung.
...mauschelts sich eher: Das sagt der gesunde Menschenverstand. Noch dazu, wo Guttenbergs Position bekanntermaßen in der Kundus-Affäre nicht die eindeutigste ist - ich verweise dazu auf seine widersprüchlichen
öffentlichen Aussagen hinsichtlich ihm angeblich nicht vorliegender Fakten zur Rechtfertigung des Einsatzes. Wie ich schon an anderer Stelle schrieb verehrter H.P.Blume: Mit Verfahrenstricks unliebsame, kritische, aufmerksame, mit allen Wassern gewaschene Öffentlichkeit ausschließen zu wollen geschieht mitnichten um ein "Medienspektakel" zu verhindern. Dieses gibt es längst - durch das Ansinnen der Regierung.
wie lange soll das denn noch untersucht werden?
so gerne man auch über die regierung meckern mag - wenn die opposition sich an solchen geschichten derart lange aufhalten kann bin ich schon froh wie es ist...
Das mediale Problem des Untersuchungsausschusses ist es, dass es den Krieg, der jeden Tag stattfindet und an dem die Bundeswehr beteiligt IST, in die Vergangenheit rückt.
Tatsache ist, dass die Probleme, die zum Kunduz-Einsatz führten - ungenügende Ausrüstung - bis heute bestehen. Der damalige Kommandeur hatte Handfeuerwaffen und kleinkalibrige Waffen zur Verfügung. Um die Aufgabe ohne Luftunterstützung zu lösen hätte es z.B. eine Haubitze gebraucht.
Abschließend ist zu sagen, dass ein Tanklastzug von El Kaida bereits sehr erfolgreich gegen Bundesbürger benutzt wurde: 2002 starben bei der Explosion eines Tanklastzuges auf die Al-Ghribra Synangoge auf Djerba 14 Bundesbürger, viele wurden entsetzlich entstellt und leiden bis heute.
Die Wirksamkeit von Tanklastzügen als Bombe ist bereits Fakt. Davon hört man wenig bis gar nichts.
http://www.dkof.de
... wo sind eigentlich die Rufe nach einem internationalen Untersuchungsausschuss? Da töten die Deutschen einfach mal 120 - 140 Menschen und die internationale Staatengemeinschaft sieht mal wieder weg, aus Angst man würde ihnen Germanitismus vorwerfen! Die Deutschen denken auch, die können sich wegen Ihrer Vergangenheit alles erlauben! Es wird endlich Zeit, dass Deutschland genauso wie andere faschistischen Staaten bestraft wird!
Mal wieder mit den Knüppeln auf die Deutschen losgehen?
Klar war es was falsches was dort passiert ist!
Niemand weiß genau was passiert ist... zumindestens wir nicht... deswegen ist es umso wichtiger, dass sich die Opposition für einen öffentlichen Untersuchungsausschuss einsetzt! Sonst wird eh wieder alles nur unter den Teppich gekehrt.
Auf gehts Opposition tut euren Job.
Mfg ein Gestresster
Könnte glatt von mir sein :-D
Ja, finde auch es sollte einen internationalen Untersuchungsausschuss geben. Und der Zynismus ist auch gelungen.
Mal wieder mit den Knüppeln auf die Deutschen losgehen?
Klar war es was falsches was dort passiert ist!
Niemand weiß genau was passiert ist... zumindestens wir nicht... deswegen ist es umso wichtiger, dass sich die Opposition für einen öffentlichen Untersuchungsausschuss einsetzt! Sonst wird eh wieder alles nur unter den Teppich gekehrt.
Auf gehts Opposition tut euren Job.
Mfg ein Gestresster
Könnte glatt von mir sein :-D
Ja, finde auch es sollte einen internationalen Untersuchungsausschuss geben. Und der Zynismus ist auch gelungen.
Mal wieder mit den Knüppeln auf die Deutschen losgehen?
Klar war es was falsches was dort passiert ist!
Niemand weiß genau was passiert ist... zumindestens wir nicht... deswegen ist es umso wichtiger, dass sich die Opposition für einen öffentlichen Untersuchungsausschuss einsetzt! Sonst wird eh wieder alles nur unter den Teppich gekehrt.
Auf gehts Opposition tut euren Job.
Mfg ein Gestresster
Die Bundesanwaltschaft hat Klein bestätigt, dass sein Handeln jedenfalls nicht strafbar war. Trotzdem hat der Verteidigungsminister, entgegen seinen ersten Äußerungen, Kleins Reaktion für "militärisch nicht angemessen" gehalten. Vielleicht ist es kein Widerspruch, etwas zwar für nicht strafbar, aber militärisch für unangemessen zu halten. Trotzdem erscheint hier Aufklärungsbedarf. Wenn dieser verhindert wird, dürfen daraus Schlüsse auf die Wahrheit gezogen werden.
Auffällig ist auch die Begründung der Bundesanwaltschaft für ihre Verfahrenseinstellung.
Sie geht davon aus, dass Klein nicht wusste, dass Zivilisten vor Ort waren. Nachprüfbar ist dies aber nicht, weil der Vorgang geheimgehalten wird.
Sie unterstellt, dass Klein unter Zeitdruck handelte, obwohl ihm offensichtlich bekannt war, dass die Tanklastzüge festgefahren waren. Festgefahrene Lastzüge, die sich vorher vom Lager entfernten, konnten keine Bedrohung darstellen. Wo war da der Zeitdruck?
Auch diese Entscheidung einer Behörde riecht nach politischer Beeinflussung, die natürlich niemals öffentlich werden darf.
Schon unmittelbar nach dem Massaker hat Klein sich vor Ort bemüht, eine Aufklärung zu verhindern und damit unwiederbringliche Beweismittel vernichtet. Diese Bemühungen werden bis heute konsequent fortgeführt.
Die Frage, was hier vertuscht werden soll, kann dahin beantwortet werden, dass die bisherige Darstellung durch das Aufdecken der Wahrheit widerlegt und einige Leute ernstlich beschädigen würden.
ein widerliches geschmäckle.
zu vieles wurde versucht zu vertuschen, bauernopfer wurden gebracht, und nun zanken sich regierung und opposition um deutung von fakten, die sie alle nicht zu haben vorgeben.
es gab befehle und anweisungen. vor und nach dem bombardement. soll mir keiner erzählen, Klein hätte eigenmächtig gehandelt.
zur Einstellung des Verfahrens schon deshalb nicht nachvollziehbar weil - aus meiner Sicht - die Prüfung der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach dem StGB, durch die zuständige Staatsanwalschaft hätte erfolgen müssen!?
Im Übrigen steht - aus meiner Sicht - die Entscheidung im Widerspruch zu dem Begleittext der Gesetzesvorlage ( Drucksache 14/8524 ("Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches" Seite 13)), der hierzu einen impliziten Hinweis auf die Absichten des Gesetzgebers enthält (Auszug):
"Das VStGB trifft keine abschließende Sonderregelung für Straftaten, die in bewaffneten Konflikten oder im Zusammenhang mit Angriffen gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.(...) Allerdings ist zu beachten, dass die Vornahme völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen, etwa die Tötung oder Verwundung gegnerischer Kombattanten im bewaffneten Konflikt, nach allgemeinen Grundsätzen nicht strafbar ist und dann auch nicht etwa nach §§211 ff. StGB bestraft werden kann. (...) So kann etwa ein Flugzeugpilot, der die völkerrechtlich gebotenen Vorsichtsmaßnahmen (vgl. etwa Artikel 57 Abs. 2 Zusatzprotokoll I) nicht getroffen und deshalb beim Abwurf von Bomben Zivilpersonen getötet hat, nach deutschem Recht - sofern dieses nach §§ 3 bis 7 StGB anwendbar ist - wegen vorsätzlicher Tötung strafbar sein, auch wenn das Völkerstrafrecht sein Verhalten nicht unter Strafe stellt."
ein widerliches geschmäckle.
zu vieles wurde versucht zu vertuschen, bauernopfer wurden gebracht, und nun zanken sich regierung und opposition um deutung von fakten, die sie alle nicht zu haben vorgeben.
es gab befehle und anweisungen. vor und nach dem bombardement. soll mir keiner erzählen, Klein hätte eigenmächtig gehandelt.
zur Einstellung des Verfahrens schon deshalb nicht nachvollziehbar weil - aus meiner Sicht - die Prüfung der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach dem StGB, durch die zuständige Staatsanwalschaft hätte erfolgen müssen!?
Im Übrigen steht - aus meiner Sicht - die Entscheidung im Widerspruch zu dem Begleittext der Gesetzesvorlage ( Drucksache 14/8524 ("Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches" Seite 13)), der hierzu einen impliziten Hinweis auf die Absichten des Gesetzgebers enthält (Auszug):
"Das VStGB trifft keine abschließende Sonderregelung für Straftaten, die in bewaffneten Konflikten oder im Zusammenhang mit Angriffen gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.(...) Allerdings ist zu beachten, dass die Vornahme völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen, etwa die Tötung oder Verwundung gegnerischer Kombattanten im bewaffneten Konflikt, nach allgemeinen Grundsätzen nicht strafbar ist und dann auch nicht etwa nach §§211 ff. StGB bestraft werden kann. (...) So kann etwa ein Flugzeugpilot, der die völkerrechtlich gebotenen Vorsichtsmaßnahmen (vgl. etwa Artikel 57 Abs. 2 Zusatzprotokoll I) nicht getroffen und deshalb beim Abwurf von Bomben Zivilpersonen getötet hat, nach deutschem Recht - sofern dieses nach §§ 3 bis 7 StGB anwendbar ist - wegen vorsätzlicher Tötung strafbar sein, auch wenn das Völkerstrafrecht sein Verhalten nicht unter Strafe stellt."
ein widerliches geschmäckle.
zu vieles wurde versucht zu vertuschen, bauernopfer wurden gebracht, und nun zanken sich regierung und opposition um deutung von fakten, die sie alle nicht zu haben vorgeben.
es gab befehle und anweisungen. vor und nach dem bombardement. soll mir keiner erzählen, Klein hätte eigenmächtig gehandelt.
>>Festgefahrene Lastzüge, die sich vorher vom Lager entfernten, konnten keine Bedrohung darstellen. Wo war da der Zeitdruck?<<
Aha, man sollte also warten, bis sie fit für eine Bedrohung wären?
Sehr bedauerlich, sollten sich Zivilisten des Nachts um das prekäre Diebesgut geschart haben...
Als Objekt der Bedrohung musste es ausgeschaltet werden!
So ist das nun mal im Krieg.
Im WKII wurden auf diese Weise Millionen von Zivilisten in ihren Häusern (!) per Flächenbombardement ausgeschaltet, und niemand hat die Befehlsgeber jemals zur Rechenschaft gezogen.
Was sich z.Z. bei uns abspielt, ist lächerliches Parteiengezänk! Wenn es wenigstens um den Rückzug ginge ... aber nicht mal das! Unsere Parteien zerfleischen sich lieber intern um die Frage, wie man ruhigen Gewissens weiterkriegt, d.h. die Erwartungen der Amerikaner erfüllt, ohne den Feind wirklich zu treffen ... Damit hätten wir dann alle Seiten befriedigt, mit Ausnahme der
eigenen Teilnehmer...
ohne dass Sie das offensichtlich gemerkt haben.
Das was zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs noch durchgegangen ist, wird heute zum Teil als verbrecherischer Mord angesehen und dementsprechend verfolgt und bestraft.
Insofern erfolgte durchaus eine erfreuliche positive kulturelle Entwicklung der Menschheit, die allerdings noch nicht bei allen angekommen ist. Einige Kriegsverbrecher haben das schon zu spüren bekommen.
ohne dass Sie das offensichtlich gemerkt haben.
Das was zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs noch durchgegangen ist, wird heute zum Teil als verbrecherischer Mord angesehen und dementsprechend verfolgt und bestraft.
Insofern erfolgte durchaus eine erfreuliche positive kulturelle Entwicklung der Menschheit, die allerdings noch nicht bei allen angekommen ist. Einige Kriegsverbrecher haben das schon zu spüren bekommen.
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